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Anlegerschutz

Totalverlustrisiko: A.B.E. Akademie Ltd. & Co. KG

kpuljek (CC0), Pixabay
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Was für eine gesellschaftsrechtliche Konstruktion. Nun gut, aber natürlich besteht auch hier ein Totalverlustrisiko für jeden Anleger, der sich an diesem Investment beteiligt.

FireShot Capture 493 – unternehmensdetails_ ABE Akademie – www.anleger-beteiligungen.de

A.B.E. Akademie Ltd. & Co. KG

Geschäftsführer:
Jens Hopf

Branche:
Arbeits- und Feuerschutz

Potsdamer Weg 24
D- 68309 Mannheim

Email:
j.hopf@abe-akademie.de

Internet:
abe-akademie.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Prospekt / Beteiligungsexposé
Pressemitteilungen

 24.11.21
Geschäftsprofil der A.B.E. Akademie Ltd. & Co. KG Herr Jens Hopf

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Genussrechte

Art

Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)

Ausgestaltung
  • Genussrechte
  • Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
  • Anspruch auf Dividendenzahlung
  • Anspruch auf Überschussdividende
  • Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Mindestlaufzeit

5 Jahre

Maximallaufzeit

15 Jahre

Emissionsvolumen

3 Mio. Euro

Kündigungsfrist

Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres

Mindestzeichnung

Einmaleinlage ab 10.000,- Euro

Emissionskosten

Agio 5 % aus der Zeichnungssumme

Anlaufverluste

keine

Dividende / Bonus
  • Grunddividende: 4,5 % p.a. des Beteiligungsbetrages (verhandelbar)
  • Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses

Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse

Zahlung der Dividende

1 x jährlich

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