Viele Verbraucher verstehen ihre Jahresabrechnung des Strom- oder Gasverbrauches nicht. So vermutet mancher, dass der Betrag für die Nachzahlung zu hoch sei oder die Abrechnung insgesamt nicht stimmen könne.
„Es ist tatsächlich so, dass eine Reihe von Verbrauchern Probleme mit ihrer Energieabrechnung haben“, sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Dabei kann eine mögliche Nachzahlung die verschiedensten Gründe haben. Zum einen könnte der monatliche Abschlag nicht dem angenommenen Verbrauch entsprechen. Zum anderen kann es auch sein, dass tatsächlich mehr Gas oder Strom verbraucht wurden, weil sich z. B. Nachwuchs eingestellt hatte.
Darüber hinaus könnte sich auch der Fehlerteufel eingeschlichen haben. Fehler sind meist nur schwer zu finden. Oft kommt es auch vor, dass die Abrechnung zwar richtig ist, aber von falschen Daten ausgegangen wurde oder sogar Zählernummern verwechselt wurden. Hier hilft ein Vergleich mit der Vorjahresabrechnung. Wenn kein Zähler getauscht wurde, müssen die Nummern übereinstimmen. Der Zählerendstand auf der Vorjahresrechnung muss dem Anfangsstand der aktuellen Rechnung entsprechen.
Häufig vermuten Verbraucher, dass der Zähler falsch zählt. Das ist in der Regel nicht der Fall. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit eines gültig geeichten Zählers, kann über den Eigentümer des Zählers (gewöhnlich das Energieversorgungsunternehmen) eine Befundprüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden. Liegt die Messgenauigkeit innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen, sind die Kosten der Prüfung selbst zu tragen. Bei Überschreitung der Fehlergrenzen trägt der Eigentümer des Zählers die Kosten. Hierzu sollte man aber wissen, dass diese Fehlergrenzen je nach Genauigkeitsklasse des Zählers bei 6 -10 Prozent des Anzeigewertes liegen können.
Eine kritische Bewertung des eigenen Verbrauchs und ein Vergleich der aktuellen Stromrechnung mit der des Vorjahres gibt daher eher Aufschluss, ob eine höhere Rechnung tatsächlich aus Preissteigerungen oder aber aus einem gestiegenen Strom- oder Gasverbrauch resultiert. Hier helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung kostet Verbraucher einen Eigenanteil von 5 Euro. Alle Beratungsstandorte, Kontaktmöglichkeiten vor Ort sowie Informationsmaterial sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Beratungstermine und Standorte sind auch zu erfragen unter 0180-5-797777 (Festnetz 14 Cent/Min., Mobilfunk maximal 42 Cent/Min.).
Was alles in einer Energieabrechnung stehen muss, finden Verbraucher in einer Information auf der Webseite www.verbraucherzentrale-sachsen.de unter „kostenlose Downloads“ im Vortrag „Transparente Stromrechnung“.
Quelle:VBZ Sachsen
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