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TOP Artikel von Rechtsanwalt Michael Wenni Ludwigshafen zum Thema Vermittlerhaftung

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Es ist heute unabdingbar, für das Alter oder für größere Anschaffungen zu sparen und Kapitalrücklagen zu tätigen. Auf dem Sparbuch bringt das Ersparte oftmals keine Zinsen. Im Gegenteil. Manche Banken verlangen ab einer bestimmten Summe sogar noch Verwahrentgelte („negative Zinsen“). Dann stellt sich die Frage, wie man sein Geld anlegen soll, damit es Erträge bringt (Rendite) oder damit man keine negativen Zinsen bezahlt.

Auf dem Kapitalmarkt hat man sehr viele Anlagemöglichkeiten. Oftmals wird man unaufgefordert von Finanzmaklern, Finanzberatern oder Kapitalanlagefirmen angeschrieben oder angerufen, ob man nicht Kapital anlegen will oder in einen Windpark oder Photovoltaikanlage etc. investieren will. Diese sind oftmals nur reine Vermittler und werden von den Initiatoren der Kapitalanlage zum Vertrieb ihrer Anlageprodukte eingeschaltet. Sie bekommen dann von dem Anlagekapital eine Provision, die indirekt der Anleger bezahlt. Diese Vermittler oder Vermittlungsfirmen preisen nur Anlagen an. Diese Informationen sind in der Regel nur reine Werbeaussagen und nichts wert. Das Provisionsinteresse der Vermittler steht im Vordergrund. Hier ist Vorsicht geboten. Denn nicht immer sind solche Angebote seriös oder tragen sich wirtschaftlich. Nach ein zwei Jahren bleiben die versprochenen Ausschüttungen aus, und wenn man Pech hat, ist das gesamte eingezahlte Kapital weg.

Bekannte empfehlen einem eventuell auch einen Anlageberater bzw. Vermögensberater oder aber seine Hausbank spricht einen an und ein Bankmitarbeiter berät über Anlagemöglichkeiten. Oftmals steht auch hier der Vertrieb im Vordergrund. Wirklich unabhängige Berater gibt es und diese beraten auf Honorarbasis.

Sofern sich später herausstellt, dass eine von einem Anlagevermittler oder Anlageberater empfohlene Kapitalanlage wertlos wurde und das Ersparte weg ist oder erhebliche Verluste eingetreten sind, stellt sich die Frage, ob die Beratung richtig war und nach der Verantwortlichkeit der Personen und die Haftung.

Anlagevermittler und Anlageberater

Zunächst unterscheidet die Rechtsprechung zwischen dem Anlagevermittler und dem Anlageberater. (vgl. BGH Urteil vom 25.11.1981, Az.: IVa ZR 286/80)

Der Anlagevermittler ist Mittelsperson zwischen dem Initiator der Kapitalanlage und dem Anleger. Meist kommt konkludent ein Auskunftsvertrag zustande. Im Gespräch mit einem Anlagevermittler ist dem Kunden bewusst, dass der Vermittler bestimmte Anlagen vertreibt und aus deren Vermittlung Provision erzielt. Der werbende und anpreisende Charakter der Aussagen steht im Vordergrund. Entsprechend ist Gegenstand der Anlagevermittlung lediglich die Auskunftserteilung; der Anlagevermittler ist verpflichtet, richtig und vollständig über diejenigen tatsächlichen Umstände zu informieren, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind.

Der Anlageberater hingegen vermittelt keine konkrete Anlage, sondern aufgrund einer Analyse des Anlegers und seines Vermögens sowie seiner Risikobereitschaft empfiehlt der Anlageberater bestimmte Produkte. Die Beratung und konkrete Empfehlung des Anlegers steht dort im Vordergrund. Es kommt ein (auch stillschweigend) ein Beratungsvertrag zustande. Die Pflichten des Anlageberaters sind weitergehend. Er ist verpflichtet, anlegergerecht und anlagegerecht zu beraten.

Oftmals ist die Abgrenzung zwischen dem Anlagevermittler und dem Anlageberater schwierig und ergibt sich aus den Gesamtumständen des Einzelfalls. Je nach Einordnung als Anlagevermittler oder Anlageberater ergeben sich unterschiedlichen Haftungsvoraussetzungen.

Haftung des Anlagevermittlers

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anlagevermittler das Anlagekonzept, bezüglich dessen er die entsprechenden Auskünfte erteilt, zumindest auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit hin überprüfen. Ansonsten kann er keine sachgerechten Auskünfte erteilen. Zudem muss der Vermittler, wenn er die Anlage anhand eines Prospekts vertreibt, seiner Auskunftspflicht nachkommen und im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung den Prospekt darauf überprüfen, ob er ein schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt gibt und ob die darin enthaltenen Informationen sachlich richtig und vollständig sind. Unterlässt er diese Prüfung, hat er den Interessenten darauf hinzuweisen. (BGH Urteil vom 30. Oktober 2014 – Az. III ZR 493/1)

Haftung des Anlageberaters

Der BGH hat in der so genannten „Bond“-Entscheidung“ vom 06.07.1993 (Az.: XI ZR 12/93) sich grundlegend zu den Anforderungen an eine Anlageberatung durch Banken und Anlageberater geäußert.

„Die beratende Bank ist zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet (Senatsurteil vom 6. Juli 1993 – XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 f.). Inhalt und Umfang der Beratungspflichten hängen dabei von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden (anlegergerecht) und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (objektgerecht).“

Verletzt der Berater diese Pflichten aus dem Beratungsvertrag, so muss er dem Anleger den durch die Falschberatung entstanden Schaden ersetzten.

Vorbeugende Maßnahmen

Es ist vor Gericht sehr schwierig, Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Vermittler durchzusetzen. Oftmals hat der Anleger keine Beweise. Eine entsprechende Klage ist mit einem sehr hohen Prozessrisiko behaftet. Die Initiatoren dieser Kapitalanlage gehen meist in die Insolvenz, sodass diese Ansprüche ebenfalls wertlos sind. Vorbeugendes und kritisches Verhalten des Anlegers verhindert daher meist einen hohen Schaden.

  1. Bei Geldanlagen hört das Vertrauen auf. Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber den Banken, Vermittlern und Beratern. Bedenken Sie, dass Sie nur ein Anlageprodukt zeichnen, dass Sie auch verstanden haben und dessen Anlagerisiko Sie sich bewusst sind.
  2. Informieren Sie sich über den Vermittler und den Berater. Schauen Sie sich dessen Qualifikation an. Wählen Sie sich Ihre Berater kritisch aus. Gute Vermögensberater und Anlageberater gibt es sicherlich. Auch gibt es sehr gute und seriöse Anlagevermittler, die für Ihre Kunden vernünftige Produkte auswählen und nicht nur nach der Provision schielen. Jedoch ist es für den Laien sehr schwierig, diese zu erkennen.
  3. Ermitteln Sie die „Hintermänner“ der Kapitalanlage. Sind diese seriös? Ist die Kapitalanlage transparent? Ist die Ertragsaussicht realistisch? Ist es ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept? Sind die Behauptungen im Anlageprospekt richtig? Handelt es sich um eine „Schneeballsystem“?
  4. Unaufgeforderte Produktanpreisungen von Anlagevermittlern sollten Sie grundsätzlich ignorieren.
  5. Werden Sie bei hohen Renditeprognosen kritisch!
  6. Informieren sie sich über den Anbieter des Kapitalanlageproduktes.
  7. Seien sie sich bewusst, dass Kapitalanlageprodukte auf dem ungeregelten Markt (so genannter „Grauer Kapitalmarkt“) nicht von staatlichen Behörden geprüft und überwacht werden.
  8. Seien Sie sich bewusst, dass Anlageprospekte von der BaFin nicht inhaltlich geprüft werden. Schauen Sie sich das Anlageprospekt kritisch durch. Lesen sie sehr kritisch das „Kleingedruckte“. In der Regel stehen das Wichtige und die Haftungsausschlüsse auf den letzten Seiten, sodass sie den Prospekt von hinten lesen sollten.
  9. Seien Sie sich bewusst, dass der Anlageprospekt in erster Linie der Haftungsfreizeichnung der Initiatoren und der Beteiligten dient. Oftmals werden im Anlageprospekt bezüglich der Rendite nur Prognosen gemacht. Im Kleingedruckten steht, dass eine „Totalverlustrisiko“ besteht, was oftmals bei den Anlegern eintritt.
  10. Fragen Sie kritisch nach. Lassen Sie sich wichtige Erklärung wie z. B. Sicherheit der Kapitalanlage, Rendite, Nachhaftung, persönliche Haftung etc. bitte schriftlich geben bzw. bestätigen. Seien sie sehr kritisch und sie sollten Gespräche über Kapitalanlagen niemals alleine führen. Der Zeuge sollte sich nach der Besprechung ein Protokoll anfertigen.
  11. Informieren Sie sich über die Initiatoren, die Berater und Vermittler der Kapitalanlage. Wie lange existiert die Firma? Welche Erfahrungen hat dieser Initiator etc.? Gibt es Bewertungen im Internet über diesen Anbieter?
  12. Beachten Sie, dass die Vermittler und Berater und Initiatoren einen Informationsvorsprung haben und diese Ihr Vertrauen in Anspruch nehmen. Seien Sie kritisch und im Zweifel nehmen Sie Abstand von einer Kapitalanlage, die sie nicht selbst verstehen und die Sie nicht überprüfen können. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!

Gerne steht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Wenni Ihnen für weitere Fragen und für eine vorbeugende rechtliche Beratung im Rahmen einer Kapitalanlage oder zur Haftung von Anlagevermittlern und Anlageberatern zur Verfügung.

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