DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.
Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
Your Family Entertainment AG
München
– ISIN DE000A161N14 / WKN A161N1 –
– ISIN DE000A3MQDJ8 / WKN A3MQDJ –
Bezugsangebot
an die Aktionäre der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
zum Bezug der 3,5 %-Wandelschuldverschreibung 2022/2027
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 der Your Family Entertainment AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der HRB 164992 (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Juni 2026 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen (nachstehend auch „Schuldverschreibungen„) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 7.500.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begehen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 2.654.936,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Zur Absicherung der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen hat die Hauptversammlung zugleich ein bedingtes Kapital um bis zu EUR 2.654.936,00 durch Ausgabe von bis zu 2.654.936 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien geschaffen (Bedingtes Kapital 2021).
Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht.
Am 5. April 2022 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag unter teilweiser Ausnutzung der o. g. Ermächtigung beschlossen, eine mit 3,5 % p.a. verzinsliche Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 7.239.730,00, eingeteilt in bis zu 1.447.946 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 5,00 (die “Teilschuldverschreibungen”) zu begeben. Die Teilschuldverschreibungen werden den Aktionären der Emittentin im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis von 18:2 zum Ausgabebetrag von 100 % des Nennbetrags je Teilschuldverschreibung (dies entspricht EUR 5,00 je Teilschuldverschreibung) (der „Bezugspreis“) zum Bezug angeboten. Zur Zeichnung der Teilschuldverschreibungen wurde die Small & Mid Cap Investmentbank AG mit Sitz in München (Geschäftsanschrift: Barer Str. 7, 80333 München) zugelassen mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft zu dem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Bezugspreis von 100 % des Nennbetrages je Teilschuldverschreibung (dies entspricht EUR 5,00 je Teilschuldverschreibung) im Verhältnis 18 : 2 zum Bezug anzubieten und den Emissionserlös – abzüglich des Honorars und der Auslagen – an die Gesellschaft abzuführen. Die Zeichnung durch die Small & Mid Cap Investmentbank AG erfolgt nur in dem Umfang, in dem Aktionäre Teilschuldverschreibungen bezogen und den Bezugspreis je Teilschuldverschreibung bezahlt haben.
Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses wurde von Seiten der Gesellschaft sichergestellt, dass das Bezugsrecht aus 16 Aktien nicht ausgeübt wird.
Soweit das im Rahmen dieser Ausgabe von Teilschuldverschreibungen festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Teilschuldverschreibungen entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Teilschuldverschreibungen oder Barausgleich. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist insofern ausgeschlossen. Es ist nur der Bezug von einer Teilschuldverschreibung oder einem Vielfachen davon möglich.
Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit
vom 11. April 2022 bis 27. April 2022, jeweils einschließlich,
über ihre Depotbank bei der für die Small & Mid Cap Investmentbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.
Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle, der Bankhaus Gebr. Martin AG, z. Hd. Frau Nickisch, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen (nachfolgend „Abwicklungsstelle“), Fax: +49 (0)7161 969317, aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 5,00 je Teilschuldverschreibung ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Small & Mid Cap Investmentbank AG zu zahlen:
Kontoinhaber: | Small & Mid Cap Investmentbank AG |
bei: | Bankhaus Gebr. Martin AG |
Verwendungszweck: | Bezugsangebot Your Family Entertainment AG |
Konto-Nr.: | 5119 41 |
IBAN: | DE34 6103 0000 00 00 5119 41 |
BIC: | MARBDE6G |
Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Your Family Entertainment-Aktien der ISIN DE000A161N14 / WKN A161N1 sowie der ISIN DE000A3MQDJ8 / WKN A3MQDJ nach Börsenschluss am 08. April 2022. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A3MQR32 / WKN A3MQR3) von den Aktienbeständen in der ISIN DE000A161N14 / WKN A161N1 sowie der ISIN DE000A3MQDJ8 / WKN A3MQDJ im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt.
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 18 : 2 kann auf jeweils achtzehn (18) Stückaktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft zwei (2) Teilschuldverschreibung bezogen werden, die nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen (die „Wandelanleihebedingungen“) zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen.
Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 27. April 2022 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto der Small & Mid Cap Investmentbank AG gutgeschrieben ist.
Kein Bezugsrechtshandel
Ein Antrag auf Handel der Bezugsrechte an einer Wertpapierbörse wird weder von der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft noch von der Small & Mid Cap Investmentbank AG gestellt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den Bestimmungen des deutschen Rechts übertragbar. Allerdings werden weder die Small & Mid Cap Investmentbank AG noch die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte bzw. Spitzenbeträge von Bezugsrechten verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Bezugspreis
Der Bezugspreis je bezogener Teilschuldverschreibung beträgt 100 % des Nennbetrags je Teilschuldverschreibung und damit je EUR 5,00. Dieser ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, das heißt am 27. April 2022, zu entrichten.
Verwertung nicht bezogener Teilschuldverschreibungen
Nicht von den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist bezogene Teilschuldverschreibungen können ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis zur Zeichnung angeboten werden.
Wesentliche Ausstattungsmerkmale der Teilschuldverschreibungen
Für die aufgrund des Bezugsangebots bezogenen Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A3MQS98 / WKN A3MQS9) der Gesellschaft sind die Anleihebedingungen maßgebend, die bei der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft (Türkenstraße 87, 80799 München) bereitgehalten werden sowie im Internet unter www.yfe.tv im Bereich Investor Relations einzusehen sind.
Im Wesentlichen ist die 3,5 %-Wandelschuldverschreibung 2020/2022 wie folgt ausgestattet:
Gesamtnennbetrag, Art und Stückzahl
Die 3,5 %-Wandelschuldverschreibung 2022/2027 der Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 7.239.730,00 ist eingeteilt in bis zu 1.447.946 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte, Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 5,00.
Laufzeit vorbehaltlich Wandlung/Vorzeitige Rückzahlung
Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 2. Mai 2022 und endet mit Ablauf des 1. Mai 2027.
Verzinsung
Jede Teilschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 3,5 % p.a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder gemäß § 4 Abs. 6 der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Anleiheschuldnerin gewandelt worden ist. Eine Verzinsung für den Zeitraum zwischen der Zahlung des Ausgabebetrages und dem Beginn der Laufzeit der Wandelanleihe am 2. Mai 2022 findet nicht statt. Die Zinsen sind jährlich jeweils nachträglich am 2. Mai zahlbar, erstmals am 2. Mai 2023.
Rückzahlung
Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, die Teilschuldverschreibungen am 2. Mai 2027 zum Nennbetrag zurückzuzahlen, soweit die Teilschuldverschreibungen nicht zuvor bereits zurückbezahlt oder gewandelt wurden.
Wandlungsrecht
Jeder Anleihegläubiger hat nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen das unentziehbare Recht, jeweils eine Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 5,00 ohne Zuzahlung in 1 (eine) auf den Namen lautende Stückaktie der Anleiheschuldnerin mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,– umzutauschen. Die nur teilweise Ausübung des Wandlungsrechts von Teilschuldverschreibungen ist ausgeschlossen. Das Wandlungsrecht kann jährlich in der Zeit vom 1. April bis zum 15. April (jeweils einschließlich) ausgeübt werden (der „Ausübungszeitraum“), frühestens aber ab dem 1. April 2024.
Darüber hinaus ist die Anleiheschuldnerin vor dem Laufzeitende jederzeit berechtigt, eine Pflichtwandlung der Wandelanleihe unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen mittels Bekanntmachung zu bestimmen, frühestens aber mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Dieses Recht steht der Anleiheschuldnerin nur zu, wenn der nicht volumengewichtete, durchschnittliche Schlusskurs der Aktie der Anleiheschuldnerin an der Frankfurter Wertpapierbörse an den zwanzig Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung des Vorstands der Anleiheschuldnerin über die Ausübung dieses Rechts auf Zwangswandlung mindestens EUR 5,00 betragen hat. Maßgeblich ist der Schlusskurs der Aktie der Anleiheschuldnerin am Handelsplatz Frankfurt (MIC:XFRA) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Sollten die Aktien der Anleiheschuldnerin in den XETRA-Handel (MIC: XETR) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden, ist dieser Schlusskurs maßgeblich.
Mit wirksamer Ausübung des Wandlungsrechts erwirbt der Anleihegläubiger einen Anspruch auf Lieferung und Erwerb von voll eingezahlten, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Anleiheschuldnerin mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,–. Zur Sicherung des Wandlungsrechtes dient ein von der Hauptversammlung der Anleiheschuldnerin am 29. Juni 2021 beschlossenes bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 2.654.936,00 (Bedingtes Kapital 2021). Die aus der Ausübung des Wandlungsrechts hervorgehenden Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Wandlungsrechts entstehen, am Gewinn der Anleiheschuldnerin teil. Es ist möglich, dass die aus der Wandlung entstehenden Aktien zunächst unter einer separaten ISIN/WKN ausgegeben werden, sofern und solange die Gewinnberechtigung von derjenigen der bisherigen Aktien der Gesellschaft abweicht.
Wandlungspreis
Der Wandlungspreis, der für den Fall der Ausübung des Wandlungsrechts als durch die Zahlung des Bezugspreises der Teilschuldverschreibung geleistet betrachtet wird, beträgt im Fall der wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts EUR 5,00 je Namens-Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,–. Hieraus ergibt sich ein Umtauschverhältnis von 1 : 1.
Verbriefung, Übertragbarkeit, Lieferung
Die Teilschuldverschreibungen werden für die gesamte Laufzeit in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird (ISIN DE000A3MQS98 / WKN A3MQS9). Ein Globalzinsschein wird nicht ausgestellt. Die Anleihegläubiger erhalten eine Gutschrift ihrer Teilschuldverschreibungen auf das Wertpapierdepot bei ihrer Depotbank. Effektive Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben. Die Teilschuldverschreibungen sind frei übertragbar; ein Veräußerungsverbot für die Teilschuldverschreibungen wurde nicht vereinbart.
Die Lieferung der Teilschuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 02. Mai 2022. Die Teilschuldverschreibungen werden den Anlegern als Miteigentumsanteile an der entsprechenden Globalurkunde zur Verfügung gestellt.
Abwicklungs-, Zahl- und Umtauschstelle
Abwicklungs-, Zahl- und Umtauschstelle für die Teilschuldverschreibungen ist die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen.
Börsenzulassung
Eine Zulassung der Teilschuldverschreibungen zum Handel in einem regulierten Markt oder eine Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr einer Wertpapierbörse ist nicht geplant.
Die Einbeziehung der nach der Wandlung aus dem bedingten Kapital auszugebenden Aktien der Gesellschaft in den regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, möglicherweise bis zur Gattungsgleichstellung mit den bisherigen Aktien der Gesellschaft unter einer separaten ISIN/WKN, wird rechtzeitig vor Beginn des Ausübungszeitraums bzw. vor einer Pflichtwandlung gemäß den Wandelanleihebedingungen von der Gesellschaft beantragt werden.
Provision
Für den Bezug der Teilschuldverschreibungen und die Ausübung des Wandlungsrechts wird von den Depotbanken die jeweils bankübliche Provision berechnet. Die Übernahme von Provisionen durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen.
Wichtige Hinweise/Risikohinweise
Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Teilschuldverschreibungen zu beenden. Eine Beendigung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Small & Mid Cap Investmentbank AG den zur Übernahme der Teilschuldverschreibungen mit der Gesellschaft geschlossenen Übernahmevertrag kündigt, wozu diese unter bestimmten Umständen berechtigt ist. Zu diesen Umständen zählen insbesondere wesentliche nachteilige Veränderungen in der Geschäfts- oder Finanzlage der Gesellschaft, eine zu geringe Nachfrage der Aktionäre und/oder qualifizierter Anleger im Rahmen der Privatplatzierung oder außergewöhnliche, unabwendbare Ereignisse wirtschaftlicher und/oder politischer Art oder infolge staatlicher Maßnahmen, die eine grundlegende Änderung der Kapitalmarktverhältnisse bewirken.
Im Falle der Beendigung des Angebots bzw. des Rücktritts von der Übernahme der Teilschuldverschreibungen entfallen das Bezugsrecht und das Angebot zum Erwerb nicht bezogener Teilschuldverschreibungen durch die Gesellschaft. Es erfolgt eine Rückabwicklung der Bezugsanmeldungen. Anleger, die infolge der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten oder Bezugsrechte gekauft haben, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden.
Sollten vor Einbuchung der Teilschuldverschreibungen in die Depots der jeweiligen Anleger bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt der Verkäufer dieser Teilschuldverschreibungen das Risiko, seine Lieferverpflichtung nicht durch Lieferung von Schuldverschreibungen erfüllen zu können.
In Anbetracht der Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich Anleger über den aktuellen Börsenkurs der Gesellschaft informieren, bevor sie ihre Bezugsrechte zum Bezugspreis ausüben.
Wir weisen die Aktionäre darauf hin, dass der Unternehmenserfolg der Gesellschaft sich in der Vergangenheit teilweise sehr unterschiedlich entwickelt hat und von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, einschließlich solcher, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Dies und weitere hier nicht benannte Faktoren können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und/oder den Kurs der Aktien und die Bewertung der Teilschuldverschreibungen der Gesellschaft negativ beeinflussen. Die Investition in Teilschuldverschreibungen und/oder Aktien der Gesellschaft ist daher nach wie vor mit einem erheblichen Risiko verbunden, das im ungünstigsten Fall zum Totalverlust führen kann.
Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 2 b) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung„) prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt gemäß der Prospektverordnung in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für die Ausübung des Bezugsrechts oder den Erwerb der Bezugsaktien zur Verfügung.
Den bezugsberechtigten Aktionären wird daher empfohlen, vor der Entscheidung zur Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen dieses Angebots die vorstehend genannten Bedingungen zusammen mit anderen in diesem Bezugsangebot enthaltenen Informationen und den Wandelanleihebedingungen, welche unter www.yfe.tvim Bereich Investor Relations abrufbar sind, sorgfältig zu lesen und bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen.
Den Aktionären wird darüber hinaus empfohlen, sich vor Abgabe der Bezugserklärung umfassend über die Gesellschaft zu informieren und insbesondere den aktuellen Geschäftsbericht zum letzten Geschäftsjahr sowie die seither veröffentlichten weiteren Finanz- und Unternehmensinformationen, die unter www.yfe.tv abrufbar sind, zu lesen.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallenden öffentlichen Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland darf das Bezugsangebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums nur an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der Prospektverordnung weitergeleitet werden. Bezugserklärungen von Personen, die keine qualifizierten Anleger sind, sind von den Depotbanken zurückzuweisen. Darüber hinaus können weitere nationale Beschränkungen bestehen. Bei Aktionären mit Wohnsitz im Ausland sind daher die Depotbanken angewiesen, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren. Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft und die Small & Mid Cap Investmentbank AG übernehmen keine Verantwortung für die Übereinstimmung des Bezugsangebotes mit ausländischen Rechtsvorschriften und für die Übermittlung des Bezugsangebots, das Angebot oder die Veräußerung der Bezugsrechte und der Teilschuldverschreibungen in diesen Ländern.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S.-Personen dar. Die Teilschuldverschreibungen, die im Fall der Wandlung zu liefernden Aktien sowie die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung) (der „Securities Act„) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Teilschuldverschreibungen, die im Fall der Wandlung zu liefernden Aktien sowie die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an bzw. für Rechnung von US-Personen weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.
Das Bezugsangebot ist nicht für Aktionäre in Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffende Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Kanada, Australien oder Japan übersandt und die Teilschuldverschreibungen und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.
München, im April 2022
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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