Tölzer Hof AGBad TölzHandelsregister des AG München, HRB 164950Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 13. Juni 2024Durch den Vorstand Herrn Franz Duttler, Rieschstr. 8, 83646 Bad Tölz, wurden die Aktionäre der Tölzer Hof AG (HRB 164950) mit am 13. Mai 2024 veröffentlichter Einladung vom 6. Mai 2024 zu der am Donnerstag, den 13. Juni 2024 um 10:00 Uhrin den Geschäftsräumen des Notariats Dolp und Leitenstorfer, Albert-Schäffenacker-Str. 7, 83646 Bad Tölz, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Aktionäre, die jeweils mehr als 1/20 des Grundkapitals halten, haben am 17. Mai 2024 jeweils eigene Beschluss Vorschläge gemacht. Der bisherige Tagesordnungspunkt 1, Wahl der Versammlungsleiterin, bleibt unverändert. Bezüglich des Tagesordnungspunkts 2, Beschluss über die Neuwahl des Aufsichtsrats, hat die Aktionärin Karin Gardasch einen eigenen Vorschlag für die Bestellung des neuen Aufsichtsrats gemacht, der im Folgenden näher wiedergegeben wird. Außerdem hat der Aktionär Franz Duttler vorsorglich die Fassung eines Bestätigungsbeschlusses bezüglich des Tagesordnungspunkts 2 (Neubestellung des Aufsichtsrats) gemäß Vorschlag des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Die bereits am 13. Mai 2024 veröffentlichten Einladung vom 6. Mai 2024 mitgeteilten Teilnahmebedigungen bleiben unverändert. Die ergänzte und vollständige Tagesordnung lautet daher wie folgt: Es werden die folgenden Gegenstände zur Beschlussfassung auf der Hauptversammlung bekanntgemacht, § 122 Abs. 1, 124 AktG: (Ergänzung zu) Tagesordnungspunkt 2 Die mit 5,58% der Stückaktien am Grundkapital der Tölzer Hof AG beteiligte Aktionärin Karin Gardasch schlägt (in Abweichung zu dem nach wie vor als Tagesordnungspunkt 2 gemäß der am 13. Mai 2024 veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2024 bestehenden Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl eines neuen Aufsichtsrats) gemäß § 122 Abs. 2 AktG vor, zu Tagesordnungspunkt 2 wie folgt zu beschließen:
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Abweichende Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sind grundsätzlich nicht begründungspflichtig. Die Aktionärin Karin Gardasch hat in ihrem schriftlichen Verlangen nach Aufnahme ihres Gegenvorschlags zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern in den Tagesordnungspunkt 2 vorgetragen, der mit Einladung vom 6. Mai 2024 am 13. Mai 2024 veröffentlichte Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und damit der von ihm vorgeschlagene Beschluss zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Frau Angelika Duttler, Frau Christine Duttler und Frau Stefanie Hedayati geb. Duttler sei nicht korrekt, da die Amtszeit des bestehenden Aufsichtsrats abgelaufen sei. Tagesordnungspunkt 3 Bestätigung der Bestellung von Frau Angelika Duttler, Frau Christine Duttler und Frau Stefanie Hedayati geb. Duttler als Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Tagesordnungspunkt 2 Die Aktionärin Karin Gardasch hat Bedenken gegen die Wirksamkeit des vom Aufsichtsrat gemäß Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2024, veröffentlicht am 13. Mai 2024, unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene Bestellung von Frau Angelika Duttler, Frau Christine Duttler und Frau Stefanie Hedayati geb. Duttler zu Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgetragen, da die Amtszeit der die Beschlussfassung vorschlagenden Aufsichtsratsmitglieder abgelaufen sei. Höchst vorsorglich möchte der mit 88,87% der Stückaktien am Grundkapital der Tölzer Hof AG beteiligte Aktionär Franz Duttler als neuen Tagesordnungspunkt 3 die Fassung eines Bestätigungsbeschlusses gemäß § 244 AktG bezüglich der Bestellung von Frau Angelika Duttler, Frau Christine Duttler und Frau Stefanie Hedayati geb. Duttler als Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Tagesordnungspunkt 2 vorschlagen, um gerichtliche Auseinandersetzung über die Wirksamkeit der Bestellung zu vermeiden. Der mit 88,87% der Stückaktien am Grundkapital der Tölzer Hof AG beteiligte Aktionär Franz Duttler schlägt gemäß § 122 Abs. 1 AktG vor, einen neuen Tagesordnungspunkt 3 (Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG über die Wahl des neuen Aufsichtsrats gemäß Vorschlag des Aufsichtsrats) auf die Tagesordnung zu setzen und zu diesem Tagesordnungspunkt 3 wie folgt zu beschließen: Tagesordnungspunkt 3
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Bad Tölz, 22. Mai 2024 Tölzer Hof AG Franz Duttler |
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