Nun, das Unternehmen will wohl Gelder von Investoren einsammeln. Grundsätzlich ist nichts gegen zu sagen, aber wir sind der Meinung, dass man in dieses Unternehmen sicherlich kein Geld investieren sollte.
Geht man in das aktuelle Unternehmensregister, dann findet man dort eine Bilanz aus dem Jahre 2019, die letzte hinterlegte Bilanz. Genau diese Bilanz zeigt aber dann auf den ersten Blick, dass dieses Unternehmen bilanziell überschuldet ist. Und wie man dieser Bilanz entnehmen kann nicht im ersten Jahr.
Oilconnexion Germany GmbHueberschuldetebilanz2019
Aus unserer Sicht ein schlechtes Argument, um von Anlegern Geld einzusammeln. Ich denke aber, das sehen sie als Investor dann möglicherweise genauso.
Sollte es aber zu einem Darlehensvertrag kommen, dann behält sich das Unternehmen vor, den dann auch mit einer anderen Gesellschaft abzuschließen. Hier benennt man in einem Schreiben an einen interessierten Investor, dass dies eine TAS Grundbesitz GmbH sein könnte. Auch diese Gesellschaft haben wir uns einmal angeschaut. Im Gegensatz zum vorher genannten Unternehmen ist diese Gesellschaft zumindest einmal nicht bilanziell überschuldet. Hier gibt es ein ausgewiesenes Eigenkapital von über 500TDE.
Betrachtet man jedoch einmal den Wunsch des Unternehmens, bis zu 50 Millionen Euro von Anlegern einzusammeln, dann relativiert sich die Höhe des Eigenkapitals schon. Was wir grundsätzlich auch hier vermissen, ist ein BaFin-gestattetes Prospekt, was man möglicherweise auch deshalb nicht erstellt hat, weil man nur Anlegergelder ab 100.000 Euro annehmen will. Insofern geht man auch bei der BaFin von Profianlegern aus.
Geködert wird aber auch damit, dass die genannte TAS Grundbesitz GmbH eine „Selbstschuldnerische Bürgschaft“ übernimmt. Hört sich toll an, aber auf Grundlage dieser Bilanz und des dort ersichtlichen Eigenkapitals könnte das dann aber auch im schlechtesten Fall eben nicht ausreichen, um Ansprüche von Anlegern abzusichern.
Man muss sich aber hier auch einmal die Frage stellen, ob die Übernahme dieser Bürgschaft nicht dann wiederum bedeuten kann, dass man hier im Einlagegeschäft sein könnte. Dazu haben wir dann heute einmal die BaFin angefragt. Wir können uns an ähnliche Fälle erinnern, wo die BaFin dann gesagt hat „Einlagegeschäft“.
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