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Totalverlustrisiko: Green Charge GmbH – für uns ist das Abenteuerkapital

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Die CAV Green Equity bietet Investoren die Möglichkeit, sich mittelbar über eine Kommanditbeteiligung an der Green Charge GmbH zu beteiligen, einem Anbieter von Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Die Mindestbeteiligung beträgt 50.000 Euro zuzüglich eines Agios von bis zu 4 Prozent.

Die Laufzeit der Gesellschaft endet am 31. Dezember 2029 und kann durch Beschluss verlängert werden. Während der Laufzeit erfolgen keine jährlichen Ausschüttungen, sondern eine Ergebnisbeteiligung. Die Ladesäulen von Green Charge werden ausschließlich mit grünem Strom betrieben.

CAV Green Equity hat eine SWOT-Analyse durchgeführt, die Stärken und Schwächen des Ladesäulenanbieters aufzeigt. Es besteht ein erhebliches Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Die Zeichnungsfrist für das Angebot läuft bis zum 31. Oktober 2023 und kann bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.

Die CAV Green Equity ist eine Tochter des Vermögensverwalters CAV Partners, der auf Erneuerbare Energien-Kapitalanlagen spezialisiert ist. GreenCharge besitzt derzeit 112 Ladepunkte für Elektroautos, die ausschließlich mit Ökostrom betrieben werden, und plant einen Ausbau auf rund 1.950 Stück bis 2026. Die Beteiligung ermöglicht den Investoren Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung sowie eine Ergebnisbeteiligung. Es gibt jedoch keine jährlichen Ausschüttungen während der Laufzeit, sondern vorgesehene Ausschüttungen am Ende der Laufzeit.

Die SWOT-Analyse zeigt Stärken wie die unaufhaltsame Antriebswende zur Elektromobilität und politische Unterstützung für Elektromobilität auf. Schwächen liegen in der möglichen Dominanz weniger großer Anbieter und Lieferkettenproblemen. Chancen bestehen in großem Aufholbedarf bei Elektromobilität in Deutschland, und Risiken umfassen einen möglichen Wegfall politischer Unterstützung und steigende Zinsen, die Investitionen hemmen könnten.

Investoren sollten sich bewusst sein, dass der Erwerb der Kommanditanteile mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann. Die freie Handelbarkeit der Anteile ist stark eingeschränkt, da vor einem Verkauf oder einer Übertragung die Zustimmung der Komplementärin erforderlich ist.

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