Nun, zunächst einmal haben Nachrangdarlehen immer das Risiko eines Totalverlustes für jeden, der sich als Investor an solch einem Investment beteiligt. So ist das auch beim Angebot der GARANTIS GmbH & Co. KG mit dem Produkt Garant Flex.
Erstaunt sind wir jedoch, dass das genannte Unternehmen möglicherweise gar nicht über einen von der BaFin gestatteten Prospekt verfügen könnte.
Zumindest finden wir einen solchen, eigentlich erforderlichen Prospekt weder auf der Seite des Unternehmens, noch als veröffentlichten Prospekt im Bundesanzeiger.
Auffällig ist auch, dass das Nachrangdarlehen hier eine Laufzeit von 25 Jahren hat. Da kann man nur sagen: „Raus aus diesem Mist“.
Möglicherweise nutzt man ja auch mögliche Ausnahmen vom Vermögensanlagengesetz. Wir werden dem Vorgang nun einmal intensiver nachgehen.
Hier die Daten des anbietenden Unternehmens:
Amtsgericht Dresden Aktenzeichen: HRA 10297Bekannt gemacht am: 12.12.2017 19:30 UhrDie in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.Neueintragungen12.12.2017
HRA 10297: GARANTIS GmbH & Co. KG, Dresden, Erna-Sack-Str. 9 A, 01239 Dresden. (Vermittlung von Versicherungen und Bausparen aller Art, Vermittlung und Vermarktung von Immobilien, Investmentfonds und Finanzierung aller Art, An- und Verkauf von Immobilien aller Art, An- und Verkauf von Lebens- und Rentenverträgen sowie Bausparverträgen aller Art, Durchführung von Unternehemnsberatungen, jedoch unter Ausschluss von steuer- oder genehmigungspflichtigen rechtsberatenden Tätgkeiten und Durchführung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Inkassodienstleistungen gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG). Kommanditgesellschaft.
Geschäftsanschrift: Erna-Sack-Str. 9 A, 01239 Dresden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GARANTIS – Verwaltungs GmbH, Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 36840).
Entstanden durch Umwandlung der WBS Finanzservice GmbH, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 24538).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
FireShot Capture 131 – GARANTIS GmbH & Co. KG Prospekt – Google-Suche – www.google.de
Dazu haben wir auch zwei aktuelle Artikel auf anwalt.de gefunden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/garantis-gmbh-co-kg-risiko-bei-nachrangdarlehen_156829.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachrangdarlehen-der-garantis-gmbh-co-kg_156669.html
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