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Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG – was ist an der Beteiligung denn TOP?

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Verkäuferisch ist das möglicherweise eine gute Namensschöpfung, aber mal ehrlich meine Herren Dr. Werner Bauer, Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, auch dies ist doch wieder eine Bilanz „zum Vergessen“ in ihrer Verantwortung, oder sind Sie mit dieser Bilanz zufrieden?

Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG

Neutraubling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018

AKTIVA

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen 1.506.506,63 1.421.790,87
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.260,00 72.980,00
– davon eingeforderte ausstehende Einlagen: EUR 50.260,00 (Vorjahr: EUR 66.470,00)
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 438.753,78 740.826,47
489.013,78 813.806,47
1.995.520,41 2.235.597,34

PASSIVA

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteil der Kommanditisten abzüglich nicht eingeforderter bedungener Einlage
1. Einlagenkonto I (Kommanditkapital) 3.108.000,00 3.108.000,00
2. Einlagenkonto II (ausstehende Einlagen) -1.000.387,00 -1.101.436,00
3. Verlustkonto I -467.347,99 -467.347,99
4. Verlustkonto II -187.462,72 -157.417,73
5. Ausschüttungskonto -118,95 -118,95
1.452.683,34 1.381.679,33
II. Rücklagen 155.400,00 155.400,00
1.608.083,34 1.537.079,33
B. RÜCKSTELLUNGEN 6.456,67 6.456,67
C. VERBINDLICHKEITEN 380.980,40 692.061,34
1.995.520,41 2.235.597,34

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

2018
EUR
2017
EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 184,91 3,78
– davon aus Währungsumrechnung: EUR 154,91 (Vorjahr: EUR 3,78)
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -46.718,29 -46.826,98
3. Erträge aus Beteiligungen 16.488,39 6.500,00
4. Ergebnis nach Steuern -30.044,99 -40.323,20
5. Jahresfehlbetrag -30.044,99 -40.323,20
6. Belastung auf Kapitalkonten 30.044,99 40.323,20
7. Bilanzgewinn/-verlust 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling, Amtsgericht Regensburg, HRA 8407, beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesellschaftsvertrages, des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennbetrag bewertet.

Der Kapitalanteil der Kommanditisten wird zum Nennwert angesetzt.

Die ausstehenden Einlagen auf die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt.

Die Kapitalrücklage wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt.

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2018

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2018 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2018 1. Jan. 2018 Zuführungen
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
FINANZANLAGEN
Beteiligungen 1.421.790,87 210.609,19 125.893,43 1.506.506,63 0,00 0,00
1.421.790,87 210.609,19 125.893,43 1.506.506,63 0,00 0,00
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
Auflösungen 31. Dez. 2018 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
EUR EUR EUR EUR
FINANZANLAGEN
Beteiligungen 0,00 0,00 1.506.506,63 1.421.790,87
0,00 0,00 1.506.506,63 1.421.790,87

Verbindlichkeiten

Fristengliederung

bis 1 Jahr größer als 1 Jahr bis 5 Jahre größer als 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0
(Vorjahr) (0) (0) (0)
2. Verbindlichkeiten ggü. Beteiligungsunternehmen 380 0 0
(Vorjahr) (691) (0) (0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1 0 0
(Vorjahr) (1) (0) (0)
381 0 0
(692) (0) (0)

Die Verbindlichkeiten aus Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 380 (Vorjahr TEUR 691) haben eine unbestimmte Laufzeit.

Angaben zu Kosten

Die Gesamtkostenquote des durchschnittlichen Fondsvermögens beträgt 2,87 % (Vorjahr 3,12 %) (beinhaltet die laufenden Kosten) und sie wird im Geschäftsjahr auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwerts ermittelt.

Die Pauschalvergütungen setzen sich wie folgt zusammen:

Kostenart aktuelles Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
Kosten der Anlegerbetreuung 4.212,24 4.054,63
Geschäftsführungsgebühren 12.262,98 12.001,32
Verwaltungsgebühren 17.489,39 18.364,08
Abschluss-, Prüfkosten 4.760,00 4.760,00
Vergütung Verwahrstelle 881,96 796,42
Treuhänderkosten 2.380,00 2.380,00

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) erhält keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die derigo GmbH & Co. KG gewährt als KVG des AIF keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem AIF an sie geleisteten Vergütung.

Es wurden dem AIF keine Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen berechnet.

Es besteht keine Verwaltungsvergütung für im AIF gehaltene Anteile.

3. Weitere Erläuterungen

Angaben zu Änderung des maximalen Umfangs des Leverages nach § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der Gesellschaft der Leverage nicht in Anspruch genommen.

4. Sonstige Pflichtangaben

persönlich haftende Gesellschafterin

Die Top Select Verwaltungs GmbH, Neutraubling, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00 ist persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft.

Beteiligung nach § 261 Abs. 1 Nr. 2 – 6 KAGB

Die Angaben gemäß §§ 158 S. 2, 148 Abs. 2 KAGB sind in der nachfolgenden Anlage zu den Beteiligungen dargestellt.

Zielfonds Art der Beteiligung Sitz der Gesellschaft Gesellschaftskapital in Mio. Zeichnung Beteiligungshöhe
Capital Dynamics Clean Energy and Infrastructure VI, B SCSp direkt Birmingham 61,90 USD 2017 700.000,00 USD
KGAL APF 3 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG indirekt Grünwald 76,25 EUR 2017 450.000,00 EUR
BVT Windpark Flomborn/Stetten GmbH & CO. KG direkt München 4,40 EUR 2013 200.000,00 EUR
KGAL GmbH & Co. KG – TULANI Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG (InfraClass 6) direkt Grünwald 7,00 EUR 2012 100.000,00 EUR
SkyClass 57 GmbH & Co. KG direkt Grünwald 8,52 EUR 2011 100.000,00 EUR
BVT Windpark Sustrum/Renkenberge GmbH & Co. KG direkt Lathen 58,84 EUR 2018 200.000,00 EUR

Nachtragsbericht

In den ersten zwei Monaten des Geschäftsjahres 2019 hat sich die Investmentgesellschaft an keinen weiteren Zielfonds beteiligt.

Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung waren:

Top Select Verwaltungs GmbH, Neutraubling

vertreten durch deren Geschäftsführer:

Herrn Dr. Werner Bauer, Kaufmann, Laaber

Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Herr Dr. Bauer und Herr von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Neutraubling, 19. März 2019

Top Select Verwaltungs GmbH

Dr. Werner Bauer Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

A. Wirtschaftsbericht

I. Darstellung und Analyse des Geschäftsergebnisses und des Geschäftsverlaufs

I.1 Marktentwicklung

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Das Wachstum der Weltwirtschaft schwächte sich in 2018 gegenüber dem Vorjahr etwas ab, wenngleich die konjunkturelle Entwicklung weiterhin positiv war. Vor allem in den USA und China war das Wachstum hoch, während es im Euroraum etwas nachgelassen hat. Wachstumstreiber waren zum einen der durch niedrige Arbeitslosenquoten gestützte private Konsum sowie die größtenteils weiterhin expansive Geldpolitik. Während in den USA die Federal Reserve bereits mehrere Zinserhöhungen vollzogen hat, halten die EZB und die Bank of Japan an der Niedrigzinspolitik fest. Insgesamt hält der Aufschwung der Weltwirtschaft also an, wobei die Risiken zunehmen. Der unklare Ausgang des Brexits sowie eine drohende weitere Eskalation des Handelskonflikts zwischen den USA und China sorgen für Unsicherheit. Darüber hinaus ist die Verschuldung vieler Mitgliedsstaaten des Euro-Raums sehr hoch.1

Die vom Statistischen Bundesamt im Januar 2019 veröffentlichten Werte2 zeigen für die Euro-Zone in 2018 mit einem BIP-Wachstum von 2,1 % einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2,4 %). Auch das deutsche Wachstum hat sich mit 1,5 % gegenüber dem Vorjahr (2,2 %) verlangsamt, wenngleich der Aufschwung anhält. Wichtige Wachstumstreiber waren dabei sowohl die privaten als auch die staatlichen Konsumausgaben.

Die Aktienmärkte konnten in 2018 nur kurz an den Aufwärtstrend der Vorjahre anknüpfen. Der DAX stieg im Laufe des Januars zunächst von 12.917 Punkten auf ein neues Rekordhoch von 13.596 Punkten. Im weiteren Jahresverlauf kehrte sich der Trend jedoch um und der Index schloss zum Jahresende bei 10.559 Punkten. Damit verzeichnet der DAX in 2018 einen Verlust von 18,26 %.

Der Euro hat zu Jahresbeginn gegenüber dem Dollar zunächst zugelegt, im weiteren Jahresverlauf jedoch abgewertet. Einerseits führten die sukzessiven US-Zinserhöhungen zu einer Stärkung des Dollars. Andererseits belasteten anhaltende politische Unsicherheiten, insbesondere bezüglich des Brexits und des italienischen Staatshaushaltes den Euro. Insgesamt fiel der Euro von 1,2065 USD im Januar auf 1,1450 USD zum Jahresende.

Marktentwicklung Luftfahrzeuge

Seit 1971 verzeichnet das Passagieraufkommen in der Luftfahrt gemessen an verkauften Passagierkilometern ein durchschnittliches Wachstum von rund 5,5 % pro Jahr. Für den Zeitraum 2018 bis 2037 prognostiziert Boeing ein weiteres Wachstum des Passagieraufkommens von 4,7 % p. a3 . Das Wachstum hat sich dabei über die Jahre als recht krisenfest erwiesen und reagierte auf externe Schocks wie etwa die Terroranschläge vom 11. September 2001 nur mit einem kurzfristigen Rückgang. Auch vom jüngsten Abschwung in Folge der Finanzkrise erholte sich die Luftfahrt recht schnell. Nach einem Branchenverlust von 4,6 Mrd. USD im Jahr 2009 konnte bereits im Folgejahr ein Branchengewinn in Höhe von 17,3 Mrd. USD und im Jahr 2011 trotz steigender Treibstoffkosten ein Gewinn von 8,3 Mrd. USD erwirtschaftet werden. In den Folgejahren stieg der erwirtschaftete Branchengewinn stetig und belief sich in 2017 auf rd. 38 Mrd. USD4 . Dieser Anstieg der vergangenen Jahre ist zusätzlich zum gestiegenen Passagieraufkommen im Wesentlichen auf die geringeren Treibstoffkosten auf Grund des niedrigeren Ölpreises sowie auf Grund der Nutzung weiterer energieeffizienter Neuerungen zurückzuführen. Für die nächsten 20 Jahre wird mit einem weiteren Wachstum des Passagierverkehrs von 4,4 % p. a. (Schätzung von Airbus) bzw. 4,7 % p. a. (Schätzung von Boeing) gerechnet. Zusammen mit dem Ersatzbedarf älterer Flugzeuge führt dies zu einem prognostizierten Bedarf an mehr als 37.390 bzw. 42.730 neuen Flugzeugen im Gesamtwert von 5,8 bzw. 6,3 Billionen USD5 . Davon werden laut Airbus schätzungsweise 29 % für die Substitution älterer Maschinen benötigt und 71 % für den Ausbau der Flotte. Gemäß Schätzungen von Boeing werden dabei etwa 40 % der neuen Flugzeuge an Airlines der Länder des asiatisch-pazifischen Raumes, rund 21 % an Airlines in Nordamerika, rd. 20 % an Airlines in Europa und rd. 7 % an Airlines im Mittleren Osten geliefert werden. Airbus und Boeing erwarten die stärkste Nachfrage bei Narrowbody-Flugzeugen. Gemäß Schätzungen werden 28.550 (Prognose Airbus) bzw. 31.300 (Prognose Boeing) dieser Maschinen bis 2037 neu an den Start gehen. Dies entspricht rd. 76 % bzw. 73 % aller erwarteten Bestellungen.

1 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2018/2019, Dezember 2018
2 Statistisches Bundesamt: Bruttoinlandsprodukt 2018 für Deutschland, Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 15. Januar 2019 in Berlin
3 Boeing, Commercial Market Outlook 2018 -2037, August 2018
4 IATA, Annual Review 2018, Juni 2018

Marktentwicklung regenerative Energie und Umweltprojekte

In den kommenden Jahrzehnten werden Bevölkerungswachstum und stetig fortschreitende Industrialisierung vor allem in den Emerging Markets weiterhin zu einem deutlichen Anstieg des globalen Energiebedarfs führen. Bloomberg New Energy Finance (BNEF)6 prognostiziert einen Zuwachs des globalen Energiebedarfs bis 2040 von 58 % im Vergleich zum Energiebedarf in 2016 bzw. 2 % p. a. Dementsprechend wird ein Investitionsvolumen von 10,2 Billionen USD in neue energieerzeugende Anlagen bis 2040 prognostiziert. Dabei bestehen weltweit starke wirtschaftliche und politische Anreize den Energiebedarf zunehmend durch Anlagen mit deutlich geringeren Kohlenstoffemissionen, wie Erneuerbare Energien, zu erzeugen. In 2017 wurden 279,8 Mrd. USD in Erneuerbare Energien (ohne große Wasserkraftanlagen) investiert und damit neu installierte Energiekapazitäten i. H. v. 157 GW geschaffen. Dies entspricht im Vergleich zu 2016, einem Anstieg um 10 % der neu installierten Kapazitäten bzw. um 2 % des Investitionsvolumens. Von den in 2017 insgesamt neu installierten Energiekapazitäten – fossil und erneuerbar, ohne große Wasserkraftanlagen – entfielen in 2017 61 % auf Erneuerbare Energien. Allein auf neu installierte Solar / PV-Anlagen entfielen in 2017 38 % der insgesamt neu installierten Kapazitäten. Per Ende 2017 beläuft sich die weltweit insgesamt installierte Kapazität von erneuerbaren Energieanlagen auf rd. 12 % der gesamten stromproduzierenden Kapazitäten. BNEF prognostiziert für das Jahr 2050 einen Anstieg des Anteils von Wind- und Solarenergie auf 50 %. Dies ist im Wesentlichen auf die starke Kostenreduktion für Windenergieanlagen und Solar / PV Projekte zurück zu führen. Z. B. sind seit 2009 die Produktionskosten für Onshore-Windenergie um 27 % und für Solar Panels um 72 % gesunken. Es wird erwartet, dass die Kosten für Erneuerbare Energien Anlagen in den kommenden Jahren noch weiter sinken. Z. B wird eine Kostenreduzierung bei Solar- / PV-Anlagen um weitere 70 % bzw. bei Windenergieanlagen um 58 % bis 2050 prognostiziert7 . Anhand der bislang installierten sowie prognostizierten Kapazitäten wird ersichtlich, dass Wind und Solar- / PV neben Wasserkraft zu den etabliertesten Technologien der Erneuerbaren Energien gehören. So verteilten sich die Investitionen in Erneuerbare Energien in 2017 weltweit auch zum Großteil auf Solar- / PV- Anlagen und auf Windenergieanlagen (58 % bzw. 38 % des Investitionsvolumens)8 . Die anhaltenden z. T. drastischen Kostenreduzierungen bei verschiedenen Erneuerbare Energie Technologien führen vor allem in hochpreisigen Energiemärkten, wie USA, Kanada, Australien und Westeuropa nahezu zu einer Wettbewerbsfähigkeit mit konventionellen Technologien. Dennoch profitieren die meisten der Erneuerbaren Energien aktuell noch von langfristigen staatlichen Förderungssystemen, die sich je nach Technologie oder Region unterscheiden.

Marktentwicklung Immobilienwirtschaft

Die Immobilienmärkte im In- und Ausland profitierten in den Jahren nach der globalen Finanzkrise von den weitgehend guten Rahmenbedingungen. Die anhaltende Niedrigzinsphase forciert Investitionen privater und institutioneller Investoren in Immobilien, wobei Deutschland wegen seiner politischen und wirtschaftlichen Stabilität ein besonders attraktiver Standort ist. In 2016 und in 2017 investierten ausländische Investoren jeweils das dritthöchste Investitionsvolumen weltweit in deutsche Immobilien, nur in den USA und in Großbritannien wurde ein höheres Transaktionsvolumen im Immobiliensektor von ausländischen Investoren investiert9 .

Der Markt für Wohnimmobilien verzeichnet weltweit besonders in den Metropolen eine starke Nachfrage bei steigenden Mieten und Kaufpreisen. Der Preisanstieg für Immobilien weltweit hat sich im dritten Quartal 2018 verlangsamt und lag bei 4,9 % gegenüber 5 % zum vierten Quartal 201710 . Im Segment Gewerbeimmobilien lag das globale Transaktionsvolumen in den ersten drei Quartalen 2018 bei rd. 507 Mrd. USD und damit 7 % über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Für das Gesamtjahr 2018 wird demzufolge ein ähnlich hohes Transaktionsvolumen wie im Jahr 2017 (730 Mrd. USD) erwartet11 .

Der deutsche Immobilienmarkt spiegelt weitgehend die globalen Entwicklungen, wie günstige Finanzierungsbedingungen, gute Wirtschaftslage, hohe Nachfrage nach Wohnraum in Ballungsgebieten sowie hohe Investitionen, vor allem in Gewerbeimmobilien, wider. So wurden allein in Deutschland in 2018 von privaten und institutionellen Investoren 61,1 Mrd. EUR in Gewerbeimmobilien investiert, was einem Anstieg von 5,2 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Großteil des Kapitals floss dabei mit 47,1 % in Büroimmobilien. Vor allem die anhaltend gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich positiv auf die Nachfrage nach Büroflächen aus. Der Einzelhandel weist dagegen ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufiges Transaktionsvolumen in Höhe von 10,5 Mrd. EUR (- 25 % im Vergleich zu 2017) auf. Besonders stark fiel der Rückgang bei Einkaufszentren aus, gefolgt von Fachmärkten und Fachmarktzentren. Diese Entwicklungen sind dabei ein Ergebnis des anhaltenden Wandels in der deutschen Einzelhandelslandschaft mit einer anhaltend starken Zunahme des Distanzhandels bei einer aktuell guten Verbraucherstimmung. Im Segment der Logistikimmobilien war das Transaktionsvolumen in 2018 (7 Mrd. EUR) erstmals seit 2013 rückläufig. Die Nachfrage nach Logistikimmobilien ist zwar ungebrochen hoch, aber das knappe Angebot begrenzt die Investitionsmöglichkeiten, so auch in 2018. Dennoch wird für 2019 auf Grund des wachsenden Onlinehandels ein anhaltend hoher Bedarf an Logistikflächen erwartet12 .

5 Airbus, Global Market Forecast 2018-2037, April 2018 bzw. Boeing, Commercial Market Outlook 2018 -2037, August 2018
6 Bloomberg New Energy Finance, New Energy Outlook 2017, Juni 2017
7 New Energy Outlook 2018, Bloomberg New Energy Finance
8 Global Trends in Renewable Energy Investment 2018, UNEP
9 Cushman & Wakefield, The Atlas Summary 2018, März 2018
10 Knight Frank, „Global House Price Index Q3 2018“, Oktober 2018
11 Jones Lang Lasalle (JLL), Global Market Perspective, November 2018
12 Rat der Immobilienweisen, Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2019, Februar 2019

I.2 Unternehmensentwicklung

Die in das Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRA 8407 eingetragene Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG (nachfolgend Investmentkommanditgesellschaft genannt) plant Investitionen in Abhängigkeit der Entwicklung in den jeweiligen Märkten vorwiegend im Bereich von regenerative Energien und Umweltfonds, Flugzeugfonds, Immobilienprojektentwicklungen sowie Schiffsbeteiligungen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2018 beträgt das Kommanditkapital rd. EUR 3,108 Mio. bei 414 Anlegern. Die Einzahlungen der Kommanditisten zum 31.12.2018 belaufen sich auf rd. EUR 2,108 Mio.

Die Investmentkommanditgesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und unterliegt gemäß § 353 Abs. 4 KAGB besonderen Übergangsvorschriften für geschlossene AIF.

Die Investmentkommanditgesellschaft hat mit Vertrag vom 01.07.2013 die derigo GmbH & Co. KG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für das Portfolio- und das Risikomanagement bestellt. Der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2018 TEUR -30.

Die Eigenkapitalquote beträgt 80,58 % der Bilanzsumme.

II. Lage des Unternehmens

Die Investmentkommanditgesellschaft hat sich in 2018 unmittelbar mit TEUR 200 an einem Energie- und Umweltfonds beteiligt. Das Beteiligungsportfolio umfasst somit zum 31.12.2018 sechs Zielfonds. Seit Gründung der Gesellschaft wurden insgesamt Anschaffungskostenminderungen von TEUR 10 erzielt.

Die Vermögenslage der Gesellschaft wird auf Seiten der Aktiva im Wesentlichen durch Beteiligungen in Höhe von TEUR 1.507 sowie Bankguthaben in Höhe von TEUR 439 bestimmt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Bankguthaben um TEUR 302 gesunken. Grund hierfür sind maßgeblich die Kapitalabrufe der eingegangenen Beteiligungen.

Das Kommanditkapital beläuft sich unverändert auf einen Betrag von TEUR 3.108 und die ausstehenden Einlagen haben sich von TEUR 1.101 auf TEUR 1.000 reduziert. Der im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete Verlust beträgt TEUR 30. Die Rückstellungen für Abschlusskosten und Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Verwahrstelle belaufen sich im aktuellen Geschäftsjahr auf TEUR 6. Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1 belaufen sich auf Vorjahresniveau.

Die Finanzlage der Investmentgesellschaft wird maßgeblich durch den Abfluss aus Zahlungen in neue Beteiligungen bestimmt. Die Zuflüsse setzen sich im Wesentlichen aus Ausschüttungen laufender Beteiligungen und Einzahlungen der Aufbaueinlage zusammen.

Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -30.

Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit beträgt EUR -396.

Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich aufgrund der prospektgemäßen Einzahlung der Aufbaueinlage der Gesellschafter auf TEUR 124.

Somit beträgt die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds TEUR -302.

Angaben zur Vergütung (§ 24 Abs. 1 VermAnlG)

EUR
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen 38.844,61
davon feste Vergütung 38.844,61
davon variable Vergütung 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Risktaker 0,00
davon feste Vergütung 0,00
davon variable Vergütung 0,00

Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) erhält für das Geschäftsjahr 2018 eine Haftungsvergütung in Höhe von TEUR 2,5 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und die Top Select Management GmbH erhält eine Vergütung für die Übernahme der Geschäftsführung in Höhe von 0,7524 % – bezogen auf das bei Fondsschließung gezeichnete Kapital (abzüglich nach § 4 Nr. 7 des Gesellschaftervertrages in Anspruch genommene Aussetzung der Einzahlungen) – zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Auf die vereinbarte Vergütung hat sich die Top Select Management GmbH die Vergütung für die kollektive Vermögensverwaltung von 0,40 % sowie Provisionen und ähnliche Vergütungen anrechnen zu lassen, die ihr Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gegenständen des Gesellschaftsvermögens gewähren.

Für die Geschäftsbesorgung fällt im Geschäftsjahr 2018 eine pauschale Vergütung pro Anleger in Höhe von 8,55 € zuzüglich Umsatzsteuer an. Der Betrag wird gem. des Gesellschaftervertrags Anlage 2 angepasst, sofern der Verbraucherindex um mind. 2,5 % gestiegen oder gesunkenen ist.

Die Treuhandkommanditistin erhält für das Geschäftsjahr 2018 – bezogen auf das bei Fondsschließung gezeichnete Kapital – eine Vergütung von 0,05 % mindestens jedoch TEUR 2 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die KVG erhält – bezogen auf das bei Fondsschließung gezeichnete Kapital (abzüglich nach § 4 Nr. 7 des Gesellschaftervertrages in Anspruch genommene Aussetzung der Einzahlungen) – für das Geschäftsjahr 2018 eine Vergütung für die kollektive Vermögensverwaltung von 0,40 % zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie eine Verwaltungsgebühr für die Übernahme des Rechnungswesens in Höhe von EUR 3.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Ertragslage der Gesellschaft hängt von der Entwicklung der Rückflüsse aus den Zielfonds ab. Die Erträge aus Beteiligungen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Rückflüsse wurden in Höhe von TEUR 16 erfolgswirksam vereinnahmt und in Höhe von TEUR 108 aus Vorsichtsgründen ergebnisneutral mit dem Beteiligungsansatz verrechnet. Die Ausschüttungen aus den Zielfonds erfolgen bis auf die des Windparks wie prospektiert. Die Ausschüttungen aus diesem Windpark liegen aufgrund schlechter Windverhältnisse deutlich hinter den prognostizierten Werten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen für das Geschäftsjahr 2018 TEUR 47. Der Jahresfehlbetrag 2018 ist mit TEUR 30 um TEUR 10 niedriger ausgefallen als im Vorjahr.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG (§ 101 Abs. 3 KAGB)

EUR
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter 1.516.212,08
davon feste Vergütung 1.516.212,08
davon variable Vergütung 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Risktaker 393.900,00
davon feste Vergütung 393.900,00
davon variable Vergütung 0,00

Die KVG mit 12 Mitarbeitern und 4 (bis 30. Juni 2018: 3) Geschäftsführern verwaltete im Geschäftsjahr insgesamt 24 AIF.

Die Investmentkommanditgesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen ergeben.

Der Nettoinventarwert der Gesellschaft zum 31.12.2018 beträgt TEUR 1.676.

Die nichtrealisierten Anlagegewinne in Höhe von TEUR 68 ergeben sich aus der Neubewertung des Windparks und des Solarparks zum Bilanzstichtag 31.12.2018.

Die nichtrealisierten Anlageverluste in Höhe von TEUR 36 ergeben sich aus der Neubewertung der Flugzeuge zum Bilanzstichtag 31.12.2018.

III. Tätigkeitsbericht

Die Anlageziele sind in den Investitionsgrundsätzen festgelegt. Die sich hieraus ergebende Anlagepolitik und Anlagestrategie sind während der gesamten Dauer der Investmentgesellschaft zu verfolgen. Die Investmentgesellschaft darf ausschließlich in die zulässigen Vermögensgegenstände, die sich aus den Investitionsgrundsätzen ergeben, investieren.

Die KVG hat die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement für die unbestimmte Dauer der Investmentgesellschaft, welche bis zum 31. Dezember 2036 nicht ordentlich kündbar ist, übernommen. Der KVG sind administrative Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten der Investmentgesellschaft übertragen. Die administrativen Tätigkeiten wie z. B. Anlegerbetreuung, Geldwäscheprävention und Compliance hat die KVG ausgelagert. Die Haftung der KVG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie ist berechtigt, die Verwaltung der Investmentgesellschaft aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten zu kündigen. Die Bekanntmachung der Kündigung muss im Bundesanzeiger erfolgen.

B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Unternehmens

I. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Die Investmentkommanditgesellschaft ist aktuell voll investiert und hat für das Geschäftsjahr 2019 keine weiteren Investitionen geplant. Dies schließt zukünftige Investitionen nicht aus. Die finanzielle Entwicklung der Investmentkommanditgesellschaft hängt maßgeblich von den Rückflüssen aus den Zielfonds ab.

II. Risikobericht

Die derigo GmbH & Co. KG ist als externe KVG mit dem Risikomanagement der Investmentkommanditgesellschaft beauftragt. Sie verfügt gemäß den Vorgaben des KAGB und der KAMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften) über einen permanenten, funktional und hierarchisch unabhängigen Bereich Risikomanagement. Die organisatorischen Abläufe dieses Bereiches sind im Risikomanagementhandbuch dokumentiert.

Im Rahmen des unternehmerischen Handelns bzw. bei Verfolgen von unternehmerischen Chancen werden fortwährend auch unternehmerische Risiken eingegangen. Dies gilt sowohl für die KVG als auch für die von ihr verwalteten AIF. Das Risikomanagementsystem der KVG hat das Ziel, diese Risiken systematisch zu erfassen, bewerten, überwachen und zu steuern. Hierzu hat die KVG die für sich und jeden von ihr verwalteten AIF relevanten Risiken sowie die Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken in einem Risikokatalog erfasst.

Die dezentralen Risikoverantwortlichen stellen sicher, dass sämtliche relevanten Risiken erfasst sind. Die Risiken wurden in vier Klassen eingeteilt: Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteirisiken und Operationelle Risiken.

Risikoarten

Liquiditätsrisiken Wertänderungsrisiken Gegenparteienrisiken Operationelle Risiken
Zahlungseingangsrisiko Anlagerisiko Insolvenzrisiko Risiko strafbarer Handlungen
Zahlungsausgangsrisiko Planabweichungsrisiko Risiko aus Managementwechsel IT-Risiko
Martkpreisrisiko Rückabwicklungsrisiko Schlüsselpersonenrisiko
Risiko aus Leverage Majoritätsrisiko Risiko aus Interessenskonflikten
Währungsrisiko Bewertungsrisiko Prozessrisiko
Gesetzliches Risiko
Konzeptions- / Produkthaftungsrisiko
Reputationsrisiko

Die Risikosituation der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2018 gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt weitgehend unverändert. Die Anlage des Kapitals erfolgte ausschließlich gemäß der Investitionsgrundsätze unter Einhaltung des Grundsatzes der Risikomischung.

Im Einzelnen stellen sich die Hauptanlagerisiken und wirtschaftlichen Unsicherheiten wie nachfolgend beschrieben dar. Für den Kommanditisten kann aufgrund der Risiken ein teilweiser oder vollständiger Verlust der geleisteten Kapitaleinlage zuzüglich Agio eintreten.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken des AIF bestehen, wenn Zahlungseingänge aus Rückzahlungen der getätigten Investitionen verspätet, reduziert oder gar nicht erfolgen. Dieses Risiko verstärkt das Risiko, dass vorhandene liquide Mittel nicht ausreichen, um Zahlungsverpflichtungen des AIF jederzeit einhalten zu können, oder dass die zusätzlich benötigte Liquidität nicht oder nur zu unangemessen hohen Kosten beschafft werden kann.

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Investmentkommanditgesellschaft weitere Investitionen angebunden. Die Liquidität der Investmentkommanditgesellschaft war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Die Zahlungsfähigkeit der Investmentkommanditgesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch eine ausreichende Liquiditätsausstattung gesichert. Auch für das Geschäftsjahr 2019 wird bei planmäßiger Entwicklung mit keinen Liquiditätsengpässen gerechnet.

Wertänderungsrisiken

Der Wert der Anlageobjekte ist von verschiedenen marktbeeinflussenden Faktoren abhängig. Der Net Asset Value der Zielfondsbeteiligungen kann größeren Schwankungen unterworfen sein. Dies kann zur Folge haben, dass die in der Unternehmensplanrechnung getroffenen Annahmen nicht eintreten.

Die Auswahl der Anlageobjekte erfolgt nach gründlicher Prüfung gemäß der vorgeschriebenen Prozesse zur Qualitätssicherung von Ankaufsentscheidungen. Bei dieser Prüfung werden sowohl die Zielfonds als auch der dahinterstehende Emittent geprüft, um einen langfristigen und planmäßigen Verlauf des Anlageobjekts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen.

Die im Geschäftsjahr durchgeführte Bewertung zum 31.12.2018 kommt zu keiner Wertminderung bei einer der Zielfonds Beteiligungen.

Gegenparteienrisiken

Das Gegenparteienrisiko besteht in der fehlenden oder mangelhaften Leistung einer Vertragspartei und verursacht bei der Investmentkommanditgesellschaft einen finanziellen Schaden.

Die Vertragspartner der Investmentkommanditgesellschaft können aufgrund der vertraglichen Gestaltung bei Schlecht- oder Mangelleistung jederzeit kurzfristig ausgetauscht werden. Die Qualität der Dienstleister wird sowohl durch die Abteilung Portfoliomanagement als auch Risikomanagement laufend überprüft.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fehl- oder Mangelleistungen identifiziert. Alle Leistungen wurden vereinbarungsgemäß erbracht.

Die Commerzbank hat der gesamten BVT-Gruppe (Beteiligungsunternehmen und verwaltete Gesellschaften) einen Bankguthabenbetrag zugeteilt, bei dem von einer Berechnung von Negativzinsen abgesehen wird. Dieser Gesamtbetrag wurde im Geschäftsjahr 2018 überschritten, so dass durch die Commerzbank Negativzinsen in Rechnung gestellt wurden. Das erteilte Guthaben und die sich darauf gegebenenfalls ergebenden Negativzinsen werden anhand einer mathematischen Verteilung basierend auf den Liquiditätsbeständen der einzelnen Gesellschaften verteilt. Aufgrund der geringen liquiden Mittel wurde die Investmentkommanditgesellschaft nicht durch negative Zinsen belastet.

Operationelle Risiken

Die Investmentkommanditgesellschaft hat die KVG mit der kollektiven Vermögensverwaltung beauftragt. Aufgrund der Einbindung der KVG und ihrer Investmentkommanditgesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe kann es zu Interessenkonflikten zwischen der KVG und dem AIF sowie zwischen verschiedenen AIF kommen.

Die Interessenkonflikte werden laufend überprüft und die Mitarbeiter der KVG sind gemäß Mitarbeitervereinbarung dazu verpflichtet jede Art von Interessenkonflikt offen zu legen, unabhängig davon, ob dieser Interessenkonflikt den Mitarbeiter selbst, einen von ihm betreuten AIF oder eines sonstigen in der Unternehmensgruppe befindlichen AIF betrifft.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte festgestellt, die nicht vermieden werden konnten und somit den Anlegern offengelegt werden müssten.

Dieses Risikomanagementsystem wird in einem Regelkreislauf permanent weiterentwickelt. In den aufgeführten Risikokategorien waren im Geschäftsjahr keine Risiken zu verzeichnen, die den Fortbestand der KVG oder der Investmentkommanditgesellschaft gefährdet hätten.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche Steuerungsgröße ist die Liquidität der Investmentkommanditgesellschaft. Die vorhandene Liquidität ist Basis der weiteren Mittelverwendung. Die Investitionen und die laufenden Kosten der Investmentkommanditgesellschaft unterliegen einer ständigen Kontrolle. Auf eventuelle Abweichungen zur Planrechnung der Investmentkommanditgesellschaft kann entsprechend mit einer Anpassung der Investitionstätigkeit oder zukünftigen Ausschüttungen reagiert werden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für die Investmentkommanditgesellschaft nicht formuliert worden.

Der bisherige Geschäftsverlauf des AIF entspricht in Bezug auf das realisierte Ergebnis den Erwartungen und ist durch ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres gekennzeichnet. Insgesamt entwickeln sich die Beteiligungen nach unseren Erwartungen. Der AIF befindet sich weiterhin in der Investitionsphase. Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über die Liquidität der Gesellschaft. Eine Steuerung der Gesellschaft über andere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht.

C. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir, dass sich, insbesondere auf Grund der guten Wirtschaftslage und des Arbeitsmarkts, die nationale sowie internationale Immobilienwirtschaft auch weiterhin positiv entwickeln wird. Vor allem ist zu erwarten, dass die überwiegend anhaltend günstigen Refinanzierungsbedingungen zu stabilen bis zunehmenden Investitionen führen werden.

Wie unter A. bereits dargestellt, wird langfristig mit hohen Wachstumszahlen des Luftverkehrsmarktes und in der Folge mit einem kontinuierlichen Bedarf neuer Luftfahrzeuge gerechnet.

Aufgrund der hohen Anschaffungskosten ist Leasing hierbei eine wichtige Finanzierungsstruktur bei vielen Fluggesellschaften, so z. B. sind Mitte 2018 rund 40 % der neu ausgelieferten Luftfahrzeuge durch (operatives) Leasing finanziert13 .

Die Finanzierung über geschlossene AIF hat sich in den vergangenen Jahren in diesem Segment etabliert, so dass in den kommenden Jahren mit einem ausreichenden Angebot von Investitionsmöglichkeiten in diesem Bereich gerechnet wird.

Im Erneuerbare Energien- und Infrastruktursegment wird mit zahlreichen weltweiten Förderprogrammen der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert oder beschleunigt. Insbesondere das Abkommen von Paris, vereinbart am 12. Dezember 2015 (seit 4. November 2016 in Kraft) schafft mit seinen getroffenen Zielvereinbarungen auch für die kommenden Jahre weitere Investitionsanreize und -möglichkeiten. Dabei sind zur Umsetzung der internationalen Energiewende neben der Erweiterung der regenerativen Erzeugungskapazitäten auch umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur sowie in konventionelle Kraftwerkskapazitäten notwendig, um eine gleichbleibende Versorgungssicherheit zu gewährleisten und ausreichend Reservekapazitäten für die Erneuerbaren Energiequellen vorzuhalten.

Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir, dass die weltweit weitgehend guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu stabilen bis zunehmenden Investitionen in Energie- und Infrastrukturprojekte sowie in Luftfahrzeuge führen werden.

Top Select Verwaltungs GmbH

Neutraubling, 9. April 2019

Dr. Werner Bauer Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

13 Clyde & Co. LLP, Global Overview, Juli 2018

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

München, 22. Mai 2019

GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Geipel Manfred Roßik
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde am 28.06.2019 festgestellt.

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