BDT Media Automation GmbH gibt die Ausgabe eines neuen „Green Bonds“ mit einem beeindruckenden Zinssatz von 11,5 % p.a. bekannt, der auf den ersten Blick attraktiv erscheint. Doch Investoren sollten vorsichtig sein und das damit verbundene Risiko sorgfältig abwägen, insbesondere angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheit und Volatilität der Märkte.
Die Anleihe, die ein Volumen von bis zu 15 Millionen Euro erreichen soll, wird zur Finanzierung der Expansion in den Bereichen Storage Automation eingesetzt, insbesondere in Ländern wie Mexiko und China. Es ist jedoch wichtig, das inhärente Totalverlustrisiko und die Möglichkeit einer Ausfallwahrscheinlichkeit dieses Investments zu berücksichtigen. Hohe Renditen sind in der Regel mit hohen Risiken verbunden, und das sollte jedem Investor bewusst sein, der in Erwägung zieht, in diese Anleihe zu investieren.
In einer Zeit, in der die globalen Märkte aufgrund verschiedener Faktoren, einschließlich geopolitischer Spannungen und Pandemie-Nachwirkungen, unsicher sind, ist es von entscheidender Bedeutung, die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegenüber diesen Herausforderungen zu überprüfen. Eine genaue Prüfung der finanziellen Gesundheit und der zukünftigen Pläne des Unternehmens ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Investment nachhaltig und das Unternehmen in der Lage ist, seine Versprechen zu halten.
Es ist wichtig, dass Investoren eine eigene umfassende Due Diligence durchführen, sich von qualifizierten Finanzberatern beraten lassen und sich vollständig über die Risiken im Klaren sind, die mit dem Investment in die Anleihen der BDT Media Automation GmbH verbunden sind. Schauen sie sich bitet die unten abgebildete Bilanz genau an, vielleicht vergeht Ihnen dann die Investitionslust.
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Kapitalmarktinformationen
EQS Group AG, veröffentlicht über Thomson Reuters, Bloomberg und vwd
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Rechnungslegung / Finanzberichte
Bundesanzeiger
BDT Media Automation GmbHRottweilKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeine Angaben Die BDT Media Automation GmbH hat ihren Sitz in Rottweil und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 735145 eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Stichtag des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaften ist einheitlich der 31. Dezember 2021. Die Bilanz ist nach § 266 HGB gegliedert; die Konzerngewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren, § 275 Abs. 2 HGB, aufgestellt; sie wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB erweitert. Soweit zur Verbesserung der Darstellung Umgliederungen im Ausweis vorgenommen wurden, wurde der Vorjahresausweis entsprechend angepasst. Soweit Angaben entweder in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung bzw. im Anhang gemacht werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Soweit Positionen in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst dargestellt werden, werden diese im Anhang erläutert. B. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss der BDT Media Automation GmbH sind alle Unternehmen einbezogen, an denen die BDT Media Automation GmbH direkt bzw. indirekt die Mehrheit der Anteils- bzw. Stimmrechte besitzt. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der BDT Media Automation GmbH (Mutterunternehmen) folgende Tochterunternehmen:
Der Konzernabschluss hat befreiende Wirkung i.S.d. §§ 264, 264a HGB für die angeführten Tochtergesellschaften in Deutschland. Die BDT Media Automation GmbH ist Komplementärin der weitgehend inaktiven BDT Handels GmbH & Co KG, Rottweil und ist am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt, weshalb sie nicht konsolidiert wird, (§ 296 Abs. 2, § 311 Abs. 1 und 2 HGB). Die Kapitalkonsolidierung für voll konsolidierte Gesellschaften wurde für Zwecke der Erstkonsolidierung auf den 31. Dezember 2010 bzw. für spätere Erwerbe gem. § 301 HGB nach der Neubewertungswertmethode zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Im Rahmen der jeweiligen Neubewertung waren keine stillen Reserven oder stillen Lasten aufzudecken. Die Erstkonsolidierung der o.g. Gesellschaften führte zu passivischen Unterschiedsbeträgen in Höhe von TEUR 218, die auf Grund ihrer Natur als Jahresergebnisse vor der Erstkonsolidierung dem Konzernergebnisvortrag zugeordnet wurden. Die Erstkonsolidierung der im Geschäftsjahr 2016 erworbenen Minderheitenanteile an der BDT DE MEXICO, S. DE R.L. DE C.V., Guadalajara, Mexiko, führte zu einem passivischen Unterschiedsbetrag von TEUR 117, der auf Grund seiner Natur als Jahresergebnis vor der Erstkonsolidierung dem Konzernergebnisvortrag zugeordnet wurde. Der auf den bisherigen Mindergesellschafter entfallende Minderheitenanteil wurde aufgelöst. Aufgrund einer Kapitalherabsetzung und anschließender Kapitalerhöhung in Verbindung mit der Aufnahme eines neuen Gesellschafters erfolgte zum 31. Dezember 209 die Entkonsolidierung der BDT DE MÉXICO, S. DE R.L. DE C.V., Guadalajara, Mexiko. Aufgrund der Auflösung der BDT Print Media North America Ltd., Oakville, Ontario, Kanada erfolgte zum 31. Dezember 2020 die Entkonsolidierung der Gesellschaft. Für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wurde ein Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter gebildet. Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert. C. Rechnungslegungsgrundsätze Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der BDT Media Automation GmbH erstellt. 1. Anlagevermögen Entwicklungsleistungen sind zu Herstellungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile zugehöriger Gemeinkosten. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden in Ausübung des Wahlrechts des § 248 Abs. 2 HGB keine Entwicklungsleistungen als selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert, genauso wie im Vorjahr. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen für Software werden linear über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bzw. 5 Jahren vorgenommen. Patente und Lizenzen werden linear über Nutzungsdauern von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen 3 und 10 Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag werden grundsätzlich nur bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorgenommen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. 2. Vorratsvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei ggf. für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen werden. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu produktionsbezogenen Herstellungskosten, die Materialeinzel und -gemeinkosten, Fertigungseinzel und -gemeinkosten sowie Sonderkosten der Fertigung (z. B. Werkzeugkosten) umfassen. Fremdkapital- und Vertriebskosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Für Lager- und Verwertungsrisiken werden ggf. Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen und offen von den Vorräten abgesetzt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet. 4. Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen angesetzt. Sie unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen. 5. Eigenkapital Die ausgewiesenen Kapitalrücklagen sind solche i.S.v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (freiwillige Zuzahlungen in das Eigenkapital). 6. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind – soweit bilanziert – mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. 8. Fremdwährungsumrechnung Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst. Die Aktiv- und Passivposten der auf fremde Währung lautenden Bilanzen der einbezogenen Unternehmen wurden – mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zu historischen Kursen umgerechnet wurde – zum Mittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der auf fremde Währung lautenden Gewinn- und Verlustrechnungen der einbezogenen Unternehmen wurden zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im Eigenkapital unter der Position „Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung“ ausgewiesen (§ 308a HGB). Die jeweiligen Beträge und ihre Veränderungen ergeben sich aus dem Eigenkapitalspiegel. D. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist Bestandteil des Anhangs. Die Buchwerte der Finanzanlagen liegen nicht über ihren beizulegenden Zeitwerten. Der Gesamtbetrag der im Berichtszeitraum angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten beträgt etwa EUR 2,2 Mio.. Im Berichtsjahr wurden keine Entwicklungskosten gem. dem Wahlrecht des §248 Abs. 2 HGB aktiviert. Ebenfalls enthalten im Gesamtvolumen sind von Kunden bezahlte und als Umsatzerlöse erfasste Entwicklungsleistungen in Höhe von EUR 1,0 Mio.. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 17) ausgewiesen. 4. Eigenkapital / Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit / Ausschüttungssperre Im Vorjahr führte der Jahresfehlbetrag zu einer Aufzehrung des Eigenkapitals und zum Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags von EUR 3,7 Mio.. Das Mutterunternehmen hat zum 31. Dezember 2020 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe EUR 4,7 Mio. ausgewiesen. Durch die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines atypisch stillen Beteiligten in Höhe von EUR 4,0 Mio. erfolgte Stärkung der Eigenkapitalstruktur sowie der Erzielung eines Konzernjahresüberschusses bzw. Jahresüberschusses bei der Muttergesellschaft weißt der Konzern sowie die Muttergesellschaft ein positives Eigenkapital aus. Insoweit konnte die bilanzielle Überschuldung beseitigt werden. Des Weiteren ist die im Volumen von EUR 3,8 Mio. begebene Mittelstandsanleihe mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen, nach dem die entsprechenden Verbindlichkeiten nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen beglichen werden können, und zwar nach der Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung und im gleichen Rang mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 Abs. 2 Insolvenzordnung. Darüberhinaus besteht ein Gutachten der RDG Stuttgart-München GmbH die eine positive Fortführungsprognose konstatiert. Hinsichtlich weiterer bestehender bestandsgefährdender Risiken verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Konzernlagebericht. Unter Berücksichtigung gesetzlich ausschüttungsgesperrter Beträge und eines sich ergebenden Bilanzverlustes stehen bei der Muttergesellschaft keine Beträge zur Ausschüttung an die Gesellschafter zur Verfügung. 5. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (TEUR 862), ausstehende Rechnungen (TEUR 380), Kosten der Abschlusserstellung und -prüfung (TEUR 120) sowie Aufbewahrungsverpflichtungen (TEUR 61). 6. Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Anleihen sind nicht konvertibel; die BDT-Mittelstandsanleihe (TEUR 3.800) ist nachrangig gegenüber allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen unmittelbaren und unbedingten Verbindlichkeiten und nicht besichert. Die Schuldscheindarlehen (TEUR 14.650) sind besichert durch Grundpfandrechte und Abtretungen von Forderungen und sonstigen Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber einer arbeitnehmerfinanzierten Unterstützungskasse ausgewiesen. Das Vermögen der Unterstützungskasse beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 1.058 (Vorjahr TEUR 1.153). Die nach handelsrechtlichen Vorgaben bewerteten Versorgungsleistungen betragen TEUR 2.581. Über alle Konzerngesellschaften ergibt sich eine Deckungslücke von TEUR 1.689, die aufgrund des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht passiviert wird. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.200 (Vorjahr: TEUR 1.200) erfasst. 7. Haftungsverhältnisse
Mit den Inhabern eines Genussrechts über nominal EUR 10 Mio. – ursprünglich vergeben an die BDT Büro- und Datentechnik GmbH & Co. KG und garantiert durch die BDT Media Automation GmbH – wurde im Geschäftsjahr 2013 eine Vereinbarung zur Ablösung des Genussrechts zu einem auf EUR 4,8 Mio. reduzierten Kaufpreis getroffen; die hieraus resultierenden Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2015 vollständig beglichen. Für die Differenz von EUR 5,2 Mio. wurde ein Besserungsschein, basierend auf den zukünftigen Ergebnissen der BDT Media Automation GmbH, vereinbart. Aus bedingten Forderungsverzichten resultieren Besserungsscheinverpflichtungen in Höhe von EUR 2,8 Mio., die mit Überwindung der Krise aufleben.
Die BDT Media Automation GmbH ist Komplementärin der BDT Handels GmbH & Co. KG, Rottweil. Sie ist nicht am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft ist in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, so dass wir nicht von einem Risiko einer Inanspruchnahme als Komplementärin ausgehen. Gegenüber einem Mitgesellschafter bestehen aus einer Beteiligung jährliche Gewinngarantien von TEUR 300. Die Gesellschaft war und ist entsprechend ertragsstark, so dass wir nicht von einer Inanspruchnahme ausgehen. Anhaltspunkte, die die hier getroffenen Einschätzungen in Frage stellen, liegen uns gegenwärtig nicht vor. 8. Außerbilanzielle Geschäfte Factoring Im Rahmen eines Factoringvertrages übertragen wir zur Sicherstellung unserer Liquidität Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in USD rollierend an eine Factoringgesellschaft; im Rahmen der eingeräumten Linien übernimmt die Factoringgesellschaft das Delcredere für die Forderungen. Von der Factoringgesellschaft aus den Ankäufen erhaltene liquide Mittel werden für Zwecke des Jahresabschlusses mit den zugrundeliegenden Forderungen saldiert unter der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Anhaltspunkte, die die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Factoringpartners in Frage stellen, liegen uns nicht vor und sind auch nicht ersichtlich. 9. sonstige finanzielle Verpflichtungen
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografischen Märkten wie folgt:
Der Umsatz wurde zu etwa 37% in Amerika, 46% in EMEA und 17% in Asien erwirtschaftet. 2. Aufwendungen für Alterversorgung In der Position Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr TEUR 15) enthalten. 3. Kursgewinne und -verluste In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 289 (Vorjahr: TEUR 303) enthalten. Diese Kursdifferenzen resultieren im Wesentlichen daraus, dass wir einen Großteil unseres Verkaufs- und Einkaufsvolumens in USD kontrahieren, wogegen die Buchungswährung der Euro ist. Damit stellen buchungstechnisch bedingte Bewertungsänderungen aus Kursveränderungen zwischen Buchungs- und Zahlungsdatum i.d.R. keine tatsächlich realisierten Kursgewinne dar. 4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögengsgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen.
5. Gesamtbezüge der Geschäftsführer/Vorstände und der Aufsichtsräte/Beiräte Auf die Angabe nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird nach § 314 Abs. 3 HGB verzichtet, da ansonsten sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen ließen. 6. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds wurde definiert als Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten wurden nicht in den Finanzmittelfonds einbezogen. Wesentliche zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle resultieren aus den Abschreibungen von Gegenständen des Anlagevermögens sowie der Bildung von Rückstellungen von Personalkosten und sind jeweils im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfasst. Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 3.671. Durch diesen konnten die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit sowie der Zinsaufwand finanziert werden. Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelbestand stichtagsbezogen um TEUR 31. 7. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Für Leistungen des Abschlussprüfers i. S. v. § 319 Abs. 1 HGB wurden im Geschäftsjahr 2021 folgende Honorare als Aufwand erfasst:.
8. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
9. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind: Die weitere Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19), insbesondere durch die unterschiedlichen Mutationen und Varianten, wirkt sich nach wie vor auf die Geschäfts- und Wirtschaftstätigkeit weltweit aus. Eine Schätzung des finanziellen Effekts dieses Ereignisses auf das Unternehmen ist nach wie vor zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht möglich, weil das Ausmaß der Verbreitung und die langfristigen Folgen für das Geschäft des Unternehmens nicht abschließend abschätzbar sind. Des Weiteren hat der seit dem 24. Februar 2022 von Russland geführte Krieg gegen die Ukraine und der daraufhin von zahlreichen Staaten verhängten Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland, die mit zunehmender Kriegsdauer ausgeweitet und verschärft wurden, Auswirkungen auf die Geschäfts- und Wirtschaftstätigkeit weltweit. Da wir von den Folgen dieses Ereignisses nicht unmittelbar betroffen sind, mittelbare Effekte von Sanktionen regelmäßig erst zeitversetzt in Erscheinung treten sowie die Ausgestaltung und der Umfang staatlicher Stützungsmaßnahmen noch nicht absehbar sind, können die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2022 zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend quantifiziert werden. F. Entwicklung des AnlagevermögensAnschaffungskosten/Herstellungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
G. Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmer
2. Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Marc Steinhilber, CEO Dr. Holger Rath, CFO 3. Vorschlag für die ErgebnisverwendungAufgrund des bestehenden Bilanzverlustes ist ein Vorschlag über die Ergebnisverwendung nicht zu unterbreiten.
BDT Media Automation GmbH Die Geschäftsführer gez. Marc Steinhilber gez. Dr. Holger Rath Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfersan die BDT Media Automation GmbH, Rottweil: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BDT Media Automation GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BDT Media Automation GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen im Lagebericht und Anhang, wo die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass die bisher sehr angespannte Liquiditätssituation der BDT Media Automation GmbH und der BDT-Gruppe sich aufgrund der in den vergangenen Geschäftsjahren getroffenen Maßnahmen, etwas normalisiert hat. Als ernsthaft bestandsgefährdend einzuschätzen ist jedoch die Tatsache, dass die weitere Festigung und Normalisierung der Liquiditätssituation von einer tragfähigen Refinanzierungsvereinbarung abhängig ist. Aufgrund der vorliegenden Absichtserklärung des derzeitigen Finanzierungspartners sowie der bereits getroffenen Maßnahmen ist jedoch, auch unter Berücksichtigung der aktualisierten Planungsprämissen, von einem tragfähigen Refinanzierungskonzept auszugehen. Des Weiteren ergeben sich Unsicherheiten hinsichtlich der Erfolgswirkung der Sanierungsmaßnahmen sowie der endgültigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges zwischen Russland und der Ukraine auf das Marktumfeld, die bei einer negativen Entwicklung ebenfalls als bestandsgefährdend einzuschätzen sind. Wie im Lagebricht und Anhang dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernjahresabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Balingen, den 24. Juni 2022 PKF WULF EGERMANN oHG gerz. Simon Schmid, Wirtschaftsprüfer gez. André Simmack, Wirtschaftsprüfer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2021
Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Grundlagen der BDT-Gruppe 1. Geschäftsmodell Die 1967 gegründete BDT-Gruppe ist ein weltweit führender Entwickler und Hersteller von hochspezialisierten Systemen zur Datenspeicherautomation. Im zweiten Geschäftsbereich entwickelt und produziert die BDT-Gruppe Zuführungs- und Ausgabemodule für Drucker- und Verpackungssysteme (z. B. Feeder, Stacker, Alignements). In der BDT-Gruppe mit der Konzernmutter BDT Media Automation GmbH liegt das operative Geschäft hauptsächlich in den deutschen Tochtergesellschaften BDT Storage GmbH, BDT Print Media GmbH und BDT ProLog GmbH. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die immateriellen Wirtschaftsgüter (Patente, Lizenzen, Rechte) werden mittels Pacht- und Betriebsüberlassungsverträgen den operativen Gesellschaften durch die BDT Media Automation GmbH zur Verfügung gestellt. Alle Kunden sind einem der Bereiche Storage Automation oder Print Media Handling zugeordnet. Produktion und Logistik verantwortet die BDT ProLog GmbH, die Dienstleister für die beiden markt- und vertriebsorientierten Gesellschaften ist. Die mit der Aufteilung in 2016 in eigenständige Gesellschaften verfolgten Ziele einer höheren Ergebnisverantwortung sowie Transparenz in den jeweiligen Bereichen wurden nur teilweise erreicht. Stattdessen setzte teilweise ein „Silo-Denken“ ein und die aufgeteilte Organisation führte zu aus heutiger Sicht unnötig komplexen Prozessen und hohem Verwaltungsaufwand. Aus diesen Gründen haben Gesellschafter und Geschäftsführung in 2019 beschlossen, die deutschen Unternehmen der Gruppe wieder zusammenzuführen, sobald alle steuerlichen und technischen (SAP) Rahmenbedingungen dafür erfüllt sind. Um die Zusammenlegung im SAP Umfeld realisieren zu können, ist das Arbeiten im Projekt-Team mit SAP-Beratern und eigenen Spezialisten vor Ort notwendig. Das war Corona-bedingt weder in 2020 noch in 2021 sinnvoll umsetzbar und ist nun für das 2. Halbjahr 2022 angesetzt. Die Produkte im Geschäftsbereich Datenspeicherautomation (BDT Storage Automation GmbH) umfassen kompakte und mittlere Datenspeichersysteme, sogenannte Tape Libraries, die hauptsächlich standardisierte LTO (Linear-Tape-Open)-Bänder nutzen. Die Produkte im Geschäftsbereich Print Media Handling (BDT Print Media GmbH) umfassen Papier- und Medienhandhabungsapplikationen für Drucker- und Verpackungssysteme zum Zuführen (Feeder) oder Ablegen (Stacker) von Papier und anderen flachen Substraten. Weiter bietet BDT technische Dienstleistungen im Reparatur- und Wartungsgeschäft an (Technical Services) für eigene Produkte sowie mittlerweile auch für „nicht-BDT-Produkte“. BDT entwickelt und produziert als OEM Lieferant Datenspeicherautomationssysteme für global agierende IT-Hardware-Konzerne, die diese in der Regel unter ihrer eigenen Marke verkaufen. Zu den Kunden von BDT im Geschäftsbereich Storage Automation gehören u.a. Dell, Fujitsu, HP Enterprise (HPE), IBM und Overland. Die Feeder und Stacker von Print Media Handling werden an namhafte Druckerhersteller und Anlagenbauer geliefert, die diese für ihre Digitaldruck-Systeme benötigen. Zu den Kunden gehören global agierende Firmen wie Canon, Electronics for Imaging (efi), Kodak, Ricoh und Phoenix Contact. Einhergehend mit den Produktentwicklungen und Einsatzgebieten der Geräte hatten sich in Storage Automation und in Print Media Handling die Geschäftsmodelle sowie die Art der Produkte in den vergangenen Jahren recht unterschiedlich entwickelt:
Die Kunden des Bereichs Print Media Handling werden von Vertriebsmitarbeitern / Key Account Managern (KAM) in Deutschland betreut. Das Key Account Management der Storage-Kunden erfolgt durch die nicht zum Konsolidierungskreis gehörige BDT Products (Newport Beach, CA) und einige wenige KAM in Deutschland. Das technische Account Management ist für alle Produkte in Rottweil beheimatet. Am Standort der ehemaligen Tochtergesellschaft BDT de Mexico in Guadalajara finden Logistik und Reparatur-Dienstleistungen statt. Die Gesellschaft wurde im Rahmen der Strukturanpassung mittels einer einseitigen Kapitalerhöhung an den lokalen Geschäftsführer Ende 2019 abgegeben. In Zhuhai (China) verantwortet die Tochtergesellschaft BDT AE den Einkauf und Steuerung (Qualitätsmanagement, Kapazitätsplanung) der lokalen Lieferanten. In Singapur und in den Niederlanden werden vornehmlich Storage-Produkte repariert. Zum 31. Dezember 2021 beschäftigte die BDT-Gruppe rund 190 Mitarbeiter weltweit, von denen knapp 30 im Bereich Entwicklung inklusive Musterbau tätig waren. In den deutschen Landesgesellschaften der BDT Gruppe sind Forschung und Entwicklung, Produktion und Vertrieb sowie Logistik und Verwaltung angesiedelt. 2. Strategie Die anhaltende Corona-Pandemie mit den – nur teilweise ursächlich zusammenhängenden – Frachtkrisen und Materialengpässen bei Elektronikkomponenten führten auch im Jahr 2021 zu erschwerten Rahmenbedingungen. Trotzdem konnte im Vergleich zum ersten Krisenjahr 2020 der Umsatz um 11% gesteigert werden. Durch die langsame Wiederbelebung des Marktsegments Digitaldruck und eine anhaltend positive Nachfrage nach kleinen Spezialdruckern konnte der Bereich Print Media Handling um 40% zulegen. Das bei der letzten DruPa (2016) prognostizierte Marktwachstum und Marktdurchdringung konnten bislang jedoch noch nicht erreicht werden. Im IT-Hardware-Markt war bereits Ende 2021 ein Anziehen der Nachfrage festzustellen. Dem wirkte jedoch die Verfügbarkeit bei elektronischen Bauteilen und Steuerungen entgegen („Allocation“). Zwar konnte der Umsatz um 11% gesteigert werden, die Bedarfe der Großkunden konnten jedoch bei weitem nicht bedient werden. Treiber der erhöhten Nachfrage sind immer noch die Virtualisierung des Arbeitslebens (Home Office, e-learning. TEAMS-Meetings), die Wiederbelebung dezentraler Daten- und Rechenzentren und die fortschreitende Digitalisierung vieler Produkte. Das Ergebnis daraus ist ein kontinuierliches, überproportionales Datenwachstum. Die aus der Vision „BDT bewegt“ abgeleitete Strategie der Gruppe, in beiden Bereichen profitabel zu arbeiten, um mittelfristig anorganisches Wachstum zu ermöglichen, wurde weitgehend umgesetzt. Im Jahr 2021 wurden existierende Produkte gebaut und verkauft. In Storage Automation soll die Marktposition als führender Lieferant für Datenspeichersysteme (Tape Libraries) so lange es irgendwie möglich beibehalten werden. Die Entwicklung der „Hyper-Cloud-Lösung“ für den neuen strategischen Kunden in Storage Automation schreitet gemäß Projektplan voran. Damit wird, neben dem Start der Serienbelieferung an einen zusätzlichen Großkunden, der Marktzugang zum Bereich der Cloud-Dienstleistungen eröffnet, mit weiteren interessanten Kunden. Insgesamt werden somit die aktuellen Einsatzgebiete für Datenspeicherung (traditionelle Rechenzentren in Unternehmen mit Standardprodukten von HPE, IBM, Dell etc. sowie Cloud-Dienstleister mit spezifischen Eigenlösungen) durch BDT bedient. Beide BDT-Geschäftsbereiche sind auf das Ziel der Gewinnoptimierung ausgerichtet, so dass mittelfristig der Fokus auf der finanziellen Gesundung und Entschuldung der Gruppe liegt. In den kommenden drei bis vier Jahren soll dann Wachstum über das neue Marktsegment Cloud-Lösungen oder auch externe Zukäufe generiert werden. 3. Forschung und Entwicklung Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung wird bis Mitte 2022 die Anpassung der oben genannten Cloud-Lösung sein. Dazu kommen die Überarbeitungen der bestehenden Produkte im Rahmen das sogenannte „Continuous Engineering“: Durch gesetzliche Anforderungen (z.B. RoHS, EICC) entstehende Anpassungen laufender Produkte, sowie Generationswechsel bestehender Produkte. Das dafür notwendige tiefgehende Verständnis der jeweiligen Märkte und Bedürfnisse der Kunden ist vorhanden und wird weiter ausgebaut. Neue Produkte werden nur noch entwickelt, wenn entweder der Kunde die Entwicklung bezahlt, oder eine vertragliche Basis für den profitablen Verkauf der neuen Produkte mit einer Amortisationsdauer von weniger als zwei Jahren existiert. Im Bereich „Test-Center“ werden Serienprodukte auf Serientauglichkeit und Produktionsfähigkeit getestet, um den hohen Qualitätsansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Der Gesamtbetrag, der im Geschäftsjahr 2021 angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten, beläuft sich auf rund 2,2 Mio. € (Anteil an den Umsatzerlösen etwa 4,4%). Davon werden rund 1,0 Mio. € Entwicklungserlöse (Auftragsentwicklung) an Kunden weiterberechnet. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Erholung der Weltwirtschaft hat an Fahrt verloren – ifw Winterprognose vom 15.12.2021: „Auch in weiten Teilen der übrigen Welt bremsen erneut zunehmende Corona-Infektionen die wirtschaftliche Aktivität, Lieferengpässe behinderten den Aufschwung der Industrieproduktion, und die chinesische Wirtschaft scheint aus dem Tritt geraten zu sein“, so Kooths. Für 2021 erwartet das IfW Kiel einen Zuwachs der Weltproduktion um 5,7 Prozent (bislang 5,9), für 2022 von 4,5 Prozent (bislang 5,0). Für 2023 hat sich der Ausblick mit 4,0 Prozent (bislang 3,8) leicht verbessert. Beträchtliche Auf- und Abwärtsrisiken für die Winterprognosen bestehen insbesondere durch den weiteren Pandemieverlauf – nicht zuletzt mit Blick auf die Omikron-Variante – sowie durch die Entwicklung der Lieferengpässe. In beiden Fällen rechnet das IfW Kiel mit weiterhin merklich dämpfenden Effekten in den kommenden Monaten und mit einem Auslaufen der ökonomischen Restriktionen ab nächstem Frühjahr, wobei die Lieferengpässe kaum vor Ende 2022 vollständig überwunden werden dürften. In beiden Fällen ist sowohl eine positivere als auch negativere Entwicklung möglich, mit entsprechenden Folgen für die prognostizierten Zuwächse. Zudem kann diese Prognose den wirtschafts- und finanzpolitischen Kurs der neuen Bundesregierung nur zum Teil abbilden, da sich dieser erst in konkreten Gesetzesbeschlüssen ausprägen muss. Das vom ifw erwartete Wirtschaftswachstum für 2022 und 2023 kann durch den Ukraine-Krieg und Energie-Engpässe sowie kurzfristige Corona-Lock-Downs eingebremst werden. Wir haben im Budget für die Jahre 2022 – 2024 kein Wirtschaftswachstum eingeplant. Der IT Hardware-Markt wird nach wie vor von nur wenigen Anbietern dominiert. Die wesentlichen Anbieter von Archivierungsprodukten (hiermit sind nicht Cloud-Dienstleistungen gemeint) sind Kunden von BDT. Dadurch hängt die Umsatzentwicklung direkt von der Entwicklung des globalen IT-Markts und insbesondere vom Segment „Datenspeicherung und -archivierung“ ab. Treiber für die Marktentwicklung sind:
Insgesamt ergibt sich aus den oben genannten Faktoren eine stabile, in Absatzzahlen (ggü. dem ersten Krisenjahr 2020) um 11% gestiegene Nachfrage nach Neugeräten. Der Bereich Print Media Handling fokussiert sich auf die existierenden Kunden Canon, Ricoh, Kodak und Phoenix Contact. Die Produkte basieren auf der geschützten Tornado-Technologie. 2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2021 wurde dominiert von drei Faktoren: I. Frachtkosten und Verfügbarkeit von Transport-Containern Bis Ende 2019 lagen die durchschnittlichen Frachtkosten für einen 40-Fuß Container aus China nach Deutschland bei rund 4.000 USD. Bedingt durch die Havarie im Suez-Kanal sowie kleineren Lock-Downs in vielen Container-Häfen auf der Welt wurden sowohl Container als auch Schiffe und Züge zu knapper Ware. Dadurch schossen die Kosten pro Container auf bis zu 20.000 USD in die Höhe. Zudem wurden Liefertermine nicht mehr eingehalten, oder erst gar keine Termine genannt. Die finanzielle Auswirkung bei BDT war, dass die Transportkosten von 1,2 Mio. € in 2020 auf 2,7 Mio. € in 2021 anstiegen. II. Verfügbarkeit von Elektronik-Komponenten – Allocation Bedingt durch die Schließung von überdurchschnittlich vielen Halbleiterproduktionswerken zu Beginn der Corona-Krise – als ein globaler Konjunktureinbruch prognostiziert wurde – konnte die sich extrem schnell erholende Nachfrage nach Elektronikkomponenten nicht mehr bedient werden. Konsequenzen daraus waren und sind teilweise immer noch, dass zugesagte Lieferungen kurzfristig abgesagt werden, dass die Preise deutlich anstiegen und dass oft nur über Händler (Broker) kleine Mengen gekauft werden können mit exorbitanten Aufschlägen. Da eine Wiederinbetriebnahme der stillgelegten Werke sehr aufwändig ist (Reinraum) werden weltweit neue Werke gebaut. Diese werden voraussichtlich nicht vor 3Q oder 4Q 2022 lieferfähig sein. Mehrkosten für Broker lagen in 2021 bei 1,48 Mio. €, wovon 0,44 Mio. € an Kunden weiterbelastet werden konnte. III. Hohe Nachfrage nach Produkten Die weiter oben beschriebenen globalen Entwicklungen auf den Absatzmärkten, vor allem der Storage-Produkte, führte von Jahresbeginn an zu deutlich über Vorjahresniveau liegenden Nachfrage. Insofern war der Jahresverlauf geprägt von Eskalationen auf der Kundenseite mit der Forderung nach mehr Produkten. Preiserhöhungen wurden sehr schnell akzeptiert und umgesetzt. Um auf die schwer planbaren Materiallieferungen, krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern und Lock-Downs reagieren zu können, wurde auch im Jahr 2021 fallweise Kurzarbeit genutzt. Absatzseitig wären eigentlich Wochenendarbeit und Sonderschichten notwendig gewesen. Die Personalkosten stiegen im Jahr 2021 um 10,5% auf 9,6 Mio. € an, da deutlich weniger Kurzarbeit gemacht wurde als im Vorjahr und es im April eine 3%-Lohnerhöhung für alle Mitarbeiter gab. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben konstant niedrig bei 5,1 Mio. €. Finanzierungskosten in Höhe von 2,6 Mio. € sowie Abschreibungen in Höhe von 4,1 Mio. € (inklusive Sonderabschreibung 1,7 Mio. € aus Immobilienverkauf, siehe nächster Abschnitt) führten zu einem Konzernverlust in Höhe von -0,2 Mio. €. Dem budgetierten Ergebnis in Höhe von 0,6 Mio. € stand zwar ein um 4,2 Mio. € höherer Umsatz, dabei gleichzeitig ein um 0,9 Mio. € geringeres Rohergebnis gegenüber durch o.g. Sondereffekte Frachtkosten und Allocation. Durch den Verkauf der Betriebsliegenschaften, Vertragsunterzeichnung und notarielle Beurkundung im April 2021, wird der BDT Gruppe eine Zuführung der Kapitalrücklage durch den Gesellschafter Friedhelm Steinhilber in Höhe von 4,0 Mio. € zukommen. Der Nutzen-Lasten-Übergang hat sich auf März 2022 verzögert, da komplexe Erbbaurechte und Grundschulden gelöscht werden mussten. Die Buchwerte der verkauften Grundstücke, Gebäude und Gebäudevorrichtungen lag in Summe um rund 1,7 Mio. € über dem zugeordneten Kaufpreis. Dieser Verlust aus Anlagenverkauf wurde durch eine Sonderabschreibung im Dezember 2021 gebucht und ist in den Abschreibungen und damit im Unternehmensergebnis 2021 enthalten. Bilanzseitig führt der Immobilienverkauf zu einer Eigenkapitalverbesserung von ca. 2,3 Mio. €. Durch den Jahresfehlbetrag 2021 führt das insgesamt zu einem bilanziellen Eigenkapital in Höhe von 0,1 Mio. €. Weiterhin eigenkapitalerhöhend kann die im Volumen von 3,8 Mio. € mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestattete Mittelstandsanleihe gesehen werden (nach dem die entsprechenden Verbindlichkeiten nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen beglichen werden können, und zwar nach der Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung und im gleichen Rang mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 Abs. 2 Insolvenzordnung). Die Refinanzierung der Schuldverschreibung bei Patrimonium über nominal 15,9 Mio. € (in der Bilanz 2021 noch 14,65 Mio. €) wird bei Patrimonium über einen neu aufgelegten Fonds erfolgen. Nach Tilgung von 9,45 Mio. € im März 2022 wird der verbleibende Betrag über ein neues Schuldscheindarlehen für 3 Jahre refinanziert. Dafür wurde die Erstellung eines Fortführungsgutachtens in Anlehnung an IDW S 6 bei der RDG GmbH beauftragt. Im Mai 2022 bestätigte das Gutachten die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit von Muttergesellschaft und Konzern mit einer positiven Fortführungsprognose. Diese war an die zu erfüllenden Bedingungen – Finanzierungszusagen Patrimonium und Creditshelf – geknüpft. 3. Lage des Konzerns Die Lage der BDT-Gruppe war im Geschäftsjahr 2021 gekennzeichnet durch eine nicht zufriedenstellende Ertragslage, bedingt durch die oben dargestellten Sonderfaktoren (Frachtkosten und Allocation). Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war positiv und reichte aus, sowohl die laufenden Zinsverpflichtungen zu bedienen. Die im Folgenden verwendeten Informationen bzw. Kennzahlen sind im Wesentlichen aus dem handelsrechtlichen Konzernabschluss abgeleitet und, soweit notwendig, entsprechend definiert. a) Ertragslage Beide großen Geschäftsbereiche konnten trotz erschwerter Rahmenbedingungen das Umsatzvolumen des ersten Krisenjahres deutlich übertreffen. Die Entwicklung der Umsatzerlöse (Produkte, Entwicklungserlöse, Wartungsgeschäft) stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
Die Rohmarge (Gesamtleistung abzüglich Materialaufwand bezogen auf die Gesamtleistung) lag mit 42,0% trotz der mehrfach erwähnten Sonderaufwänden (Frachtkosten und Allocation-Kosten in Form von Broker-Gebühren) um 2,9%-Punkte unter Vorjahresniveau. Der Materialaufwand ist im Vergleichszeitraum zum Abschluss 2020 um 4,4 Mio. € (+17%) angestiegen, was etwas über dem Umsatzwachstum liegt. Die Personalkosten stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10,5% bzw. 0,9 Mio. € an. Dabei sind die deutlich geringere Kurzarbeit (0,3 Mio. € Erstattung in 2021 versus 0,8 Mio. € in 2020) sowie die im April umgesetzte allgemeine Lohn- und Gehaltserhöhung um 3% die entscheidenden Faktoren gewesen. Damit ist die Personalintensität (Personalaufwand / Gesamtleistung) im Berichtsjahr leicht zurückgegangen auf nun 19,0%. Konsequentes Kostenmanagement hat den sonstigen betrieblichen Aufwand um 8% auf nunmehr 5,1 Mio. € reduziert. Bedingt durch das Auslaufen der Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter aus dem Asset Deal 2010 haben sich die normalen Abschreibungen – ohne die Wertberichtigung aus dem Immobilienverkauf – auf 2,4 Mio. € reduziert (Vorjahr 3,9 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei 4,5 Mio. €. Bereinigt um den Einmaleffekt des Buchverlusts aus dem Immobilienverkauf wurde ein EBITDA in Höhe von 6,5 Mio. € erwirtschaftet, also rund 0,7 Mio. € über dem Vorjahreswert von 5,8 Mio. €. Die Finanzierungskosten lagen unverändert bei 2,57 Mio. €. Per Saldo ergibt sich für den Berichtszeitraum ein Ergebnis von -0,2 Mio. € (Vorjahr: -0,8 Mio. €). b)Finanzlage Die wichtigsten Finanzierungsinstrumente sind eine Schuldverschreibung, in Höhe von 14,65 Mio. € (ursprünglich 15,9 Mio. €) sowie eine nachrangige Mittelstandsanleihe in Höhe von 3,8 Mio. €. Damit machen die kurzfristigen Verbindlichkeiten – maßgeblich aus Lieferungen und Leistungen – rund 16% der Bilanzsumme aus (Vorjahr: 13%). Das mittel- und langfristige Fremdkapital liegt unverändert bei 68% und die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich von 17% auf 16%. Das Eigenkapital liegt bei 0,1 Mio. €, aufgrund der dargestellten Immobilientransaktion, welche zu einem Buchverlust in Höhe von 1,7 Mio. €. In der GuV führt, jedoch auch eine Erhöhung der Kapitalrücklage durch die Gesellschafterfamilie in Höhe von 4,0 Mio. € mit sich bringt. Für die Refinanzierung der Schuldverschreibung wurden die Betriebsimmobilien in Rottweil und Lauffen an einen Investor verkauft und für 10 Jahre zurückgemietet (Sale-and-Rent-Back). Der Veräußerungserlös in Höhe von insgesamt 9,45 Mio. € wurde zur Tilgung des Schuldscheindarlehens bei Patrimonium verwendet. Die Produktionsimmobilie in Lauffen war in Besitz des Gesellschafters Friedhelm Steinhilber. Dieser hat sich per Gesellschaftervertrag vom 01.04.2021 dazu verpflichtet, den anteiligen Veräußerungserlös in Höhe von 4,0 Mio. € in Form einer atypischen stillen Beteiligung in die Kapitalrücklage der BDT Media Automation einzubezahlen. Über diese Transaktion kommt der gesamte Veräußerungserlös in die BDT Gruppe und das Eigenkapital wird um 4,0 Mio. € erhöht was eine maßgebliche Verbesserung der Bilanzstruktur mit sich bringt. Im Geschäftsjahr wurden die finanziellen Verpflichtungen planmäßig und vereinbarungsgemäß erfüllt. Die Verbindlichkeiten wurden größtenteils innerhalb der Zahlungsziele beglichen. Trotz der unzureichenden Entwicklung unserer Ertragslage war die Zahlungsfähigkeit dank einer vertraglich vereinbarten Tilgungsstundung unseres Finanzierungspartners gewährleistet. Die Verbindlichkeiten aus Anleihen und sonstigen Verbindlichkeiten bergen keine Zinsrisiken in sich, da jeweils mit Festzinsvereinbarungen unterlegt. Insgesamt zeigt sich die Liquiditätssituation weiter normalisiert. Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit unseren Finanzierungspartnern, um die Zahlungsfähigkeit und die Liquiditätssituation sowohl kurzfristig als auch nachhaltig sicher zu stellen. Auf Basis einer durch das neue IDW S6 -Gutachten konstatierten grundsätzlichen Sanierungsfähigkeit von Muttergesellschaft und Konzern, der vorzunehmenden Restrukturierungsmaßnahmen, der über die Fortführungsgutachten verifizierten Unternehmensplanungen und der daraus mit Liquiditäts- und Finanzierungsbausteinen abgeleiteten Liquiditätsplanungen bis 2024 sehen wir uns in der Lage, unsere finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu bedienen. Die dazu notwendigen Bedingungen, Maßnahmen und in- und externe Finanzierungsbausteine werden durch die Fortführungsgutachten dargestellt und determiniert. Gesellschafter und Geschäftsführung haben sich zu allen Maßnahmen bekannt und setzen diese zeitnah um. Unsere Finanzierungspartner unterstützen die Restrukturierungsmaßnahmen z.B. durch Stundungsvereinbarungen ebenfalls, machen allerdings ihre weitergehende Unterstützung von der erfolgreichen Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen abhängig. c) Vermögenslage Die Vermögensstruktur ist bestimmt durch das langfristig gebundene Vermögen, auf das etwa 41% (Vorjahr: 61%) der Bilanzsumme entfallen. Knapp die Hälfte langfristigen Vermögens (4,9 Mio. €) besteht aus den immateriellen Vermögensgegenständen, die im Wesentlichen auf Patente, Nutzungsrechte und aktivierte Entwicklungsleistungen entfallen. Die Sachanlagen sind geprägt durch das in Deutschland befindliche Grundvermögen der Gruppe (6,8 Mio. €), auf welches eine Sonderwertberichtigung in Höhe des aus dem Immobilienverkaufs generierten Buchverlusts in Höhe von 1,7 Mio. € getätigt wurde. Investiert wurden im Geschäftsjahr etwa 0,5 Mio. € hauptsächlich in die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auf das kurzfristig gebundene Vermögen entfallen etwa 59% (Vorjahr: 38%) des Gesamtvermögens. Bestimmend sind Vorräte (5,5 Mio. €), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4,8 Mio. €) und sonstige Forderungen gegenüber Friedhelm Steinhilber für die Erhöhung der Kapitalrücklage 4,0 Mio. €. Die liquiden Mittel in Höhe von 0,9 Mio. € sind in etwa auf Vorjahresniveau. Zur Darstellung der liquiden Mittel verweisen wir auch auf die Konzernkapitalflussrechnung. Zur Liquiditätssituation von Muttergesellschaft und Konzern verweisen wir des Weiteren auf unsere Ausführungen unter II. 2. und II. 3 b). 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung insbesondere die Kennzahlen Roh-Marge und EBITDA, die aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet werden, heran: Die Roh-Marge ist gegenüber dem Vorjahr mit 42,0% um 2,9%-Punkte gesunken. Das EBITDA als Maßstab der operativen Ertragssituation ist im Jahresvergleich von 5,8 Mio. € auf 6,5 Mio. € gestiegen. Die EBITDA-Marge ist nahezu unverändert bei 12,9% (Vorjahr 12,8%) und bleibt damit auf einem Niveau, das einen nachhaltigen Erfolg bzw. eine Sanierung der Gruppe ermöglicht. 5. Fazit zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns Geschäftsverlauf und Lage der BDT und der BDT-Gruppe stellen sich als noch immer nicht zufriedenstellend dar; die Ertragslage ist noch nicht vollständig ausreichend, um eine nachhaltige Entlastung der finanziellen Situation herbeiführen zu können. Die Liquiditätslage war im Geschäftsjahr und ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses und der Fertigstellung des Lageberichts weniger angespannt als in den Vorjahren. Sollte sich das Marktumfeld deutlich verschlechtern oder eine Refinanzierung verzögern, werden kurzfristige (Eigen-)Kapitalmaßnahmen unausweichlich, um das finanzielle Gleichgewicht von Muttergesellschaft und Konzern sicherzustellen. III. Prognosebericht In beiden Bereichen lief das Jahr 2022 über Budget liegend an. Hauptschwierigkeiten bestehen nach wie vor in den extremen Frachtkosten (und möglichen Verzögerungen bedingt durch den Ukraine-Krieg) sowie der einschränkenden Verfügbarkeit von Elektronik-Bauteilen. Wann sich beide Engpässe normalisieren werden ist aktuell schwer absehbar. Ergebnisseitig liegen die ersten beiden Monate deutlich über Budget, und im März wird das Erreichen eines positiven Ergebnisses vor Steuern erwartet. Zur stärker als angenommen ansteigenden Nachfrage nach Geräten verbessert das laufende Projekt (Beginn der Serienproduktion ist in 4Q geplant) mit dem neuen Kunden aus dem Cloud-Service Bereich die Zukunftsaussicht des Bereiches Storage Automation. Die spezifischen Anpassungen der Geräte werden vom Kunden mit rund 3,5 Mio. USD bezahlt, 1,9 Mio. USD davon wurden bereits in Rechnung gestellt. Das Ergebnis wird jedoch negativ beeinflusst hohe Preise von Elektronik-Komponenten. Auch die Frachtkosten belasten weiter die Profitabilität. Für die Jahre 2022 – 2024 wird im Konzern in jedem Jahr ein EBITDA von mindestens 6 Mio. € (EBITDA-Margen »12%) erwartet. Damit einhergehend werden auch die Jahresergebnisse deutlich positiv sein. Auf Basis einer durch das oben genannte IDW S6 Gutachten konstatierten Sanierungsfähigkeit von Muttergesellschaft und Konzern, der vorzunehmenden Restrukturierungsmaßnahmen, der über die Fortführungsgutachten verifizierten Unternehmensplanungen und der daraus mit Liquiditäts- und Finanzierungsbausteinen abgeleiteten Liquiditätsplanungen bis 2023 sehen wir uns in der Lage, unsere finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu bedienen. Unabhängig davon sind wir jedoch auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung unserer Finanzierungspartner angewiesen, um die Anschlussfinanzierungen sicherstellen zu können. Da in beiden großen Unternehmensbereichen globale Kunden bedient werden, spielen lokale und regionale Marktentwicklungen grundsätzlich eine untergeordnete Rolle für uns. Politische Unsicherheiten in immer mehr Ländern machen unsere Märkte weiter schwer prognostizierbar. Daneben führt das schwierig zu antizipierende Orderverhalten unserer Kunden zu maßgeblichen Prognoseunsicherheiten. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Markt- und wettbewerbsbezogene Risiken Vor allem die Zunahme von politischen Unsicherheiten sowie der aufkommende Protektionismus mit Schutzzöllen könnte zu einer Investitionszurückhaltung und damit einhergehend zu einer Verschlechterung der Absatz- und Ertragslage bzw. unserer Liquiditätslage führen. Die steigende Inflation mit den Treibern Energie und Elektronik kann zu Druck auf die Margen führen, sofern nicht alle Kostenanstiege direkt an die Kunden weitergegeben werden können. BDT ist im Bereich der Datenspeicherung von wenigen Großkunden abhängig. Sollte sich das Geschäft dieser Kunden schlechter als geplant entwickeln, hat dies negative Auswirkungen auf unsere Absatz-, Ertrags- und Liquiditätslage. Ertragsorientierte Risiken Das strikte Kostenmanagement muss beibehalten werden, so dass die Struktur optimiert und flexibel bleibt und zum Geschäftsvolumen passt. Finanzwirtschaftliche Risiken Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Beteiligungen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Entwicklung unserer Beteiligungsgesellschaften verfolgen wir durch ein monatliches Reporting. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle waren in der Vergangenheit die Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Daneben ist ein leistungsfähiges Debitorenmanagement implementiert und wir informieren uns vor dem Eingehen einer neuen Geschäftsbeziehung über die Bonität unserer potentiellen Kunden. Verbindlichkeiten werden i.d.R. innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel unseres Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgen wir eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird rollierend ein kurzfristiger Liquiditätsplan erstellt, der mit dem mittel- und langfristigen Liquiditätsplan abgeglichen wird, um wenn notwendig, adäquate Maßnahmen zu ergreifen. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Auf Basis der im IDW S6 Gutachten dargestellten und größtenteils auch vertraglich bereits fixierten Refinanzierungsstruktur, der über das Gutachten verifizierten Unternehmensplanungen und der daraus mit Liquiditäts- und Finanzierungsbausteinen abgeleiteten Liquiditätsplanungen bis 2024 sehen wir uns in der Lage, unsere finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu bedienen. Die dazu notwendigen Bedingungen und Maßnahmen sind im Gutachten dargestellt und determiniert. Unabhängig davon sind wir jedoch auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung unserer Finanzierungspartner angewiesen, um die Anschlussfinanzierung sicherstellen zu können. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts zeigt sich die finanzielle Situation der BDT Media Automation GmbH und des Konzerns weniger angespannt als in den Vorjahren. Sollten unsere Planungen insbesondere der Umsatzerlöse und die daraus erwarteten Zuflüsse liquider Mittel nicht erreicht werden oder größere Schwankungen gegenüber den Planungen auftreten bzw. sollte das eingeleitete Restrukturierungsprogramm nicht die gewünschte Wirkung zeigen, sind wir unausweichlich auf den Zufluss frischer liquider Mittel angewiesen, um das finanzielle Gleichgewicht aufrechterhalten zu können. Insoweit sehen wir uns Liquiditätsrisiken gegenüber, die den Fortbestand der BDT bzw. der BDT-Gruppe gefährden. Aufgrund der Tatsache, dass die Verwaltung, die Forschungs- und Entwicklungsabteilung sowie die Produktion in Deutschland angesiedelt sind und die Rechnungslegung in Euro zu erfolgen hat, stellen Währungsrisiken eine zu steuernde Größe dar. Die BDT-Gruppe fakturiert hauptsächlich in US-Dollar. Die meisten Lieferanten und Dienstleister sind ebenfalls im US-Dollar Raum angesiedelt. Durch unterschiedliche Zahlungsfristen bei Lieferanten und Kunden besteht trotz dieses „natural hedge“ ein nicht unerhebliches Währungsrisiko. 2. Wettbewerbsstärken und Chancen Die BDT-Gruppe ist weltweit führender Entwickler und Hersteller von kompakten und mittleren Datenspeichersystemen (Marktanteil > 70%). Mit den Kunden bestehen für die jeweiligen Produktsegmente exklusive Liefervereinbarungen. Auch im Bereich Print Media Handling ist die BDT-Gruppe Dank Kunden wie Canon, EFI und Kodak bei Papierzuführungskomponenten (Feeder) für Digitaldrucker einer der weltweit führenden Entwickler und Produzenten. Mit der Tornado-Technologie verfügt die BDT-Gruppe zudem über eine innovative Medienhandhabungstechnologie, die ihr ein Alleinstellungsmerkmal in den bedienten Marktsegmenten garantiert. Die BDT-Gruppe verfügt über langjährige enge Beziehungen zu erstklassigen OEM-Kunden. BDT sieht sich als Systemanbieter für Komplettlösungen. Dies beginnt in der Regel bereits mit der Produktentwicklung, die in enger Abstimmung mit den Kunden erfolgt. BDT liefert im Bereich Datenspeichersysteme (Storage Automation) kleine und mittelgroße Tape Libraries. Im Bereich Medienhandhabung werden ebenfalls komplette kundenspezifische Lösungen angeboten. Abgerundet wird das Angebot von BDT durch umfangreiche Serviceleistungen und ein Testcenter. Dank der Niederlassung in China ist die BDT-Gruppe einkaufseitig sehr gut positioniert, um weitere Verbesserungen in der Materialquote zu realisieren und zudem aus diesen Vorteilen zusätzliches externes Geschäft zu erzeugen. 3. Gesamtaussage Auf Basis einer konstatierten Sanierungsfähigkeit von Muttergesellschaft und Konzern sehen wir uns auch zukünftig in der Lage, unsere finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu bedienen. Die dazu notwendigen Bedingungen und Maßnahmen werden durch die Fortführungsgutachten dargestellt und determiniert. Allerdings existieren Liquiditätsrisiken, die den Fortbestand der BDT und der BDT-Gruppe gefährden.
Rottweil, den 24. Juni 2022 BDT Media Automation GmbH Die Geschäftsführer gez. Marc Steinhilber gez. Dr. Holger Rath |
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