Immer wieder melden sich Anleger bezüglich ihres Investments beim Unternehmen Timberland. Einem Unternehmen, über das wir in der Vergangenheit des Öfteren berichtet hatten und von einem Investment abgeraten hatten.
Im März 2020 teilte das Unternehmen den investierten Anlegern mit, dass ihr Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 einen Bilanzverlust von rund EUR 3 Mio. auswies.
Schuld sei die Corona-Pandemie. In der Folge käme es entsprechend den Bestimmungen der Wertpapiere zu einer Herabsetzung des Nennbetrages.
Timberland gab an, dass der Nennbetrag sich deswegen auf EUR 0,00 reduziert habe und dementsprechend der komplette Zahlungsausfall zu Buche stehe. Hier hat sich also das von uns immer wieder benannte Totalverlustrisiko erneut bestätigt.
Ob man sich mit dieser Mitteilung einfach so abfinden muss? Nun, wir sagen das muss man mit einem Rechtsanwalt klären, der sich mit Vertragsbedingungen auskennt, sehen und entscheiden kann, ob hier möglicherweise ein rechtliches Vorgehen Sinn machen könnte.
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