Nun also hat sich Herr Müller ein neues Finanzinstrument ausgesucht, um Kapital einzusammeln. Partizipationsscheine, mit einem von der BaFin gestatteten WERTPAPIER-INFORMATIONSBLATT NACH § 4 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ (WPpG). Prima, was aber am grundsätzlichen Totalverlustrisiko nichts ändert.
Hierauf wird auch im genannten Wertpapierinformationsblatt hingewiesen:
Der Anleger sollte alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Bei den nachfolgend dargestellten Risiken handelt es sich um keine abschließende Aufzählung aller in Betracht kommenden Risiken, sondern nur um die mit der Anlage verbundenen wesentlichen Risiken.
Mit dem Wertpapier verbundene Risiken:
Maximalrisiko/Insolvenzrisiko: Der Erwerb eines Partizipationsscheins ist eine Investition in das Eigenkapital eines Unternehmens. Als Anteilseigner tragen die Inhaber der Partizipationsscheine das Risiko, dass das eingesetzte Kapital unter Umständen vollständig verloren geht (Totalverlust der Investition), etwa bei einer Insolvenz des Unternehmens. Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft werden zunächst vorrangig die Forderungen aller Gläubiger der Gesellschaft befriedigt. Ein darüber hinaus gehendes Gesellschaftsvermögen steht zur Verteilung an die Aktionäre und Partizipationsscheininhaber in der Regel nicht mehr zur Verfügung.
Der Inhaber eines Partizipationsscheins hat auch keinen Anspruch darauf, dass seine Ansprüche auf Dividenden vorrangig vor Ansprüchen der Gläubiger der Gesellschaft bedient werden. Dabei können dem Anleger weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. wenn er den Erwerb der Wertpapiere fremdfinanziert hat, können neben einem möglichen Totalverlust die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen weiterbestehen bleiben.
Im schlechtesten Fall kann dies bis zur Privatinsolvenz führen.
Die Partizipationsscheine vermitteln kein Stimmrecht: Die angebotenen Partizipationsscheine gewähren kein Stimmrecht bei der Generalversammlung der Gesellschaft. Es besteht daher das Risiko, dass die Aktionäre Entscheidungen treffen, die den Interessen der Inhaber der Partizipationsscheine gegenläufig sind. Z.B. bei der Entscheidung über die Ausschüttung von Dividenden.
Risiko der Veräußerbarkeit der Partizipationsscheine: Die Partizipationsscheine sind derzeit nicht an einer Börse handelbar. Ein liquider Zweitmarkt besteht derzeit nicht.
Der Anleger muss daher selbst einen Käufer für die Partizipationsscheine finden. Eine Veräußerung der Partizipationsscheine durch den Anleger ist damit unter Umständen überhaupt nicht oder nur eingeschränkt
möglich. Im Falle einer Übertragung der Partizipationsscheine muss der Anleger möglicherweise Preisabschläge hinnehmen; es
besteht das Risiko, dass eine Übertragung nicht oder nur mit finanziellen Einbußen möglich ist.
Zitat Ende
Interessant auch der Anbieter:
Anbieter: Anbieter der Partizipationsscheine ist die TTIP Limited mit Sitz in Nicosia, Zypern, Geschäftsanschrift: 1, Avlonos St., CY 1075 Nicosia, Zypern, eingetragen im Unternehmensregister Zypern unter der Nummer ΗΕ 356285 und wird vertreten durch
den Direktor Manfred Peters.
Emittent: Emittentin der Partizipationsscheine ist die Aimondo AG, Schwende, Schweiz, Geschäftsanschrift: Weissbadstrasse
44, 9050 Schwende, Schweiz, eingetragen im Handelsregister Appenzell Innerrhoden unter der Nummer CHE-243.496.194 und
wird vertreten durch die Verwaltungsräte René F. Grübel, Heinrich Müller und Manfred Peters.
Geschäftstätigkeit: Die Aimondo AG und ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die Aimondo GmbH, Düsseldorf (die „Aimondo-Gruppe“), sind im Bereich der datengestützten Optimierung von Geschäftsprozessen insbesondere im Bereich eCommerce und dabei in der Wettbewerbsrecherche mittels Methoden der Künstlichen Intelligenz, selbstlernender Algorithmen sowie der Algorithmus-gestützten Preis- und Angebotsgestaltung tätig. Dabei werden mit Hilfe der Künstlichen Intelligenz Daten weltweit im Internet recherchiert, analysiert und in konkrete Preisempfehlungen im Kontext umgewandelt. Diese Daten werden den Kunden der Aimondo-Gruppe über eine auf Servern der Aimondo-Gruppe laufende Software-Anwendung über das Internet (sog. Software-as-a-Service) angeboten, können von diesen vollautomatisch übernommen werden und von Online-Shops als Endverbraucherangebote verarbeitet werden. Die Aimondo AG fungiert als Holdinggesellschaft der Aimondo-Gruppe, leitet als solche die Aimondo-Gruppe und ist für die Gruppenverwaltung einschließlich Finanzierung und Strategie der Aimondo-Gruppe zuständig. Im operativen Geschäftsbereich ist die Aimondo-Gruppe über die Aimondo GmbH am Markt aktiv.
Garantiegeber: Es gibt keinen Garantiegeber.
Im Jahr 2021 habe ich 1000 Partizipationsscheine gekauft und dafür 7000.— Euro bezahlt.
Nach kurzer Zeit wurden diese Scheine in mein Depot bei der HypoVereinsbank eingebracht
mit einem Wert von ca 7500.— Euro. In diesem Jahr 2022 mußte ich, für mich vollkommen
unerwartet, feststellen, dass der Werte der Scheine mit null bewertet wurden. Nach Auskunft
meine Bank mußte ich erfahren, dass für die Partizipationsscheine kein Handel bestand.
Rückfragen bei Aimondo waren waren für mich nicht zufriedenstellend und inhaltslos.
Ich werde nun bei der Staatsanwaltschaft Klage einreichen wegen Betrug und arglistiger Täuschung.
Oder sie geben mir einenRat, wie ich vorgehen soll. Danke