Das, was man als Kommanditist hier zeichnet, ist eine Unternehmensbeteiligung mit allen Chancen und Risiken. Dies kann dann hin bis zu einem Totalverlust des eingezahlten Kapitals gehen. Daran bei einem Investment immer denken als Anleger.
Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG
Lünne
Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz
Die Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG beabsichtigt, von der Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG begebene Kommanditanteile öffentlich anzubieten.
Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG, Lingener Straße 20 in 48480 Lünne zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Lünne, den 15.06.2020
Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG
Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG
Lünne
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz zum 31. Dezember 2018
Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG
AKTIVA
Geschäftsjahr | Vorjahr | |
EUR | EUR | |
A. Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Sonstige Vermögensgegenstände | 130,20 | 106,74 |
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 20.155,71 | 22.923,80 |
20.285,91 | 23.030,54 | |
PASSIVA |
||
Geschäftsjahr | Vorjahr | |
EUR | EUR | |
A. Eigenkapital | ||
I. Kommanditkapital | ||
1. Kapitalanteile der Kommanditisten | 130.000,00 | 130.000,00 |
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | -104.000,00 | -104.000,00 |
Eingefordertes Kapital | 26.000,00 | 26.000,00 |
2. Verlustanteile der Kommanditisten | -7.214,09 | -2.969,46 |
18.785,91 | 23.030,54 | |
B. Rückstellungen | ||
1. Sonstige Rückstellungen | 1.500,00 | 0,00 |
20.285,91 | 23.030,54 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2018 bis 31.12.2018
Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG
Geschäftsjahr | Vorjahr | |
EUR | EUR | |
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.244,63 | 2.969,46 |
2. Ergebnis nach Steuern | -4.244,63 | -2.969,46 |
3. Jahresfehlbetrag | 4.244,63 | 2.969,46 |
4. Belastung auf Kapitalkonten | 4.244,63 | 2.969,46 |
5. Bilanzgewinn | 0,00 | 0,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Lünne und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Osnabrück unter der lfd. Nr. HRA 205617 eingetragen.
Die Gesellschaft wurde am 03.04.2017 gegründet.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Windenergieanlagen einschließlich der dafür notwendigen Betreiberrechte sowie deren Betrieb zur Erzeugung von Strom und dessen Verkauf im Rahmen des EEG oder anderweitig. Die Gesellschaft hat den operativen Geschäftsbetrieb bisher noch nicht aufgenommen.
Der Jahresabschluss der Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Gemäß § 264a HGB finden die ergänzenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, da die persönlich haftende Gesellschafterin, die Windpark Einzingen Verwaltungs GmbH mit Sitz in Lünne als juristische Person Vollhafterin ist. Alleinige Gesellschafterin dieser Gesellschaft ist die Raiffeisen-Warengenossenschaft Emsland-Süd eG (=verbundenes Unternehmen).
Im Jahresabschluss wurden bei der Ermittlung von gerundeten Beträgen (volle EUR) die kaufmännischen Rechenregeln beachtet. Korrespondierende Summen wurden ungerundet berechnet und danach das jeweilige Ergebnis gerundet.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses nach § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt.
D. Sonstige Angaben
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist die Windpark Einzingen Verwaltungs GmbH Lünne, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Paul Graé.
Die persönlich haftende Gesellschafterin selbst und ihr Geschäftsführer sind für die Rechtsgeschäfte der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Lünne, den 23. Juli 2019
Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG
Der Geschäftsführer:
Paul Graé
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2019 festgestellt.
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
der Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG mit Sitz in Lünne
A. Darstellung des Geschäftsverlaufs
1. Entwicklung Gesamtwirtschaft und Branchen-/ Rahmenbedingungen
Energie aus Windkraft hat sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Stütze der Stromerzeugung entwickelt. Der jährliche Kapazitätszuwachs ist dabei in einigen der weltweit wichtigsten Volkswirtschaften höher als bei jeder anderen Art der Energieproduktion. Seit 2000 hat die kumulierte installierte Leistung kontinuierlich zugenommen. In 2018 wurden weltweit 51.316 MW zusätzliche Windenergieleistung installiert, die gesamte installierte Windenergiekapazität beträgt damit 591.549 MW. 1
Das jährliche Investitionsvolumen in diesem Bereich beläuft sich auf mehrere zehn Milliarden Euro und sorgt gemeinsam mit starken Wachstumsperspektiven dafür, dass immer mehr internationale Mischkonzerne in den Markt eintreten. Dies führt wiederum zu einer Beschleunigung bei Innovationen. Energiespeicherlösungen und weitere Investitionen in die Stromnetze sorgen für eine zusätzliche Entfaltung des Potenzials dieser Industrie.
Der deutsche Windenergiemarkt verzeichnete 2018 erneut einen Zuwachs, der aber nach mehreren Jahren mit starkem Zubau einen deutlich geringeren Anstieg zeigt.
Ende des Jahres 2018 waren Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 59.313 MW in Betrieb – davon 52.931 MW an Land (onshore) und weitere 6.382 MW auf See (offshore). 743 Windenergieanlagen (2017: 1.792) mit einer Nennleistung von 2.402 MW (2017: 5.334 MW) wurden onshore neu in Betrieb genommen, weitere 136 Anlagen (2017: 222) mit rund 969 MW (2017: 1.250 MW) Nennleistung offshore. Gleichzeitig wurden onshore 205 alte Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 249 MW abgebaut. 2
Zum 1. Januar 2017 trat die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) in Kraft. Im EEG 2017 gilt die Vorgabe, den Anteil des Stroms aus Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von derzeit ca. 33 % bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 % auszubauen. Im Jahr 2050 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung mindestens 80 % betragen.
Ab dem Jahr 2017 erfolgt die Förderung für die Erneuerbare-Energien-Anlagen über Ausschreibungen. Dabei sollen laut dem EEG 2017 für Windparks an Land in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils 2.800 MW ausgeschrieben werden. Anschließend sieht das neue Gesetz eine Erhöhung der jährlichen Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto vor, das bedeutet, dass Repowering-Projekte in das Ausschreibungsvolumen einbezogen sind.
1 Global Wind Energy Council (GWEC)
2 Deutsche WindGuard: Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland 2018/ Status des Offshore-Windenergieausbaus in Deutschland 2018
Im Jahr 2018 wurde in vier technologiespezifischen Ausschreibungsrunden für die Windenergie an Land in Deutschland eine Gesamtleistung von 2.343 MW vergeben. Damit wurde das Ausschreibungsvolumen von 2.710 MW, das in den Runden zur Verfügung stand, nicht ausgeschöpft. Der geringe Wettbewerb führte dazu, dass in den letzten drei Ausschreibungsrunden 2018 alle teilnehmenden Projekte, die nicht z. B. aus formalen Gründen ausgeschlossen wurden, einen Zuschlag erhalten haben. Die regionale Verteilung der Gebote und Zuschläge korreliert daher in 2018 stark.
Anders als in den drei Ausschreibungsrunden des Jahres 2017 waren in 2018 ausschließlich Projekte mit einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) teilnahmeberechtigt. Dies schränkte den Pool der für die Ausschreibungen zugelassenen Projekte gegenüber dem Vorjahr deutlich ein.
2. Umsatzentwicklung
Das Geschäftsjahr 2018 war von der Planung der Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG im Bereich der Gemeinde Allstedt, OT Einzingen geprägt. Der Gesellschaft gehören insgesamt 13 Gründungskommanditisten mit jeweils einer Beteiligung von 10.000 € an. 8 Kommanditisten kommen aus dem Landkreis Mansfeld Südharz und erfüllen damit das Kriterium von mindestens 51% Bürger aus dem Landkreis, in dem die WEA gebaut werden. Der Gesellschaft ist eine Verwaltungs GmbH als Komplementärin vorgeschaltet.
Für die vier geplanten Windkraftanlagen (WEA) Enercon E 141 EP4 mit einer Nabenhöhe von 158,95 m und einem Rotordurchmesser von 141,0 m und einer Leistung von 4,2 MW je WEA haben wir am 05.10.2018 die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erhalten.
Am 22.05.2017 haben wir für diese Anlagen einen Zuschlag im Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 01.05.2017 erhalten.
Ein Wertpapierverkaufsprospekt zur Einwerbung von Haftkapital ist in der Planung. Bis zu dessen Genehmigung können keine weiteren Kommanditisten aufgenommen werden. Bisher wurden aufgrund der Planungs- und Umsetzungsphase noch keine Umsatzerlöse erzielt.
3. Beschaffung
Die Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG wird ihre Einnahmen aus der Produktion und dem Verkauf von Strom aus regenerativen Energien mittels Windkraft erzielen. Ein Beschaffungsmarkt ist für die Gesellschaft nicht relevant.
4. Personal und Sozialbereich
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Windpark Einzingen Verwaltungs GmbH, vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Paul Graé. Es werden keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt.
5. Investitionen
Die Planung und Herstellung des Bürgerwindparks werden über einen Bauträger erfolgen und mit Inbetriebnahme übernommen und aktiviert.
6. Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 20.285,91 € (Vorjahr: 23.030,54 €). Die Kommanditeinlagen in Höhe von 130.000,00 € sind mit 20% gemäß Gesellschaftsvertrag eingezahlt.
Liquide Mittel sind am Bilanzstichtag in Höhe von 20.155,71 € vorhanden. Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
7. Zusätzliche Angaben gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable von der Gesellschaft gezahlten Vergütungen, beträgt 0,00 EUR. Es gab im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Begünstigten und keine von der Gesellschaft gezahlten besonderen Gewinnbeteiligungen.
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt nach Führungskräften und Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt, beträgt ebenfalls 0,00 EUR. In der Gesellschaft sind keine Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt, beschäftigt.
8. Betriebsergebnis/Ertragslage
Durch die Erzeugung und den Verkauf von Strom durch Windenergieanlagen kann die Gesellschaft langfristig wirtschaftlich erfolgreich Erträge erzielen. Im Berichtsjahr konnte noch kein positives Ergebnis erzielt werden, der Jahresfehlbetrag betrug 4.244,63 € (im Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.969,46 €). Nach Errichtung der Windenergieanlagen wird aber mit einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlagen gerechnet.
B. Hinweise auf mögliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kosten für die Direktvermarktung, der sogenannte Abzugsbetrag weiter steigen wird.
Aufgrund des Klimawandels zeichnet es sich ab, dass das Windaufkommen in den letzten Jahres zwar langsam aber stetig schwächer ausfällt.
Risiken
Das Risikomanagement der Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG basiert auf dem internen Kontrollsystem und wird laufend weiterentwickelt. Die Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG kann einen aus 3 Personen bestehenden Beirat aus dem Kreis der Gesellschafter bilden. Dieser kann die Beratungs- und Kontrollfunktion gegenüber der Geschäftsführung wahrnehmen.
Lünne, den 23. Juli 2019
Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG
Der Geschäftsführer:
Paul Graé
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Bürgerenergiegesellschaft Einzingen GmbH & Co. KG (im Folgenden „Gesellschaft“) – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 |
• | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
• | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
• | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
• | beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
• | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
• | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
• | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft |
• | führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der ordnungsmäßigen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Gesellschaft zum 31.12.2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt hat, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
• | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
• | beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Oldenburg, den 24.07.2019
NWPG Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwengels, Wirtschaftsprüfer
Reinke, Wirtschaftsprüfer
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