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TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG – da verliert man als Anleger doch den Glauben

geralt (CC0), Pixabay
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Wer sich die nun erneut hinterlegte Bilanz genau anschaut, der wird verstehen, warum wir an dieser Bilanz dann Kritik üben, denn diese Bilanz endet wieder mit einem Minus für die investierten Anleger. Anleger wollen Geld verdienen, nicht Geld verlieren. Vielleicht ist das ja noch nicht bis zu den Machern des Unternehmens durchgedrungen.

TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht

1.  Grundlagen des Unternehmens

a.  Geschäftsmodell

TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2017 als geschlossenes Beteiligungsmodell gegründet. Die Gesellschaft ist Emittentin im Sinne des Vermögenanlagengesetzes (VermAnlG). Es werden bis zu 1.800 Kommanditanteile zu je EUR 1.000 bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1.800.000 ausgegeben. Weitere Kapitalanteile in Höhe von insgesamt EUR 2.200.000 halten die Gründungskommanditistin PANARUBBER Processing Corp., Panama, sowie in Höhe von EUR 4.000 die persönlich haftende Gesellschafterin Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf.

Das Anlageziel der Vermögensanlage besteht darin, das eingesammelte Kommanditkapital in die Errichtung einer Fabrik zur Herstellung von handelsfähigem Naturkautschuk zu investieren, indem der in panamaischen Kautschukplantagen geerntete Rohkautschuk für den Produktionsprozess eingekauft wird, in der zu erstellenden und zu betreibenden Kautschukverarbeitungsfabrik sodann verarbeitet und danach verkauft wird.

Diese Anlagestrategie der Vermögensanlage soll umgesetzt werden, indem ein Betriebsgrundstück in Panama von der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG erworben wird, auf diesem Grundstück eine Kautschukverarbeitungsanlage errichtet und in Betrieb genommen wird. Anschließend ist beabsichtigt, dass die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG die Fabrik betreibt, um sogenannte Vorleistungsgüter für die Reifenindustrie herzustellen, insbesondere die Produktion der Standardprodukte TSR 10 und TSR 20 aus Rohkautschuk (TSR = Technical Specified Rubber => technisch spezifizierter Naturkautschuk). Es handelt sich dabei um standardisierte Vorleistungsgüter, welche vorwiegend in der Reifenindustrie zum Einsatz kommen und die nach deren Herstellung in der Fabrik an Abnehmer weltweit veräußert werden.

b.  Forschung und Entwicklung

Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren und benötigt auch keine auf dem Markt nicht frei verfügbaren Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung entstehen somit nicht.

2.  Wirtschaftsbericht
a.  Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das weltweite reale BIP Wachstum für das Jahr 2018 betrug 3,7 %, wie bereits im Vorjahr. Dabei legte das Wachstum in den Industrieländern gegenüber dem Vorjahr, um 0,1 % auf 2,4 % zu, während das Wachstum in den Schwellenländern unverändert bei 4,7 % blieb. Für die Jahre 2019 und 2020 wird mit einem leicht niedrigeren weltweiten Wachstum von moderaten 3,5 %, resp. 3,6 % gerechnet. Das deutsche Exportwachstum verlangsamte sich im Jahre 2018 auf 3 % und dürfte sich 2019 im gleichen Umfang weiterentwickeln. Mit 5,2 % (Vorjahr 5,7 %) Arbeitslosigkeit im Jahre 2018 wurde in Deutschland ein neuer Tiefststand erreicht.

Die Entwicklung des Kautschuksektors verläuft ähnlich wie die Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums. Industriell ist die Kautschukindustrie mit nahezu allen wichtigen Industrien stark verbunden, allen voran jedoch mit der Reifen- und Autoindustrie. Im Jahre 2018 stieg der Kautschukverbrauch um 3,2 %, wobei der Anteil Naturkautschuk um 4,9 % zunahm und der Anteil synthetischer Kautschuk um 1,7 %. Der IWF (Internationaler Währungsfonds) geht davon aus, dass die Kautschuk-Gesamtnachfrage im Jahre 2019 erstmals auf über 30 Mio. Tonnen ansteigen wird. Der Anteil Naturkautschuk dürfte im Jahr 2019 ca. 14,25 Mio. Tonnen, resp. rund 47,4 % betragen.

b.  Geschäftsverlauf und Lage
Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG hat ihre Geschäftstätigkeit am 08.02.2017 begonnen. Der Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage wurde am 08.09.2017 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt und am 11.09.2017 veröffentlicht. Von den Gründungsgesellschaftern wurde im Geschäftsjahr 2017 insgesamt ein Kapital in Höhe von EUR 2.204.000 gezeichnet. Im Geschäftsjahr 2017 wurde darüber hinaus die Vollplatzierung der Vermögensanlagen im Volumen von EUR 1.800.000 erreicht.

Entgegen der ursprünglichen Planung wurden im Geschäftsjahr 2018, in der Bauphase der Kautschukfabrik, keine Umsatzerlöse mit Kautschuk erzielt. Ursprünglich hätte die Kautschukfabrik bereits im Jahr 2018 fertiggestellt werden müssen. Aufgrund von aufwendigeren Bodenvorbereitungen konnte erst später mit dem Bau begonnen werden.

Da zwischenzeitlich eine kleinere Verarbeitungsanlage gekauft und installiert wurde, bestand nicht mehr die absolute Notwendigkeit zur zügigen Errichtung der Fabrik. Da Betonarbeiten während der Trockenzeit, dies sind meist die Monate Dezember bis April des folgenden Jahres, günstiger sind, wurde entschieden mit den Fundamentarbeiten bis zum einsetzen der Trockenzeit zu warten.

Die ersten Jahre des Betriebs der Fabrik wird diese gemäß den Planungen defizitär laufen. So dass eine spätere Aufnahme der Produktion nicht mindernd auf die Erträge der Gesellschaft auswirkt.

Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2018 fielen ausschließlich sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 26.437 im Wesentlichen für die Rechts- und Steuerberatung, für die Tätigkeit der Treuhänderin sowie für die Haftungsvergütung der Komplementärgesellschaft an.

Aufgrund des negativen Ergebnisses von EUR 26.437 fallen Ertragsteuern nicht an.

Finanzlage
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 3.822.685. Darin enthalten ist die Zuweisung des Jahresfehlbetrages in Höhe von EUR 26.437 sowie eine Auszahlung an die Kommanditisten in Höhe von EUR 22.500 (1,25% auf die Kommanditeinlagen der Vermögensanleger; aufgrund der Einzahlung der Kommanditeinlagen im vierten Quartal 2017 erfolgte die Auszahlung entsprechend zu ¼ von den 5% lt. Gesellschaftsvertrag). Die Eigenkapitalquote beträgt 99 %.

Bankverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die Finanzierung erfolgt über die einzuwerbenden Einlagen der Kommanditisten.

Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr nur im Zusammenhang mit der Verwaltung der Gesellschaft getätigt.

Vermögenslage
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 3.866.507.

Die Aktivseite zeigt die Anzahlung für den Erwerb des Grundstücks für die Errichtung der Kautschukfabrik mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 255.103 sowie die Anzahlungen für den Bau der Fabrik in Höhe von EUR 1.837.457. Darüber hinaus weist die Aktivseite im Wesentlich die Einzahlungsverpflichtung der Gründungskommanditistin in Höhe von EUR 1.196.000 sowie den Bestand an liquiden Mitteln aufgrund der Einzahlungen der Kommanditisten in Höhe von EUR 554.247 aus. Auf der Passivseite stehen der Eigenkapitalverminderung aufgrund des Jahresfehlbetrages kurzfristige Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses gegenüber.

Es ist vorgesehen, im Jahr 2019 eine Auszahlung an die Kommanditisten in Höhe von insgesamt EUR 90.000 vorzunehmen.

c.  Finanzielle Leistungsindikatoren
In der Bauphase der Kautschukfabrik wird das Tagesgeschäft im Wesentlichen über den Cash-Flow und das Betriebsergebnis gesteuert.

Das Betriebsergebnis liegt mit einem Jahresfehlbetrag von rund EUR 26.437 für das Geschäftsjahr im Plan.

d.  Gesamtaussage
Unsere Vermögens- Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Die Entwicklung des Ergebnisses entspricht der Planung.
Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen.
Den kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen kurzfristige Vermögenswerte in ausreichender Höhe gegenüber.

3.  Prognosebericht
Der Markt für Naturkautschuk wird, getrieben durch steigende Nachfrage der Automobil- und Reifenindustrie aufgrund der stetigen Zunahme des Individualverkehrs und den weltweit wachsenden Transportbedürfnissen, auch in der Zukunft weiter wachsen. Gemäß dem IWF (Internationaler Währungsfonds) wird der Kautschukverbrauch in den nächsten acht Jahren auf rund 36 Mio. t um rd. 25 % zulegen.

Von diesen Entwicklungen erwarten wir, in den kommenden Jahren zu profitieren.

In den Jahren 2017 bis 2022 sind aufgrund der Kosten der Eigenkapitalvermittlung, der Implementierung der Gesellschaft und der Anlaufphase der Kautschukfabrik negative Geschäftsergebnisse geplant. Ab dem Jahr 2023 erreichen immer mehr Kautschukplantagen die Erntephase, so dass planungsgemäß bis zur Beendigung des Projektes im Jahr 2031 positive Ergebnisse erwirtschaftet werden. In allen Perioden wird mit einem positiven Cash-Flow gerechnet.

4.  Chancen- und Risikobericht
Die Marktchancen im Bereich der Kautschukindustrie sind weiterhin gut. Der Wachstumstrend in der Automobil- und Reifenindustrie erscheint weiterhin stabil.

Das niedrige Zinsniveau wirkt sich positiv auf die Bereitschaft zur Investition in alternative Anlageformen aus.

Risiken für unsere wirtschaftliche Entwicklung sehen wir insbesondere in einem Rückgang der Verfügbarkeit von Rohkautschuk und einem Rückgang der Preise für handelsfähigen Naturkautschuk. Hierdurch könnte die erwartete Rendite der Anleger geringer ausfallen, als geplant.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes und unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft.

5.  Vergütungen gemäß §24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG
Im Geschäftsjahr 2018 hat die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG EUR 2.500 als feste Vergütung für den Verwaltungsaufwand an die Komplementärin Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH gezahlt. Daneben wurde die jährliche Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.000 gezahlt. Beide Zahlungen erfolgten gemäß Ziffer 7.4 des Gesellschaftsvertrages. Zudem wurde die Treuhänderin Contex Mittelstandsbeteiligungen Aktiengesellschaft, Mannheim, mit EUR 7.000 vergütet. Dabei handelt es sich um die laufende Treuhandgebühr des Geschäftsjahres 2018.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr keine Vergütungen oder besondere Gewinnbeteiligungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG gezahlt.

Düsseldorf, den11.04.2019

Timberfarm Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
vertreten durch die
Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf
Maximilian Breidenstein
Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 2.092.559,31 1.093.938,14
I. Sachanlagen 2.092.559,31 1.093.938,14
1. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.092.559,31 1.093.938,14
B. Umlaufvermögen 1.773.947,51 2.851.679,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.219.700,60 1.422.942,00
1. Einzahlungsverpflichtungen Kommanditisten 1.196.000,00 1.396.000,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 23.700,60 26.942,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 554.246,91 1.428.737,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.866.506,82 3.945.617,45

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 3.822.685,17 3.871.622,22
I. eingefordertes Kapital der persönlich haftenden Gesellschafter 3.818.843,71 3.867.754,39
B. Rückstellungen 12.000,00 10.000,00
C. Verbindlichkeiten 31.821,65 63.995,23
1. sonstige Verbindlichkeiten 31.821,65 63.995,23
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 31.821,65 63.995,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.866.506,82 3.945.617,45

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
8.2.2017 – 31.12.2017
EUR
1. Rohergebnis 0,00 2.933,23
a) sonstige betriebliche Erträge 0,00 2.933,23
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 26.437,05 135.311,01
3. Ergebnis nach Steuern -26.437,05 -132.377,78
4. Jahresfehlbetrag 26.437,05 132.377,78

Anhang

Anlage 3
Blatt     1

Timberfarm Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG,
Düsseldorf

Anhang zum 31. Dezember 2018

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Timberfarm Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf, ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt im Abschlussjahr auch die Voraussetzungen des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstkapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend kommen die Rechnungslegungsvorschriften des Vermögensanlagengesetzes zur Anwendung, da es sich bei der Gesellschaft um eine Emittentin nach Vermögensanlagengesetz handelt.

Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB wurden beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen.

Pflichtangaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder zum Anhang sind, soweit zulässig, wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt.

2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG

Firmensitz laut Registergericht: Düsseldorf

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Düsseldorf

Register-Nr.: 24330

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und die Bewertung wurden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 383 HGB) vorgenommen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte vorliegend nach Fortführungsgrundsätzen.

Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren:

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bilanziert.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert.

Die Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden.

4. Angaben zur Bilanz

Sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung erfolgte zum Nennwert. Hierin sind Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr in Höhe von € 996.000,00 enthalten.

Eigenkapital
Das Komplementärkapital in Höhe von € 4.000,00 ist vollständig eingezahlt.

Das Kommanditkapital in Höhe von € 4.000.000,00 ist sowohl teilweise eingezahlt als auch teilweise eingefordert.

Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00.

Sonstige Verbindlichkeiten
Diese Bilanzposition beinhaltet Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr in Höhe von € 8.658,33. Diese waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung im Wesentlichen ausgeglichen. In Höhe von € 8.583,33 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern.

Diese waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung im Wesentlichen ausgeglichen.


5. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im aktuellen Geschäftsjahr im Durchschnitt keine Arbeitnehmer.

Die Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH ist einzige persönlich haftende Gesellschafterin und mit einer Einlage in Höhe von € 4.000,00 am Vermögen der Gesellschaft beteiligt.

Die im Handelsregister eingetragene Kommanditeinlage beträgt € 4.000.000,00.

Alleinvertretungsberechtigt ist die

Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, ist Herr Maximilian Breidenstein. Der Geschäftsführer ist zur alleinigen Vertretung der Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH befugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Düsseldorf, den 27. Mai 2019

____________________
Maximilian Breidensein
Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung der Geschäftsführung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2018

Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

Düsseldorf, den 27. Mai 2019



Timberfarm Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
vertreten durch die
Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf
Maximilian Breidenstein
Geschäftsführer

gez. Maximilian Breidenstein

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2019 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 11. Oktober 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom1. Januar 2018  bis zum 31. Dezember 2018.

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den  deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil /​ zum Jahresabschluss zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil /​ zum Jahresabschluss zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON   GEWINNEN; VERLUSTEN; EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

 

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

Wuppertal, den 30. Oktober 2020

Hermann, Ebbinghaus & Partner
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Mark Ebbinghaus  Marcel Osenroth
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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