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Tipps der BaFin für IHRE Geldanlage

StartupStockPhotos (CC0), Pixabay
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Anlegerinnen und Anleger haben viele Möglichkeiten, Geld anzulegen; seriöse und unseriöse Anbieter werben um ihre Gunst. Es gibt eine Reihe von Warnsignalen, die darauf hindeuten können, dass ein Anbieter oder ein Produkt zweifelhaft ist. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Geldanlage achten sollten.

Zwar dürfen in Deutschland Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte nur mit staatlicher Erlaubnis betrieben werden. Aber selbst wenn die BaFin den Instituten hierfür eine Erlaubnis erteilt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass die angebotenen Produkte empfehlenswert sind. Wertpapiere und Vermögensanlagen dürfen zudem bereits dann öffentlich angeboten werden, wenn zuvor ein von der BaFin gebilligter Prospekt beziehungsweise ein Informationsblatt publiziert worden ist. Das heißt aber auch nicht unbedingt, dass der Prospekt beziehungsweise das Informationsblatt und die Produkte seriös sind. Die BaFin prüft die Prospekte lediglich auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz (innere Widerspruchsfreiheit). Hinzukommt: In manchen Fällen muss weder ein Prospekt noch ein Informationsblatt veröffentlicht werden.

Generell gilt: Machen Sie sich bereits vor einer Investition Gedanken über Ihre Anlageziele und prüfen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten. Und: Lassen Sie sich nicht drängen. Nehmen Sie sich Zeit, um Für und Wider einer Anlage zu überdenken, bevor Sie Ihr Geld investieren. Auch wenn Sie sich beraten lassen, entscheiden Sie sich nicht sofort.

 

Bei welchen Angeboten sollten Sie besonders vorsichtig sein?

Unerbetener Anruf

Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Solche ungebetenen Anrufe sind verboten. Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderen Unternehmen ist es ausdrücklich untersagt, Cold Calling zu betreiben.

E-Mail/Fax

Haben Sie von einem Anbieter Aktienempfehlungen per EMail erhalten, den Sie nicht kennen? Erhalten Sie per Fax Börsenbriefe, die Sie nicht bestellt haben? Oder wird Ihnen ein vermeintlicher Geheimtipp unterbreitet, den Sie angeblich beachten sollen? Hinter solchen Angeboten verbergen sich meist unseriöse Anbieter, die Anlegern durch eine erfundene Erfolgsgeschichte Aktien wertloser Unternehmen zum eigenen Vorteil vermitteln wollen.

Zeitdruck

Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt? Lockt der Anbieter mit einem exklusiven Geschäft, für das Sie sich aber sehr schnell entscheiden müssen? Darauf sollten Sie nicht eingehen, denn dies ist häufig nur ein Trick. Wie gesagt: Lassen Sie sich nie drängen! Seriöse Angebote gibt es nicht nur heute, sondern auch morgen.

Hohe Renditen oder außergewöhnliches Entwicklungspotenzial

Werden Ihnen ungewöhnlich hohe Zinsen versprochen? Auch weit über dem Marktüblichen liegende Renditeversprechen können ein Hinweis auf unseriöse Angebote sein. Je höher der versprochene Gewinn ist, desto höher ist in der Regel auch das Risiko, dass Sie Ihr eingesetztes Kapital verlieren. Welche Renditen marktüblich sind, können Sie zum Beispiel dem Kursteil der Tageszeitungen oder dem Internetangebot der Deutschen Bundesbank entnehmen. Kritisch hinterfragen sollten Sie auch Empfehlungen zu Unternehmen, denen ein außergewöhnliches Entwicklungspotenzial zugeschrieben wird. Penny Stocks sind aufgrund niedriger Preise und Handelsvolumina besonders anfällig für Spekulation und Manipulation.

Unklares Produkt

Hat der Anbieter Schwierigkeiten, sein Produkt zu erklären? Kaufen Sie nie die Katze im Sack – erst informieren, dann entscheiden! Kaufen Sie nur, was Sie wirklich verstanden haben! Grundsätzlich gilt: Je komplizierter ein Produkt ist, desto mehr Erfahrung sollten Sie mit Finanzgeschäften haben. Setzen Sie sich selbst mit dem Produkt auseinander und lassen Sie sich nicht von Fantasietiteln und geschönten Grafiken verleiten.

Undurchsichtige Ausstiegsmöglichkeiten

Klären Sie, wie und wann Sie Ihren Anlagebetrag zurückerhalten. Besonders vorsichtig sollten Sie bei mehrjährigen Vertragslaufzeiten sein, wenn es keine Möglichkeit gibt, vorzeitig zu kündigen, oder wenn dies mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden wäre.

Über mehrere Jahre laufende Verträge ohne die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs sollten Sie nur mit Anbietern schließen, an deren Seriosität Sie keinerlei Zweifel haben. Bleiben Sie selbst dann kritisch, wenn Sie ein Geschäft innerhalb einer bestimmten Frist jederzeit widerrufen oder kündigen können. Auch solche Rechte schützen Sie nicht automatisch vor finanziellen Verlusten. Klären Sie ab, welche Rückzahlung Sie im Fall der Fälle tatsächlich erhalten. Bei Wertpapiergeschäften gilt: Informieren Sie sich über Möglichkeiten, sich vor Ende der Laufzeit von einem Wertpapier zu trennen. Oft ist es wichtig zu wissen, ob es für das Produkt einen liquiden Markt gibt.

Überweisung ins Ausland

Sollen Sie Geld ins (außereuropäische) Ausland überweisen? Seien Sie besonders vorsichtig. Schon viele Anleger haben dabei ihr Geld verloren. Möglicherweise können Sie nicht mehr überblicken, ob und wie Ihr Geld angelegt wird. Es hat schon Fälle gegeben, in denen das Unternehmen, dem Geld überwiesen wurde, den Betrag nicht wie vereinbart oder gar nicht investiert hat. Manchmal gab es das Unternehmen gar nicht.

Investment auf Probe

Sie werden damit gelockt, zunächst probeweise einen kleineren Betrag zu investieren? Dass Sie bei Ihrer Recherche keine Informationen über das Unternehmen finden können, begründet man etwa damit, es handele sich um ein noch junges Unternehmen mit aussichtsreichen Geschäftsideen? Dann ist der vermeintliche Geheimtipp wahrscheinlich eine Falle. Nach kurzer Zeit wird der Anbieter vom großen Erfolg der Anlage berichten und Sie auffordern, größere Beträge zu investieren. Vom Erfolg Ihres Probeinvestments angelockt, sollen Sie verleitet werden, mehr Geld anzulegen.

Schneeballsystem

Sie werden zur Investition in vermeintlich lukrative Anlagegeschäfte überredet. In Wirklichkeit werden die Gelder jedoch nicht angelegt, sondern zur Ausschüttung oder Rückzahlung an frühere Anleger verwendet. Für Anleger ist solch ein Schneeballsystem meist nicht erkennbar. Die Anlage und deren Rendite werden häufig in Hochglanzprospekten vorgetäuscht. Dieses System bricht früher oder später zusammen.

Oft bieten Unternehmen mit Sitz im Ausland gezielt deutschen Anlegern Produkte an, hinter denen sich Schneeballsysteme verbergen. Hintermänner der Unternehmen sind in der Regel Deutsche, die sich ausländischer Gesellschaftsformen und Firmensitze bedienen, um sich den deutschen Behörden zu entziehen. Weit über dem Marktüblichen liegende Renditeversprechen sind oft ein Warnzeichen für ein Schneeballsystem.

Unbefugt erteilte Orders

Es kommt vor, dass nicht berechtigte Personen ohne Wissen des Depotinhabers Wertpapiergeschäfte in Auftrag geben, um den Kurs steigen zu lassen. Das kommt vor allem bei Geschäften in illiquiden ausländischen Werten des Open Market (Freiverkehr) vor. Seien Sie daher vorsichtig, wenn Unbekannte Sie ungefragt mit dem Hinweis auf vermeintliche Schnäppchen oder Gewinnmitteilungen auffordern, Daten preiszugeben. Geben Sie Ihre Konto- oder Depotnummern, internationale Bankkontonummern (International Bank Account Number – IBAN), internationale Bankleitzahlen (Bank Identifier CodeBIC) und Geheimzahlen oder Kennwörter nie an unberechtigte oder unbekannte Personen weiter. Übermitteln Sie Unbekannten auch keine Wertpapierabrechnungen oder sonstigen Depotunterlagen. Dies gilt auch und vor allem für Anrufer, die sich als Anlageberater, Vermittler oder auch Beschäftigter der BaFin ausgeben.

Hohe Kosten und Provisionen

Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welcher Anteil Ihrer Anlagesumme für Kosten, Gebühren und Provisionen verwendet werden soll. Nutzen Sie die Pflichtinformationen der Anbieter! Wertpapierdienstleister müssen Anlegern nicht nur die Gesamtkosten darlegen, sondern müssen Sie über alle anfallenden Kosten und deren Auswirkungen auf die Rendite informieren. Zuwendungen sind sogar gesondert auszuweisen. Da Wertpapierdienstleister die Kosten zusammengefasst darstellen dürfen, müssen sie Ihnen eine nach einzelnen Posten gegliederte Aufstellung aushändigen, wenn Sie dies verlangen.

Besondere Vorsicht ist bei Termingeschäften und dem damit oft verbundenen Daytrading geboten. Hierbei können für jede Transaktion hohe Gebühren anfallen. Der Anbieter ist daher grundsätzlich an einer großen Zahl von Geschäften interessiert. Die Gebühren sind oft so hoch, dass Sie unter dem Strich kaum Gewinne erzielen können. Häufig zehren die Kosten sogar in kurzer Zeit das eingesetzte Kapital auf.

Grauer Kapitalmarkt

Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht. Anbieter, die keine Erlaubnis der BaFin benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, bewegen sich auf einem Marktsegment, das als Grauer Kapitalmarkt bezeichnet wird. Als Anleger sollte man auf Angebote des Grauen Kapitalmarkts nur eingehen, wenn man das Unternehmen kennt und davon überzeugt ist, dass es seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Wie gesagt: Unter der Aufsicht der BaFin stehen solche Anbieter nicht!

Die Angebote am Grauen Kapitalmarkt sind sehr vielfältig. Immer wieder entwickeln Anbieter neue Investitionsmöglichkeiten. Man findet zum Beispiel Unternehmensbeteiligungen, Genussrechte und andere hybride Anleiheformen, Orderschuldverschreibungen, Crowdfunding, Darlehen mit Nachrangabrede, Direktinvestments (etwa in Holz, Edelmetalle, Minen und Tiere), Gold- und Edelmetallsparpläne sowie Kauf-und-Rückvermietungs-Verträge (Sale-and-Lease-Back).

Unklare Verhältnisse

Können Sie nicht erkennen, wer Ihr Vertragspartner werden soll? Gibt es Warnungen oder sonstige Hinweise? Überprüfen Sie die Namen der Anbieter und Produkte mit Suchmaschinen im Internet. Informationen halten häufig auch die örtlichen Verbraucherzentralen bereit. Machen Sie keine Geschäfte mit Anbietern, die Ihnen keine aussagekräftigen Informationen zur Verfügung stellen. Verlassen Sie sich nicht auf wohlklingende Namen oder seriös erscheinende Internetseiten. Und wenn Sie das Vertragswerk nicht verstehen, lassen Sie die Finger von dem Angebot!

Anbieter im Ausland

Ist der Anbieter eine ausländische Gesellschaft (beispielsweise eine Limited oder Corporation), die nicht selbst in Deutschland tätig ist? Oftmals gründen unseriöse deutsche Anbieter ein Unternehmen im Ausland, um von dem vorgetäuschten ausländischen Firmensitz aus in Deutschland Anlageprodukte zu vertreiben. Damit machen sie es den deutschen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden schwer, auf sie zuzugreifen.

Bei solchen Konstellationen ist es auch besonders schwierig, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen. Unternehmen, die von sich behaupten, international tätig zu sein, haben eine entsprechende Resonanz im Internet. Sind außer der Unternehmenswebseite keine weiteren Informationen, Beiträge oder Artikel auffindbar, die auf das Unternehmen hinweisen, ist also Vorsicht geboten. Suchen Sie beispielsweise im Internet auch nach der Firmenadresse. Gibt man diese etwa in Suchmaschinen oder Kartendienste ein, ergibt sich nicht selten, dass unter der angegebenen Adresse noch viele weitere Unternehmen zu finden sind. Zusatzfunktionen der Kartendienste mit Fotos der jeweiligen Adresse zeigen zudem manchmal sehr schnell, dass es sich beim Unternehmenssitz nicht um das beschriebene Prestigedomizil handelt. Möglicherweise haben Sie es also mit einer Briefkastenfirma zu tun. Einem Unternehmen, das schon über die Reichweite seiner Tätigkeit täuscht, sollten Sie nicht Ihr Geld anvertrauen.

Anrufe durch Call Center

Es gibt Call Center, die massenhaft Personen anrufen, um diese zu Investitionen zu überreden. Die Methoden sind aufdringlich bis aggressiv. Folgende Situation ist denkbar: Kurze Zeit, nachdem Sie investiert haben, sollen Sie wegen eines unerwarteten Ereignisses Kapital nachschießen. Möchten Sie später Ihr Geld zurück, sagt man Ihnen, dass Auszahlungen erst erfolgen können, wenn Sie weitere Produkte erwerben. Im Ergebnis verlangt man von Ihnen immer mehr Einzahlungen, ohne Ihnen jemals etwas auszuzahlen.

Eine andere Variante: Man fordert Sie auf, die empfohlenen Aktien selbst über Ihre Depotbank zu kaufen. Zur Abrechnung des erwarteten Gewinns sollen Sie einen Nachweis für Ihren getätigten Kauf schicken. In Wahrheit dient Ihre Wertpapierabrechnung den Tippgebern als Vermittlungsnachweis, um von den Hintermännern Provisionen zu erhalten.

Werbung mit der BaFin

Lassen Sie sich auch nicht dadurch blenden, dass ein Anbieter damit wirbt, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Informieren Sie sich immer selbst darüber, wie weit die Aufsicht tatsächlich reicht. Machen Sie sich immer genau bewusst, was es heißt, dass ein Unternehmen von der BaFin eine Erlaubnis erhalten oder dass die Aufsicht einen Prospekt gebilligt hat. So billigt die BaFin zwar vor der Veröffentlichung Prospekte für Wertpapiere (etwa für Aktien, Anleihen, Zertifikate) und Vermögensanlagen (z.B. Genussrechte, Namensschuldverschreibungen, Kommanditbeteiligungen) und erlaubt damit das öffentliche Angebot. Die BaFin prüft aber nur, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich stellt sie sicher, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen enthält. Informationsblätter prüft die BaFin lediglich daraufhin, ob sie die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben vollständig und in der vorgeschriebenen Reihenfolge enthalten.

Die BaFin hat jedoch nicht die Aufgabe, die Seriosität und die Solvenz des Emittenten zu prüfen oder das Produkt zu kontrollieren! Die Prospektprüfung ist kein Gütesiegel und nicht dasselbe wie eine Erlaubnis der Geschäftstätigkeit – auch wenn Ihnen Anbieter etwas anderes erzählen. Gerade Unternehmen des Grauen Kapitalmarkts versuchen häufig, Anleger mit einem gebilligten Prospekt zu locken und damit eine Zulassung der BaFin vorzutäuschen. Eine solche Werbung ist ausdrücklich verboten.

 

Wie ist Ihr Investment abgesichert?

Gerät Ihre Bank oder Ihr Wertpapierhandelsunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, schützen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung – in gewissem Umfang – Ihre Guthaben und Forderungen. Kundeneinlagen werden über die Einlagensicherung geschützt, Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften über die Anlegerentschädigung.

Gesetzliche Einlagensicherung

Wird eine Bank insolvent, schützt die gesetzliche Einlagensicherung die Guthaben der Kunden. Gesetzlich abgesichert sind vor allem Kontoguthaben, Festgelder und Spareinlagen von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Institut – und nicht pro Konto. Bei Gemeinschaftskonten hat jeder einzelne Kontoinhaber einen separaten Anspruch. Unter besonderen Bedingungen kann sich der Maximalbetrag für den Zeitraum von sechs Monaten auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Die Einlagen der Kunden von Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind über deren Haftungsverbünde, welche die Institute sichern, mittelbar in voller Höhe geschützt. Daneben sind die institutsbezogenen Sicherungssysteme als gleichwertige Einlagensicherungssysteme anerkannt. Die Kunden haben also ebenfalls einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch – wie bei den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen auch.

Freiwillige Einlagensicherung

Neben den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen haben die Bankenverbände freiwillige Sicherungseinrichtungen errichtet. Sie gewähren den Bankkunden jedoch keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung.

Anlegerentschädigung

Gelder, die Ihnen als Anleger im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden (zum Beispiel Ausschüttungen, Verkaufserlöse), unterliegen der gesetzlichen Anlegerentschädigung. Geschützt sind hierbei Ihre Ansprüche gegen Ihre Bank, die für Sie verwahrten Wertpapiere oder Gelder, die sie Ihnen aus Wertpapiergeschäften schuldet, herauszugeben. Der Entschädigungsanspruch ist begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeit und den Gegenwert von 20.000 Euro.

Die Anlegerentschädigung zahlt Ihnen jedoch keinen Schadenersatz, etwa wenn Ihre insolvente Bank Sie falsch beraten hat. Nicht ersetzt werden Ihnen daher entgangene Gewinne oder Verluste, die Ihnen aufgrund einer falschen Anlagestrategie entstanden sind.

Inhaber- und Orderschuldverschreibungen oder Anleihen sind nicht gesichert. Die Sicherungssysteme greifen auch dann nicht, wenn Sie mit Ihrer Investition einen Anteil an einem Unternehmen erworben haben, etwa durch den Erwerb einer Aktie oder stillen Beteiligung. Ihre Anlage ist dann sowohl am Gewinn als auch am Verlust des Unternehmens beteiligt. Prüfen Sie immer vor einer Geldanlage, ob und wie Ihre Einlagen abgesichert sind, falls das Unternehmen nicht mehr in der Lage sein sollte, das Geld zurückzuzahlen.

Sonderfall Abwicklung

Institute, die aufgrund ihrer systemischen Relevanz nicht in die Insolvenz gehen sollen, werden, wenn sie scheitern, geordnet abgewickelt. Auch in der Abwicklung werden, wie in der Insolvenz, Verluste auf Eigentümer und Gläubiger verteilt. Man spricht dann von einem Bail-in.

Bei einem Bail-in können auch Sie als privater Anleger an Verlusten beteiligt werden: als Anteilseigner, als Inhaber relevanter Kapitalinstrumente, aber auch als Gläubiger. Anteilsinhaber sind Sie beispielsweise, wenn Sie Aktien dieser Bank im Depot haben. Als Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gelten Sie, wenn Sie in Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals oder des Ergänzungskapitals des Instituts investiert haben, wie in nachrangige Schuldverschreibungen oder nachrangige Darlehen. Gläubiger sind Sie unter anderem, wenn Sie bei der Bank ein Guthabenkonto haben oder Schuldverschreibungen des Instituts besitzen – zum Beispiel Indexzertifikate.

Die von der gesetzlichen Einlagensicherung gedeckten Einlagen sind vom Bail-in ausgenommen. Darüber hinaus gilt, dass die Haftung in der Abwicklung nicht die Verluste übersteigen darf, die Sie tragen müssten, wenn die Bank in ein reguläres Insolvenzverfahren geführt worden wäre.

Wo können Sie sich über Anbieter informieren?

Bei der BaFin

Listen der Unternehmen, die von der BaFin zugelassen sind, sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin abrufbar. Stellt die Aufsicht fest, dass unerlaubt Geschäfte betrieben werden, hat sie umfangreiche Kompetenzen, um die unverzügliche Einstellung und Abwicklung der Geschäfte durchzusetzen. Die BaFin veröffentlicht diese Einstellungs- und Abwicklungsanordnungen. Bitte beachten Sie aber: Selbst wenn das Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt wird, ändert dies nichts daran, dass Sie Ihr Geld verlieren können. Daher sollten Sie vor Abschluss eines Geschäftes immer genau prüfen, inwieweit ein Rückzahlungsanspruch vertraglich festgelegt ist.

Bei den Verbraucherzentralen

Informationen rund um die Geldanlage halten beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und die örtlichen Verbraucherzentralen bereit. Dort finden Sie häufig auch Listen mit den Namen zweifelhafter Anbieter.

Eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlichen ebenfalls regelmäßig Listen mit unseriösen Anbietern und Produkten.

Bei dem Emittenten oder Anbieter

Auch der Wertpapierprospekt beziehungsweise das Wertpapierinformationsblatt oder der Vermögensanlagenverkaufsprospekt beziehungsweise das Vermögensanlageninformationsblatt enthalten wesentliche Informationen über den Emittenten und das angebotene Produkt. Dort werden auch die Risiken ausführlich beschrieben, die Sie kennen sollten, bevor Sie Ihr Geld investieren. Übersichten über die bei der BaFin hinterlegten Prospekte für Wertpapiere und Vermögensanlagen finden Sie in der Prospektdatenbank der BaFin.

Was kann die BaFin für Sie tun?

Aufgaben der integrierten Behörde BaFin

Die BaFin beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und Pensionsfonds sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentfonds. Darüber hinaus überwacht sie den Wertpapierhandel, etwa auf Insiderhandel und Marktmanipulation, und ist nationale Abwicklungsbehörde.

Aufgabe der integrierten Behörde BaFin ist unter anderem, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarktes zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können. Daher achtet die BaFin darauf, dass die Marktteilnehmer sich an die einschlägigen Gesetze halten. Darüber hinaus betreibt die BaFin auch kollektiven Verbraucherschutz. Beispielsweise kann sie – bei erheblichen Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes – den Vertrieb eines Produktes beschränken oder das Produkt gar verbieten.

Beschwerde bei der BaFin

Wenn Sie sich im Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren oder Vermögensanlagen schlecht beraten fühlen und dadurch Geld verloren haben oder Ihnen ein Angebot suspekt vorkommt, schreiben Sie uns. Richtet sich Ihre Beschwerde gegen ein Unternehmen, das unter unserer Aufsicht steht, wenden wir uns an das betroffene Unternehmen und haken dort nach, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Ihre Beschwerde begründet sein könnte.

Die BaFin kann einzelne Streitfälle allerdings nicht verbindlich entscheiden. Die Sachverhaltsaufklärung und Beweiswürdigung in Zivilverfahren ist Aufgabe der Gerichte. Nur sie können streitige Sachverhalte und Rechtsansichten verbindlich klären und die Unternehmen zu einer Zahlung verpflichten.

Schlichtungsstelle bei der BaFin

Die BaFin hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Sie befasst sich mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch sowie bei Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen, sofern keine private, anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist.

Geht es um Verbraucherrechtsstreitigkeiten, die Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches über Investmentfonds und deren Verwaltungsgesellschaften betreffen, können Sie sich in vielen Fällen an die anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. wenden.

Bei Streitigkeiten mit Geschlossenen Fonds kann die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen eine geeignete Anlaufstelle sein.

Eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und weitere Informationen zur Schlichtung finden Sie hier.

Verbrauchertelefon

Die BaFin hat zudem ein Verbrauchertelefon eingerichtet, an das Sie sich an allen Arbeitstagen von 8 bis 18 Uhr mit Ihren Fragen wenden können: 0800 2 100 500 sowie +49 (0) 228 299 70 299 (für Anrufe aus dem Ausland).

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Generell gilt: Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen ein unseriöses Angebot gemacht wird oder Sie auf einen Betrüger hereingefallen sind, erstatten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft!

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