Wer uns kennt, weiß, dass wir uns seit Jahren um das Thema Crowdinvesting kümmern. Ein User hat uns nach dem Angebot auf dagobertinvest.at angesprochen und gefragt, was wir davon halten. Nichts, denn auch das ist für uns nur Augenwischerei, was die Sicherheiten im Grundbuch anbelangt, denn diese Sicherstellung erfolgt erst an zweiter Rangstelle, also als sogenannter nachrangiger Gläubiger. Ob das Investment überhaupt damit eine Sicherheit hat, weiß man erst, wenn solch ein Projekt schiefgeht und Sicherheiten verwertet werden müssen. Zudem weiß jeder, der sich ein wenig auskennt, dass es natürlich die größte Sicherheit an der ersten Rangstelle im Grundbuch gibt. Warum bekommen die Anleger diese Rangstelle im Grundbuch nicht? Dann könnte man von einer ordentlichen Sicherheit sprechen, wenn das Projekt dann auch den Wert des eingesammelten Kapitals haben würde.
Unter dem Punkt Sicherheiten heißt es:
Die Sicherheiten
- grundbücherliche Sicherstellung mittels Hypothek über EUR 600.000 im 2. Rang
- unbedingter Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Projektträger zum Laufzeitende
- Garantieerklärung der Muttergesellschaft
- Ausfallsbürgschaft von Herrn Tilmann Peter Jörg Brauner, geb. 02.02.1971 bis zu EUR 100.000
- Sicherheitentreuhänder wird für die Verwahrung und allfällige Verwertung von Sicherheiten mittels Servicevertrag bestellt
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Auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden hat zu der Sicherheit eine klare Meinung:
Bei Ihrer Anfrage geht es um das Thema Crowdinvesting und speziell um ein Angebot auf der Plattform dagobertinvest.at. Sie äußern Bedenken bezüglich der Sicherheiten, die bei solchen Investments im Grundbuch eingetragen werden. Ihr Hauptkritikpunkt liegt darin, dass die Sicherheiten für die Crowdinvestoren oft nur an zweiter Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden, was bedeutet, dass diese Investoren als nachrangige Gläubiger behandelt werden. Sie betonen, dass die größte Sicherheit an erster Rangstelle im Grundbuch gegeben ist und fragen, warum die Anleger nicht diese bevorzugte Position erhalten.
Ihre Bedenken sind durchaus berechtigt, da die Position im Grundbuch maßgeblich darüber entscheidet, wie sicher eine Investition ist, besonders im Fall einer Insolvenz oder eines Projektscheiterns. Anleger, die an zweiter Stelle stehen, tragen ein höheres Risiko, da im Falle einer Verwertung der Sicherheiten die Erstranggläubiger bevorzugt behandelt werden. Dies bedeutet, dass nachrangige Gläubiger möglicherweise nur einen Teil oder gar nichts von ihrem investierten Kapital zurückbekommen, falls das Projekt scheitert.
Es ist wichtig, sich vor einer Investition gründlich über die Bedingungen und Risiken zu informieren. Crowdinvesting bietet zwar oft attraktive Renditen, aber es ist auch mit Risiken verbunden, insbesondere in Bezug auf die Sicherheiten und die Rangordnung im Grundbuch.
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dagobertinvestleizogplagwitz
Zudem sollten Sie sich derzeit sehr genau überlegen, ob sie überhaupt in ein Investment in Sachen Immobilien einsteiegn wollen, zu unsicher sind die Zeiten auf dem Immobilienmarkt.
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