Natürlich gilt auch bei diesem Investment das Risiko des Totalverlustes für die Anleger. Und dass nicht alle Investments, die das Unternehmen Exporo anbietet, dann auch „problemlos“ sind, das mussten im vorigen Jahr dann auch hunderte von Anlegern erfahren. Ja hunderte von Anlegern werden dann möglicherweise sogar das von uns immer wieder benannte Totalverlustrisiko ihres Investments erleiden. Dies trotz der tollen Werbung von EXPORO mit irgendwelchen „Pseudosicherheiten“.
Für uns investiert der Kunde eben nicht direkt in Immobilien, sondern er stellt dem geldsuchenden Unternehmen das Kapital in Form eines Nachrangdarlehens bzw. einer Anleihe zur Verfügung.
Oft wird bei EXPORO Crowdinvestingangeboten/Anleihen zwar mit einer „Besicherung“ des Investments für den Investor geworben, wo man dann aber bei genauem Hinschauen die Frage stellen muss, „was ist diese benannte Sicherheit denn im Ernstfall wirklich wert?“. Mit Verlaub, und nur die Betrachtung des Ernstfalles ist aus unserer Sicht eben wichtig.
Auch die Werbung zur Lage dieses Objektes halten wir für „grenzwertig“. Hier heißt es: Die Königsallee, eine der führenden Luxuseinkaufsstraßen Europas, ist nur 100 Meter westlich entfernt. Diese zentrale Lage in der Innenstadt bietet ein hohes Passantenaufkommen und eine gute Erreichbarkeit. Zitat Ende
100 Meter mit Verlaub, sehr geehrte Werber von EXPORO, kann aus immobilienwirtschaftlicher Sicht schon ein großer Unterschied im Wert einer Immobilie sein.
Hier geht es konkret um eine Anleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren! Wollen Sie sich wirklich mit ihrem Kapital so lange an ein Investment binden?
Die Bilanz des Geldeinsammlers:
Exporo Investment GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018
1. Grundlagen und Geschäftsmodell der Gesellschaft
1.1 Beschreibung der Geschäftstätigkeit
Die Exporo Investment GmbH mit Sitz in Hamburg („Gesellschaft“) ist die führende Plattform für digitale Immobilieninvestitionen und versteht sich für ihre Kunden als zuverlässiger Partner im Bereich der Immobilienanlage.
Die Gesellschaft wird seit Gründung im Jahr 2017 in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben. Gegenstand des Unternehmens war bis zum 31. Dezember 2017 die Verwaltung eigenen Vermögens. Seit dem 01. Januar 2018 ist der Gegenstand des Unternehmens die Anlagenvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, die Anlagenberatung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG und die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG.
Über die Plattform werden derzeit ausschließlich Wertpapiere in Form von Inhaberschuldverschreibungen vermittelt. Der Hauptabsatzmarkt für die Vermittlungstätigkeit ist Deutschland. Die Vermittlungstätigkeit richtet sich vornehmlich an Privatkunden.
1.2 Erlaubnis gemäß § 32 KWG
Die Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG. Sie verfügt über die Erlaubnis gemäß § 32 KWG für die Erbringung der folgenden Geschäftsarten:
i. Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG),
ii. Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG),
iii. Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG),
Die Erlaubnis umfasst nicht das Recht, sich beim Erbringen von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Ebenfalls berechtigt die Erlaubnis nicht dazu, mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung zu handeln.
2. Wirtschaftsbericht
Weltwirtschaftliche Entwicklung
Die Deutsche Bundesbank stellt in ihrem Monatsbericht vom Februar 2018 fest, dass das Wachstum der Weltwirtschaft voraussichtlich auch im Schlussquartal 2018 nicht an das Tempo des ersten Halbjahres heran reichen wird. Dies gilt sowohl für die Fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch für die Schwellenländer – bei allerdings recht ausgeprägten Unterschieden zwischen einzelnen Ländern. Während sich die zuvor kräftige gesamtwirtschaftliche Expansion in den USA im Herbst wohl lediglich leicht abschwächte, stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum erneut nur verhalten an. In China setzte sich die graduelle Wachstumsverlangsamung fort. Insgesamt scheint die Weltwirtschaft nach einer Phase verstärkten Wachstums von Ende 2016 bis Mitte 2018 nun wieder einem moderateren Expansionspfad zu folgen.
Die Konjunktur in Deutschland blieb bis Jahresende weiter kraftlos. Der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes zufolge verharrte das reale BIP im letzten Jahresviertel saison- und kalenderbereinigt auf dem Stand des Vorquartals, in dem es vor allem wegen eines Sondereffekts in der Automobilbranche um 0,2% abgenommen hatte. Der entsprechende Vorjahresstand wurde in kalenderbereinigter Betrachtung um 0,6% übertroffen. Dass die konjunkturelle Dynamik nach dem Dämpfer im Sommer nicht an Schwung gewann, lag maßgeblich an der anhaltenden Schwäche in der Industrie. So zog sich die Überwindung der Produktionsausfälle in der Kfz- Branche, die mit dem neuen EU- weiten Abgasmessverfahren zusammenhing, deutlich länger hin als anfänglich angenommen. Zudem wurde in anderen Industriebranchen die Produktion zurückgefahren. Aber auch vom Baugewerbe, in dem nahe an der Kapazitätsgrenze gearbeitet wird, gingen wohl keine zusätzlichen Impulse aus. Demgegenüber dürfte der Dienstleistungssektor die Wirtschaftsleistung im Jahresschlussquartal gestützt haben. Der Auslastungsgrad der gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten ging nochmals zurück, er dürfte aber weiterhin sein längerfristiges Mittel deutlich übersteigen.
Im Schlussquartal 2018 setzten die Verbraucherpreise (HVPI) ihren spürbaren Anstieg aus dem Vorquartal fort und zogen saisonbereinigt um 0,6% an. Energie verteuerte sich trotz des merklichen Rückgangs der Rohölnotierungen noch kräftig. Dabei dürften gestiegene Transportkosten aufgrund des Niedrigwassers am Rhein und an anderen Flüssen eine wichtige Rolle gespielt haben. Im Gegensatz dazu kam der zuvor ebenfalls deutliche Preisanstieg bei Nahrungsmitteln überwiegend zum Stillstand. Bei den übrigen Waren verstärkte sich die kräftige Preisdynamik vom Sommer weiter. Vor allem die Preise für Bekleidung und Schuhe wurden deutlich heraufgesetzt. Die Preise für Dienstleistungen schließlich stiegen nach wie vor moderat. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der HVPI im Quartalsmittel mit 2,1% ebenso stark wie im Sommer, gab aber im Dezember auf 1,7% nach, weil dann die niedrigeren Rohölnotierungen zu einem Teil an die Verbraucher weitergegeben wurden. Ohne Energie und Nahrungsmittel gerechnet zog die Rate im Durchschnitt des Jahresschlussquartals von 1,1% auf 1,3% an.
Der deutliche Rückgang der Rohölnotierungen schlug sich in den Industrieländern in sinkenden Verbraucherpreisen für Mineralölprodukte nieder. Der Vorjahresabstand der Energiepreise verringerte sich von Oktober bis Dezember um rund 7 Prozentpunkte auf knapp 3%. Entsprechend ließ auch der allgemeine Preisanstieg auf der Verbraucherstufe von 2,3% im Oktober auf 1,6% im Dezember nach. Zugleich verharrte die ohne Energie und Nahrungsmittel gerechnete Kernrate bis Dezember bei 1,6%. Der zugrunde liegende Preisauftrieb blieb also weiterhin moderat.
Gesamtwirtschaftliche Tendenzen im Euroraum
Im Euroraum fiel das Wirtschaftswachstum im Schlussquartal 2018 erneut nur verhalten aus, und die vorausschauenden Indikatoren versprechen auch keine Verstärkung für das erste Vierteljahr 2019. Der Schnellschätzung von Eurostat zufolge erhöhte sich das reale BIP im vierten Quartal 2018 wie bereits im Sommer saisonbereinigt lediglich um 0,2% gegenüber dem Vorzeitraum. In der Folge verringerte sich der Vorjahresabstand auf 1,2% und fiel damit unter die geschätzte Potenzialwachstumsrate. Zudem trübte sich die Stimmung der Unternehmen und der Verbraucher in den letzten Monaten weiter ein. Darin spiegelten sich wohl spezifische Probleme des Euroraums, wie innenpolitische Anspannungen in einzelnen Mitgliedsländern, wider. Darüber hinaus belasteten vermutlich der weiterhin ungewisse Ausgang der Austrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie weitere außenwirtschaftliche Faktoren das Geschäftsklima. Gleichwohl sind die Rahmenbedingungen für eine Fortsetzung der wirtschaftlichen Expansion im Euroraum nach wie vor gegeben. Die Finanzierungsbedingungen stellen sich weiter günstig dar, die Arbeitsmarktlage zeigt sich verbessert, und die Fiskalpolitik ist in einer Reihe von Mitgliedsländern eher expansiv ausgerichtet. Mit moderaten Impulsen aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld dürfte die Wirtschaftsleistung im Euroraum weiter zulegen, allerdings zunächst wohl ohne allzu großen Schwung.
Die Verbraucherpreise im Euroraum stiegen im Herbst 2018 gegenüber dem dritten Vierteljahr mit saisonbereinigt 0,3% nicht mehr ganz so stark an wie in den Quartalen zuvor. Vor allem der Anstieg der Energiepreise ließ wegen der gesunkenen Rohölnotierungen zunächst spürbar nach und wurde zum Quartalsende sogar negativ. Ähnliches galt für Nahrungsmittel, vor allem für solche in unverarbeiteter Form. Diese hatten sich im Sommer wegen der außergewöhnlichen Trockenheit noch merklich verteuert. Der Anstieg der Preise für Dienstleistungen fiel ebenfalls etwas schwächer aus. Hingegen wurden die Preise von Industriegütern ohne Energie ähnlich moderat angehoben wie in den Quartalen zuvor. Die Vorjahresrate des HVPI verringerte sich entsprechend von 2,1% im dritten Vierteljahr auf 1,9%, während die Rate ohne Energie und Nahrungsmittel bei 1,0% verharrte. Im Januar 2019 ging die Vorjahresrate des HVPI laut der Vorausschätzung von Eurostat wohl vor allem wegen des weiter nachgebenden Preisanstiegs von Energieträgern auf 1,4% zurück. Im Jahresdurchschnitt 2018 verstärkte sich der Anstieg der Verbraucherpreise leicht auf 1,7%, nach 1,5% im Jahr 2017. Ohne Energie und Nahrungsmittel gerechnet erhöhten sich die Verbraucherpreise wie im Vorjahr um 1,0%. Dahinter verbergen sich allerdings deutliche Unterschiede in der Preisdynamik der Teilkomponenten. So verstärkte sich beispielsweise der Preisauftrieb vor allem bei Verbrauchsgütern, während sich die Reisedienstleistungen weniger stark verteuerten als im Jahr zuvor.
Finanzmärkte
Nachdem der Euro in der ersten Novemberhälfte mit einer Notierung von 1,13 US-$ auf den tiefsten Stand seit Juni 2017 gefallen war, bewegte er sich in der Folgezeit zunächst ohne erkennbaren Trend. Eine etwas länger anhaltende leichte Aufwertung setzte Mitte Dezember ein. Die seinerzeit vorgenommene Zinserhöhung der Fed war zwar bereits vor der Sitzung des Offenmarktausschusses (Federal Open Market Commitee: FOMC) weitgehend in den Erwartungen der Marktteilnehmer eingepreist; die Formulierung auf der Pressekonferenz zu möglichen weiteren Leitzinssteigerungen fiel aber vorsichtiger aus als bisher. Dies und die Haushaltssperre in den USA belasteten den USDollar auf breiter Basis. Zusätzlich wurde der Euro dadurch gestützt, dass das drohende Defizitverfahren der Europäischen Kommission gegenüber Italien abgewendet wurde.
Zum Ende der Berichtsperiode notierte er bei 1,13 US-$; er lag damit 2,7% unter seinem Stand von Ende September.
Im Ergebnis wertete der Euro in diesem Zeitraum im gewogenen Durchschnitt gegenüber den Währungen 19 wichtiger Handelspartner um 1,7% ab. Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit von Anbietern des Euroraums verbesserte sich durch die Euro-Abwertung etwas; gemessen am langfristigen Durchschnitt ist die Wettbewerbsposition derzeit dennoch nach wie vor als neutral zu bezeichnen.
In den kommenden Jahren wird sich die Finanzbranche weiter mit der Umsetzung einer Fülle von in Kraft getretenen, aber auch neuen Regulierungsvorschriften auseinandersetzen müssen. Damit einhergehend steigt insbesondere für kleinere Finanzdienstleister der Kostendruck. Gleichzeitig wird das traditionelle Geschäftsmodell durch Innovationen und die Digitalisierung, die durch den technischen Fortschritt immer präsenter werden, herausgefordert. Diese Rahmenbedingungen führen je nach Geschäftsmodell zu einem umfassenden Anpassungsbedarf der verfolgten Geschäftsstrategie der Institute.
Für Finanzdienstleistungsinstitute stellen die erhöhten aufsichtsrechtlichen Anforderungen in zweierlei Hinsicht eine ernstzunehmende Herausforderung dar: Zum einen erfordern steigende Vielfalt, Komplexität und Umfang der Regulierungen überproportionale Anstrengungen, das sich in der Regel in kurzer zeitlicher Abfolge ändernde Regulierungsgerüst laufend zu analysieren, einschlägige Änderungen umzusetzen und die vollständige Compliance zu überwachen, zumal kleinere Institute in der Regel nicht über umfangreiche Stabsstellen verfügen. Zum anderen nimmt die „Europäisierung“ der Aufsicht nur in begrenztem Maße Rücksicht auf die Besonderheiten kleinerer Institute, die mit Großbanken aufsichtsrechtlich zunehmend „über einen Kamm“ geschoren werden.
Nachgebende Gewinnaussichten angesichts einer voraussichtlich weniger schwungvoll wachsenden Weltwirtschaft sowie erhöhte politische und wirtschaftliche Risiken belasteten im vierten Quartal 2018 die Aktienmärkte stark. Zu Beginn des neuen Jahres trug dann aber die Einschätzung, dass die US- Geldpolitik flexibel und weniger restriktiv auf die wirtschaftliche Entwicklung reagieren würde, dazu bei, dass sich die Kurse weltweit wieder etwas erholten. Zudem stützten überraschend gute Zahlen zum US-Arbeitsmarkt sowie zum Teil über den Erwartungen liegende Gewinne amerikanischer Unternehmen im vierten Quartal die Märkte.
Die Kursverluste an den Aktienmärkten gingen beiderseits des Atlantiks im Ergebnis mit einer Abwärtsrevision der Gewinnerwartungen einher. Dabei sanken die auf Jahresfrist erwarteten Unternehmensgewinne bei europäischen Unternehmen wesentlich stärker als in den USA, während die längerfristigen Gewinnwachstumserwartungen (auf drei bis fünf Jahre) in beiden Märkten in einem ähnlichen Umfang rückläufig waren.
Darstellung des Marktumfeldes
2018 geht als Rekordjahr in die Geschichte ein. Mehr als 60 Milliarden Euro wurden am Gewerbeimmobilienmarkt umgesetzt, so viel wie noch nie. Ein Ende des Immobilienbooms ist nicht in Sicht. Deutsche, europäische und globale Investoren sind weiter auf der Suche nach deutschem Betongold. 2019 könnte das zehnte Boomjahr in Folge werden, glauben Marktexperten.
3. Wesentliche Entwicklungen im abgelaufenen Geschäftsjahr
Die Exporo Investment GmbH blickt auf ein planmäßig verlaufenes Geschäftsjahr zurück. Seit dem 01. Januar 2018 ist der Gegenstand des Unternehmens die Anlagenvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, die Anlagenberatung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG und die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG. Zusammenfassend wird das Geschäftsjahr 2018 als zufriedenstellend beurteilt.
4. Darstellung der Lage der Gesellschaft
Die Gesellschaft wurde in 2017 gegründet. In 2017 war die Gesellschaft noch kein vollständiges Geschäftsjahr aktiv (Rumpfgeschäftsjahr). Es wird daher darauf verzichtet, ein Vergleich der Geschäftsjahre 2017 und 2018 darzustellen.
4.1 Darstellung der Vermögenslage
Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich auf insgesamt T€ 951. Die Gesellschaft besitzt kein Anlagevermögen. Die Forderungsintensität beläuft sich auf 97,3%. Die Forderungen beinhalten Forderungen gegen Kunden und gegen ein Kreditinstitut.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich auf insgesamt T€ 497. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 52,3%.
Kennzahl | Kennzahldefinition |
Forderungsintensität | = Forderungen/Gesamtvermögen |
Eigenkapitalquote | = Eigenkapital/Gesamtkapital |
Fremdkapitalquote | = Fremdkapital/Gesamtkapital |
Kennzahl | 2018 |
Forderungsintensität | 97,3% |
Eigenkapitalquote | 52,3% |
Fremdkapitalquote | 47,7% |
Darstellung der Ertragslage und des Geschäftsergebnisses
Die Gesellschaft erwirtschaftet im Wesentlichen Provisionserträge. Die Provisionserträge im Geschäftsjahr 2018 belaufen sich auf T€ 1.378, Demgegenüber stehen Provisionsaufwendungen in Höhe von T€ 1.009, andere Verwaltungskosten i. H. v. insgesamt T€ 603 sowie Personalkosten in Höhe von T€ 224. Der Jahresfehlbetrag beträgt für das Geschäftsjahr 2018 T€ 287.
4.2 Darstellung der Finanzlage
Aufgrund des geringen Geschäftsumfangs in 2018 und aufgrund der Tatsache, dass im Vorjahr ein Rumpfgeschäftsjahr nahezu ohne Geschäftsverkehr vorlag, wird ausnahmsweise auf die Darstellung einer Kapitalflussrechnung nach DRS 21 verzichtet. Der Bestand an flüssigen Mitteln betrug zum Bilanzstichtag T€ 215 (Vorjahr: T€ 205). Im Geschäftsjahr 2018 wurden der Gesellschaft Kapitalrücklagen durch den Anteilseigner i. H. v. T€ 600 zugeführt.
4.3 Gesamteinschätzung
Die Kapitalstruktur der Gesellschaft ist solide, insbesondere aufgrund der von der Muttergesellschaft eingeräumten Zusage zur unterjährigen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderung an die Eigenkapitalausstattung. Die Liquiditätssituation ist geordnet. Die laufenden Erträge stiegen im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Entwicklung der Kundenzahl und des vermittelten Volumens stark an. Die Geschäftsentwicklung ist entsprechend der Planung zufriedenstellend verlaufen. Die Kosten und Erträge der Gesellschaft, und damit auch das noch negative Geschäftsergebnis, haben sich insgesamt planmäßig entwickelt.
5. Chancen und Risikobericht
5.1 Risikobericht
5.1.1 Risikomanagementsystem
Die Gesellschaft verfügt über ein angemessenes System zur Risikosteuerung und Risikoüberwachung. Dieses System gewährleistet die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken.
Verantwortlich für die Risikosteuerung und Risikoüberwachung ist neben der Geschäftsführung der Prokurist des Unternehmens. Regelmäßig und bei bedeutenden Geschäftsvorfällen wird eine Neueinschätzung der identifizierten Risiken vorgenommen. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Risikoreduktion eingeleitet. Die Risikocontrolling-Funktion nach MaRisk sowie die operative Verantwortung für das Risikomanagement trägt der Prokurist.
Wesentlicher Bestandteil des Risikomanagementsystems ist eine systematische, alle Unternehmensbereiche umfassende Risikoinventur. Die ermittelten Risiken werden anhand einer Risikomatrix hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Auswirkungen beurteilt und einer Risikoklasse zugeordnet. Die Gesellschaft befindet sich in einer Aufbauphase. Außerdem nimmt die Gesellschaft keine Einlagen von Kunden entgegen und betreibt kein Eigengeschäft. Die Provisionserträge tragen bisher einen noch nicht kostendeckenden Beitrag zur Deckung der laufenden Kosten der Gesellschaft bei. Die Gesellschaft ist insofern noch von der Eigenkapitalfinanzierung abhängig und greift unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zur Gesamtsteuerung der nachfolgend beschriebenen Risiken auf ein einfaches System der Kostenkontrolle und Planung der (Eigenkapital-)Finanzierung zurück.
Zentrale Überwachungs- und Kontrollfunktionen übernehmen die Funktionen Interne Revision, Compliance (MaComp und MaRisk) sowie Geldwäsche- und Kriminalprävention und der Datenschutzbeauftragte.
Die interne Revision wurde an eine externe Wirtschaftsprüfungskanzlei ausgelagert. Hierfür besteht ein Prüfungsplan, der jährlich fortgeschrieben wird. Die Prüfungen werden danach turnusgemäß durchgeführt. Es ist elementarer Bestandteil des Revisionssystems der Gesellschaft, Schwachstellen zeitnah zu erkennen, Maßnahmen zu empfehlen sowie zu prüfen, ob eine systematische Mängelbeseitigung erfolgt ist.
Die Compliance-Funktionen sowie die Geldwäsche- und Kriminalprävention überwachen und bewerten die im Unternehmen aufgestellten Grundsätze und eingerichteten Verfahren sowie die zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen. Über ihre Erkenntnisse berichten sie regelmäßig an die Geschäftsleitung.
Beim Thema Datenschutz arbeitet die Gesellschaft mit einem zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten zusammen.
5.1.2 Wesentliche Risiken
Folgende Risiken sieht die Geschäftsführung als wesentlich für die Gesellschaft an:
– (Eigenkapital-)Finanzierungsrisiko: Da die Erträge bisher einen noch nicht kostendeckenden Beitrag zur Deckung der laufenden Aufwendungen der Gesellschaft beitragen, ist die Gesellschaft noch von der Eigenkapitalfinanzierung abhängig. Es besteht insofern das Risiko, dass die (Eigenkapital-)Finanzierung nicht rechtzeitig zur steten Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen oder zur Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit gesichert werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Muttergesellschaft zugesichert, dafür Sorge zu tragen, dass die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 auch unterjährig stets den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht.
– Geschäftsrisiko: Das Geschäftsrisiko bezeichnet das Risiko der Gesellschaft, die auflaufenden Aufwendungen nicht durch Erträge langfristig decken zu können. Die Gesellschaft unterliegt einem Geschäftsrisiko. Dieses Risiko kann sich realisieren, wenn es der Gesellschaft nicht gelingt, ausreichende Provisionen aus der Vermittlungsleistung zu generieren. Das Geschäftsrisiko wird durch striktes Kostencontrolling gesteuert; schon zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Eigenmittelunterlegung erfasst die Gesellschaft die laufenden Kosten. Die Geschäftsleitung vergleicht die laufenden Kosten kontinuierlich mit den erwarteten Erträgen und ergreift kurzfristig Gegenmaßnahmen, sofern aus Geschäftsrisiken Kostenreduzierungen und/oder (Eigenkapital-)Finanzierungsrunden notwendig sind.
– Operationelle Risiken aus dem Geschäftsmodell: Das Institut ist im Bereich der Anlage- und Abschlussvermittlung an Privatkunden tätig. Es besteht das Risiko, dass das bestehende Geschäftsmodell nicht mehr marktfähig ist. Es besteht auch das Risiko, dass die Geschäftsleitung wesentliche Entwicklungen und Trends im Finanzdienstleistungsbereich nicht rechtzeitig erkennt oder falsch eingeschätzt werden. Dadurch sind Strategieentscheidungen möglich, die eine langfristige Erreichung der Unternehmensziele erschweren oder sogar unmöglich machen. Das Institut wird sich durch fortwährende Marktbeobachtung über Veränderungen informieren. Auf Bedrohungen für das Geschäftsmodell und die Produkte und Dienstleistungen wird es reagieren und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Im Rahmen der jährlichen Neufassung der Geschäfts-, Risiko- und IT-Strategie wird die Geschäftsleitung eine kritische Bewertung des Geschäftsmodells vornehmen sowie die Notwendigkeit von Änderungen im Geschäftsmodell besprechen und evaluieren.
– Personalrisiko: Der Bereich der Finanzdienstleistung hat Vertrauen der Kunden zur Voraussetzung, so dass sich realisierende Personalrisiken schnell die Reputation gefährden, Haftungsfälle begründen und zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen können. Aus diesem Grund steuert das Institut die Personalrisiken durch einen qualifizierten Personalauswahlprozess. In diesen Prozess können externe Dienstleister einbezogen werden. Mitarbeiter sollen durch regelmäßige Schulungen intern und extern stets die notwendige Qualifikation erhalten. Zur Steuerung und vor allem der Motivation von ausgewählten Mitarbeitern soll stets eine angemessene Vergütungspolitik unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen festgelegt und umgesetzt werden.
– IT-Risiken: Informationssysteme, Netze und Organisationen sind gefährdet durch Cyber-Angriffe, Sabotage, Spionage und Vandalismus, aber auch Elementarschäden durch Wasser, Feuer sowie Katastrophen und andere Gefahren. Gesetzliche Regelungen fordern Schutzmaßnahmen für sensible Informationen. Der Begriff „Informationen“ wird hierbei sehr weit gefasst. Unabhängig vom Medium und dem Übertragungsmittel ist die Aufgabe der Informationssicherheit, diese Informationen angemessen vor der zunehmenden Zahl von Bedrohungen zu schützen. Nur so können die Risiken minimiert, der Geschäftsbetrieb gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit, Rentabilität sowie Chancen einer Organisation maximiert werden. Das gilt im besonderen Maße für Finanzdienstleistungen. Die Gesellschaft hat für im Rahmen von Auslagerungen bezogene IT-Dienstleistungen die zu erbringenden Leistungen vertraglich konkretisiert. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Vereinbarungen wurden Kontrollen zur Steuerung und Überwachung eingerichtet. Des Weiteren verfügt die Gesellschaft über ein Notfallvorsorgekonzept.
Die nachfolgenden Risiken sieht die Geschäftsführung als von eher untergeordneter Bedeutung an:
– Adressausfallrisiko: Unter Adressausfallrisiko wird das Risiko verstanden, dass bestimmte Forderungen und Außenstände bei bestimmten Adressen nicht mehr beizubringen sind, weil diese an Bonität verlieren oder gänzlich als Zahlungsadressat ausfallen. Die Gesellschaft legt ihre Eigenmittel nur bei Einlagenkreditinstituten hinreichender Bonität an. Das dahingehende Adressausfallrisiko ist deswegen vernachlässigbar.
– Liquiditätsrisiko: Es werden keine Barmittel oder Einlagen von Kunden entgegengenommen, das Institut ist nicht im Bereich des Einlagengeschäfts tätig. Das Institut hat jedoch sicherzustellen, dass es seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Zu diesem Zweck überwacht die Risikocontrolling-Funktion kontinuierlich die Bankkontostände und -kontobewegungen des Instituts. Zudem ist die Gesellschaft in die laufende Liquiditätsplanung der Muttergesellschaft einbezogen.
– Marktpreisrisiko: Das Marktpreisrisiko bezeichnet mögliche Wertveränderungen der von der Gesellschaft gehaltenen Positionen als Folge der Veränderung von Marktpreisen einzelner Anlagen und umfasst das Zinsänderungsrisiko, Aktien- und Wertpapierkursrisiko, sonstige Preisrisiken sowie das Währungsrisiko. Die Gesellschaft hält keine Marktpositionen und ist nicht im Eigenhandel tätig. Sie hat sich als Nichthandelsbuchinstitut eingestuft. Vermögenswerte von Kunden nimmt sie nicht entgegen. Die Gesellschaft unterliegt daher keinen direkten Marktpreisrisiken.
5.1.3 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung verfügt die Gesellschaft über angemessene Prozesse und Strukturen im Hinblick auf Risikomanagement und Compliance. Die (Eigenkapital-)Finanzierung der Gesellschaft ist gesichert, da die Muttergesellschaft zugesichert hat dafür Sorge zu tragen, dass die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 auch unterjährig stets den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht. Zusammenfassend stehen die identifizierten Risiken einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft nicht entgegen.
5.2 Chancenbericht
Aus gesamtwirtschaftlicher und finanzmarkttechnischer Sicht sehen wir folgende Chancen für die von uns angebotenen Dienstleistungen:
– Das anhaltende Niedrigzinsumfeld könnte die Bereitschaft der Anleger erhöhen, sich mit der Geldanlage in Immobilien inhaltlich auseinanderzusetzen und zudem die damit verbundenen Risiken zu tragen.
– Aufbauend auf den bisherigen Geschäftstätigkeiten, könnten zukünftig weitere Geschäftsfelder erschlossen werden, die bisher nicht prioritär entwickelt und aufgebaut worden sind.
– Die Akzeptanz technologiebasierter Lösungen auch im Privatkundengeschäft hat in den letzten Jahren aufgrund der Finanzkrise und der zunehmenden Technologisierung aller Lebensbereiche zugenommen, so dass das Geschäftsmodell der Gesellschaft von dieser Entwicklung profitieren kann.
6. Prognosebericht
Auch in der Zukunft will die Gesellschaft von Investmentopportunitäten, welche die Besonderheiten des Immobilienmarktes reflektieren, profitieren. Die im vergangenen Jahr erarbeitete Marktposition soll mit weiterem Wachstum ausgebaut werden.
Die Zielsetzung für die kommenden Jahre lautet, die bestehenden Anleger zu halten, neue Anleger zu gewinnen und die Gesellschaft durch weitere Automation und Zertifizierungen effizienter aufzustellen. Wir stellen uns dem schärferen Wettbewerb sowie den zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Regelungen.
Aufbauend auf unseren Stärken und dem bisher Erreichten wollen wir Wert mit Werten schaffen; das heißt, geschäftlichen Erfolg mit gesellschaftlichen Kriterien vereinen, nachhaltig wirtschaften, ökologische und soziale Belange berücksichtigen.
Die Geschäftsleitung der Exporo Investment GmbH beurteilt die wirtschaftliche Entwicklung und die Chancen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 optimistisch.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erwartet für das Geschäftsjahr 2019 eine weiterhin positive Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts. Wir gehen davon aus, dass sich dieser gesamtwirtschaftliche positive Trend auch auf die Immobilien-Branche auswirken und somit die Entwicklung der vergangenen Geschäftsjahre fortsetzen wird.
Durch das stetige Konsumwachstum, die Verbesserung und Optimierung der Service-Prozesse sowie durch die oben genannten makroökonomischen Faktoren besteht bei der Exporo Investment GmbH stetiges Wachstumspotential.
Für 2019 erwarten wir, konservativ geschätzt, Erträge aus Provisionen zwischen T€ 1.900 und T€ 2.500 – mit einem Ergebnis vor Steuern (EBT) in einer Größenordnung zwischen T€ 200 und T€ 300.
Das gestiegene Ergebnis 2019 führen wir auf den Wegfall von Sonderfaktoren und auf die breitere Kundenbasis zurück.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Planung für das Jahr 2019 erreicht wird und rechnet für die folgenden Jahre mit einem positiven Geschäftsverlauf.
Hamburg, 28. März 2019
Die Geschäftsführung
Bilanz zum 31. Dezember 2018
Aktiva
31.12.2018 € |
31.12.2017 T€ |
|
1. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE | 215.061,02 | 206 |
a) täglich fällig | 215.061,02 | 206 |
2. FORDERUNGEN AN KUNDEN | 710.375,56 | 0 |
3. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN | 12.000,00 | 0 |
4. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | 13.243,15 | 7 |
950.679,73 | 213 | |
PASSIVA |
||
31.12.2018 € |
31.12.2017 T€ |
|
1. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN | 85.253,34 | 17 |
2. RÜCKSTELLUNGEN | 367.980,00 | 11 |
a) andere Rückstellungen | 367.980,00 | 11 |
3. EIGENKAPITAL | 497.446,39 | 185 |
a) Gezeichnetes Kapital | 50.000,00 | 50 |
b) Kapitalrücklage | 850.000,00 | 250 |
c) Bilanzverlust | -402.553,61 | -115 |
– davon Verlustvortrag: € 115.492,99 | ||
950.679,73 | 213 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018
€ | 2018 € |
Rumpfgeschäftsjahr 2017 T€ |
|
1. Zinsaufwand | -17,10 | 0 | |
2. Laufende Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen | 1.553,01 | 0 | |
3. Provisionserträge | 1.378.127,85 | 0 | |
4. Provisionsaufwendungen | -1.009.946,66 | 0 | |
368.181,19 | 0 | ||
5. Sonstige betriebliche Erträge | 170.616,07 | 0 | |
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -827.307,79 | -116 | |
a) Personalaufwand | -223.956,16 | -67 | |
aa) Löhne und Gehälter | -190.321,78 | -57 | |
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersveorsorge und für Unterstützung | -33.634,38 | -10 | |
b) andere Verwaltungsaufwendungen | -603.351,63 | -49 | |
7. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | -286.974,62 | -116 | |
8. Sonstige Steuern | -86,00 | 0 | |
9. Jahresfehlbetrag | -287.060,62 | -116 | |
10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -115.492,99 | 0 | |
11. Bilanzverlust | -402.553,61 | -116 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
I. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Firma: Exporo Investment GmbH
Sitz: Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 146341
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens war bis zum 01. Januar 2018 die Verwaltung eigenen Vermögens. Seit dem 01. Januar 2018 ist der Gegenstand des Unternehmens die Anlagenvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, die Anlagenberatung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG und die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten.
Grundsätze zum Jahresabschluss
Die Exporo Investment GmbH, Hamburg, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut nach § 1 Abs. 1a Kreditwesengesetz (KWG). Sie stellt den Jahresabschluss nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere nach den ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute (§§ 340 ff. HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) auf.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3 (Staffelform).
Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben entweder in der Bilanz oder im Anhang zu machen, sind diese in dem Anhang aufgenommen.
Das Rumpfgeschäftsjahr der Vergleichsperiode läuft vom 09. Mai bis zum 31. Dezember 2017.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert ausgewiesen.
Forderungen an Kunden
Die Forderungen an Kunden sind zum Nominalwert ausgewiesen.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
Forderungen an Kreditinstitute
Der Posten Forderungen an Kreditinstitute – täglich fällig – enthält Forderungen aus Bankgeschäften (Kontokorrentkonten). Die Forderungen besitzen eine Restlaufzeit bis drei Monate.
Sonstige Vermögensgegenstände
Der Posten enthält:
31.12.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
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Forderungen aus noch nicht veranlagten Ertragsteuern | 13 | 6 |
Forderungen aus Auslagenerstattungen | 0 | 1 |
13 | 7 |
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
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Verbindlichkeiten gegenüber Exporo Mezz 1 GmbH | 31 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Exporo AG | 14 | 12 |
Verbindlichkeiten gegenüber Heßler Mosebach | 10 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Deutscher Post | 10 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Dr. Riesmeier Estate Capital | 9 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 11 | 5 |
85 | 17 |
Andere Rückstellungen
Die anderen Rückstellungen in Höhe von T€ 368 betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für die Depotgebühren der Baader Bank (T€ 170), die Transaktionskostenpauschale der Baader Bank (T€ 123), Jahresabschlusskosten (T€ 33) und Kosten für die Bonusaktion (T€ 29).
IV. SONSTIGE ANGABEN
Personal
Im Jahresdurchschnitt wurden neben dem Geschäftsführer zwei Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr ist folgende Person Geschäftsführer der Gesellschaft:
Herr Dr. Knut Riesmeier, München
Herr Dr. Riesmeier ist Vorsitzender des Aufsichtsrats bei folgender Gesellschaft:
– OMEGA Immobilien Kapitalverwaltungs AG, Köln
Herr Dr. Riemeier ist stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bei folgender Gesellschaft:
– DIE Deutsche Immobilien Entwicklungs AG, Berlin
Es wird von der Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB in Hinblick auf die Angabe der Organbezüge Gebrauch gemacht.
Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von € 24.000,00 betrifft Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von € 24.000,00.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen T€ 111 und bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB sind nicht eingetreten.
Hamburg, den 28. März 2019
Die Geschäftsführung
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Exporo Investment GmbH, Hamburg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Exporo Investment GmbH, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Exporo Investment GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des KWG sowie RechKredV und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 22. Mai 2019
Torsten Gehrmann, Wirtschaftsprüfer
Boris Michels, Wirtschaftsprüfer
Feststellung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde am 28. März 2019 festgestellt.
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