Diebewertung.de: Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Timberland Capital AG?
Rechtsanwalt Eckhard Stickdorn, Pocking (ES): Nun, zunächst einmal sind unsere Mandanten sicherlich durch Ihre Veröffentlichung sensibilisiert worden, und ein Mandant hat schlicht sofort gekündigt, im April 2019 zum Jahresende 2019.
Diebewertung.de: Und, wie hat Timberland darauf reagiert?
ES: Zunächst ganz freundlich. Ein Mitarbeiter teilte unserem Mandanten im Juli 2019 am Telefon mit, eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals werde nach Vorliegen des Jahresabschlusses im kommenden Jahr erfolgen. Als der Mandant im April 2020 nochmals anrief, landete er bei einer Telefonzentrale auf Malta, was ihm schon komisch vorkam, aber der Kontakt zum gleichen Mitarbeiter kam gleichwohl zustande, und dieser vertröstete ihn auf das 3. Quartal 2020.
Diebewertung.de: Da war der Anleger bestimmt beruhigt, nicht wahr?
ES: Genau! (schmunzelt) Der Mandant wendete sich an den Vermittler, und nachdem dieser, übrigens nach Rücksprache mit Timberland, dem Mandanten mitteilte, der Jahresabschluss sei bis zum 30.06.2020 zu erstellen, setzte der Mandant Timberland für die Rückzahlung des Anlagebetrages eine Frist bis zum 10.07.2020 und verlangte per E-Mail eine Bestätigung. Er hatte, weil er schon sauer war, in den Verteiler dieser E-Mail auch den Aufsichtsratsvorsitzenden Dirk Köster aufgenommen, und der Mandant erhielt von dessen Postfach eine Rückmeldung, es sei voll – auch das wirkte natürlich unheimlich vertrauenerweckend!
Diebewertung.de: Und wie kamen Sie ins Spiel?
ES: Weil der Mandant eben misstrauisch geworden war, setzten wir im Auftrag des Anlegers im August eine Frist zur Rückzahlung des angelegten Betrages und nachdem diese fruchtlos verstrich, beantragten wir Anfang Oktober 2020 den Erlass eines Mahnbescheides. Natürlich legte Timberland Widerspruch ein.
Diebewertung.de: Ist die Sache dann weiter eskaliert?
ES: Ja, im November 2020 haben wir geklagt. Wir rechneten und rechnen mit allerlei Winkelzügen, die dann auch kamen: Timberland lässt sich durch eine Berliner Kanzlei vertreten, die zunächst einmal „wegen eines schweren Verkehrsunfalles“ Fristverlängerung beantragte und jetzt – drei Monate nach Klageerhebung – einwendet, der Sitz von Timberland befinde sich nicht in Krefeld sondern in Duisburg, die Wirksamkeit der Kündigung wird in Zweifel gezogen und vor allem damit argumentiert, der Jahresabschluss 2019 sei zwar auf- aber noch nicht festgestellt und insbesondere auch noch nicht geprüft, man befände sich wegen wichtiger Themen in der „Diskussion“ mit dem Wirtschaftsprüfer, der gewechselt habe und sich erst habe einarbeiten müssen usw. usf.
Diebewertung.de: Wie schätzen Sie das ein?
ES: Es riecht nach einer Mischung aus Nebelkerzen und Verzögerungstaktik. Wir haben die BaFin informiert, die mitteilt, ihr seien bei der geltenden Rechtslage die Hände gebunden. Offenbar haben sich die Erkenntnisse aus dem WireCard-Skandal noch nicht in entsprechend schärferen Gesetzen bzw. einer geänderten Behördenpraxis niedergeschlagen. Aber sie hat – immerhin – ihrerseits den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Wir haben Hinweise darauf, dass Timberland versuchen könnte, „renitente“ Gläubiger mit einem Vergleich abzuspeisen.
Diebewertung.de: Kommt das für Anleger infrage?
ES: Nun, das ist wohl eine Frage des Einzelfalles. Unser Mandant ist über 90 und vielleicht nicht gewillt, sich den Rest seines Lebens über Timberland zu ärgern, aber wenn jemand genügend Elan mitbringt, könnte man das sicherlich auch ausstreiten. Vermutlich liegen die Risiken weniger im juristischen Bereich als mehr im wirtschaftlichen.
Diebewertung.de: Vielen Dank für das Gespräch.
Rechtsanwalt Eckhard Stickdorn ist Partner der Kanzlei Prof. Gerauer Rechtsanwälte in Pocking. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ebenfalls ein Geschädigter und meine Geschichte hört sich fast 1:1 gleich an. Können Sie mir sagen wie der Fall ausgegangen ist?