Startseite Vorsicht Anlegerschutz Totalverlustrisiko: Agrowea GmbH&Co. KG – Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz
Anlegerschutz

Totalverlustrisiko: Agrowea GmbH&Co. KG – Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Agrowea GmbH & Co. KG

Twist

Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz

Die Agrowea GmbH & Co. KG beabsichtigt, von der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG begebene Kommanditanteile öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG, Moselstraße 19, 54487 Wintrich zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und ist zusätzlich unter www.beteiligung.agrowea.de veröffentlicht.

 

Oldenburg, den 10. März 2023

Agrowea GmbH & Co. KG

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...