Zitat aus der aktuellen Bilanz:
Die Gesellschaft ist zum Stichtag 31.12.2020 bilanziell überschuldet.
Zur Sicherung des Fortbestandes der Gesellschaft wurde zwischen den Kommanditisten und der Gesellschaft ein qualifizierter Rangrücktritt vertraglich vereinbart.
Danach treten die Kommanditisten mit ihren sämtlichen Forderungen aus den der Gesellschaft gewährten Darlehen und den auf diese aufgelaufenen Zinsen im Rang hinter allen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen anderer Gläubiger zurück. Die Darlehensgeber bzw. die Kommanditisten können eine Tilgung der genannten Forderungen nur aus zukünftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen verlangen.
Der vereinbarte qualifizierte Rangrücktritt seitens der Kommanditisten beläuft sich auf EUR 205.522,22. Bei einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zum 31.12.2020 in Höhe von EUR 254.295,40 ist die Gesellschaft daher i. H. v. EUR 48.773,18 bilanziell überschuldet.
Da die Fortführung des Unternehmens von der Geschäftsführung jedoch als überwiegend wahrscheinlich eingeschätzt wird, liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn vor, § 19 Abs. 2 InsO.
Die Einschätzung der Geschäftsführung wird dabei von den Erwartung getragen, dass die gerade erst gegründete und noch im Aufbau befindliche Unternehmensgruppe über künftige Beteiligungen Ertragspotentiale in erheblichem Umfang bieten wird.
Wie sagt man so schön:
Kommentar hinterlassen