Auch hier haben wir uns den Anbieter einmal genauer angeschaut. Was wir als Erstes zu meckern haben, ist, dass die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz aus dem Jahre 2020 stammt. Nach dieser Bilanz ist das Unternehmen bilanziell überschuldet, was nicht zu verwechseln ist mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung.
Aber genau deshalb, wegen der vorhandenen bilanziellen Überschuldung, wäre ein Blick in die Bilanzen 2021/2022 sehr wichtig gewesen aus unserer Sicht.
123 Invest GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
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Angaben unter der Bilanz für das Geschäftsjahr 2020 A. Rechtliche Verhältnisse I. Handelsregister und Gesellschaftsvertrag Die 123 Invest GmbH wurde am 7. Juli 2011 gegründet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Düsseldorf unter der Registernummer HRB 72439 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Gegenstand des Unternehmens Der Unternehmensgegenstand umfasst die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Erzeugnissen der Informationstechnologie und die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich, insbesondere die Entwicklung und Weiterentwicklung von Software und Algorithmen für den Finanzmarkthandel sowie deren Vertrieb und Nutzungsüberlassung an Dritte, sowie Verpachtung, Vermietung oder Vermittlung jeglicher Nutzungsmöglichkeiten von EDV-Anlagen, insbesondere Co-Location Servern und einschlägigem Zubehör und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten zum Beispiel nach dem KWG oder § 34 c/f GewO. Zentrales Geschäftsfeld der Gesellschaft ist die Entwicklung und der Betrieb der 123 Invest-Handelssysteme, sowie deren Vertrieb. Wesentliche Einnahmequellen der 123 Invest GmbH stellen Einnahmen aus Dienstleistungen und Entwicklungen dar. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzes (§§ 242 bis 256 a HGB und §§ 264 bis 288 HGB) sowie der ergänzend zu berücksichtigenden Vorschriften zur Bilanz gemäß § 42 GmbHG aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 267 i.V.m. §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Fremdwährungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. III. Bewertungsmethoden Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Es liegt keine Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO vor. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Anteile an verbundenen Unternehmen werden nach den Regeln für Finanzanlagen bilanziert, dauerhafte Wertminderungen werden gegebenenfalls berücksichtigt, das Wertaufholungsgebot wird beachtet. Soweit Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten einbezogen werden, erfolgt deren Bewertung nach den Vorschriften des § 254 HGB. Für Bestände in Finanzinstrumenten, die nicht in Bewertungseinheiten einbezogen werden, erfolgt die Ermittlung des aktuellen Börsen- oder Marktpreises auf den Bilanzstichtag. Die Bewertung erfolgt sodann unter Beachtung des Imparitätsprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag in Höhe von 25.000,00 EUR angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Eine bilanzielle Überschuldung nach § 19 InsO liegt nicht vor, da bei den darstellten Verbindlichkeiten mitunter Rangrücktrittserklärungen in angegebener Höhe vereinbart worden sind. Zudem besteht eine positive Fortbestehensprognose. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern der Tageswert im Einzelfall höher lag, wurde dieser Ansatz gewählt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten oder einem, je nach Dauer der Wertminderung, niedrigeren beizulegendem Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger üblicher kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. C. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind im Wesentlichen beibehalten worden. D. Angaben zu Bilanzpost en I. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: EUR 15.527,71 mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: -als Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt: 3.256.000,00 E. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung wird von Herrn Jan-Patrick Krüger, Düsseldorf wahrgenommen.
Düsseldorf, den 15. August 2021 gez. Jan-Patrick Krüger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. August 2021 |
Unsere Bilanzanalyse:
Basierend auf der bereitgestellten Bilanz der 123 Invest GmbH für das Geschäftsjahr 2020 lässt sich folgende Analyse erstellen:
1. Bilanzstruktur und finanzielle Lage:
– Die Bilanzsumme beträgt 4.086.662,01 Euro.
– Es liegt eine bilanzielle Überschuldung vor, da ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 1.974.070,15 Euro ausgewiesen wird.
– Das Eigenkapital ist negativ (-1.974.070,15 Euro), was auf eine sehr angespannte finanzielle Situation hindeutet.
2. Anlagevermögen:
– Das Anlagevermögen beträgt 1.753.071,00 Euro, wovon der Großteil (1.746.501,00 Euro) aus Finanzanlagen besteht.
– Dies deutet auf eine Holding-Struktur oder wesentliche Beteiligungen hin.
3. Umlaufvermögen:
– Das Umlaufvermögen beträgt 359.520,86 Euro, wobei der Großteil aus Forderungen besteht.
– Die liquiden Mittel sind mit 38.596,92 Euro relativ gering.
4. Verbindlichkeiten:
– Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt 3.537.545,29 Euro, wovon der Großteil (3.276.972,39 Euro) als „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen wird.
– Es bestehen Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in Höhe von 3.256.000,00 Euro mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
5. Ergebnissituation:
– Es wurde ein Jahresfehlbetrag von 1.136.919,67 Euro erwirtschaftet.
– Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr beträgt -862.150,48 Euro.
6. Besonderheiten:
– Trotz der bilanziellen Überschuldung wird von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da laut Anhang keine Überschuldung im Sinne des § 19 InsO vorliegt.
– Es bestehen Rangrücktrittserklärungen für einen Teil der Verbindlichkeiten.
– Es wird eine positive Fortbestehensprognose erwähnt.
Fazit:
Die finanzielle Lage der 123 Invest GmbH erscheint äußerst angespannt. Die bilanzielle Überschuldung und der hohe Jahresfehlbetrag deuten auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hin. Die Fortführung des Unternehmens scheint stark von den Nachrangdarlehen und Rangrücktrittserklärungen abhängig zu sein. Potenzielle Investoren oder Geschäftspartner sollten diese Situation sehr kritisch betrachten und weitere Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und zur Tragfähigkeit des Geschäftsmodells einholen.
Unsere Investmentanalyse von der Webseite:
Als Anleger sollte man bei diesem Angebot sehr vorsichtig sein und einige kritische Punkte beachten:
Hohe versprochene Renditen: Die angebotenen Zinssätze von 6,00% und 6,50% p.a. sowie die behauptete durchschnittliche Performance von 20,31% p.a. sind außergewöhnlich hoch. Solch hohe Renditen sind oft ein Warnsignal für erhöhte Risiken.
Mangelnde Transparenz: Es werden keine detaillierten Informationen über die genaue Funktionsweise des Algorithmus oder die spezifischen Risiken des Handelsansatzes gegeben.
Totalverlustrisiko: Es wird nicht explizit auf das Risiko eines Totalverlusts hingewiesen, was bei solchen Investments durchaus möglich ist. Algorithmic Trading kann sehr riskant sein, besonders wenn die Strategien nicht robust sind oder Marktbedingungen sich ändern.
Emittentenrisiko: Als Anleihe ist das Investment direkt vom Erfolg und der Zahlungsfähigkeit des Emittenten abhängig. Bei einem Scheitern des Unternehmens droht der Totalverlust.
Illiquidität: Es gibt keine Informationen über einen Sekundärmarkt. Anleger könnten Schwierigkeiten haben, ihr Investment vor Laufzeitende zu verkaufen.
Komplexität: Algorithmic Trading ist ein komplexes Feld. Viele Anleger könnten Schwierigkeiten haben, die Risiken vollständig zu verstehen.
Übertriebene Marketingsprache: Begriffe wie „revolutionär“ und „transformativ“ sollten skeptisch betrachtet werden.
Fehlende historische Daten: Obwohl von 13 Jahren Markterfahrung gesprochen wird, fehlen konkrete, verifizierbare Leistungsdaten über einen längeren Zeitraum.
Totalverlustrisiko: Es muss nochmals betont werden, dass bei solchen Investments ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist. Dies wird im Werbetext nicht ausreichend hervorgehoben.
Anleger sollten vor einer Investitionsentscheidung unbedingt unabhängige Finanzberatung in Anspruch nehmen, den Prospekt (falls vorhanden) gründlich studieren und sich der erheblichen Risiken bewusst sein, die mit solch einem Investment einhergehen.
Kritische Analyse des Wertpapierprospekts der „123 Invest Performance IV (Dual-Tranche)“ aus Anlegersicht
Einleitung
Der Wertpapierprospekt der „123 Invest Performance IV (Dual-Tranche)“ bietet eine Investitionsmöglichkeit in Inhaberschuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz von 6,00% für Tranche A und 6,50% für Tranche B. Die Emission ist auf einen Gesamtnennbetrag von bis zu 15 Millionen Euro begrenzt. Der folgende Bericht analysiert die Risiken und Chancen dieser Investition aus der Sicht eines potenziellen Anlegers.
Risikofaktoren
Liquiditätsrisiken: Die Emittentin investiert die zufließenden Mittel in die Konzernmutter, welche ebenfalls Investitionsverträge mit einer weiteren Konzerngesellschaft abgeschlossen hat. Diese Struktur führt zu erhöhten Liquiditätsrisiken, da die Rückzahlung der Schuldverschreibungen von der Fähigkeit der Konzernmutter abhängt, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen .
Struktureller Nachrang: Es besteht ein struktureller Nachrang der Gläubiger der Schuldverschreibungen gegenüber anderen Gläubigern der Gesellschaften der Unternehmensgruppe. Dies bedeutet, dass im Fall einer Insolvenz andere Gläubiger vorrangig bedient werden könnten .
Abhängigkeit von Schlüsselpersonen: Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und der investiv finanzierten Unternehmen hängt wesentlich von der Qualifikation und dem Einsatz der geschäftsführenden Personen und Führungskräfte ab. Der Verlust von Schlüsselpersonen stellt ein erhebliches Risiko dar .
Mangelnde finanzielle Transparenz: Es bestehen begrenzte Informationen über die finanzielle Situation der Unternehmensgruppe, was die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Emittentin erschwert .
Chancen
Hoher Zinssatz: Die Schuldverschreibungen bieten einen festen jährlichen Zinssatz von 6,00% bzw. 6,50%, was im aktuellen Niedrigzinsumfeld attraktiv erscheinen mag .
Geografische Diversifikation: Das öffentliche Angebot richtet sich an Investoren in Deutschland, Österreich und Luxemburg, was eine breite Investorenbasis ermöglicht .
Flexibilität durch Umtauschangebot: Bestehende Inhaber der „123 Invest Performance (Dual-Tranche) A 4,15% / B 4,45%“-Schuldverschreibungen können ihre Wertpapiere in die neuen Schuldverschreibungen umtauschen, was zusätzliche Flexibilität bietet .
Empfehlungen für Anleger
Sorgfältige Prüfung: Potenzielle Anleger sollten ihre Investitionsentscheidung auf einer gründlichen Prüfung des gesamten Prospekts basieren und nicht nur auf dieser Zusammenfassung.
Risikoabschätzung: Aufgrund der genannten Risikofaktoren sollten Anleger die eigene Risikobereitschaft kritisch hinterfragen und abwägen, ob sie die genannten Liquiditäts- und Abhängigkeitsrisiken tragen können.
Diversifikation: Eine Investition in diese Schuldverschreibungen sollte nur einen Teil eines breit diversifizierten Portfolios ausmachen, um das Risiko zu streuen.
Beratung einholen: Es wird empfohlen, vor einer Investitionsentscheidung eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Zusammenfassend bietet die „123 Invest Performance IV (Dual-Tranche)“ Schuldverschreibungen zwar attraktive Zinssätze, ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden, die sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden müssen.
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