Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft beabsichtigt die Begebung einer tief nachrangigen Anleihe mit unbestimmter Laufzeit und einer vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit durch die Emittentin nach fünf Jahren (Hybridanleihe). Die Details der Emission wie Gesamtnennbetrag, Emissionspreis und Kupon würden auf Basis, der zum Zeitpunkt der Durchführung jeweils gültigen Marktbedingungen ermittelt werden.
So kann man es im Internet lesen, und was man dann nicht lesen kann, aber als möglicher Investor wissen sollte ist, dass diese Anleihe dann natürlich ein Totalverlustrisiko beinhaltet. Nachrangig bedeutet natürlich auch, dass es im Fall einer Schieflage des Unternehmens, es dann vorrangige Gläubiger gibt. Da müssen sie sich als nachrangiger Gläubiger dann mit einer Forderung „Hinten anstellen“.
Nutzen will das Unternehmen das möglicherweise so eingeworbene Geld für ein strategisches Investitionsprogramm als Basis für das geplante, langfristig profitable Wachstum unterstützen.
Darüber hinaus soll der potenzielle Erlös die Kapitalbasis von AT&S stärken und die Bilanzstruktur über ein IFRS-Eigenkapitalinstrument optimieren. Darüber hinaus ist beabsichtigt, einen Teil des potenziellen Emissionserlöses für ein Rückkaufangebot an die Inhaber der im Jahr 2017 begebenen Hybridanleihe zu verwenden.
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