Das wir dem Unternehmen seit Jahren sehr kritisch gegenüberstehen, das dürfte unseren Usern dann sicherlich bekannt sein. Kritisch aus Sicht eines Anlegers, denn hier ist für uns immer die Sicherheit des eingezahlten Kapitals aus Sicht des Anlegers das Wichtigste.
Genau hier aber haben wir das Problem mit dem Unternehmen, denn alle uns bekannten Investments aus dem Hause DF Deutsche Finance tragen ein Totalverlustrisiko in sich. Bei manchen Investments weiß man dann eben auch gar nicht so genau, worin man investiert als Anleger. Da ist dann schon blindes Vertrauen notwendig wie bei der einen oder anderen Blindpool Konstruktion eines Fonds.
Genau hier will das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen dann zukünftig etwas verändern, wie man aktuell auf der Seite der BaFin nachlesen kann.
Zitat:
BaFin konsultiert Merkblatt zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz
Die BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz zur Konsultation gestellt.
Das Merkblatt richtet sich an Anbieter und Emittenten, die mit Emissionen von Vermögensanlagen befasst sind, sowie an Wirtschafts- und Verbraucherverbände.
Das Merkblatt soll das künftige Blindpool-Verbot für Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) flankieren. Das Verbot ist Teil des geplanten Anlegerschutzstärkungsgesetzes und soll in einem § 5b Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) verankert werden.
Anhand bestimmter Kriterien wird das Merkblatt festlegen, welche Gestaltungen künftig von dem Blindpool-Verbot erfasst sind bzw. welche Angaben in den Prospekten und VIB künftig erwartet werden, damit eine Angabe als „konkret“ im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG in Verbindung mit der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) bzw. in Verbindung mit § 13 Vermögensanlagengesetz für Vermögensanlagen-Informationsblätter gilt.
Es soll sicherstellen, dass dem Markt einheitliche Kriterien vorgegeben werden und dass nur solche Prospekte und Vermögensanlagen-Informationsblätter bei der BaFin eingereicht werden, die diesen Kriterien entsprechen.
Zitat Ende
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