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Totalverlustrisiko – JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG warum sie über das Investment angestrengt nachdenken sollten

geralt (CC0), Pixabay
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um es dann abzuhaken und auf Seite zu legen, denn auch uns haben die Angebote von Jäderberg & Cie. noch zu keinem Zeitpunkt überzeugt. Wir sagen Ihnen, wie immer, dann nachfolgend auch warum.

Ein wichtiges Kriterium sind für uns natürlich immer hinterlegte Bilanzen, nicht nur zu dem aktuellen Angebot sondern auch zu anderen Investmenangeboten aus der Vergangenheit. Die geben eigentlich immer ein gutes Bild ab, sagen aber dann aus unserer Sicht auch immer etwas über das Investment aus.

Legt man bei der Betrachtung hier genau diese Messlatte an, dann überzeugt eben genau dieses Investemnt nicht. Da hilft dann schon ein Blick in die nachfolgenden Bilanzen. Unsere Quintessenz gute und überzeugende Bilanzen sehen anders aus. Suchen Sie mal nach dem Jahresergebnis!

JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Gesellschaft ist Emittentin der Vermögensanlage JC Sandalwood Invest 10. Hierbei erfolgt die Vermögensanlage des Anlegers in Form eines Kommanditanteils an der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist in diverse Sandelholz-Plantagen in Australien investiert, indem sie Anteile (Units) an verschiedenen sogenannten Unit Trusts (Sondervermögen australischen Rechts) erworben hat, über die jeweils eine Sandelholz-Plantage treuhänderisch für die jeweiligen Anteilsinhaber (Unit Holder) gepachtet und bewirtschaftet wird.

Die Plantagen werden bzw. wurden von dem erfahrenen australischen Unternehmen Quintis Ltd. (Quintis) und ihren Tochterunternehmen angepflanzt. Quintis ist auch mit der laufenden Plantagenbewirtschaftung beauftragt. Nach der Ernte werden die Sandelholzbäume (ausschließlich von der Art Santalum album, sog. „Indisches Sandelholz“) von Quintis in diverse Öl- und Holzprodukte verarbeitet und auf verschiedenen, weltweiten Absatzmärkten verkauft.

II. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, vom 15. Juli 2019, deuten die aktuellen Konjunkturindikatoren auf eine verhaltene Entwicklung im zweiten Vierteljahr hin 1 und dies nach einer überraschend starken Entwicklung der deutschen Wirtschaft im ersten Quartal. Die Signale aus dem Dienstleistungssektor legen nahe, dass das starke Wachstum zum Jahresauftakt im zweiten Quartal etwas nachlassen dürfte. Zudem hält die industrielle Schwächephase weiter an. Die Industrieproduktion hat sich zuletzt zwar auf niedrigem Niveau etwas erholt, zeigt aber schon seit dem Jahreswechsel 2017/18 eine abwärtsgerichtete Tendenz. Die schwache Auftragslage und das eingetrübte Geschäftsklima signalisieren, dass die deutlich gedämpfte Industriekonjunktur anhalten dürfte. Zuletzt verzeichnete das Baugewerbe ebenfalls kräftige Produktionsrückgänge, allerdings von einem sehr hohen Niveau aus. Auch wenn die Dynamik am Arbeitsmarkt im Zuge der konjunkturellen Abschwächung inzwischen nachlässt, kommen von ihm nach wie vor merkliche binnenwirtschaftliche Auftriebskräfte. Die Beschäftigung nimmt weiter zu, wenn auch verlangsamt, und Einkommenszuwächse stimulieren den privaten Konsum. Der Staat sorgt für fiskalische Impulse und fördert damit neben dem privaten Konsum auch die staatlichen Konsum- und Investitionsausgaben. Nach der sich abzeichnenden verhaltenen Entwicklung im zweiten Vierteljahr könnten die Auftriebskräfte wieder stärker zum Tragen kommen, wenn sich das außenwirtschaftliche Umfeld wieder beruhigen würde. Derzeit bestehen jedoch erhebliche Abwärtsrisiken, nicht zuletzt durch die Handelskonflikte, den Brexitprozess und geopolitische Spannungen.

1 Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15.Juli 2019 „Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2019“ https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2018/20180713-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-juli-2018.html)

Die Weltkonjunktur befindet sich angesichts der genannten Risiken derzeit in einer Schwächephase. Im April waren sowohl bei der globalen Industrieproduktion als auch beim Welthandel rückläufige Entwicklungen zu beobachten. Die industrielle Erzeugung verlief dabei in den entwickelten Volkswirtschaften und in den Schwellenländern schwach. Der Stimmungsindikator IHS Markit PMI für die globale Industrie ging im Juni erneut zurück und lag unter seiner Wachstumsschwelle. Das ifo Weltwirtschaftsklima hat sich, nachdem es zuvor viermal in Folge zurückgegangen war, im zweiten Quartal zwar leicht erholt, blieb aber weiterhin unterkühlt. Vor dem Hintergrund dieser Indikatorenlage und der Ballung globaler Risiken gehen die internationalen Organisationen von einer weniger dynamischen, aber weiterhin aufwärtsgerichteten weltwirtschaftlichen Entwicklung aus.

Neben der allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklung einzelner Staaten und Regionen beeinflusst unter anderem die zukünftige Entwicklung der Nachfrage nach Indischem Sandelholz die wirtschaftliche Entwicklung der JC Sandalwood Invest 10 im besonderen Maße.

Die Marktaussichten für Indisches Sandelholz sind durch ein zunehmend geringer werdendes Angebot an wildwachsendem, legalem Indischen Sandelholz geprägt. In Indien unterliegt der Verkauf und Export bereits seit Jahren Beschränkungen. Die zunehmende Knappheit an natürlichem Indischen Sandelholz führt zu einem Nachfrageüberhang nach Indischem Sandelholz, der (schon aufgrund der langen Wachstumsdauer des Sandelholzes) voraussichtlich noch über Jahre anhält.

Wie aus einer umfassenden Marktstudie der international anerkannten Unternehmensberatungsgesellschaft McKinsey aus dem Jahr 2016 hervorgeht (McKinsey-Marktstudie), betrug die weltweite Nachfrage nach Sandelholz ca. 56.000 Tonnen, wovon der auf Indisches Sandelholz entfallende Konsum bei 3.600 – 6.400 Tonnen lag. Dies entspricht einem Marktanteil am weltweiten Sandelholzmarkt von ca. 6,43% – 11,43%. Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Indischem Sandelholz bis zum Jahr 2025 auf 16.900 – 23.500 Tonnen steigen wird, hauptsächlich getrieben durch die Nachfrage aus dem chinesischen Möbelmarkt, den religiösen Märkten in Indien, der Aromatherapie und dem Pharmabereich.

Verwendung findet Indisches Sandelholz-Öl auch in der Parfüm- und Kosmetikindustrie. Nachdem Indisches Sandelholz-Öl in diesem Bereich aufgrund seiner knappen Verfügbarkeit zunehmend durch synthetische, oft minderwertige Ersatzstoffe substituiert wurde, eröffnet das zunehmende Bewusstsein der Konsumenten für natürliche, qualitativ hochwertige und nachhaltige Produkte hier Möglichkeiten, Marktpotentiale für authentisches Indisches Sandelholz wiederzugewinnen.

Die derzeitige Nachfrage wird überwiegend gar nicht oder, wenn doch, durch Fälschungen sowie aus Raubbau (und somit illegalen Quellen) bedient, denn die legale Produktion in Indien liegt laut der McKinsey-Marktstudie bei rund 200 – 300 Tonnen pro Jahr und dessen Ausfuhr ist streng sanktioniert.

Weltweit einzig unserem Asset-Partner Quintis ist es gelungen, Indisches Sandelholz nachhaltig in kommerziell relevanter Größenordnung und in pharmazeutischer Qualität im Plantagenbetrieb im tropischen Norden Australiens anzubauen.

Mit Wirkung zum 30. Oktober 2018 hat die Quintis (Australia) Pty Ltd. das Geschäft der Quintis und ihrer Tochtergesellschaften übernommen und führt nunmehr das Unternehmen Quintis fort. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden die Geschäftsbeziehungen der Jäderberg-Gruppe und der Trusts mit der Quintis als Asset-Partner.

Die Übernahme des Unternehmens der Quintis und deren Tochtergesellschaften durch die Quintis (Australia) Pty Ltd. erfolgte im Rahmen einer Voluntary Administration im Wege eines sog. Deed of Company Arrangements. Im Einzelnen:

Das Management von Quintis hatte sich im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2016/17 entschlossen, die Quintis Ltd.-Aktie freiwillig vom Börsenhandel aussetzen zu lassen, da der Aktienkurs um rd. 80 % eingebrochen war. Nachdem die von Quintis in der Folge mit diversen Interessenten geführten Verhandlungen über eine Rekapitalisierung und Restrukturierung des Unternehmens zunächst nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten, entschloss sich die Unternehmensführung von Quintis im Januar 2018 das Verfahren der sog. Voluntary Administration einzuleiten. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Insolvenzverfahrens nach australischem Recht, dessen primäres Ziel nicht die Liquidation, sondern die Sicherung und der Fortbestand des Unternehmens bzw. seiner Geschäftstätigkeit ist. Parallel wurden seitens besicherter Anleihegläubiger von Quintis (mehrheitlich die Fa. BlackRock Inc) sog. Receiver als Verwalter des Sicherungsvermögens bestellt.

Im Rahmen der Voluntary Administration wurden die Verhandlungen über eine Rekapitalisierung und Restrukturierung des Unternehmens der Quintis von den bestellten Receivern und Voluntary Administrators fortgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Am 31. Mai 2018 legten die Receiver der Gläubigerversammlung der Quintis ein Angebot der Anleihegläubiger (mehrheitlich BlackRock Inc) in Form eines sog. Deed of Company Arrangements vor, über eine neue Gesellschaft (Quintis (Australia) Pty Ltd.) das Unternehmen und das Geschäft der Quintis sowie deren Tochtergesellschaften zu übernehmen und fortzuführen sowie dem Geschäft frisches Kapital in einer Größenordnung von AUD 125 – 175 Mio. zuzuführen, um dessen langfristige Finanzierung sicherzustellen. Die Gläubigerversammlung stimmte dem Deed of Company Arrangement und der vorgeschlagenen Übernahme und Fortführung des Geschäfts der Quintis am 8. Juni 2018 zu.

Die für das Wirksamwerden der Übernahme des Geschäfts der Quintis und deren Tochtergesellschaften durch die Quintis (Australia) Pty Ltd. erforderliche gerichtliche Bestätigung wurde am 4. Oktober 2018 erteilt, und die Übernahme wurde am 30. Oktober 2018 wirksam. Gleichzeitig wurde die Verwaltung von Quintis durch die bestellten Receiver beendet.

Im Rahmen der Übernahme wurden die Tochtergesellschaften der Quintis von der Quintis (Australia) Pty Ltd. übernommen und das operative Plantagengeschäft, insbesondere das Plantagenmanagement und das diesbezügliche Personal der Quintis auf die Fieldpark Pty Ltd., eine Tochtergesellschaft der Quintis (Australia) Pty Ltd., übertragen. Gleichzeitig ist die Fieldpark Pty Ltd. in diesem Zusammenhang anstelle der Quintis auch als neuer Plantation Manager in die von den Trusts geschlossenen Lease and Management Agreements (LMA) für die verschiedenen Plantagen eingetreten. Im Zuge der entsprechenden Novation und Bestätigung der LMA wurden auch verschiedene Vertragsklauseln der LMA angepasst, insbesondere werden die Kosten der Plantagenbewirtschaftung nicht mehr nach im Voraus vereinbarten Pauschalbeträgen, sondern nunmehr nach tatsächlich angefallenem Aufwand ausgeglichen.

Gesellschafter der Quintis (Australia) Pty Ltd., die Quintis im Zuge der Übernahme mit frischem Kapital in Höhe von rd. AUD 145 Mio. für die langfristige Finanzierung des Geschäfts ausgestattet haben, ist mehrheitlich mittelbar BlackRock Inc, eine der weltweit größten unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaften mit einem verwalteten Vermögen von mehr als € 5 Billionen (Stand 2017).

Sowohl der Chief Executive Officer (CEO) von Quintis, Julius Matthys, als auch der Chief Financial Officer (CFO), Alistair Stevens, setzen ihre Tätigkeit für Quintis auch nach Übernahme durch die Quintis (Australia) Pty Ltd. fort.

Durch die Übernahme von Quintis wurde eine solide Grundlage für die langfristige Finanzierung unseres australischen Asset-Partners gesichert.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019. Es handelt sich um ein abweichendes Wirtschaftsjahr.

Der Verkaufsprospekt JC Sandalwood Invest 10 wurde am 14. November 2018 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gebilligt und anschließend veröffentlicht.

In der Zeit vom 15. November 2018 bis zum 30. Juni 2019 wurde Kommanditkapital in Höhe von insgesamt T€ 848 eingeworben und eingezahlt. Hiervon wurden bis zum Abschlussstichtag T€ 706 in insgesamt 326.700 Plantagenanteile (Units) wie folgt investiert:

166.200 Units an der Plantage Eagle Park in Northern Territory,

23.500 Units an der Plantage Sexton in Queensland,

19.000 Units an der Plantage Elliot in Queensland,

78.000 Units an der Plantage Howie/Manaroo in Northern Territory,

40.000 Units an der Plantage NT2017 in Northern Territory.

Die Anschaffungskosten in australischen Dollar betrugen insgesamt AUD 1.126.961,81, was einem durchschnittlichen Anschaffungspreis von AUD 3,45 pro Unit entspricht.

Der Kapitaleinwerbungsverlauf liegt mit 11,31 % des prognostizierten Kapitals deutlich unter den im Verkaufsprospekt angenommenen Zahlen.

Ertragslage

Die Gesellschaft hat, bedingt durch die Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit, noch keine Erlöse erzielt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 153 setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Vermittlungsprovisionen in Höhe von T€ 115, Konzeptionsgebühren in Höhe von T€ 21, Investment- und Anlegerbetreuung in Höhe von T€ 6, Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung in Höhe von T€ 3 sowie Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von T€ 6.

Finanzlage

Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die Einzahlungen der Kommanditisten in Höhe von insgesamt T€ 848 dominiert. Die Liquidität hat sich stichtagsbezogen zum 30. Juni 2019 gegenüber dem Vorjahr um T€ 29 verbessert. Von den Liquiditätsmitteln sind T€ 706 in Plantagenanteilen angelegt, die bilanziell unter den Finanzanlagen ausgewiesen werden.

Die Zahlungsfähigkeit von JC Sandalwood Invest 10 war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme stieg im Vergleich zum Vorjahr von T€ 3 auf T€ 746. Von der Bilanzsumme entfielen auf Plantagenanteile T€ 706; dies entsprach 94,6 % (Vorjahr: 0,0 %) aller Vermögenswerte.

Die liquiden Mittel erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 29 auf T€ 30.

Das Eigenkapital erhöhte sich um T€ 695 auf T€ 696 und repräsentiert 93,3 % (Vorjahr: 32,2 %) der Bilanzsumme. Positive Effekte ergeben sich aus der Erhöhung der Kommanditeinlagen in Höhe von T€ 848 sowie durch eine Erhöhung der liquiden Mittel um T€ 29. Dem stehen die Verlustzuweisungen in Höhe von T€ 153 aus dem laufenden Jahr gegenüber.

Die unter den sonstigen Forderungen ausgewiesene Forderung in Höhe von T€ 10 bestand gegenüber der Vermögensanlage JC Sandalwood Invest 11 (JC11), da ein Kommanditanteil in dieser Höhe irrtümlich auf das Konto der JC11 überwiesen wurde. Dieser Betrag ist mittlerweile ausgeglichen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 37 bestanden gegenüber der Jäderberg & Cie. GmbH für Eigenkapitalvermittlung und Investment- und Anlegerbetreuung für das Wirtschaftsjahr 2018/19. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 3 bestanden gegenüber der Komplementärin für die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für das Wirtschaftsjahr 2018/19.

Die Rückstellungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 5 auf T€ 7.

III. Vergütungsbericht im Sinne des § 24 (1) VermAnlG

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Gesamtvergütungen im Sinne des § 24 (1) Nr. 1 VermAnlG in Höhe von € 144.426,16 gezahlt. Die Vergütungen erhielten insgesamt zwei Begünstigte. Die Gesamtvergütungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

Art fix/variabel Betrag (in €) Begünstigter
1. Haftungsvergütung Fix/zeitanteilig 1.10.18-30.6.19 638,63 Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
2. Geschäftsführungsvergütung Fix/zeitanteilig 1.10.18-30.6.19 2.279,90 Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
3. Vermittlungsprovisionen variabel 114.547,50 Jäderberg & Cie. GmbH
4. Konzeptionsvergütungen variabel 21.212,50 Jäderberg & Cie. GmbH
5. Investmentbetreuungsvergütung variabel 3.831,75 Jäderberg & Cie. GmbH
6. Anlegerbetreuungsvergütung variabel 1.915,88 Jäderberg & Cie. GmbH
Gesamtsumme 144.426,16

Es wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Vergütungen im Sinne des § 24 (1) Nr. 2 VermAnlG wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gezahlt und sind konzeptionsgemäß auch nicht vorgesehen.

IV. Prognosebericht

Unter der Voraussetzung der Billigung eines derzeit im Entstehungsprozess befindlichen Fortführungsprospektes durch die BaFin im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2019/20, planen wir prospektgemäß die Einwerbung von weiterem Kommanditkapital, um hierdurch weitere Plantageninvestments zu tätigen.

Prospektgemäß wird für das Geschäftsjahr 2019/20 ein negatives Jahresergebnis erwartet.

V. Chancen- und Risikobericht

Die Marktaussichten sind durch ein zunehmend geringer werdendes Angebot an wild wachsendem Indischen Sandelholz geprägt. Indisches Sandelholz und Indisches Sandelholz-Öl sind insbesondere in Indien und China seit Jahrhunderten traditionell und kulturell verwurzelte Handelsgüter. Bereits hieraus ergibt sich voraussichtlich ein zunehmender Nachfrageüberhang. Hinzu kommt die Erschließung neuer Absatzmärkte, insbesondere auf dem Sektor der dermatologischen Heilmittel in der westlichen Welt sowie die geplante Ausweitung auf margenträchtige, verschreibungspflichtige Pharmazeutika.

Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsbetriebs hängt von einer Reihe von Einflussfaktoren, wie z.B. land- und forstwirtschaftliche sowie klimatische Risiken, Marktrisiken, Prognoserisiken, Kapitalaufbringungsrisiken oder Kosten- und Liquiditätsrisiken ab. Diese sowie weitere, bislang nicht erkennbare Risiken können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert eintreten und sich in ihrer negativen Wirkung wechselseitig verstärken.

Land- und forstwirtschaftliche sowie klimatische Risiken

Die Bepflanzung der Plantagen und das Wachstum der Indischen Sandelholz-Bäume und damit auch der Ernteertrag hängen in hohem Maße von den allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen sowie klimatischen Bedingungen (z.B. Bodenqualität, Setzlingsqualität, Wasserversorgung, Temperaturen, laufende Bewirtschaftung etc.) ab. Es besteht das Risiko, dass sich die allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen und/oder klimatischen Bedingungen bezüglich der Plantagen als weniger geeignet für den Anbau von Indischem Sandelholz erweisen als prognostiziert oder dass sich diese Bedingungen – z.B. infolge des Klimawandels – verschlechtern. Es besteht auch das Risiko, dass die für die Bewässerung der Plantagen erforderliche Wasserversorgung zukünftig nicht oder nicht mehr im erforderlichen Maße sichergestellt ist. Ebenfalls kann es zu Fehlern oder ungeeigneten Maßnahmen bei der Plantagenbewirtschaftung kommen. All dies kann zu einer Verzögerung der Ernte, zu einem geringeren Ernteertrag und zu schlechterer Quantität und Qualität des geernteten Indischen Sandelholzes und der daraus verarbeiteten Produkte, insbesondere des Indischen Sandelholz-Öls, führen. All dies kann sich entsprechend negativ auf das Plantageninvestment der Emittentin auswirken und für den Anleger zu geringeren und/oder späteren Rückflüssen aus der Vermögensanlage sowie zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Marktrisiken

Die zukünftig für Indisches Sandelholz und Indische Sandelholz-Produkte erzielbaren Verkaufspreise haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis des Plantageninvestments und die Entwicklung der Vermögensanlage. Die erzielbaren Preise hängen wiederum maßgeblich von den zukünftigen Marktentwicklungen, insbesondere der Entwicklung von Angebot und Nachfrage ab. Diese werden von vielen Faktoren, wie z.B. der Preisdynamik der verschiedenen Absatzmärkte, der Wettbewerbssituation, der Produktqualität, der globalen Verfügbarkeit natürlichen Sandelholzes, der Verfügbarkeit und dem Preis von Substituten, der Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung und nicht zuletzt dem Geschmack der Verbraucher beeinflusst.

Änderungen der Nachfrage nach Indischem Sandelholz oder der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie das Bestehen etwaiger Handelsbarrieren oder sonstiger handelspolitischer Beschränkungen könnten den Absatz von Indischem Sandelholz und/oder den Zugang zu Absatzmärkten erschweren oder unmöglich machen. Das Auftreten neuer oder die Stärkung der Wettbewerbsposition vorhandener Wettbewerber, insbesondere anderer Plantagenbetreiber, und dass hieraus resultierende höhere Angebot an Sandelholz-Produkten sowie der erhöhte Konkurrenzdruck können zu einer nachteiligen Preisentwicklung für Sandelholz und Sandelholz-Produkte und zu einer schwächeren Wettbewerbsposition der Emittentin führen. Es besteht das Risiko, dass natürliches Sandelholz-Öl nicht im prognostizierten Umfang Marktanteile von gegenwärtig eingesetzten Ersatzstoffen (z.B. synthetische oder minderwertigere Öle oder sonstigen Substituten) zurückgewinnt oder dass es nicht gelingt, die prognostizierten Preise für natürliches Sandelholz-Öl am Markt durchzusetzen. Dieses Risiko besteht insbesondere angesichts der zukünftig zunehmenden Erntemengen und damit des Angebots Indischen Sandelholzes, das von Plantagen stammt, die von Quintis bewirtschaftet werden. Neue Technologien und der Fortschritt in der chemischen, technologischen und gentechnischen Forschung und Entwicklung können dazu führen, dass natürliches Indisches Sandelholz-Öl zukünftig besser und/oder in größerem Maße oder zu günstigeren Konditionen als bisher durch Substitute (z.B. synthetische Öle) ersetzt oder hergestellt wird. Ferner besteht das Risiko, dass auf natürlichem Sandelholz-Öl basierende Heilmittel und Medikamente, die gegenwärtig oder zukünftig entwickelt werden, nicht nur in geringerem Umfang oder mit erheblicher Verzögerung eine Marktreife erlangen. Sämtliche vorstehend genannten Risiken können dazu führen, dass sich die Marktverhältnisse für natürliches Indisches Sandelholz und Sandelholz-Produkte nicht wie prognostiziert oder rückläufig entwickeln und geringere Preise sowie eine sinkende Nachfrage nach natürlichem Indischen Sandelholz-Öl zur Folge haben. Dies würde sich negativ auf die Liquiditätsrückflüsse aus dem Plantageninvestment der Gesellschaft auswirken und kann für den Anleger eine Reduzierung der Rückflüsse und einen Teilverlust der Vermögensanlage zur Folge haben.

Prognoserisiken

Von wesentlicher Bedeutung für das wirtschaftliche Ergebnis des Plantageninvestments und damit der Vermögensanlage sind u.a. die Quantität und die Qualität des Indischen Sandelholzes, das zukünftig geerntet werden kann, sowie die zukünftig für Sandelholz und Sandelholz-Produkte, insbesondere für Sandelholz-Öl, auf dem Weltmarkt erzielbaren Preise. Diese Parameter werden nicht nur von den klimatischen und forstwirtschaftlichen Bedingungen und der Qualität der Aufzucht beeinflusst, sondern von einer Reihe weiterer Faktoren, insbesondere den zukünftigen Marktbedingungen. Es ist nicht möglich, verlässliche Prognosen über die Ertragskraft der Sandelholz-Plantagen und über die erzielbaren Preise für Sandelholz-Produkte für den Zeitraum bis zur Ernte und Verwertung der Plantagen aufzustellen. Dasselbe gilt für andere Zukunftseinschätzungen mit Prognosecharakter. Viele der darauf beruhenden Unwägbarkeiten befinden sich außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft. Es besteht das Risiko, dass die künftigen Rahmenbedingungen von denen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unterstellten Annahmen und Prognosen abweichen (z.B. zum Kernholzanteil und Ölgehalt) oder sich die Annahmen und Prognosen bezüglich der künftigen Preisentwicklung als falsch herausstellen, so dass prognostizierte Ergebnisse nicht erzielt werden. Dieses Risiko gilt in besonderem Maße, weil der kommerzielle Anbau Indischen Sandelholzes immer noch ein Pionierprojekt darstellt. Es kann deswegen landwirtschaftlichen und sonstigen Risiken unterliegen, die derzeit noch nicht absehbar sind oder nur unzureichend beurteilt werden können. Ferner besteht ein Prognoserisiko in besonderem Maße, weil aufgrund des gegenwärtig sehr knappen Angebotes an legalem Indischem Sandelholz und Verzerrungen durch Angebote von illegal gerodetem Sandelholz und Fake-Produkten aktuell nur wenige verlässliche Marktdaten zur Verfügung stehen. All diese Risiken können das Plantageninvestment der Gesellschaft negativ beeinflussen und für den Anleger zu geringeren und/oder späteren Rückflüssen und zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Kapitalaufbringungsrisiken

Es besteht das Risiko, dass es der Gesellschaft nicht gelingt, die Vermögensanlage im geplanten Umfang und/oder mit der geplanten Geschwindigkeit zu platzieren, und dass die Gesellschaft mit einem geringeren Eigenkapital oder später als geplant geschlossen wird. Ebenfalls ist möglich, dass gezeichnetes Kommanditkapital nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise eingezahlt werden oder von bestehenden Widerrufsrechten Gebrauch gemacht wird. Mithin besteht das Risiko, dass die Gesellschaft Plantagenanteile nicht im geplanten Umfang und/oder erst zu späteren Zeitpunkten und damit zu höheren Preisen als geplant erwerben kann. Da ein Teil der Kosten (insbesondere die Gesellschaftskosten) von der Höhe des eingeworbenen Eigenkapitals unabhängig ist, hätte ein geringeres Eigenkapital ferner eine höhere relative Kostenbelastung zur Folge. All dies kann sich negativ auf das Plantageninvestment der Gesellschaft auswirken und zur Folge haben, dass Auszahlungen an den Anleger nicht zum vorgesehenen Termin und/oder nicht in geplanter Höhe erfolgen, bis hin zum Teilverlust der Vermögensanlage des Anlegers.

Kostenrisiken

Kostensteigerungen in Bezug auf die Plantagenbewirtschaftung und Versicherung sowie die Ernte, den Transport, die Verarbeitung und die Vermarktung des Sandelholzes oder die Steigerung sonstiger Kosten und das Auftreten unvorhergesehener Ausgaben der Gesellschaft oder der Trusts würden einen negativen Effekt auf das Ergebnis des Plantageninvestments und damit auch auf die Höhe und die Zeitpunkte der Auszahlungen an den Anleger haben. Es besteht ferner das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken und sich Liquiditätsrisiken realisierten. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Plantageninvestments der Gesellschaft auswirken und kann für den Anleger zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage des Anlegers führen.

Liquiditätsrisiken

Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft oder die Trusts nicht über die erforderliche Liquidität verfügen, um die von ihnen jeweils beabsichtigten Maßnahmen und Geschäfte im geplanten oder erforderlichen Umfang oder zu den jeweils geplanten oder erforderlichen Zeitpunkten umzusetzen. Ferner besteht das Risiko, dass die Gesellschaft oder die Trusts nicht über die erforderliche Liquidität verfügen, um ihre jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Entsprechende Risiken bestehen insbesondere dann, wenn es der Gesellschaft nicht, nicht im erforderlichen Umfang oder nicht rechtzeitig gelingen sollte, die für die Deckung ihrer Kosten und Verpflichtungen notwendige Liquidität durch die zu diesem Zweck beabsichtigte Veräußerung von Plantagenanteilen zu generieren. In diesem Fall bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen kann (z.B. Zinsen im Falle der Aufnahme von Krediten). Gelingt es nicht, die Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft mit weiteren Kosten und zu einer vorzeitigen und nachteiligen Verwertung der Plantagenanteile führen und letztlich eine Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben. All dies kann sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Plantageninvestments der Gesellschaft auswirken und für den Anleger zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen Risiken im gebilligten Verkaufsprospekt.

Durch die bereits getätigten Erwerbe von Anteilen an 5 verschiedenen Plantagen verteilt sich das Investitionsrisiko. Dies entspricht der festgelegten Strategie der Gesellschaft.

Aufgrund eines regelmäßigen Reportings durch den Bewirtschafter Quintis und regelmäßige Plantagenbesuche seitens der Geschäftsführung ist eine laufende Information und Kontrolle über die Entwicklung der Plantagen gewährleistet.

VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen verwendeten Finanzinstrumenten zählen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten.

VII. Bericht über Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft unterhält eine Niederlassung in Perth, Australien. Hier wird das operative Plantagengeschäft koordiniert.

VIII. Erklärung der Geschäftsführung

Es wird nach bestem Wissen versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 30. September 2019

Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH,

vertreten durch ihren Geschäftsführer

Peter Jäderberg

Bilanz zum 30. Juni 2019

Aktiva

Stand am 30.6.2019 Stand am 30.6.2018
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Beteiligungen 706.334,22 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 10.000,00 2.000,00
– davon eingefordertes, noch nicht eingezahltes Festkapital: € 0,00 (Vorjahr: € 2.000,00) –
II. Guthaben bei Kreditinstituten 30.237,91 634,29
40.237,91 2.634,29
746.572,13 2.634,29

Passiva

Stand am 30.6.2019 Stand am 30.6.2018
A. Eigenkapital
I. Kommanditeinlagen 851.500,00 3.000,00
II. Verlustvortrag -2.150,71 0,00
III. Jahresfehlbetrag -153.078,32 -2.150,71
696.270,97 849,29
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 7.450,00 1.785,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39.782,63 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 3.068,53 0,00
42.851,16 0,00
746.572,13 2.634,29

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019

3.5. – 30.6.2018
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -153.078,32 -2.150,71
2. Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag -153.078,32 -2.150,71

(HRA 122947, Amtsgericht Hamburg)

Anhang zum Jahresabschluss per 30. Juni 2019

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 30. Juni 2019 wurde nach den Vorschriften des HGB für Personen- und Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der §§ 23 ff. VermAnlG aufgestellt. Der Anhang bezieht sich auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften, soweit zulässig, angewandt. Dennoch ist die Gesellschaft nach § 24 VermAnlG verpflichtet, bestimmte Vorschriften von großen Kapitalgesellschaften zu erfüllen.

Bewertungs- und Gliederungsvorschriften werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des HGB angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip).

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Guthaben bei Kreditinstituten werden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten enthalten das für die Prüfung des Jahresabschlusses anfallende Honorar des Wirtschaftsprüfers.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben in Höhe von T€ 25 (Vorjahr: T€ 0) eine Restlaufzeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren sowie in Höhe von T€ 9 (Vorjahr: T€ 0) eine Restlaufzeit über fünf Jahren. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Die JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG ist als Vermögensanlage im Sinne des § 1 (2) Nr. 1 VermAnlG vorgesehen.

Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 durch die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH, Hamburg (Stammkapital: € 25.000,00). Diese wird vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer, Herrn Peter Jäderberg, Kaufmann, Hamburg.

Der Jahresfehlbetrag der JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG wurde auf den Ergebniskonten der Gesellschafter erfasst.

Berichtsjahr Vorjahr
Jahresfehlbetrag 153.078,32 € 2.150,71 €
./. Belastung auf den Ergebniskonten 153.078,32 € 2.150,71 €
= Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 € 0,00 €

Erklärung nach § 23 (2) Nr. 3 Vermögensanlagengesetz

Es wird hiermit versichert, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Der Anhang enthält die die Ansätze in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erläuternden Hinweise.

 

Hamburg, 30. September 2019

Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH,

vertreten durch ihren Geschäftsführer

Peter Jäderberg

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2019 sowie dem Lagebericht der JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG, Hamburg, den folgenden

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019.

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der JC Sandalwood Invest 10 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 30. Juni 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 12. November 2019

Roser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Bischoff, Wirtschaftsprüferin

Faust, Wirtschaftsprüfer

JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Gesellschaft ist Emittentin der Vermögensanlage JC Sandalwood Invest 11. Hierbei erfolgt die Vermögensanlage des Anlegers in Form einer atypsich stillen Beteiligung an der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist in diverse Sandelholz-Plantagen in Australien investiert, indem sie Anteile (Units) an verschiedenen sogenannten Unit Trusts (Sondervermögen australischen Rechts) erworben hat, über die jeweils eine Sandelholz-Plantage treuhänderisch für die jeweiligen Anteilsinhaber (Unit Holder) gepachtet und bewirtschaftet wird.

Die Plantagen werden bzw. wurden von dem erfahrenen australischen Unternehmen Quintis Ltd. (Quintis) und ihren Tochterunternehmen angepflanzt. Quintis ist auch mit der laufenden Plantagenbewirtschaftung beauftragt. Nach der Ernte werden die Sandelholzbäume (ausschließlich von der Art Santalum album, sog. „Indisches Sandelholz“) von Quintis in diverse Öl- und Holzprodukte verarbeitet und auf verschiedenen, weltweiten Absatzmärkten verkauft.

II. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, vom 15. Juli 2019, deuten die aktuellen Konjunkturindikatoren auf eine verhaltene Entwicklung im zweiten Vierteljahr hin 1 und dies nach einer überraschend starken Entwicklung der deutschen Wirtschaft im ersten Quartal. Die Signale aus dem Dienstleistungssektor legen nahe, dass das starke Wachstum zum Jahresauftakt im zweiten Quartal etwas nachlassen dürfte. Zudem hält die industrielle Schwächephase weiter an. Die Industrieproduktion hat sich zuletzt zwar auf niedrigem Niveau etwas erholt, zeigt aber schon seit dem Jahreswechsel 2017/18 eine abwärtsgerichtete Tendenz. Die schwache Auftragslage und das eingetrübte Geschäftsklima signalisieren, dass die deutlich gedämpfte Industriekonjunktur anhalten dürfte. Zuletzt verzeichnete das Baugewerbe ebenfalls kräftige Produktionsrückgänge, allerdings von einem sehr hohen Niveau aus. Auch wenn die Dynamik am Arbeitsmarkt im Zuge der konjunkturellen Abschwächung inzwischen nachlässt, kommen von ihm nach wie vor merkliche binnenwirtschaftliche Auftriebskräfte. Die Beschäftigung nimmt weiter zu, wenn auch verlangsamt, und Einkommenszuwächse stimulieren den privaten Konsum. Der Staat sorgt für fiskalische Impulse und fördert damit neben dem privaten Konsum auch die staatlichen Konsum- und Investitionsausgaben. Nach der sich abzeichnenden verhaltenen Entwicklung im zweiten Vierteljahr könnten die Auftriebskräfte wieder stärker zum Tragen kommen, wenn sich das außenwirtschaftliche Umfeld wieder beruhigen würde. Derzeit bestehen jedoch erhebliche Abwärtsrisiken, nicht zuletzt durch die Handelskonflikte, den Brexitprozess und geopolitische Spannungen.

1 Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15. Juli 2019 „Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2019“ (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2018/20180713-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-juli-2018.html)

Die Weltkonjunktur befindet sich angesichts der genannten Risiken derzeit in einer Schwächephase. Im April waren sowohl bei der globalen Industrieproduktion als auch beim Welthandel rückläufige Entwicklungen zu beobachten. Die industrielle Erzeugung verlief dabei in den entwickelten Volkswirtschaften und in den Schwellenländern schwach. Der Stimmungsindikator IHS Markit PMI für die globale Industrie ging im Juni erneut zurück und lag unter seiner Wachstumsschwelle. Das ifo Weltwirtschaftsklima hat sich, nachdem es zuvor viermal in Folge zurückgegangen war, im zweiten Quartal zwar leicht erholt, blieb aber weiterhin unterkühlt. Vor dem Hintergrund dieser Indikatorenlage und der Ballung globaler Risiken gehen die internationalen Organisationen von einer weniger dynamischen, aber weiterhin aufwärtsgerichteten weltwirtschaftlichen Entwicklung aus.

Neben der allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklung einzelner Staaten und Regionen beeinflusst unter anderem die zukünftige Entwicklung der Nachfrage nach Indischem Sandelholz die wirtschaftliche Entwicklung der JC Sandalwood Invest 11 im besonderen Maße.

Die Marktaussichten für Indisches Sandelholz sind durch ein zunehmend geringer werdendes Angebot an wildwachsendem, legalem Indischen Sandelholz geprägt. In Indien unterliegt der Verkauf und Export bereits seit Jahren Beschränkungen. Die zunehmende Knappheit an natürlichem Indischen Sandelholz führt zu einem Nachfrageüberhang nach Indischem Sandelholz, der (schon aufgrund der langen Wachstumsdauer des Sandelholzes) voraussichtlich noch über Jahre anhält.

Wie aus einer umfassenden Marktstudie der international anerkannten Unternehmensberatungsgesellschaft McKinsey aus dem Jahr 2016 hervorgeht (McKinsey-Marktstudie), betrug die weltweite Nachfrage nach Sandelholz ca. 56.000 Tonnen, wovon der auf Indisches Sandelholz entfallende Konsum bei 3.600 – 6.400 Tonnen lag. Dies entspricht einem Marktanteil am weltweiten Sandelholzmarkt von ca. 6,43 % – 11,43 %. Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Indischem Sandelholz bis zum Jahr 2025 auf 16.900 – 23.500 Tonnen steigen wird, hauptsächlich getrieben durch die Nachfrage aus dem chinesischen Möbelmarkt, den religiösen Märkten in Indien, der Aromatherapie und dem Pharmabereich.

Verwendung findet Indisches Sandelholz-Öl auch in der Parfüm- und Kosmetikindustrie. Nachdem Indisches Sandelholz-Öl in diesem Bereich aufgrund seiner knappen Verfügbarkeit zunehmend durch synthetische, oft minderwertige Ersatzstoffe substituiert wurde, eröffnet das zunehmende Bewusstsein der Konsumenten für natürliche, qualitativ hochwertige und nachhaltige Produkte hier Möglichkeiten, Marktpotentiale für authentisches Indisches Sandelholz wiederzugewinnen.

Die derzeitige Nachfrage wird überwiegend gar nicht oder, wenn doch, durch Fälschungen sowie aus Raubbau (und somit illegalen Quellen) bedient, denn die legale Produktion in Indien liegt laut der McKinsey-Marktstudie bei rund 200 – 300 Tonnen pro Jahr und dessen Ausfuhr ist streng sanktioniert.

Weltweit einzig unserem Asset-Partner Quintis ist es gelungen, Indisches Sandelholz nachhaltig in kommerziell relevanter Größenordnung und in pharmazeutischer Qualität im Plantagenbetrieb im tropischen Norden Australiens anzubauen.

Mit Wirkung zum 30. Oktober 2018 hat die Quintis (Australia) Pty Ltd. das Geschäft der Quintis und ihrer Tochtergesellschaften übernommen und führt nunmehr das Unternehmen Quintis fort. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden die Geschäftsbeziehungen der Jäderberg-Gruppe und der Trusts mit der Quintis als Asset-Partner.

Die Übernahme des Unternehmens der Quintis und deren Tochtergesellschaften durch die Quintis (Australia) Pty Ltd. erfolgte im Rahmen einer Voluntary Administration im Wege eines sog. Deed of Company Arrangements. Im Einzelnen:

Das Management von Quintis hatte sich im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2016/17 entschlossen, die Quintis Ltd.-Aktie freiwillig vom Börsenhandel aussetzen zu lassen, da der Aktienkurs um rd. 80 % eingebrochen war. Nachdem die von Quintis in der Folge mit diversen Interessenten geführten Verhandlungen über eine Rekapitalisierung und Restrukturierung des Unternehmens zunächst nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten, entschloss sich die Unternehmensführung von Quintis im Januar 2018, das Verfahren der sog. Voluntary Administration einzuleiten. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Insolvenzverfahrens nach australischem Recht, dessen primäres Ziel nicht die Liquidation, sondern die Sicherung und der Fortbestand des Unternehmens bzw. seiner Geschäftstätigkeit ist. Parallel wurden seitens besicherter Anleihegläubiger von Quintis (mehrheitlich die Fa. BlackRock Inc) sog. Receiver als Verwalter des Sicherungsvermögens bestellt.

Im Rahmen der Voluntary Administration wurden die Verhandlungen über eine Rekapitalisierung und Restrukturierung des Unternehmens der Quintis von den bestellten Receivern und Voluntary Administrators fortgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Am 31. Mai 2018 legten die Receiver der Gläubigerversammlung der Quintis ein Angebot der Anleihegläubiger (mehrheitlich BlackRock Inc) in Form eines sog. Deed of Company Arrangements vor, über eine neue Gesellschaft (Quintis (Australia) Pty Ltd.) das Unternehmen und das Geschäft der Quintis sowie deren Tochtergesellschaften zu übernehmen und fortzuführen sowie dem Geschäft frisches Kapital in einer Größenordnung von AUD 125 – 175 Mio. zuzuführen, um dessen langfristige Finanzierung sicherzustellen. Die Gläubigerversammlung stimmte dem Deed of Company Arrangement und der vorgeschlagenen Übernahme und Fortführung des Geschäfts der Quintis am 8.Juni 2018 zu.

Die für das Wirksamwerden der Übernahme des Geschäfts der Quintis und deren Tochtergesellschaften durch die Quintis (Australia) Pty Ltd. erforderliche gerichtliche Bestätigung wurde am 4. Oktober 2018 erteilt, und die Übernahme wurde am 30. Oktober 2018 wirksam. Gleichzeitig wurde die Verwaltung von Quintis durch die bestellten Receiver beendet.

Im Rahmen der Übernahme wurden die Tochtergesellschaften der Quintis von der Quintis (Australia) Pty Ltd. übernommen und das operative Plantagengeschäft, insbesondere das Plantagenmanagement und das diesbezügliche Personal der Quintis auf die Fieldpark Pty Ltd., eine Tochtergesellschaft der Quintis (Australia) Pty Ltd., übertragen. Gleichzeitig ist die Fieldpark Pty Ltd. in diesem Zusammenhang anstelle der Quintis auch als neuer Plantation Manager in die von den Trusts geschlossenen Lease and Management Agreements (LMA) für die verschiedenen Plantagen eingetreten. Im Zuge der entsprechenden Novation und Bestätigung der LMA wurden auch verschiedene Vertragsklauseln der LMA angepasst, insbesondere werden die Kosten der Plantagenbewirtschaftung nicht mehr nach im Voraus vereinbarten Pauschalbeträgen, sondern nunmehr nach tatsächlich angefallenem Aufwand ausgeglichen.

Gesellschafter der Quintis (Australia) Pty Ltd., die Quintis im Zuge der Übernahme mit frischem Kapital in Höhe von rd. AUD 145 Mio. für die langfristige Finanzierung des Geschäfts ausgestattet haben, ist mehrheitlich mittelbar BlackRock Inc, eine der weltweit größten unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaften mit einem verwalteten Vermögen von mehr als € 5 Billionen (Stand 2017).

Sowohl der Chief Executive Officer (CEO) von Quintis, Julius Matthys, als auch der Chief Financial Officer (CFO), Alistair Stevens, setzen ihre Tätigkeit für Quintis auch nach Übernahme durch die Quintis (Australia) Pty Ltd. fort.

Durch die Übernahme von Quintis wurde eine solide Grundlage für die langfristige Finanzierung unseres australischen Asset-Partners gesichert.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019. Es handelt sich um ein abweichendes Wirtschaftsjahr.

Der Verkaufsprospekt JC Sandalwood Invest 11 wurde am 14. November 2018 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gebilligt und anschließend veröffentlicht.

In der Zeit vom 15. November 2018 bis zum 30. Juni 2019 wurden Einlagen von atypisch stillen Gesellschaftern in Höhe von insgesamt T€ 1.610 eingeworben. Davon wurden bis zum Abschlussstichtag T€ 373 eingezahlt. Hiervon wurden bis zum Abschlussstichtag T€ 307 in insgesamt 141.550 Plantagenanteile (Units) wie folgt investiert:

67.350 Units an der Plantage Eagle Park in Northern Territory,

19.200 Units an der Plantage Sexton in Queensland,

15.500 Units an der Plantage Elliot in Queensland,

39.500 Units an der Plantage Howie/Manaroo in Northern Territory (NT2016).

Die Anschaffungskosten in australischen Dollar betrugen insgesamt AUD 521.504,59, was einem durchschnittlichen Anschaffungspreis von AUD 3,68 pro Unit entspricht.

Der Kapitaleinwerbungsverlauf liegt mit 32,27 % des prognostizierten Kapitals unter den im Verkaufsprospekt angenommenen Zahlen.

Ertragslage

Die Gesellschaft hat, bedingt durch die Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit, noch keine Erlöse erzielt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 71 setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Vermittlungsprovisionen in Höhe von T€ 50, Konzeptionsgebühren in Höhe von T€ 6, Investment- und Anlegerbetreuung in Höhe von T€ 4, Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung in Höhe von T€ 2 sowie Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von T€ 6.

Finanzlage

Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die Einzahlungen der atypisch stillen Gesellschafter in Höhe von insgesamt T€ 373 dominiert. Die Liquidität hat sich stichtagsbezogen zum 30. Juni 2019 gegenüber dem Vorjahr um T€ 17 verbessert. Von den Liquiditätsmitteln sind T€ 307 in Plantagenanteilen angelegt, die bilanziell unter den Finanzanlagen ausgewiesen werden.

Die Zahlungsfähigkeit von JC Sandalwood Invest 11 war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme stieg im Vergleich zum Vorjahr von T€ 3 auf T€ 327. Von der Bilanzsumme entfielen auf Plantagenanteile T€ 307; dies entsprach 93,9 % (Vorjahr: 0,0 %) aller Vermögenswerte.

Die liquiden Mittel erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 17 auf T€ 20.

Das Eigenkapital erhöhte sich um T€ 302 auf T€ 303 und repräsentiert 92,7 % (Vorjahr: 33,3 %) der Bilanzsumme. Positive Effekte ergeben sich aus der Erhöhung der Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter in Höhe von T€ 373 sowie durch eine Erhöhung der liquiden Mittel um T€ 17. Dem stehen die Verlustzuweisungen in Höhe von T€ 71 aus dem laufenden Jahr gegenüber.

Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene Verbindlichkeit in Höhe von T€ 10 bestand gegenüber der Vermögensanlage JC Sandalwood Invest 10 (JC10), da ein Kommanditanteil der JC10 in dieser Höhe irrtümlich auf das Konto der JC11 überwiesen wurde. Dieser Betrag ist mittlerweile ausgeglichen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 5 bestanden gegenüber der Jäderberg & Cie. GmbH für die Investment- und Anlegerbetreuung für das Wirtschaftsjahr 2018/19. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 2 bestanden gegenüber der Komplementärin für die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für das Wirtschaftsjahr 2018/19.

Die Rückstellungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 5 auf T€ 7.

III. Vergütungsbericht im Sinne des § 24 (1) VermAnlG

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Gesamtvergütungen im Sinne des § 24 (1) Nr. 1 VermAnlG in Höhe von € 62.407,75 gezahlt. Die Vergütungen erhielten insgesamt zwei Begünstigte. Die Gesamtvergütungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

Art fix/variabel Betrag (in €) Begünstigter
1. Haftungsvergütung Fix/zeitanteilig 1.10.18-30.6.19 573,91 Jäderberg & Cie. Invest- ment Verwaltungs-GmbH
2. Geschäftsführungsvergütung Fix/zeitanteilig 1.10.18-30.6.19 1.707,38 Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
3. Vermittlungsprovisionen variabel 50.234,19 Jäderberg & Cie. GmbH
4. Konzeptionsvergütungen variabel 5.587,96 Jäderberg & Cie. GmbH
5. Investmentbetreuungsvergütung variabel 2.869,54 Jäderberg & Cie. GmbH
6. Anlegerbetreuungsvergütung variabel 1.434,77 Jäderberg & Cie. GmbH
Gesamtsumme 62.407,75

Es wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Vergütungen im Sinne des § 24 (1) Nr. 2 VermAnlG wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gezahlt und sind konzeptionsgemäß auch nicht vorgesehen.

IV. Prognosebericht

Unter der Voraussetzung der Billigung eines derzeit im Entstehungsprozess befindlichen Fortführungsprospektes durch die BaFin im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020, planen wir prospektgemäß die Einwerbung von weiteren Einlagen von atypisch stillen Gesellschaftern, um hierdurch weitere Plantageninvestments zu tätigen.

Prospektgemäß wird für das Geschäftsjahr 2019/20 ein negatives Jahresergebnis erwartet.

V. Chancen- und Risikobericht

Die Marktaussichten sind durch ein zunehmend geringer werdendes Angebot an wild wachsendem Indischen Sandelholz geprägt. Indisches Sandelholz und Indisches Sandelholz-Öl sind insbesondere in Indien und China seit Jahrhunderten traditionell und kulturell verwurzelte Handelsgüter. Bereits hieraus ergibt sich voraussichtlich ein zunehmender Nachfrageüberhang. Hinzu kommt die Erschließung neuer Absatzmärkte, insbesondere auf dem Sektor der dermatologischen Heilmittel in der westlichen Welt sowie die geplante Ausweitung auf margenträchtige, verschreibungspflichtige Pharmazeutika.

Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsbetriebs hängt von einer Reihe von Einflussfaktoren, wie z.B. land- und forstwirtschaftliche sowie klimatische Risiken, Marktrisiken, Prognoserisiken, Kapitalaufbringungsrisiken oder Kosten- und Liquiditätsrisiken ab. Diese sowie weitere, bislang nicht erkennbare Risiken können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert eintreten und sich in ihrer negativen Wirkung wechselseitig verstärken.

Land- und forstwirtschaftliche sowie klimatische Risiken

Die Bepflanzung der Plantagen und das Wachstum der Indischen Sandelholz-Bäume und damit auch der Ernteertrag hängen in hohem Maße von den allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen sowie klimatischen Bedingungen (z.B. Bodenqualität, Setzlingsqualität, Wasserversorgung, Temperaturen, laufende Bewirtschaftung etc.) ab. Es besteht das Risiko, dass sich die allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen und/oder klimatischen Bedingungen bezüglich der Plantagen als weniger geeignet für den Anbau von Indischem Sandelholz erweisen als prognostiziert oder dass sich diese Bedingungen – z.B. infolge des Klimawandels – verschlechtern. Es besteht auch das Risiko, dass die für die Bewässerung der Plantagen erforderliche Wasserversorgung zukünftig nicht oder nicht mehr im erforderlichen Maße sichergestellt ist. Ebenfalls kann es zu Fehlern oder ungeeigneten Maßnahmen bei der Plantagenbewirtschaftung kommen. All dies kann zu einer Verzögerung der Ernte, zu einem geringeren Ernteertrag und zu schlechterer Quantität und Qualität des geernteten Indischen Sandelholzes und der daraus verarbeiteten Produkte, insbesondere des Indischen Sandelholz-Öls, führen. All dies kann sich entsprechend negativ auf das Plantageninvestment der Emittentin auswirken und für den Anleger zu geringeren und/oder späteren Rückflüssen aus der Vermögensanlage sowie zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Marktrisiken

Die zukünftig für Indisches Sandelholz und Indische Sandelholz-Produkte erzielbaren Verkaufspreise haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis des Plantageninvestments und die Entwicklung der Vermögensanlage. Die erzielbaren Preise hängen wiederum maßgeblich von den zukünftigen Marktentwicklungen, insbesondere der Entwicklung von Angebot und Nachfrage ab. Diese werden von vielen Faktoren, wie z.B. der Preisdynamik der verschiedenen Absatzmärkte, der Wettbewerbssituation, der Produktqualität, der globalen Verfügbarkeit natürlichen Sandelholzes, der Verfügbarkeit und dem Preis von Substituten, der Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung und nicht zuletzt dem Geschmack der Verbraucher beeinflusst.

Änderungen der Nachfrage nach Indischem Sandelholz oder der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie das Bestehen etwaiger Handelsbarrieren oder sonstiger handelspolitischer Beschränkungen könnten den Absatz von Indischem Sandelholz und/oder den Zugang zu Absatzmärkten erschweren oder unmöglich machen. Das Auftreten neuer oder die Stärkung der Wettbewerbsposition vorhandener Wettbewerber, insbesondere anderer Plantagenbetreiber, und das hieraus resultierende höhere Angebot an Sandelholz-Produkten sowie der erhöhte Konkurrenzdruck können zu einer nachteiligen Preisentwicklung für Sandelholz und Sandelholz-Produkte und zu einer schwächeren Wettbewerbsposition der Emittentin führen. Es besteht das Risiko, dass natürliches Sandelholz-Öl nicht im prognostizierten Umfang Marktanteile von gegenwärtig eingesetzten Ersatzstoffen (z.B. synthetische oder minderwertigere Öle oder sonstigen Substituten) zurückgewinnt oder dass es nicht gelingt, die prognostizierten Preise für natürliches Sandelholz-Öl am Markt durchzusetzen. Dieses Risiko besteht insbesondere angesichts der zukünftig zunehmenden Erntemengen und damit des Angebots Indischen Sandelholzes, das von Plantagen stammt, die von Quintis bewirtschaftet werden. Neue Technologien und der Fortschritt in der chemischen, technologischen und gentechnischen Forschung und Entwicklung können dazu führen, dass natürliches Indisches Sandelholz-Öl zukünftig besser und/oder in größerem Maße oder zu günstigeren Konditionen als bisher durch Substitute (z.B. synthetische Öle) ersetzt oder hergestellt wird. Ferner besteht das Risiko, dass auf natürlichem Sandelholz-Öl basierende Heilmittel und Medikamente, die gegenwärtig oder zukünftig entwickelt werden, nicht nur in geringerem Umfang oder mit erheblicher Verzögerung eine Marktreife erlangen. Sämtliche vorstehend genannten Risiken können dazu führen, dass sich die Marktverhältnisse für natürliches Indisches Sandelholz und Sandelholz-Produkte nicht wie prognostiziert oder rückläufig entwickeln und geringere Preise sowie eine sinkende Nachfrage nach natürlichem Indischen Sandelholz-Öl zur Folge haben. Dies würde sich negativ auf die Liquiditätsrückflüsse aus dem Plantageninvestment der Gesellschaft auswirken und kann für den Anleger eine Reduzierung der Rückflüsse und einen Teilverlust der Vermögensanlage zur Folge haben.

Prognoserisiken

Von wesentlicher Bedeutung für das wirtschaftliche Ergebnis des Plantageninvestments und damit der Vermögensanlage sind u.a. die Quantität und die Qualität des Indischen Sandelholzes, das zukünftig geerntet werden kann, sowie die zukünftig für Sandelholz und Sandelholz-Produkte, insbesondere für Sandelholz-Öl, auf dem Weltmarkt erzielbaren Preise. Diese Parameter werden nicht nur von den klimatischen und forstwirtschaftlichen Bedingungen und der Qualität der Aufzucht beeinflusst, sondern von einer Reihe weiterer Faktoren, insbesondere den zukünftigen Marktbedingungen. Es ist nicht möglich, verlässliche Prognosen über die Ertragskraft der Sandelholz-Plantagen und über die erzielbaren Preise für Sandelholz-Produkte für den Zeitraum bis zur Ernte und Verwertung der Plantagen aufzustellen. Dasselbe gilt für andere Zukunftseinschätzungen mit Prognosecharakter. Viele der darauf beruhenden Unwägbarkeiten befinden sich außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft. Es besteht das Risiko, dass die künftigen Rahmenbedingungen von denen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unterstellten Annahmen und Prognosen abweichen (z.B. zum Kernholzanteil und Ölgehalt) oder sich die Annahmen und Prognosen bezüglich der künftigen Preisentwicklung als falsch herausstellen, so dass prognostizierte Ergebnisse nicht erzielt werden. Dieses Risiko gilt in besonderem Maße, weil der kommerzielle Anbau Indischen Sandelholzes immer noch ein Pionierprojekt darstellt. Es kann deswegen landwirtschaftlichen und sonstigen Risiken unterliegen, die derzeit noch nicht absehbar sind oder nur unzureichend beurteilt werden können. Ferner besteht ein Prognoserisiko in besonderem Maße, weil aufgrund des gegenwärtig sehr knappen Angebotes an legalem Indischem Sandelholz und Verzerrungen durch Angebote von illegal gerodetem Sandelholz und Fake-Produkten aktuell nur wenige verlässliche Marktdaten zur Verfügung stehen. All diese Risiken können das Plantageninvestment der Gesellschaft negativ beeinflussen und für den Anleger zu geringeren und/oder späteren Rückflüssen und zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Kapitalaufbringungsrisiken

Es besteht das Risiko, dass es der Gesellschaft nicht gelingt, die Vermögensanlage im geplanten Umfang und/oder mit der geplanten Geschwindigkeit zu platzieren, und dass die Gesellschaft mit einem geringeren Eigenkapital oder später als geplant geschlossen wird. Ebenfalls ist möglich, dass gezeichnete Einlagen atypsich stiller Gesellschafter nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise eingezahlt werden oder von bestehenden Widerrufsrechten Gebrauch gemacht wird. Mithin besteht das Risiko, dass die Gesellschaft Plantagenanteile nicht im geplanten Umfang und/oder erst zu späteren Zeitpunkten und damit zu höheren Preisen als geplant erwerben kann. Da ein Teil der Kosten (insbesondere die Gesellschaftskosten) von der Höhe des eingeworbenen Eigenkapitals unabhängig ist, hätte ein geringeres Eigenkapital ferner eine höhere relative Kostenbelastung zur Folge. All dies kann sich negativ auf das Plantageninvestment der Gesellschaft auswirken und zur Folge haben, dass Auszahlungen an den Anleger nicht zum vorgesehenen Termin und/oder nicht in geplanter Höhe erfolgen, bis hin zum Teilverlust der Vermögensanlage des Anlegers.

Kostenrisiken

Kostensteigerungen in Bezug auf die Plantagenbewirtschaftung und Versicherung sowie die Ernte, den Transport, die Verarbeitung und die Vermarktung des Sandelholzes oder die Steigerung sonstiger Kosten und das Auftreten unvorhergesehener Ausgaben der Gesellschaft oder der Trusts würden einen negativen Effekt auf das Ergebnis des Plantageninvestments und damit auch auf die Höhe und die Zeitpunkte der Auszahlungen an den Anleger haben. Es besteht ferner das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken und sich Liquiditätsrisiken realisierten. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Plantageninvestments der Gesellschaft auswirken und kann für den Anleger zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage des Anlegers führen.

Liquiditätsrisiken

Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft oder die Trusts nicht über die erforderliche Liquidität verfügen, um die von ihnen jeweils beabsichtigten Maßnahmen und Geschäfte im geplanten oder erforderlichen Umfang oder zu den jeweils geplanten oder erforderlichen Zeitpunkten umzusetzen. Ferner besteht das Risiko, dass die Gesellschaft oder die Trusts nicht über die erforderliche Liquidität verfügen, um ihre jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Entsprechende Risiken bestehen insbesondere dann, wenn es der Gesellschaft nicht, nicht im erforderlichen Umfang oder nicht rechtzeitig gelingen sollte, die für die Deckung ihrer Kosten und Verpflichtungen notwendige Liquidität durch die zu diesem Zweck beabsichtigte Veräußerung von Plantagenanteilen zu generieren. In diesem Fall bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen kann (z.B. Zinsen im Falle der Aufnahme von Krediten). Gelingt es nicht, die Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft mit weiteren Kosten und zu einer vorzeitigen und nachteiligen Verwertung der Plantagenanteile führen und letztlich eine Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben. All dies kann sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Plantageninvestments der Gesellschaft auswirken und für den Anleger zu einem Teil- oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen Risiken im gebilligten Verkaufsprospekt.

Durch die bereits getätigten Erwerbe von Anteilen an 4 verschiedenen Plantagen verteilt sich das Investitionsrisiko. Dies entspricht der festgelegten Strategie der Gesellschaft.

Aufgrund eines regelmäßigen Reportings durch den Bewirtschafter Quintis und regelmäßige Plantagenbesuche seitens der Geschäftsführung ist eine laufende Information und Kontrolle über die Entwicklung der Plantagen gewährleistet.

VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen verwendeten Finanzinstrumenten zählen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten.

VII. Bericht über Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft unterhält eine Niederlassung in Perth, Australien. Hier wird das operative Plantagengeschäft koordiniert.

VIII. Erklärung der Geschäftsführung

Es wird nach bestem Wissen versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 30. September 2019

Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH,

vertreten durch ihren Geschäftsführer Peter Jäderberg

Bilanz zum 30. Juni 2019

Aktiva

Stand am 30.6.2019 Stand am 30.6.2018
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Beteiligungen 306.502,56 0,00
B. Umlaufvermögen
Guthaben bei Kreditinstituten 20.106,05 2.634,29
326.608,61 2.634,29

Passiva

Stand am 30.6.2019 Stand am 30.6.2018
A. Eigenkapital
I. Kommanditeinlage 3.000,00 3.000,00
II. Einlagen stiller Gesellschafter 372.605,00 0,00
III. Verlustvortrag -2.150,71 0,00
IV. Jahresfehlbetrag -71.126,28 -2.150,71
302.328,01 849,29
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 7.450,00 1.785,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.399,31 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.431,29 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 10.000,00 0,00
16.830,60 0,00
326.608,61 2.634,29

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019

2.5. – 30.06.2018
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -71.126,28 -2.150,71
2. Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag -71.126,28 -2.150,71

(HRA 122942, Amtsgericht Hamburg)

Anhang zum Jahresabschluss per 30. Juni 2019

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 30. Juni 2019 wurde nach den Vorschriften des HGB für Personen- und Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der §§ 23 ff. VermAnlG aufgestellt. Der Anhang bezieht sich auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften, soweit zulässig, angewandt. Dennoch ist die Gesellschaft nach § 24 VermAnlG verpflichtet, bestimmte Vorschriften von großen Kapitalgesellschaften zu erfüllen.

Bewertungs- und Gliederungsvorschriften werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des HGB angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-concern- Prinzip).

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.

Guthaben bei Kreditinstituten werden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

Von dem Jahresfehlbetrag entfallen T€ 70 auf die stillen Gesellschafter.

Die Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten enthalten das für die Prüfung des Jahresabschlusses anfallende Honorar des Wirtschaftsprüfers.

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Die JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG ist als Vermögensanlage im Sinne des § 1 (2) Nr. 1 VermAnlG vorgesehen.

Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 durch die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH, Hamburg (Stammkapital: € 25.000,00). Diese wird vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer, Herrn Peter Jäderberg, Kaufmann, Hamburg.

Der Jahresfehlbetrag der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG wurde auf den Ergebniskonten der Gesellschafter erfasst.

Berichtsjahr Vorjahr
Jahresfehlbetrag 71.126,28 € 2.150,71 €
./. Belastung auf den Ergebniskonten 71.126,28 € 2.150,71 €
= Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 € 0,00 €

Erklärung nach § 23 (2) Nr. 3 Vermögensanlagengesetz

Es wird hiermit versichert, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Der Anhang enthält die die Ansätze in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erläuternden Hinweise.

 

Hamburg, 30. September 2019

Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH,

vertreten durch ihren Geschäftsführer Peter Jäderberg

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2019 sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019 der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg, den folgenden

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019.

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts�� unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der JC Sandalwood Invest 11 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 30. Juni 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 12. November 2019

Roser GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Bischoff, Wirtschaftsprüferin

Faust, Wirtschaftsprüfer

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JC Sandalwood Invest 12 GmbH & Co. KG

Hinterlegung_2020-05-27

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