Herr List vom Unternehmen ASUCO ist mit unseren Veröffentlichungen nicht einverstanden, da er Probleme mit dem Begriff „Totalverlustrisiko“ hat. Nun, da sollte sich Herr List dann bitte einmal den Werbeflyer durchlesen, der vermutlich aus seinem eigenen Haus stammt. Genau auf das, was wir geschrieben haben, weisen Sie doch selber hin, und das ist völlig RICHTIG Herr List, denn das ist nun mal so, und nicht nur bei Ihnen. Vielleicht kennen Sie den Flyer aber auch nicht.
Im Flyer heißt es Zitat:
Die Namensschuldverschreibungen sind eine langfristige Vermögensanlage. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Der Anlageerfolg des Anlegers (Gläubigers) ist von vielfältigen
rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Umständen
abhängig, die sich über die voraussichtliche Laufzeit der
Vermögensanlage ändern können, ohne dass diese Änderungen vorherzusehen sind und i. d. R. vom Emittenten nicht beeinflusst werden können. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Risiken aus dem Erwerb der Namensschuldverschreibungen
wie Liquiditätsrisiko des Emittenten zur Bedienung der Verpflichtungen, Ausfallrisiko des Emittenten sowie dem qualifizierten Nachrang der Namensschuldverschreibungen.
Risiken aus dem fehlenden Mitspracherecht der Anleger
(Gläubiger) bei den Investitionsentscheidungen des Emittenten. Endgültige Zusammensetzung des Portfolios von Beteiligungen an Zielfonds des Emittenten steht noch nicht endgültig fest und kann vom Anleger (Gläubiger) nicht geprüft
werden (Semi-Blindpool).
Immobilienspezifische Risiken wie z. B. die Mietentwicklung,
Instandhaltungen und die Wertentwicklung der Immobilien.
Risiken aus der Finanzierung der Zielfonds, insbesondere
bei Fremdwährungsdarlehen.
Die gezahlten Ankaufskurse des Emittenten können sich im
Nachhinein als zu hoch erweisen.
Steuerliche Risiken des Emittenten z. B. Wegfall der Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne, gewerblicher Grundstückshandel, Abschaffung der Abgeltungssteuer.
Eingeschränkte Fungibilität / Veräußerbarkeit der Namensschuldverschreibungen.
Zitat Ende
asuco_zweitmarktzins002016_flyer
Einen vergleichbaren Risikohinweis findet man in jedem Wertpapierprospekt einer Unternehmensanleihe oder Aktien-Neuemission. Zunächst ist das (bedauerlicherweise) einfach mal eine juristische Generalabsolution für den Emittenten, damit niemand später behaupten kann, man hätte ihm das vorher nicht gesagt.
Dennoch erscheint es mir etwas oberflächlich, allein aufgrund dieses einen Satzes alle Angebote über einen Kamm zu scheren und ganz pauschal zu rufen „Vorsicht, lieber Finger weg“. Es lohnt sich dann doch, die vorhandenen feinen Unterschiede der einzelnen Angebote herauszuarbeiten. Aber man muss sich halt dann auch die Mühe machen….
Anmerkung der Redaktion:
Sie werden sich an das Thema „Schiffsfonds“ bestimmt erinnern. Zehntausende Kunden haben im Nachhinein dann in Prozessen behauptet „wir wurden zu keinem Zeitpunkt über ein Totalverlustrisiko aufgeklärt“. Wir alle wissen, das dies Prozesstaktisch natürlich verständlich war, aber was uns eben auch aufgefallen ist, bevor wir diese Plattform hier ins Leben gerufen haben ist, das es kaum ein Portal gab, das explizit genau daraufhingewiesen hat. Natürlich machen wir uns die Mühe und schauen uns die Angebote schon genau an, aber wir bewerten die eben nicht ob gut oder schlecht. Wir wollen eben nicht „Einer mehr sein“ der irgendwas bewertet“, sondern eigentlich nur der. mit dem erhobenen Zeigefinger. Zusätzlich haben sie doch ein weiteres Problem. Keiner von uns kann doch in die Zukunft schauen und wissen „ob das was in dem Prospekt prognostiziert ist“ auch Realität wird. Gehen Sie davon aus, das es viele gute Finanzprodukte im Markt gibt, aber das sollte Normal sein und interessiert uns nicht- Smile“ . Wir können ja mal ein pathologisches Bewertungsportal machen, Sie wissen ja der Pathologe ist der beste Arzt.