Auch Bergfürst versucht sich mit einem neuen Kunden-Crowdinvestingprojekt; und auch hier wieder mit der „vermutlich wenig Wert-Werbung“ aus Sicht der sich beteiligenden Anleger an diesem Projekt.
Hier ist von einer Grundschuld die Rede. An welcher Stelle im Grundbuch wird sie dann bitte eingetragen? An erster oder an einer nachrangigen Rangstelle? Nur wenn man das weiß, kann man zum WERT dieser angeblichen Sicherheit eine konkrete Aussage machen. Gleiches gilt für den Hinweis auf ein persönliches Schuldanerkenntnis.
Auch hier kann man den WERT dieser angebotenen Sicherheit erst dann genauer bewerten, wenn man weiß, ob der Geber dieser Schuldanerkenntnis dann im Extremfall auch die Schuld tilgen kann, die er eingegangen ist gegenüber den Anlegern.
Hier die Bergfürst Werbung:
unsere neueste Anlagemöglichkeit führt Sie mal wieder nach Berlin und bietet Ihnen 6,0 % Zinsen. Projektname: Berlin – Charlotten Garten.
Wie immer investieren Sie hier mit den besonderen BERGFÜRST Vorteilen:
➡️ Optimaler Anlegerschutz dank besichertem Bankdarlehen
➡️ Alle angebotenen Projekte vollständig finanziert
➡️ Verzinsung schon während der Emissionsphase
Wer träumt nicht davon? Gemütlich im Grünen wohnen ? und trotzdem urban leben. Der Ortsteil Niederschönhausen im Bezirk Pankow vereint beides!
An diesem Standort entsteht Berlin – Charlotten Garten. Auf einem 913 m² großen Grundstück ist geplant, ein Mehrfamilienhaus und ein Doppelhaus zu errichten.
Die wichtigsten Infos im Überblick
· Projektimmobilie: Neubau bestehend aus einem Mehrfamilienhaus und einem Doppelhaus
· Feste Verzinsung von 6,0 % p.a.
· Maximallaufzeit von 25 Monaten
· Mindestlaufzeit von 6 Monaten
· Sicherheit in Form einer Grundschuld und einem persönlichen abstrakten Schuldanerkenntnis
· Finanzierungsziel: 1.600.000 €
Ein weiteres Produkt mit Totalverlustrisiko:
https://de.bergfuerst.com/immobilien/berlin-pohle
Wieder wird erst am Abend des Vortages darauf hingewiesen, und am nächsten Morgen um sechs Uhr fällt der Startschuss.
Unbedingt genau lesen:
„Solange Forderungen des vorrangig finanzierenden Kreditinstituts bestehen, stehen dem Sicherheitentreuhänder die Grundschulden als Sicherheit zur Bedienung der Rückzahlungsansprüche aus dieser Vermögensanlage zur Verwertung nur zur Verfügung, wenn das vorrangig finanzierende Kreditinstitut der Verwertung zustimmt oder die zu dessen Gunsten bestellte vorrangige Grundschuld selbst verwertet.“
Und die Bafin schweigt dazu.
Merke:
Quae se laudari gaudent verbis subdolis,
serae dant poenas turpi paenitentia.
0,75 % Zins beim Bankdarlehen, warum also 6 % an die Anleger zahlen? Nur 1,6 Mio. Volumen, warum kann der Bauträger, dieses Eigenkapital nicht selbst aufbringen oder ist er wirtschaftlich so schwach?
In der aktuellen Zinssituation wird die Gier der Menschen wieder ausgenutzt um zumindest fragwürdig konstruierte Projekte zu finanzieren. Denn kein Unternehmen zahlt freiwillig 6 % in der heutige Marktsituation!