Es ist kein BaFin gestattetes Produkt, welches das Unternehmen hier anbietet. Im Gegenteil, das Unternehmen nutzt hier eine Ausnahme des Vermögensanlagengesetzes, um sich Kapital von Anlegern zu beschaffen, das natürlich dem Risiko eines Totalverlustes unterliegt.
Hier die Eigenwerbung des Unternehmens auf dessen Webseite für das Angebot:
„Das Genussrecht ist seit dem frühen Mittelalter gewohnheitsrechtlich anerkannt und taucht erstmalig im 14. Jahrhundert als Finanzierungsform urkundlich auf. Genussrechte haben eine wertpapierrechtliche Grundlage und gewähren eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens; also keinen festen Zins.
Die Genussrechte nehmen am Erfolg (Gewinn) der Norman Wohnbau GmbH aber auch an Verlusten teil. Die Genussrechte werden als Namensgenussrechte ausgegeben und in ein Genussrechtsregister eingetragen. Die Übertragbarkeit ist aus kapitalmarktrechtlichen Gründen eingeschränkt.
Die Genussrechte werden dementsprechend als sogenannte vinkulierte Namensgenussrechte ohne Wertpapierverbriefung ausgegeben. Es besteht keine Nachschussverpflichtung. Im Steuerrechtwerden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag zzgl. eventueller Kirchensteuer. Die Steuer wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt.
(max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = SmallCapital Beteiligung)“
Auch die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz überzeugt uns in der Redaktion überhaupt nicht.
Norman Wohnbau GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
BILANZ
AKTIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Anlagevermögen |
||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
70.662 |
|||
II. Sachanlagen |
472 |
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B. Umlaufvermögen |
||||
I. Vorräte |
2.994.828 |
|||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
171.842 |
|||
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.407 |
|||
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
2.453 |
|||
Summe Aktiva |
3.241.664 |
PASSIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital |
||||
I. Gezeichnetes Kapital |
25.000 |
|||
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
-61.324 |
|||
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
132.699 |
|||
B. Verbindlichkeiten |
3.145.289 |
|||
Summe Passiva |
3.241.664 |
ANHANG
zum 31.12.2017
1. |
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss |
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 273 HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
5) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
6) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
1. |
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
2. |
Bilanzierungsmethoden |
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet.
1. |
Bewertungsmethoden |
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlusstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlusstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Es wurde ausschliesslich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
8) Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
1. |
Angaben zu Bilanzposten |
2. |
Verbindlichkeitenspiegel |
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bewertungsstichtag nicht.
1. |
Haftungsverhältnisse |
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
1. |
Sonstige Angaben |
In der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2018 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2017 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftführung der Firma NORMAN Wohnbau GmbH durch Herrn Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Maute.
Bremen, den 28. Juni 2018
gez. Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Maute
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Juni 2018
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