Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KGNeutraublingJahresabschluss zum 31.12.2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020A K T I V A
P A S S I V A
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 20201. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling, Amtsgericht Regensburg, HRA 8407, beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesellschaftsvertrages, des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben. Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennbetrag bewertet. Der Kapitalanteil der Kommanditisten wird zum Nennwert angesetzt. Die ausstehenden Einlagen auf die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt. Die Kapitalrücklage wird zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Erläuterungen zu den Posten der BilanzAnlagevermögenGliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020
Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 88.080,00 (Vorjahr TEUR 69). KommanditkapitalZum 31. Dezember 2020 hatten sich Anleger mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 3.108.000,00 und einem Agio von EUR 155.400,00 an der Gesellschaft beteiligt. Davon entfallen auf die Einmalzahler ein gezeichnetes Kapital inkl. Agio in Höhe von EUR 549.780,00 und auf die Ratenzahler in Höhe von EUR 2.713.620,00. Das Agio in Höhe von EUR 155.400,00 wurde von den Anlegern eingezahlt. Einmalzahler hatten ihre Einlage inkl. Agio in Höhe von EUR 549.780,00 einbezahlt. Ratenzahler hatten ihre Starteinlage inkl. Agio in Höhe von EUR 775.320,00 und ihre Aufbaueinlage in Höhe von EUR 1.098.151,00 einbezahlt. Die nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages entstehenden Gebühren wurden auf der Grundlage des gezeichneten Kapitals (abzüglich nach § 4 Nr. 7 des Gesellschaftervertrages in Anspruch genommene Aussetzung der Einzahlungen TEUR 218) der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 belastet. Das Kapital war zum 31. Dezember 2020 wie folgt gegliedert:
Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des Gründungskommanditisten in Höhe von TEUR 5 ist nicht einbezahlt. In den Kapitalanteilen der Kommanditisten sind Verluste, Kapitalrückführungen und anrechenbare Steuern enthalten. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung, für die Erstellung von Steuererklärungen und für ausstehende Rechnungen. VerbindlichkeitenFristengliederung
Die Verbindlichkeiten aus Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 207 (Vorjahr TEUR 192) haben eine unbestimmte Laufzeit. 3. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und VerlustrechnungAbschreibungen auf FinanzanlagenIm Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 84.000,00 (Vorjahr TEUR 0) vorgenommen. Angaben zu KostenDie Gesamtkostenquote des durchschnittlichen Fondsvermögens beträgt 2,89 % (Vorjahr 2,67 %) (beinhaltet die laufenden Kosten) und sie wird im Geschäftsjahr auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwerts ermittelt. Die Pauschalvergütungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) erhält keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. Die derigo GmbH & Co. KG gewährt als KVG des AIF keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem AIF an sie geleisteten Vergütung. Es wurden dem AIF keine Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen berechnet. Es besteht keine Verwaltungsvergütung für im AIF gehaltene Anteile. 4. Weitere ErläuterungenAngaben zu Änderung des maximalen Umfangs des Leverages nach § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGBIm Geschäftsjahr 2020 wurde von der Gesellschaft der Leverage nicht in Anspruch genommen. 5. Sonstige Pflichtangabenpersönlich haftende GesellschafterinDie Top Select Verwaltungs GmbH, Neutraubling, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00 ist persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft. Beteiligung nach § 261 Abs. 1 Nr. 2 – 6 KAGBDie Angaben gemäß §§ 158 S. 2, 148 Abs. 2 KAGB sind in der nachfolgenden Anlage zu den Beteiligungen dargestellt.
NachtragsberichtBis zur Aufstellung des Jahresabschlusses hat sich die Investmentgesellschaft an keinen weiteren Zielfonds beteiligt. GeschäftsführungMitglieder der Geschäftsführung waren: Top Select Verwaltungs GmbH, Neutraubling vertreten durch deren Geschäftsführer: Herrn Dr. Werner Bauer, Kaufmann, Laaber Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Herr Dr. Bauer und Herr von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Neutraubling, 30. April 2021 Top Select Verwaltungs GmbH
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020A. WirtschaftsberichtI. Darstellung und Analyse des Geschäftsergebnisses und des GeschäftsverlaufsI.1 MarktentwicklungGesamtwirtschaftliche EntwicklungDie globale Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) war in 2020 der bestimmende Faktor der Weltwirtschaft. Die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum fielen dabei sehr unterschiedlich aus. So profitierten Länder mit frühzeitiger, effektiver Eindämmung des Virus, z.B. China, von einer raschen Erholung der Wirtschaft, während späte Maßnahmen, wie z.B. im Vereinigten Königreich, die ökonomischen Schäden verstärkten. Die Erholung der Weltwirtschaft bleibt weiterhin abhängig vom Verlauf der Pandemie. Für 2020 wird ein Rückgang des weltweiten BIP um 4,0% erwartet, gefolgt von einem Wachstum von 5,1% in 2021.1 Das Statistische Bundesamt2 rechnet für die Euro-Zone in 2020 mit einem Wirtschaftswachstum von -7,8% und erwartet damit einen deutlichen Einbruch gegenüber dem Vorjahr (1,3 %). Für Deutschland wird ein Wirtschaftswachstum von -5,0% erwartet (Vorjahr 0,6%). Vor allem der private Konsum und die Bruttoinvestitionen haben unter pandemiebedingten Einschränkungen und Unsicherheiten gelitten. Besonders betroffen waren dabei Dienstleister, das Produzierende Gewerbe ohne Baugewerbe sowie der Handel und das Gastgewerbe. Das Baugewerbe konnte dagegen ein leichtes Wachstum verzeichnen. Den Aktienmärkten gelang aufgrund umfangreicher geldpolitischer Maßnahmen eine Entkoppelung von der Wirtschaft. Der DAX notierte zu Jahresbeginn bei 13.249 Punkten und stieg – nach einem drastischen Einbruch im Frühjahr 2020 – bis zum Jahresende auf 13.719 Punkte. Der Anstieg des deutschen Leitindex beträgt in 2020 damit 3,55%. Der Euro hat im Jahresverlauf gegenüber dem US-Dollar deutlich aufgewertet. Dabei lasteten auf der Attraktivität des Dollars eine wenig erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie sowie innenpolitische und soziale Herausforderungen in den USA. Insgesamt stieg der Euro von 1,1234 USD im Januar deutlich auf 1,2271 USD zum Jahresende. Marktentwicklung Immobilienwirtschaft3Die Immobilienmärkte im In- und Ausland sind im vergangenen Wirtschaftsjahr je nach Nutzungsart unterschiedlich von den Auswirkungen der Coronavirus-Krise betroffen gewesen. Während der (nicht versorgungsrelevante) Einzelhandel und die Hotellerie eine der schwersten Krisen der Realwirtschaft erleben, ist der Bereich der Wohnungswirtschaft in Deutschland nur marginal betroffen und Logistikimmobilien haben aufgrund des Online-Handels an Bedeutung gewonnen. Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Büroimmobilien in Deutschland sind bis Herbst 2020 gering gewesen, was auf die positive Ausgangssituation vor der Krise zurückzuführen ist. Insbesondere in den Metropolen stand eine vitale Nachfrage einem limitierten Angebot gegenüber. Aufgrund der zunehmenden Diskussion um den Erfolg von Homeoffice und einem entsprechend geringeren Büroflächenbedarf zeigen sich Vorbehalte auf Seiten der finanzierenden Banken und Investoren für Neubauprojekte. Dennoch erwartet der Rat der Immobilienweisen keinen einschneidenden Nachfrageeinbruch aufgrund rückläufiger Beschäftigung im Bürobereich, da die Mehrzahl der Bürobeschäftigten auch nach der Krise weiterhin in Anstellung sein wird. Als Krisengewinner werden derzeit vielfach Logistikimmobilien gesehen. Die Nachfrage bei Nutzern und im Investmentmarkt ist anhaltend hoch und hat sich durch die Coronavirus-Pandemie und der deutlichen Steigerung im Onlinehandel sogar noch verstärkt. In Deutschland lag das Investitionsvolumen in Lager- und Logistik- sowie Unternehmensimmobilien im ersten Halbjahr 2020 mit knapp 3,9 Mrd. EUR rd. 57% über dem Vorjahreszeitraum. 1 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken, Jahresgutachten 2020/21, November 2020 Marktentwicklung Luftfahrzeuge4Die Luftfahrtindustrie gehört neben der Hotel-, Gast- und Tourismusbranche zu den am stärksten von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Branchen, die Pandemie führte zum größten Einbruch in der Luftfahrtindustrie seit dem 2. Weltkrieg. Auch die Auswirkungen der Terroranschläge vom 11.09.2001 bzw. die globale Finanzkrise in den Jahren 2007 / 2008 hatten nicht so einen einschneidenden Effekt wie die Pandemie. Gemäß dem Jahresbericht der International Air Transport Association (IATA, November 2020) sank das weltweite Passagieraufkommen in 2020 um 66 %. Der Tiefpunkt wurde im April 2020 aufgrund der weltweiten Reise- und Flugbeschränkungen mit einem Rückgang des Passagieraufkommens um 94 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erreicht. Über das Gesamtjahr 2020 hinweg betrachtet war dabei der internationale Flugverkehr wiederum stärker betroffen als der nationale Flugverkehr oder auch die globale Luftfracht. Während der nationale (einheimische) Flugverkehr in einzelnen Regionen in einzelnen Monaten in 2020 eine deutliche Erholung erlebte (insbesondere in China und Russland), zeigt der internationale Flugverkehr bis zum Ende des Jahres nur geringe Erholungszeichen bzw. wurde die Erholung im nationalen Flugverkehr durch zweite bzw. dritte Covid 19-Wellen wieder weit zurückgeworfen (z. B. USA). Als Folge des großen Einbruchs in der Luftfahrtindustrie strukturierten Regierungen in verschiedenen Regionen der Welt Hilfsprogramme für die Industrie und unterstützen damit insbesondere Fluggesellschaften (173 Mrd. USD) um diese (vereinzelt) vor der Insolvenz zu bewahren. Der Erholungsprozess der Luftfahrtindustrie wird voraussichtlich langwierig sein. Es wird erwartet, dass Fluggesellschaften im Allgemeinen nicht vor dem Jahr 2024 auf ein normales Flugverkehrsniveau zurückkehren werden. Marktentwicklung Erneuerbare Energie und InfrastrukturErneuerbare EnergienDie Coronavirus-Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen im vergangenen Jahr führten gemäß Schätzungen der International Energy Agency (IEA) vom November 2020 zu einem 5 %igen Rückgang des weltweiten Energiebedarfs in 2020 im Vergleich zum Vorjahr. Davon ausgenommen waren Erneuerbare Energien, welche auf Grund von u. a. priorisiertem Zugang zu ElektrizitätsNetzen, langjährigen Verträgen und der kontinuierlichen Installation von neuen technisch weiter fortgeschrittenen Anlagen, gemäß Schätzungen der IEA vom November 2020 einen Anstieg um 7 % im Elektrizitätssektor in 2020 verzeichnen werden5. Die Coronavirus-Pandemie führte zwar in den ersten Monaten 2020 zu Einschränkungen und Verzögerungen in der Fertigstellung von Erneuerbaren Energieanlagen, insgesamt aber konnten die neu installierten Erneuerbare Energie Kapazitäten im Gesamtjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um über 261 GW (+10,3%) auf 2.799 GW weltweit erhöht werden. Insgesamt erhöht sich der Anteil der Erneuerbaren Energien Kapazitäten auf 82 % der insgesamt weltweit neu installierten Kapazitäten in 20206. Weitere Kostenreduzierungen der verschiedenen Erneuerbare Energie Technologien sowie aktuelle und künftige nachhaltige regulatorische Anforderungen werden das weitere Wachstum der Erneuerbaren Energien in den künftigen Jahren treiben und so gemäß IEA bis 2025 zu einem auf Erneuerbare Energie entfallenden Anteil von rund 95 % der bis 2025 insgesamt weltweit neuinstallierten Kapazitäten führen7. InfrastrukturDie G20-Initiative „Global Infrastructure Hub“ beziffert in ihren richtungsweisenden Analysen den weltweiten Investitionsbedarf in Infrastruktur von 2016 bis 2040 auf 94 Billionen USD. Ausgehend von dem sich bis zum Jahr 2016 abzeichnenden Investitionstrend von 79 Billionen USD ergibt sich eine Investitionslücke für die nächsten 20 Jahre von 15 Billionen USD für die analysierten Sektoren Energie (einschließlich Wasserkraft), Telekommunikation, Flug- und Seehäfen sowie Straßen- und Schienenverkehr8. Hierbei nicht einbezogen sind allerdings notwendige Ausgaben für Soziale Infrastruktur, wie z. B. Gebäude für staatliche Behörden oder Krankenhäuser und Schulen. Dabei hat sich das Investitionsverhalten von Regierungen und staatlichen Behörden im Zuge der Coronavirus-Pandemie im vergangenen Jahr teilweise auf andere Bereiche verschoben, so dass sich die Investitionslücke für die kommenden Jahre noch deutlich vergrößern dürfte. Dies dürfte u. a. auch dazu führen, dass künftig privates Kapital von institutionellen Investoren (u. a. Infrastrukturfonds) zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten noch mehr an Bedeutung gewinnt. Die Corona-Pandemie zeigte, dass die Assetklasse Infrastruktur zwar nicht immun gegen die Auswirkungen der Corona Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben ist, zeigte aber auch, dass sich die Assetklasse aufgrund des ihr immanenten Merkmals – Bereitstellung von fundamentalen essentiellen Leistungen für die Gesellschaft und das Wirtschaftsleben – auch in Zeiten der stärksten Einschränkungen (Lockdowns) als weitgehend krisenresistent erwies. Dabei sind einzelne Infrastruktursegmente bzw. Subsektoren unterschiedlich stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Im Transportsegment haben sich z. B. ‚versorgungsrelevante‘ Transportmittel, wie Fähren, Bahn oder Straßen relativ gut wieder erholt, dagegen werden Flughäfen noch lange mit den Auswirkungen zu kämpfen haben. Im Energiesegment gehen Erneuerbare Energien als deutliche Gewinner hervor. Diese konnten fossile Energien insbesondere in den Zeiten des Nachfragerückgangs nach Energie (welcher aufgrund des Herunterfahrens der Wirtschaftsaktivitäten entstand) aufgrund des vorrangigen Einspeiserechts verdrängen. Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie das Bestreben nach nachhaltigen Aktivitäten, wie dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien, nochmals gestärkt. Auch der Telekommunikationssektor, insbesondere hochwertige und nachhaltige Glasfaser- und Breitbandnetzwerke sowie digitale Infrastruktur, haben sich in der Corona-Krise als essentiell und krisenresistent für Wirtschaft und Gesellschaft erwiesen. 4 IATA, Annual Review 2020, November 2020 I.2 UnternehmensentwicklungDie in das Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRA 8407 eingetragene Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG (nachfolgend Investmentkommanditgesellschaft genannt) plant Investitionen in Abhängigkeit der Entwicklung in den jeweiligen Märkten vorwiegend im Bereich von regenerative Energien und Umweltfonds, Flugzeugfonds, Immobilienprojektentwicklungen sowie Schiffsbeteiligungen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 beträgt das Kommanditkapital rd. EUR 3,108 Mio. bei 416 Anlegern. Die Einzahlungen der Kommanditisten zum 31.12.2020 belaufen sich auf rd. EUR 2,356 Mio. Die Investmentkommanditgesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und unterliegt gemäß § 353 Abs. 4 KAGB besonderen Übergangsvorschriften für geschlossene AIF. Die Investmentkommanditgesellschaft hat mit Vertrag vom 01.07.2013 die derigo GmbH & Co. KG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für das Portfolio- und das Risikomanagement bestellt. Der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR 104. Die Eigenkapitalquote beträgt 89,00 % der Bilanzsumme. II. Lage des UnternehmensDie Investmentkommanditgesellschaft hat in 2020 unmittelbar keine weitere Beteiligung erworben. Das Beteiligungsportfolio umfasst somit zum 31.12.2020 sechs Zielfonds. Seit Gründung der Gesellschaft wurden insgesamt Anschaffungskostenminderungen von TEUR 10 erzielt. Die Vermögenslage der Gesellschaft wird auf Seiten der Aktiva im Wesentlichen durch Beteiligungen in Höhe von TEUR 1.393 sowie Bankguthaben in Höhe von TEUR 488 bestimmt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Bankguthaben um TEUR 164 gestiegen. Grund hierfür sind hauptsächlich, die Anlegereinzahlungen und die Ausschüttungen von Zielfonds. Das Kommanditkapital beläuft sich unverändert auf einen Betrag von TEUR 3.108 und die ausstehenden Einlagen haben sich von TEUR 876 auf TEUR 752 reduziert. Der im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete Verlust beträgt TEUR 104. Die Rückstellungen für Abschlusskosten und Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Verwahrstelle belaufen sich im aktuellen Geschäftsjahr auf TEUR 8. Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1 belaufen sich auf Vorjahresniveau. Die Finanzlage der Gesellschaft wird maßgeblich durch den Abfluss von Kapitalabrufen aus bestehenden Beteiligungen bestimmt. Die Zuflüsse setzen sich im Wesentlichen aus Ausschüttungen laufender Beteiligungen und Einzahlungen der Aufbaueinlage zusammen. Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -20. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit beträgt EUR 79. Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich aufgrund der prospektgemäßen Einzahlung der Aufbaueinlage der Gesellschafter auf TEUR 105. Somit beträgt die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds TEUR 164. Angaben zur Vergütung (§ 24 Abs. 1 VermAnlG)
Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) erhält für das Geschäftsjahr 2020 eine Haftungsvergütung in Höhe von TEUR 2,5 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und die Top Select Management GmbH erhält eine Vergütung für die Übernahme der Geschäftsführung in Höhe von 0,7524 % – bezogen auf das bei Fondsschließung gezeichnete Kapital (abzüglich nach § 4 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages in Anspruch genommene Aussetzung der Einzahlungen) – zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Auf die vereinbarte Vergütung hat sich die Top Select Management GmbH die Vergütung für die kollektive Vermögensverwaltung von 0,40 % sowie Provisionen und ähnliche Vergütungen anrechnen zu lassen, die ihr Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gegenständen des Gesellschaftsvermögens gewähren. Für die Geschäftsbesorgung fällt im Geschäftsjahr 2020 eine pauschale Vergütung pro Anleger in Höhe von EUR 8,55 zuzüglich Umsatzsteuer an. Der Betrag wird gem. des Gesellschaftsvertrages Anlage 2 angepasst, sofern der Verbraucherindex um mind. 2,5 % gestiegen oder gesunken ist. Die Treuhandkommanditistin erhält für das Geschäftsjahr 2020 – bezogen auf das bei Fondsschließung gezeichnete Kapital – eine Vergütung von 0,05 % mindestens jedoch TEUR 2 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die KVG erhält – bezogen auf das bei Fondsschließung gezeichnete Kapital (abzüglich nach § 4 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages in Anspruch genommene Aussetzung der Einzahlungen) – für das Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung für die kollektive Vermögensverwaltung von 0,40 % zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie eine Verwaltungsgebühr für die Übernahme des Rechnungswesens in Höhe von TEUR 3 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Insoweit es sich bei den erbrachten Leistungen um abrechenbare Teilleistungen handelte, wurden die im 2. Halbjahr 2020 erbrachten Leistungen mit dem dann gültigen Umsatzsteuersatz von 16 % abgerechnet. Die Ertragslage der Gesellschaft hängt von der Entwicklung der Rückflüsse aus den Zielfonds ab. Die Erträge aus Beteiligungen sind gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Die Rückflüsse wurden in Höhe von TEUR 34 erfolgswirksam vereinnahmt und in Höhe von TEUR 64 aus Vorsichtsgründen ergebnisneutral mit dem Beteiligungsansatz verrechnet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen für das Geschäftsjahr 2020 TEUR 54. Der Jahresfehlbetrag 2020 ist mit TEUR 104 um TEUR 104 höher ausgefallen als im Vorjahr. Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG (§ 101 Abs. 3 KAGB)
Die KVG mit durchschnittlich 14 Mitarbeitern (Stand Jahresende: 15 Mitarbeiter) und 4 Geschäftsführern verwaltete im Geschäftsjahr insgesamt 32 AIF. Die Investmentkommanditgesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen ergeben. Der Nettoinventarwert der Gesellschaft zum 31.12.2020 beträgt TEUR 1.873. Die nichtrealisierten Anlagegewinne in Höhe von TEUR 9 ergeben sich aus der Neubewertung des Windparks und des Solarparks zum Bilanzstichtag 31.12.2020. Die nichtrealisierten Anlageverluste in Höhe von TEUR 289 ergeben sich aus der Neubewertung des Flugzeugsfonds zum Bilanzstichtag 31. 12.2020. III. TätigkeitsberichtDie Anlageziele sind in den Investitionsgrundsätzen festgelegt. Die sich hieraus ergebende Anlagepolitik und Anlagestrategie sind während der gesamten Dauer der Investmentgesellschaft zu verfolgen. Die Investmentgesellschaft darf ausschließlich in die zulässigen Vermögensgegenstände, die sich aus den Investitionsgrundsätzen ergeben, investieren. Die KVG hat die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement für die unbestimmte Dauer der Investmentgesellschaft, welche bis zum 31. Dezember 2036 nicht ordentlich kündbar ist, übernommen. Der KVG sind administrative Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten der Investmentgesellschaft übertragen. Die administrativen Tätigkeiten wie z. B. Anlegerbetreuung, Geldwäscheprävention und Compliance hat die KVG ausgelagert. Die Haftung der KVG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie ist berechtigt, die Verwaltung der Investmentgesellschaft aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten zu kündigen. Die Bekanntmachung der Kündigung muss im Bundesanzeiger erfolgen. B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des UnternehmensI. Voraussichtliche Entwicklung des UnternehmensBis zur Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft keine weiteren Investitionen getätigt. Verschiedene Investitionsmöglichkeiten insbesondere in den Anlagebereichen regenerative Energien und Umweltfonds liegen zur Prüfung vor, so dass die Fondsgeschäftsführung zuversichtlich ist, in den nächsten Monaten weitere Investitionen durchführen zu können. Das geplante Investitionsvolumen für das Geschäftsjahr 2021 beträgt ca. EUR 0,40 Mio. II. Risiko-/ChancenberichtDie meisten Beteiligungen der Fondsgesellschaften verlaufen bisher, trotz der krisenbedingten Beeinträchtigungen, insgesamt weitgehend positiv. Durch die umfassenden Geschäfts- und Betriebsschließungen im Jahr 2020 in Zusammenhang mit den regierungsseitig veranlassten Pandemie-Schutzmaßnahmen und der damit einhergegangenen Einschränkungen des gesamten öffentlichen Lebens sind jedoch einzelne Beteiligungen im Portfolio – insbesondere in der Assetklasse Luftfahrt, aber teilweise auch bei Immobilien (Bereich Einzelhandel, Hotels) und im Freizeit-Segment – zumindest temporär von reduzierten Einnahmen aus Leasing bzw. Vermietung und teilweise auch deren Aussetzung betroffen. Assetklasse LuftfahrtSämtliche Fluggesellschaften sind von Flugbeschränkungen aufgrund COVID-19 stark betroffen. Einige Leasingnehmer von Beteiligungsgesellschaften, haben um eine Stundung der Leasingraten angefragt, einer der Fluggesellschaften (Avianca, Leasingnehmer eines Flugzeugs der Beteiligung KGAL APF 3) musste Insolvenz anmelden. Assetklasse Energie & InfrastrukturIn der Assetklasse Energie & Infrastruktur wurden bisher keine direkten Auswirkungen der COVID-19 Krise auf die Beteiligungen festgestellt. Die Erzeugung von Energie – aus Erneuerbaren Energien – ist eine essentielle Infrastrukturleistung, so dass diese unabhängig von den COVID-19 Entwicklungen in Anspruch genommen wird. Assetklasse ImmobilienBei Immobilien sind die Auswirkungen je nach Nutzungsart unterschiedlich. Während Wohn- und Büroimmobilien zunächst von der Entwicklung rund um COVID-19 Einnahmen nicht beeinflusst wurden, sind Freizeitimmobilien, wie Kino, Theater und Fitnessstudios sowie Hotelimmobilien, Parkhäuser und Einzelhandelsimmobilien, die nicht zur Lebensmittelbranche gehören, stark von den aktuell angeordneten Ladenschließungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen. Bei dieser Entwicklung ist jedoch derzeit davon auszugehen, dass es sich lediglich um eine temporäre Wertminderung handelt. Betroffene Zielfonds haben Ausschüttungen an die Anleger – und damit auch an den AIF – ausgesetzt oder reduziert, um ihre Liquiditätsausstattung aktuell zu stärken und ihre Verpflichtungen bspw. beim Kapitaldienst erfüllen zu können. Mögliche Ausfälle von Beteiligungen sind derzeit nur in Einzelfällen zu erwarten. Bezogen auf das Gesamtportfolio der Fondsgesellschaften ist kein nachhaltiger Substanzverlust erkennbar. Wesentliche Wertminderungen bei einzelnen Beteiligungen werden soweit diese bestanden in den nachfolgenden Risikoarten weiter ausgeführt. Detaillierte Informationen über die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf die Zielfonds werden den Anlegern laufend durch die Berichterstattung des Portfoliomanagements zur Verfügung gestellt. Die derigo GmbH & Co. KG verfügt als Kapitalverwaltungsgesellschaft und verantwortliche Gesellschaft für die kollektive Vermögensverwaltung gemäß den Vorgaben des KAGB und der KAMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften) über einen permanenten, funktional und hierarchisch unabhängigen Bereich Risikomanagement. Die organisatorischen Abläufe dieses Bereiches sind im Risikomanagementhandbuch der derigo GmbH & Co. KG dokumentiert. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns bzw. dem Verfolgen von unternehmerischen Chancen werden fortwährend auch unternehmerische Risiken eingegangen. Das Risikomanagementsystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft hat das Ziel, Risiken des AIF systematisch zu erfassen, bewerten, überwachen und zu steuern. Hierzu hat die Gesellschaft die für sich und jeden von ihren verwalteten AIF relevanten Risiken sowie die Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken in einem Risikokatalog erfasst. RisikostrategieDie Risikostrategie wird aus der Geschäftsstrategie abgeleitet. Die Verantwortung für die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie wird von der Geschäftsleitung der derigo GmbH & Co. KG wahrgenommen; sie wird nicht delegiert. Die Hauptaktivität der derigo GmbH & Co. KG liegt in der Konzeption von Beteiligungsangeboten, deren laufender Verwaltung sowie dem Portfolio-, Liquiditäts- und Risikomanagement. derigo GmbH & Co. KG verfügt über eine diversifizierte Produktpalette, die sich auf fünf Kompetenzbereiche erstreckt:
Der Fokus der derigo GmbH & Co. KG ist hierbei auf die Konzeption strukturierter Produkte gerichtet, die lukrative Renditechancen bei vertretbaren Risiken mit optimalen steuerlichen Lösungen kombinieren. Die Risikostrategie wird jährlich entsprechend § 29 Abs. 2 S. 2 KAGB überprüft. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Geschäfts- und Risikostrategie aktualisiert. Schadensfälle oder Risiken, die eine Anpassung der Risikostrategie erfordert hätten sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Im Geschäftsjahr 2019 wurde von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht eine neue Richtlinie für die Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht. Die Geschäftsleitung der derigo hat bereits im Oktober 2019 eine GAP-Analyse im Unternehmen durchgeführt und einen entsprechenden Maßnahmen Katalog sowie einen Zeitplan erarbeitet. Die Umsetzung der Richtlinie für die Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften erfolgt gemäß dem erarbeiteten Zeitplan. Der Ausbruch des Corona-Virus SARS-CoV-2 (bzw. der Krankheit COVID-19) hat die KVG veranlasst den vorgesehenen Notfallplan des Organisationshandbuchs anzuwenden. Die Regelungen sind ausgeführt worden und aktiv. Der Geschäftsbetrieb kann uneingeschränkt weitergeführt werden, so dass sämtliche Leistungen in gewohnter Qualität zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter wurden durch die Geschäftsleitung regelmäßig über Verschärfungen bzw. Lockerung der Corona Maßnahmen der derigo GmbH & Co. KG informiert. Die Infektionsgefahr der Mitarbeiter konnte durch die eingeführten Maßnahmen wie beispielsweise Einführung eines Hygienekonzepts, wöchentlicher Wechsel zwischen Homeoffice und Büropräsenz in festgelegten Teams sowie Verzicht auf physische Meetings wirksam reduziert werden. Die Wertentwicklung sowie die liquide Situation der verwalteten AIF und deren Investitionen werden laufend überprüft. Zum gegenwertigen Zeitpunkt liegen keine bestandsgefährdenden Risiken vor. Bei den verwalteten AIF im Bereich Apartmentanlagen in USA kam es im letzten Jahr zu zeitlichen Verzögerungen beim Verkauf und bei der Vermietung bei den angebundenen Investitionen. Jedoch führte dies zu einer lediglich zeitlichen Verzögerung und zu keinem Ausfallrisiko. Die Ergebnisse der Entwicklungen wurden den Anlegern im Rahmen der Reportings im Kalenderjahr 2020 mitgeteilt. Die Liquiditätssituation der durch die KVG verwalteten AIF war zu keinem Zeitpunkt gefährdet aufgrund der wirksamen Mechanismen im Portfolio- und Risikomanagement. RisikoinventurDie Risikoinventur ist der Ausgangspunkt für die Identifizierung und die Erfassung potenzieller Risiken, die die Existenz des Unternehmens gefährden können bzw. die das Unternehmen daran hindern können, seine Ziele zu erreichen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Risikoinventur wird ein Risikokatalog erstellt bzw. aktualisiert. Die Risikoinventur wird turnusmäßig gemäß § 29 Abs. 2, Satz 2 KAGB mindestens einmal im Jahr im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Risikokatalogs durchgeführt. Unterjährig kann es aufgrund von Risiko/Schadensmeldungen der Fachabteilungen zu einer anlassbezogenen Risikoinventur kommen. Die dezentralen Risikoverantwortlichen stellen sicher, dass sämtliche relevanten Risiken erfasst sind. Die Risiken wurden in vier Klassen eingeteilt: Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteirisiken und Operationelle Risiken. Risikoarten
Die Risikosituation der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt weitgehend unverändert Die Anlage des Kapitals erfolgte ausschließlich gemäß der Investitionsgrundsätze unter Einhaltung des Grundsatzes der Risikomischung. Im Einzelnen stellen sich die Hauptanlagerisiken und wirtschaftlichen Unsicherheiten wie nachfolgend beschrieben dar. Für den Kommanditisten kann aufgrund der Risiken ein teilweiser oder vollständiger Verlust der geleisteten Kapitaleinlage zuzüglich Agio eintreten. Die Prüfung durch das Risikomanagement erfolgt immer gemeinsam für die beiden Investmentkommanditgesellschaften: Top Select Fund V Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG und Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken des AIF bestehen, wenn Zahlungseingänge aus Rückzahlungen der getätigten Investitionen verspätet, reduziert oder gar nicht erfolgen. Dieses Risiko verstärkt das Risiko, dass vorhandene liquide Mittel nicht ausreichen, die Zahlungsverpflichtungen des AIF jederzeit einhalten zu können, oder dass die zusätzlich benötigte Liquidität nicht oder nur zu unangemessen hohen Kosten beschafft werden kann. Einige Zielfonds haben aufgrund der Corona-Pandemie Ausschüttungen im abgelaufenen Geschäftsjahr reduziert oder ausgesetzt. Hiervon besonders betroffen waren die Zielfonds mit Investitionsschwerpunkt Einzelhandel sowie Flugzeuge. Trotz dieser Reduzierungen der geplanten Ausschüttungen aus diesen Zielfonds war die Zahlungsfähigkeit der Investmentkommanditgesellschaft zu jedem Zeitpunkt gesichert. Im Bereich Einzelhandel geht die Geschäftsleitung derzeit von einer Erholung aus. Die Entwicklung bei Investitionen in Flugzeuge bleibt weiterhin zu beobachten. Für das folgende Geschäftsjahr wird bei planmäßiger Entwicklung mit keinen Liquiditätsengpässen gerechnet. WertänderungsrisikenDer Wert der Anlageobjekte ist von verschiedenen marktbeeinflussenden Faktoren abhängig. Der Net Asset Value der Beteiligungen kann größeren Schwankungen unterworfen sein. Dies kann zur Folge haben, dass die in der Unternehmensplanrechnung getroffenen Annahmen nicht eintreten. Die Auswahl der Anlageobjekte erfolgt nach gründlicher Prüfung gemäß der vorgeschriebenen Prozesse zur Qualitätssicherung von Ankaufsentscheidungen. Bei dieser Prüfung werden sowohl die Zielfonds als auch der dahinterstehende Emittent geprüft, um einen langfristigen und planmäßigen Verlauf des Anlageobjekts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen. Die durchgeführte Bewertung zum 31. Dezember 20120 zeigt bei einigen Beteiligungen einen Wertverlust, der das gesetzte Limit von 1 % des Net Asset Values des AIF übersteigt. Die Reduzierungen des Net Asset Values der Zielfondsbeteiligungen betrifft AIF mit Investitionsschwerpunkt Flugzeuge sowie Einzelhandel. Diese Branchen sind unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffen und mussten teilweise erhebliche Wertverluste hinnehmen. Bei den AIF mit Investitionsschwerpunkt Einzelhandel geht die Geschäftsführung derzeit davon aus, dass es sich aufgrund der guten Diversifikation derzeit nur um einen temporären Wertverlust handelt. Die Zielfondsbeteiligungen werden laufend überwacht und die Bewertungen gemäß der vorliegenden Informationen aktualisiert. GegenparteienrisikenDas Gegenparteienrisiko besteht in der fehlenden oder mangelhaften Leistung einer Vertragspartei und verursacht bei der Investmentkommanditgesellschaft einen finanziellen Schaden. Die Vertragspartner der Investmentkommanditgesellschaft können aufgrund der vertraglichen Gestaltung bei Schlecht- oder Mangelleistung jederzeit kurzfristig ausgetauscht werden. Die Qualität der Dienstleister wird sowohl durch die Abteilung Portfoliomanagement als auch Risikomanagement laufend überprüft. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine fehlenden oder mangelhaften Leistungen identifiziert. Operationelle RisikenDie Investmentkommanditgesellschaft hat die KVG mit der kollektiven Vermögensverwaltung beauftragt. Aufgrund der Einbindung der KVG und ihrer Investmentkommanditgesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe kann es zu Interessenkonflikten zwischen der KVG und dem AIF sowie zwischen verschiedenen AIF kommen. Die Interessenkonflikte werden laufend überprüft und die Mitarbeiter der KVG sind gemäß Mitarbeitervereinbarung dazu verpflichtet, jede Art von Interessenkonflikt offen zu legen, -unabhängig davon, ob dieser Interessenkonflikt den Mitarbeiter selbst, einen von ihm betreuten AIF oder eines sonstigen in der Unternehmensgruppe befindlichen AIF betrifft. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte festgestellt, die nicht vermieden werden konnten und somit den Anlegern offengelegt werden müssten. Dieses Risikomanagementsystem wird in einem Regelkreislauf permanent weiterentwickelt. In den aufgeführten Risikokategorien waren im Geschäftsjahr keine Risiken zu verzeichnen, die den Fortbestand der KVG oder der Investmentkommanditgesellschaft gefährdet hätten. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenWesentliche Steuerungsgröße ist die Liquidität der Investmentkommanditgesellschaft. Die vorhandene Liquidität ist Basis der weiteren Mittelverwendung. Die Investitionen und die laufenden Kosten der Investmentkommanditgesellschaft unterliegen einer ständigen Kontrolle. Auf eventuelle Abweichungen zur Planrechnung der Investmentkommanditgesellschaft kann entsprechend mit einer Anpassung der Investitionstätigkeit oder Ausschüttungen reagiert werden. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für die Investmentkommanditgesellschaft nicht formuliert worden. Da die konkreten Investitionen der Gesellschaft noch nicht abgeschlossen sind, existiert noch keine hinreichend sichere Planungsrechnung mit darauf basierenden Ausschüttungsquoten, welche künftig den wesentlichen finanziellen Leistungsindikator darstellen. Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über die Liquidität der Gesellschaft. Eine Steuerung der Gesellschaft über andere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht. PrognoseberichtFür das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir auf Grund der anhaltenden Corona-Krise eine ähnliche Entwicklung wie im Jahr 2020. Der nicht versorgungsrelevante Einzelhandel, die Hotellerie und die gesamte Luftfahrtindustrie werden aufgrund der anhaltenden Einschränkungen weiterhin mit negativen wirtschaftlichen Folgen zu kämpfen haben. Im Infrastruktursegment werden die Unternehmen je nach Branche bzw. Wirtschaftstätigkeit auch in 2021 mehr oder weniger stark von der Corona-Krise betroffen sein. Die Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung werden auf bislang nicht absehbare Zeit das gesamtwirtschaftliche Angebot sowie die Nachfrage beschränken. Schätzungen über die Auswirkungen der Pandemie sind zum Berichtsstichtag noch mit Unsicherheit behaftet. Top Select Verwaltungs GmbH Neutraubling, 30. April 2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfüng zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfongsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie Geschäftsführung ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTENPrüfungsurteilWir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Pmfongsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen KapitalkontenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen KapitalkontenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
München, 5. Mai 2021 GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 24.06.2021 festgestellt. |
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