Natürlich ist auch das wieder, bei allen schönen Werbeversprechen des Unternehmens EXPORO, ein Investment mit dem Risiko des Totalverlustes für jeden Kleinanleger, der sich daran beteiligt. Auch wenn hier wieder von einer „Grundschuld“ die Rede ist, bleibt es bei diesem Risiko.
Oft ist das leider bei EXPORO nur werbemäßig eine tolle Sicherheit, denn sind die angebotenen „Grundschulden“ stehen meistens hinter einer finanzierenden Bank. Im Klartext heißt das, dass wir hier im „Ernstfall“ die Situation haben würden, dass zunächst einmal die Bank alle Forderungen erfüllt bekommen würde und erst danach die Anleger mit ihren Forderungen drankommen. Es ist schön, im Grundbuch zu stehen, aber mit möglicherweise wenig Effekt, wenn es zu einem Super-GAU des Investments kommen sollte.
EXPORO Werbung:
IMMOBILIENINVESTMENT
DAS ERWARTET SIE IN KÜRZE:
Investment in ein Portfolio aus Bestandsimmobilien mit kurzer Laufzeit.
Erfahrener Projektentwickler, der bereits mehrfach Projekte mit Exporo finanziert und zurückgeführt hat.
Projektgesellschaft gewährt eine Grundschuld.
PORTFOLIO BRAUNSCHWEIG-PEINE
IMMOBILIENINVESTMENT
COMING SOON
Risikohinweis
Der Erwerb dieser Wertpapiere ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Mit rund 250.000 Einwohnern ist Braunschweig die zweitgrößte Stadt Niedersachsens und historisches Zentrum der wichtigsten Industrieregion des Landes. Baudenkmäler und mittelalterliche Plätze geben der Stadt an der Oker ein besonderes Flair. Die Stadt bietet Lebensqualität und viele Erholungsmöglichkeiten – Harz und Lüneburger Heide liegen zudem ganz in der Nähe.
Die Stadt Peine liegt ca. 22 km nordwestlich von Braunschweig, 40 km östlich der Landeshauptstadt Hannover und ist mit seinen fast 50.000 Einwohnern Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Neben seiner besonderen Lage zwischen den beiden größten Oberzentren Niedersachsens ist die Stadt vor allem für ihre Stahlindustrie bekannt.
Immobilienmarktbericht 2018 der Gutachterausschüsse Niedersachsens
„In den Städten liegt die Preissteigerung bei Eigenheimen (Bestandsimmobilien) seit Anfang 2010 insgesamt bei 54 Prozent, also bei einer jährlichen Preissteigerungsrate von rund 6,5 Prozent. In den ländlichen Gebieten sind die Preise im gleichen Zeitraum um 43 Prozent (5 Prozent pro Jahr) gestiegen. Spitzenreiter sind dabei die Städte Göttingen und Wolfsburg mit jährlich 8,2 Prozent, das Bremer Umland (plus 6,8 Prozent) und die Stadt Braunschweig (plus 6,7 Prozent) belegen die folgenden Plätze.“
Quelle: Immobilienmarktbericht: 54 Prozent Preissteigerung bei Eigenheimen in Städten seit 2010
Bei diesem Projekt ist allerdings keine Bank involviert und es handelt sich um eine erstrangige Grundschuld. Die Aussage “ Im Klartext heißt das, dass wir hier im „Ernstfall“ die Situation haben würden, dass zunächst einmal die Bank alle Forderungen erfüllt bekommen würde und erst danach die Anleger mit ihren Forderungen drankommen. “ geht also am tatsächlichen Sachverhalt völlig vorbei. Welchen Sinn haben solche pauschalen „Risikohinweise“, wenn sich ein derartiges Risiko im vorliegenden FAll gar nicht realisieren kann???
Anmerkung der Redaktion:
Diese Pauschalrisikohinweise sind Vorschrift von der BaFin, udn mit Verlaub, das ist auch in Ordnung so. Selbst in diesem Fall hier, wissenw eder Sie noch ich noch die Anleger, was diese Sicherheit wirklich WERT ist.
Ich kenne kein Gutachten zum Wert des Grundstückes, und weiß auch nicht, ob noch weitere Namen dort im Grundbuch stehen, was theoretisch möglich ist. Manchmal können dann solche „so toll Angebote“ auch mal ein Blender sein.
Trotzdem, oder genau deshalb, machen solche Risikohinweise dann auch Sinn.
Ihnen einen schönen Abend.
mit anderen Worten: Die Exporo Unterlagen sind also nach ihrer Meinung NICHT Bafin-konform, weil nicht darauf hingewiesen wird, dass eine nicht existierende Bankfinanzierung im Verwertungsfall vor den Anlegern bedient werden müsste, wenn sie bestehen würde???
Ich keine kein Bafin-Schreiben, dass das fordert. Stellen sie doch bitte mal einen Link ein, wo man erkennen kann, dass man nach Auffassung der BAfin auf nicht existierende Risiken pauschal hinweisen muss. Dieser konkrete Fall hat doch nichts damit zu tun, dass die Anbieter grundsätzlich gehalten sind, auf allgemeine Risiken hinzuweisen – wie zB das von ihnen so gerne strapazierte Totalverlustrisiko.
besten Dank und auch Ihnen einen schönen Abern.
Anmerkung der Redaktion:
Zu jedem Crowdinvestingprojekt, übrigens egal bei welchem Anbieter, ist das sogenannte VIB Vermögensanlagen Informations Blatt Pflicht. Das finden Sie auch bei diesem Projekt. Der Rahmen dieses VIB ist von der BaFin vorgeschrieben, dabei auch unter anderem der Hinweis auf das Totalverlustrisiko.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VIB/vib_node.html
Ich hoffe Ihnen damit gedient zu haben, udn etwas mehr Wissen udn Klarheit verschafft zu haben.