Vertriebsuntersagung
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 31 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 2 Z 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, der weitere Vertrieb von Anteilen des ausländischen EU-AIF „TMAM-GO JAPAN ENGAGEMENT FUND“, welcher vom AIFM „GO Investment Partners LLP“ verwaltet wird, in Österreich per 28.09.2016 untersagt wurde.
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