Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 135/22 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134856 eingetragenen Torro-Finanz Hamburg UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg, frühere Anschrift: Überseeallee 10, 20457 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhard Stier
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Fonds, Finanzierungen und Immobilien nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
ist am 07.07.2022, um 14:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 135/22
Amtsgericht Hamburg, 07.07.2022
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