Startseite Vorsicht Anlegerschutz Totalverlustrisiko: Bürgerwindpark Karlum GmbH & Co. KG – Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz
Anlegerschutz

Totalverlustrisiko: Bürgerwindpark Karlum GmbH & Co. KG – Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz

erik_stein (CC0), Pixabay
Teilen

Bürgerwindpark Karlum GmbH & Co. KG

Karlum

Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz

Die Bürgerwindpark Karlum GmbH & Co. KG beabsichtigt, von der Bürgerwindpark Karlum GmbH & Co. KG begebene Kommanditanteile öffentlich anzubieten.

Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Bürgerwindpark Karlum GmbH & Co. KG, Boverstedter Weg 5 in 25926 Karlum zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

 

Karlum, den 15.08.2023

Bürgerwindpark Karlum GmbH & Co. KG

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...