Es ist ein Crowdinvestingprojekt, damit natürlich ein Projekt mit dem Risiko eines Totalverlustes. Weiss man dies als Anleger, ist sich auch darüber bewusst, dass man sein Geld komplett verlieren kann, dann kann man hier natürlich ein Investment tätigen. Nicht aber, wenn sie ihr Geld „sicher anlegen wollen“. Das muss man an dieser Stelle dann auch einfach beachten.
Es geht um das ProjekT.
Sindelfingen bei Stuttgart
welches auf der Plattform von dagobertinvest.at angeboten wird.
https://www.dagobertinvest.com/crowdfunding-eaproperty-sindelfingen.html
Sorgen macht usn auch der Verschuldungsgrad des Unternehmens den man im VIB nachlesen kann.
Zitat:
Verschuldungsgrad auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses
Der auf Grundlage des letzten, für das Geschäftsjahr 2021 aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 berechnete Verschuldungsgrad des Emittenten beträgt 2.450,97%
Zitat Ende
Vermögensanlagen-Informationsblattsindelfingen
E.A. Property Investments GmbHGrafenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangErläuterungen der BilanzAllgemeines Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema des Zusatzangaben werden nur gemacht soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und des Steuerrechts beachtet. Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz zu machen sind, erfolgt die Angabe in der Bilanz. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Absetzungen für Abnutzung bewertet. Für die im Berichtszeitraum neu zugegangenen Vermögensgegenstände wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800.- EURO Nettoanschaffungskosten wurden, soweit im Geschäftsjahr angeschafft, gem. § 6 (2) EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs der Abgang unterstellt (Abgangsfiktion). Das Umlaufvermögen wurde durch Inventur von der Gesellschaft aufgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert unter Beachtung des Grundsatzes der vorsichtigen Bewertung gem. § 252 (1) Nr.4 HGB bewertet worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der Debitorenliste. Soweit Forderungen aufgrund Insolvenz von Kunden uneinbringlich waren, wurden diese bereits unterjährig ausgebucht. Weitere Einzelwertberichtigungen wurden im Jahresabschluss nicht vorgenommen. Die Pauschalwertberichtung beträgt 1% der Nettoforderungen. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Höhe und die Laufzeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind anhand der „davon-Vermerke“ aus dem Kontennachweis zur Bilanz zu entnehmen. sonstige BerichtsbestandteileSindelfingen, den 07.07.2022 gez. Yvonne Akpinar Angaben zur Feststellung: |
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