Ein Crowdinvestingprojekt ist immer ein Projekt mit dem Risiko eines Totalverlustes für jeden Anleger, egal von welchem Anbieter. Das gilt natürlich auch für dieses Projekt, welches hier über die Internetplattform Zinsbaustein angeboten wird. Wir sehen dieses Investment aber aus einem weiteren Grund kritisch. Sonderlich erfolgreich scheint das Unternehmen in den letzten Jahren nicht unbedingt gewesen zu sein, zumindest wenn man sich die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz anschaut. Hier darf man sicherlich von einer „kleinen Bilanz“ reden, denn bei einem Immobilienprojekt geht es ja immer um hohe Werte und Erträge, die man, wenn mann dann Erfolg hat, auch in der Bilanz wiederfinden sollte. Wir fragen uns bei solchen Projekten auch immer, „wofür man das Geld von Kleinanlegern benötigt, denn solch ein Projekt sollte doch durchfinanziert sein, bevor es an den Start geht?“ Was nicht logisch ist, sollte man dann auch nicht machen, so eine alte Lebensweisheit. Zitat aus dem Angebot an Kleinanleger:
LC 680: Modernes Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheiten in Hamburg
In Hamburg-Langenhorn, ca. zwei Gehminuten von der U-Bahn Station Ochsenzoll, entsteht ein Wohn- und Geschäftshaus mit 48 Wohn- und sieben Gewerbeeinheiten.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt über einen Globalverkauf des Objekts. Der Kaufvertrag wird aktuell verhandelt.
Das Projekt im Überblick
- Fortgeschrittener Projektstand: Die Baugenehmigung liegt vor und die Arbeiten haben im Juni 2018 begonnen.
- Erfahrener Projektentwickler: Das Unternehmen HIPE – Hamburger Immobilien-, Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH wurde 2010 gegründet und hat bereits mehrere Projekte in der Metropolregion Hamburg umgesetzt.
- Erfahrener Generalunternehmer: Die familiengeführte Adolf Lupp GmbH + Co KG ist seit über 100 Jahren aktiv. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Projektleiter besteht seit rund 10 Jahren.
HIPE – Hamburger Immobilien-, Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
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A. Anlagevermögen | 14.668,00 | 17.130,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2,00 | 2,00 |
II. Sachanlagen | 14.666,00 | 17.128,00 |
B. Umlaufvermögen | 637.798,90 | 525.333,83 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 620.642,49 | 498.476,29 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 17.156,41 | 26.857,54 |
Summe Aktiva | 652.466,90 | 542.463,83 |
Passiva |
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31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
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A. Eigenkapital | 41.738,33 | 19.163,12 |
I. gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
II. Verlustvortrag | 5.836,88 | 14.859,96 |
III. Jahresüberschuss | 22.575,21 | 9.023,08 |
B. Rückstellungen | 4.814,53 | 2.000,00 |
C. Verbindlichkeiten | 605.914,04 | 521.300,71 |
Summe Passiva | 652.466,90 | 542.463,83 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der HIPE Hamburger Immobilien Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH zum 31. Dezember 2016 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) sowie der Sondervorschriften des GmbH-Gesetztes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 HGB auf. Sie ist eingetragen im Register des AmtsgerichtsHamburg.
Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 und 288 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EstG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Sie sind zu den in Rechnung gestellten Beträgen ausgewiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a Abs. 2 HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 2 HGB).
Angaben zur Bilanz
Aktiva
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Abschreibungsverzeichnis dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag i.H.v. € 391.302,84 (Vorjahr 235.575,51).
Rechnungsabgrenzungsposten
Dieser Posten beinhaltet die auf die Folgejahre entfallenden Betriebsausgaben.
Passiva
Rückstellungen
Die Rückstellung für Abschlusskosten ist für 2016 gemäß objektiver Einschätzung gebildet worden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der Ausgleichsverbindlichkeit, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen Wirtschaftsjahr weiterhin durch Herrn Peter Karshüning wahrgenommen.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beschließt den Gewinn vorzutragen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.3.2018.
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 115115 | Bekannt gemacht am: 09.09.2010 12:00 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
Neueintragungen | |
08.09.2010 | |
HIPE – Hamburger Immobilien-, Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Hamburg, Neuer Wall 26-28, 20354 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2010 mit Änderung vom 06.09.2010. Geschäftsanschrift: Neuer Wall 26-28, 20354 Hamburg. Gegenstand: die Entwicklung, Planung, Vertrieb und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Karshüning, Peter, Walsrode, *18.04.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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Diesen Absatz lese ich auf Ihren Seiten immer wieder, habe ihn aber immer noch nicht verstanden.
Nach meinem Verständnis ist es doch so, dass die Banken ihren Zins abhängig vom Eigenanteil des Darlehennehmers berechnen. Je größer der Eigenanteil des Darlehennehmers, je geringer der zu zahlende Zins. Zusätzlich gibt der Gesetzgeber einen Mindest-Eigenanteil vor. Das Nachrangdarlehen über Crowdinvesting wird als Eigenanteil gezählt, womit der Darlehensnehmer sowohl den Vorgaben des Gesetzgebers nachkommen kann, als auch den Zinssatz der Bank senken kann. Was ist daran nicht logisch?
Danke für Ihren Einsatz für uns Kleinanleger.