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Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG – bilanziell überschuldet

Hans (CC0), Pixabay
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Auch das wieder eine Katastrophe für die Anleger, die hier investiert sind. Raus aus dem Investment. Mehr nicht.

Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG, Duisburg

AKTIVA

Geschäftsjahr 31.12.2019 Vorjahr 31.12.2018
EUR EUR
A. Umlaufvermögen 153.904,44 142.439,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 152.336,85 4.252,80
II. Wertpapiere 0,00 130.489,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.567,59 7.697,91
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 643.077,90 505.096,71
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 461.322,90 262.891,71
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 181.755,00 242.205,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 796.982,34 647.536,53

PASSIVA

Geschäftsjahr 31.12.2019 Vorjahr 31.12.2018
EUR EUR
A. Eigenkapital 726.448,00 563.286,03
I. Kapitalanteile Kommanditisten 2.191.799,43 1.637.746,04
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -1.465.351,43 -1.074.460,01
B. Rückstellungen 24.260,00 17.970,00
C. Verbindlichkeiten 46.274,34 66.280,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 796.982,34 647.536,53

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG , Duisburg

Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.2019 Vorjahr 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 677,63 0,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 263.764,97 577.475,31
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.766,37 3.800,65
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 536,82 740,18
5. Ergebnis nach Steuern -260.857,79 -574.414,84
6. Jahresfehlbetrag 260.857,79 574.414,84

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Gesellschaft mit Sitz in Duisburg ist unter der Firma Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11385 eingetragen.

B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Grundsätzliche Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft wendet freiwillig die Vorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a i.V. mit § 267 Abs. 1 HGB an, obwohl es sich um eine Kleinstpersonenhandelsgesellschaft gemäß § 264a i.V. mit § 267a Abs. 1 HGB handelt.

Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen

Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Um dennoch einen Zeitvergleich beim betreffenden Posten durchführen zu können, wurde der Vorjahreswert angepasst.

Die Anpassung bestand aus folgenden Maßnahmen: Anpassung der Buchungslogik der Gesellschafterkonten aufgrund der geforderten Form der Kapitalkontenentwicklung in der E-Bilanz.

Dies führt erstmalig zum separaten Ausweis der „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile von Kommanditisten“ auf der Aktivseite der Bilanz. Eine Aufgliederung der Kapitalkonten in Kapitalkonto I (Einlagekonto) und Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto) auf der Passivseite der Bilanz erfolgt nicht mehr.

C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften. §§ 264a ff. HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses gemäß § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt.

Die Bewertung wurde gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

UMLAUFVERMÖGEN

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

RÜCKSTELLUNGEN

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen EUR 133.255,48 (Vorjahr EUR 0,00). Die eingeforderten, noch ausstehenden Einlagen betragen EUR 4.252,80 (Vorjahr EUR 4.252,80). Forderungen gegen Kommanditisten bestehen in Höhe von EUR 14.828,57 (Vorjahr EUR 0,00) gegen Gesellschafter.

2. Eigenkapital

2.1 Kapitalkonto I (Einlagenkonto)

Unter dem Kapitalkonto I wird das Kommanditkapital sowie das Agio der Kommanditisten ausgewiesen.

2.2 Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto)

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag laut Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von EUR 260.857,79 (Vorjahr EUR 574.414,84) aus, der nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages dem Verlustvortragskonto der Kommanditisten im Rahmen einer Ergebnisverwendungsrechnung zugewiesen wurde.

3. Rückstellungen

In den Rückstellungen sind sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR 24.260,00 (Vorjahr EUR 17.970,00) enthalten.

4. Verbindlichkeiten

4.1 Restlaufzeiten

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 46.274,34 (Vorjahr EUR 66.280,50) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

4.2 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Im Berichtsjahr bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin Timberland Management GmbH, Duisburg, in Höhe von EUR 1.208,23 (Vorjahr EUR 1.195,21), gegenüber der Timberland Capital Trust GmbH, Hamburg, in Höhe von EUR 15.986,75 (Vorjahr EUR 7.430,20) und gegenüber der Timberland Capital Management GmbH, Duisburg, in Höhe von EUR 6.253,38 (Vorjahr EUR 9.119,17).

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Gesellschaftsorgane

Geschäftsführung und Vertretung

Geschäftsführung Vertretung
Timberland Management GmbH, Herr Thomas Krämer, Kaufmann, Duisburg
Duisburg Herr Dirk Köster, Kaufmann, Duisburg

Timberland Capital Management GmbH, Herr Thomas Krämer, Kaufmann, Duisburg Duisburg

2. Angabe von Name, Sitz und gezeichnetes Kapital der persönlich haftenden Gesellschafterin:

Name und Sitz gezeichnetes Kapital
Timberland Management GmbH, Duisburg 25.000,00 €

3. Mitarbeiter

Im Berichtsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

F. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB

Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG, Duisburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

 

Duisburg, 30. Juni 2020

gez. Herr Thomas Krämer, Geschäftsführer

gez. Herr Dirk Köster, Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

1. Grundlagen des Unternehmens

Die Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG, Duisburg (im Folgenden kurz „OptiMix C“ oder „Gesellschaft“ genannt) gehört zu 99% der Timberland Capital Trust GmbH, Hamburg. Eine Minderheitsbeteiligung von 1% hält die geschäftsführende Kommanditistin Timberland Capital Management GmbH, Duisburg.

Auf der Grundlage eines strukturierten Vermögensanlagemodelles bietet die Gesellschaft Anlegern eine unmittelbare bzw. über die Timberland Capital Trust GmbH, Hamburg eine mittelbare Beteiligung an der OptiMix C an. Die Platzierung der Kommanditanteile erfolgt als Vermögensanlage gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz mit Verkaufsprospekt in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom 11.09.2015.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die geschäftsführende Kommanditistin Timberland Capital Management GmbH und die Komplementärin Timberland Management GmbH, durch ihren Geschäftsführer Herrn Thomas Krämer, Kaufmann, Luxemburg geführt.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Verlangsamte sich der Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf globaler Ebene im ersten Halbjahr, so zeigten sich gegen Ende des Jahres erste Anzeichen einer Stabilisierung. Insgesamt betrug das BIP im Jahr 2019 rund 3,44 Billionen Euro und veränderte sich um 0,6% gegenüber dem Vorjahr. Die zunächst verhaltenen Aussichten für das Jahr 2019 waren besonders auf das politische Umfeld, insbesondere die Zuspitzung der Handelsspannungen zwischen China und den USA, sowie der Debatte um den Brexit zurückzuführen. Diese globalen Unsicherheiten belasteten vor allem das verarbeitende Gewerbe und dämpften das Investitionswachstum. Der Dienstleistungssektor, sowie das Baugewerbe zeigten sich der leichten Abschwächung in der zweiten Jahreshälfte 2019 hingegen widerstandsfähig. Die im vierten Quartal von der EZB zur Verfügung gestellten Daten ließen auf einen gedämpften Inflationsdruck und eine schwache Wachstumsdynamik im Euroraum schließen. Diesen beiden Faktoren stehen jedoch für erste Anzeichen einer Stabilisierung der Wachstumsverlangsamung und ein leichter Anstieg der zugrunde liegenden Inflation entgegen und zeigt sich insbesondere durch das anhaltende Beschäftigungswachstum und steigende Löhne im Jahr 2019.

Bedingt durch die höheren Arbeitseinkommen stiegen die privaten Konsumausgaben gegenüber dem Vorjahr leicht an.

Die wirtschaftspolitischen Gegebenheiten veranlasste den EZB-Rat auf der Sitzung Ende des Jahres den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte unverändert bei 0,00% zu belassen.

Ein Ausblick auf das Jahr 2020 fällt zunächst aufgrund der Wachstumsverlangsamung der Industrieländer eher verhalten aus. Auch sollte das Wachstum des Welthandels im nächsten Jahr langsamer als bisher voranschreiten. Diese beiden Punkte gehen mit weiterhin geopolitischen Unsicherheiten einher. Dem gegenüber dürfte allerdings eine weiterhin fiskalpolitische expansive Politik stehen.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die EZB-Ratssitzung im September führte dazu, dass die langfristigen risikofreien Zinssätze im Euro-Währungsgebiet anstiegen.

Die Spreads von Unternehmensanleihen haben sich insbesondere im dritten Quartal zusehends verengt. Neben diesen spiegeln auch die Renditen langfristiger Staatsanleihen im Euroraum den Anstieg der risikofreien Zinssätze wieder, auch wenn die Renditeabstände der Staatsschuldtitel führender Industrienationen größtenteils unverändert blieben. Der Euro-Bund Future legte in den ersten drei Quartalen rasant zu, verlor gegen Jahresende allerdings merklich an Dynamik.

Nachdem der Ölpreis nach seinem rasanten Anstieg im ersten Quartal des Jahres, sich wieder seinem Ausgangsniveau annäherte, verzeichnete dieser nach Aufnahme der Handelsgespräche zwischen China und den USA, einen Anstieg zum Jahresende. Auch der Goldpreis konnte im Jahr 2019 mit einem Plus von 18,40% in EUR gerechnet deutlich zulegen.

Der Deutsche Aktienindex (DAX) legte im Jahr 2019 um knapp 25% zu. Ähnlich sah es am amerikanischen Aktienmarkt aus, der Dow Jones stieg um 22%, der S&P verzeichnete ein Plus in Höhe von 35% und erreichte neue Rekordstände.

Der Euro blieb an den Devisenmärkten im Jahr 2019 weitestgehend stabil. So stieg der Euro gegenüber dem US-Dollar um 1%, gegenüber dem japanischen Yen um 1,9% und legte gegenüber dem Schweizer Franken lediglich um 0,2% zu. Gegenüber dem Pfund Sterling wertete er allerdings um 5,3% ab.

Aufgrund dessen, dass sichere Staatsanleihen aufgrund ihrer geringen Rendite kaum mehr einen Ertrag für die Anleger bieten, wird zusehends in Unternehmensanleihen, oder Anleihen in Fremdwährung investiert werden. Diese Investments bieten Anlegern zwar höhere Renditen, allerdings geht mit Ihnen auch ein höheres Risiko einher. Auch dürfte das Thema rund um die erneuerbaren Energien weiter in den Fokus vieler Anleger rücken. Generell lässt sich sagen, dass auch im Jahr 2020 für institutionelle und private Investoren weiterhin die Diversifikation des Portfolios an erster Stelle stehen sollte.

2.2 Vermögensanlage und Vermögensverwaltung

Die Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG ist ausgerichtet auf das Einwerben von Anlegern zur renditeorientierten Direktbeteiligung. Die Gesellschaft investiert dabei als Emittentin das eingeworbene Kapital gemäß Verkaufsprospekt in der Fassung des Nachtrags 1 vom 11.09.2015 und des Gesellschaftsvertrags vom 24. Mai 2013 über die Zeichnung von Inhaberschuldverschreibungen.

Zum 31. Dezember 2019 wurden Kommanditeinlagen (Einlagenkonto I) in Höhe von € 4.484.022,05 ausgewiesen. Hiervon waren € 2.815.715,22 eingefordert, davon sind € 21.200,40 überfällige ausstehende Kommanditeinlagen. Zum Bilanzstichtag sind davon durch Kommanditisten € 4.252,80 noch nicht eingezahlt. Im Vorjahr wurden Kommanditeinlagen in Höhe von € 3.867.542,06 ausgewiesen. Hiervon waren € 2.550.877,05 eingefordert, davon waren € 21.400,40 überfällige ausstehende Kommanditeinlagen. Zum Bilanzstichtag waren davon durch Kommanditisten € 4.252,80 noch nicht eingezahlt.

Die Bilanzdarstellung wurde ab dem Geschäftsjahr 2019 hinsichtlich der Darstellung des Eigenkapitals geändert, resultierend aus den neuen Anforderungen an die Buchungstechnik mit Zuordnung aller Buchungen auf Gesellschafterebene. Es werden dadurch „nicht durch Vermögenseinlage gedeckte Verlustanteile von Kommandisten“ in Höhe von € 643.868,02 ausgewiesen, unter der Position Eigenkapital „eingefordertes Kapital“ in Höhe von € 726.978,12.

2.3. Angaben gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 211 an Vergütungen aufgewendet, welche in Höhe von T€ 183 gezahlt wurden. Insgesamt entfallen T€ 61 auf feste und T€ 150 auf variable Vergütungen. Die Vergütungen entfallen auf fünf Begünstigte.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt worden.

2.4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.4.1 Vermögenslage

Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über eingefordertes Kapital i.H.v. T€ 727, darin verrechnet ist bereits anteilig variables Kapital (Kapitalkonto II). Die Bilanzposition „nicht durch Vermögenseinlage gedeckte Verlustanteile von Kommanditisten“ in Höhe von T€ 644 enthält ebenfalls anteilig variables Kapital (Kapitalkonto II) der Gesellschafter, deren Verlustanteil das Kapitalkonto I übersteigt.

Die Platzierung der Kommanditanteile erfolgt als Vermögensanlage. Die Veröffentlichung des Verkaufsprospektes in der Nachtragsfassung wurde durch die zuständige Behörde genehmigt.

2.4.2 Finanzanlage

Der Zahlungsverkehr konnte zeitgerecht abgewickelt werden. Insgesamt wird zum Abschlussstichtag ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von T€ 8 ausgewiesen.

2.4.3 Ertragslage

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 261 resultiert insbesondere aus den Vergütungen an Mitunternehmer-Verwaltungsgebühren (T€ 53), Vertriebsprovisionen (T€ 52), Kosten für Konzeption (T€ 82), Vergütung an den Mittelverwendungskontrolleur (T€ 21) und Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (T€ 21), sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 32) sowie der allgemeinen Kosten der laufenden Platzierung. Im Vorjahr belief sich der Jahresfehlbetrag auf T€ 574 und resultierte insbesondere aus den Vergütungen an Mitunternehmer (T€ 51), Vergütung an den Mittelverwendungskontrolleur (T€ 21), Vertriebsprovision (T€ 121), Kosten für Konzeption (T€ 330) und Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (T€ 19), sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 24) sowie der allgemeinen Kosten der laufenden Platzierung.

2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.5.1 EBIT

Das EBIT dient als interne Steuerungsgröße der Gesellschaft. Neben den originären Verwaltungskosten der Gesellschaft beeinflussen den Indikator vorwiegend Verkaufsprovisionen sowie Kosten für Konzeption und Prospekterstellung. Somit stellt der Indikator eine Kenngröße für den Platzierungsfortschritt im abgelaufenen Geschäftsjahr dar. Nach Ablauf der Platzierungsphase dient der Indikator zur Steuerung der Verwaltungskosten der Gesellschaft.

Für das zurückliegende Geschäftsjahr ergibt sich ein EBIT (vormals Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) in Höhe von T€ -261. Zum Jahresende 2018 lag das EBIT bei T€ -578. Das Platzierungsvolumen war mit T€ 616 fast gleich mit Vorjahr (T€ 608).

2.6. Satzung und Firma

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde im Berichtsjahr 2019 durch die geschäftsführende Kommanditistin Timberland Capital Management GmbH, Duisburg, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Krämer, und die Komplementärin Timberland Management GmbH, Duisburg, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Krämer und Dirk Köster, vorgenommen.

2.7. Personal

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1. Prognosebericht

Es wird angenommen, dass allgemein mit einer positiven Entwicklung der Mittelzuflüsse im Fondsbereich infolge der Dauer-Niedrigzinsphase zu rechnen ist. Insbesondere sind im Zusammenhang mit den weiterhin angebotenen Renditen ertragsstärkere Produkte gefragt. Allerdings muss auch bedacht werden, dass wir uns weiterhin temporär in einem schwierigen Marktumfeld bewegen. Das Unternehmen erwartet sukzessive verstärkte Mittelzuflüsse im Laufe der nächsten Jahre. Der Ausbau der elektronischen Kommunikationswege im Bereich des Kundenservice wird von der Gesellschaft beabsichtigt weiter zu intensivieren. Wir bewerten unsere Zukunftsperspektiven weiter positiv.

Für das Geschäftsjahr 2020 wird unter Berücksichtigung der anspruchsvollen Marktsituation mit einer unveränderten bis leicht positiven Entwicklung im Hinblick auf Mittelzuflüssen von Anlegern gerechnet.

3.2. Risikobericht

Es sind keine Risiken bekannt, die entweder bestandsgefährdend sind oder einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben.

Die Gesellschaft verfügt über ein Risiko- und Liquiditätsmanagementsystem, dass nach den allgemein geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung angewendet wird. Deren Grundlage ist eine systemische Erfassung und aktive Steuerung zur Erfassung der Wahrscheinlichkeit einer Realisierung von Risiken und zur Minimierung nicht vermeidbarer Schäden. Durch ein aktives Liquiditätsmanagement ist die Liquidität der Gesellschaft stets gesichert.

Neben Markt- und Konjunkturrisiken werden auch Betriebsrisiken anhand verschiedener Parameter quantifiziert.

Die Risiken wurden im veröffentlichten Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt im Einzelnen näher beschrieben; auf eine nur auszugsweise Darstellung der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung gebotenen Risikodarstellung wurde an dieser Stelle bewusst verzichtet.

Risiken durch Covid-19

Die weltweite Verbreitung des Corona-Virus beeinflusst in unterschiedlicher Art und Weise auch die geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaft. Die zum Infektionsschutz der Bevölkerung vorgenommenen Maßnahmen führen zu einer starken Einschränkung des öffentlichen Lebens, einer Veränderung des Verbraucherverhaltens und der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Nachfragebedingte Absatz- und Umsatzverschlechterungen sind temporär zu erwarten. Einen weiteren Faktor stellt die Frage dar, wie schnell und unkontrolliert sich das Corona-Virus im weiteren Verlauf ausbreiten und somit zu negativen Entwicklungen führen kann. Ein schwerwiegender Verlauf der Krise könnte deutliche Auswirkungen nach sich ziehen. Die Gesellschaft versucht, mit verschiedenen Maßnahmen die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise zu mildern.

Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung in diesem Zusammenhang sind die wirtschaftlichen Folgen insgesamt und damit auch für die Gesellschaft derzeit schwer abschätzbar. Auf Grund der Bilanzstruktur und des Geschäftsmodells geht die Gesellschaft davon aus, die negativen Folgen der Covid-19-Krise bewältigen zu können.

3.3. Chancenbericht

Die Gesellschaft hat ein Vermögensanlagekonzept in Form von Kommanditanteilen erstellt und diese zum Vertrieb in Deutschland genehmigen lassen. Das Vermögensanlagekonzept der Gesellschaft bietet Anlegern die Möglichkeit, als Direkt- oder Treuhandkommanditisten an den Erträgen, aus den Vermögensanlagen zu partizipieren. Die Strukturierung der Vermögensanlage als geschlossener Fonds mit Zielinvestments in den zuvor genannten Portfolien stellt zudem eine aus Sicht der Gesellschaft besondere Investitionsmöglichkeit dar. Die Gesellschaft ist zuversichtlich, hiermit den Anlagewünschen der Anleger in besonderem Maße gerecht zu werden.

4. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Duisburg, 29. Juni 2020

Timberland OptiMix C GmbH & Co. KG

die Komplementärin Timberland Management GmbH

vertreten durch Ihre Geschäftsführung

F. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht zum 31. Dezember 2019 der Timberland Fonds -OptiMix C GmbH & Co. KG haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG, Duisburg:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG, Duisburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG, Duisburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG in Verbindung mit § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagerberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.“

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 der Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG, Duisburg, haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet.

Hannover, 30. November 2020

HINDENBURG REVISION GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. St. Franz, Wirtschaftsprüfer

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