Im letzten Dezember startete die Windkraftanlage der Energie Baden-Württemberg (EnBW) in Veringenstadt, einem Ort nordöstlich von Sigmaringen in Baden-Württemberg, ihren Betrieb. Diese Anlage, die eine Kapazität von vier Megawatt aufweist, ist nun in der Lage, etwa 2.500 Haushalte mit je vier Personen mit nachhaltigem Strom zu versorgen. Dabei trägt sie dazu bei, jährlich etwa 6.500 Tonnen CO2-Emissionen einzusparen.
Laut EnBW eröffnet sich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Veringenstadt eine besondere Gelegenheit: Sie können sich finanziell an diesem Windpark beteiligen. Dies geschieht in Form eines Nachrangdarlehens, welches Investitionen zwischen 500 und 10.000 Euro ermöglicht. Die Anleger können dabei auf eine Laufzeit von sieben Jahren und eine jährliche Verzinsung von 5,25 Prozent setzen. Interessierte haben vom 20. März 2024 an die Möglichkeit, sich zu beteiligen, wobei die Zeichnungsphase endet, sobald das Zielvolumen von 400.000 Euro erreicht ist oder spätestens am 16. April 2024.
Bürgermeister Maik Rautenberg von Veringenstadt betonte die Bedeutung der Windkraftanlage für die Region: „Die Inbetriebnahme der ersten Windkraftanlage im Laucherttal ist ein wesentlicher Beitrag Veringenstadts zur Energiewende. Es bietet zudem eine neue Einkommensquelle für unsere Gemeinde, von der alle Einwohner profitieren können. Durch das Angebot eines Nachrangdarlehens haben die Bürger nun auch die Chance, unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg der Anlage teilzuhaben.“
Die Meinung von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema „Nachrangdarlehen“.
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev hat in ihren Interviews wichtige Aspekte hervorgehoben, die Investoren im Umgang mit Finanzprodukten wie Nachrangdarlehen beachten sollten. Ein Nachrangdarlehen ist eine Form der Kapitalanlage, bei der Gläubiger im Insolvenzfall nach den Forderungen der vorrangigen Gläubiger bedient werden. Dies birgt ein höheres Risiko, da im Falle einer Insolvenz des Schuldners die Rückzahlung des Darlehens gefährdet sein kann.
Frau Bontschev betont, dass Anleger besonders vorsichtig sein sollten, wenn sie Warnungen von Finanzaufsichtsbehörden wie der BaFin sehen, die darauf hinweisen, dass bestimmte Unternehmen möglicherweise ohne die erforderliche Genehmigung agieren. Sie empfiehlt, Investitionen und alle damit verbundenen Unterlagen gründlich zu überprüfen und sich von einem auf Finanzrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um die rechtlichen Optionen zu verstehen und die beste Vorgehensweise zu planen. Darüber hinaus sollten Anleger ihre Banken kontaktieren und ihre Investition und Bedenken melden, um mögliche Unterstützung bei der Überprüfung ihrer Investition und einer möglichen Rückabwicklung zu erhalten.
Des Weiteren rät Frau Bontschev Anlegern zur Vorsicht vor betrügerischen Aktivitäten und dazu, sich gründlich über Unternehmen zu informieren, bevor sie investieren. Sie sollten prüfen, ob Unternehmen die erforderliche Erlaubnis für ihre Dienstleistungen besitzen, indem sie in die BaFin-Unternehmensdatenbank schauen. Außerdem sollten sie bei Zweifeln Experten oder Rechtsanwälte konsultieren.
Diese Ratschläge sind besonders relevant für Investoren, die in Nachrangdarlehen investieren möchten, da diese Anlageform aufgrund ihrer Nachrangigkeit ein erhöhtes Risiko birgt. Anleger sollten sich über die Risiken bewusst sein und sicherstellen, dass sie alle Aspekte ihrer Investitionen verstehen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
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