Diese Frage hat man bis zum heutigen Tage in der Branche kaum gestellt, aber diese Frage stellt sich natürlich für Kapitalanleger. Viele der Fonds erklären das auch ihren Kunden nicht, im Gegenteil – so berichten uns beratene Kunden – „das ist sicher wie bei der Bank, nach der gesetzlichen Regulierung“. Nun, das ist natürlich Blödsinn, denn für die KAGB Fonds kennen wir keine Einlagensicherung. Sie? Und natürlich gibt es auch bei den neuen KAGB Fonds das Risiko des Totalverlustes. Dr. Thomas Schulte aus Berlin schreibt uns dazu: Zitat:
Das Totalverlust Risiko des Anlegers ist nach dem Kapital Anlage Gesetzbuch unwahrscheinlicher als bei anderen Rechtskonstruktionen . Hintergrund der höheren Sicherheit für die kapitalgebenden Anleger sind zwei Besonderheiten : zum einen die staatliche Marktaufsicht über das Verhalten der Investmentgesellschaft und zum anderen der Umstand, dass das Vermögen , in das investiert wird nicht mit dem Vermögen der Kapital Anlagegesellschaft vermischt werden darf . Falls dann die Kapitalanlagegesellschaft doch in Insolvenz geht geht das Sondervermögen mittelbar auf die Anleger über . Ganz auszuschließen ist der Totalverlust allerdings auch hier nicht . Zitat Ende
Auch Daniel Blazek sieht das in einer Stellungnahme an unsere Redaktion Zitat: Das kommt auf die Art des Fonds an, das KAGB umfasst ja unterschiedliche Investmentvermögen. Bei geschlossenen Fonds grundsätzlich ja. Bei offenen Fonds gibt es ja gesetzlich vorgeschriebene Mindestquoten an Liquidität (wegen der Rückgabemöglichkeiten). Zitat Ende
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