Man kann sie immer wieder sehen, wenn man bei Google nach einem Investment oder einer Investmentmöglichkeit sucht: Die Anzeige von Timberfarm. Jeder Anleger sollte sich bewusst sein, dass es sich dabei um ein Totalverlustrisiko-Investment handelt. Wir haben uns einmal verschiedene Bilanzen der Unternehmenskonstruktion angeschaut.
Hier ein erstes Beispiel:
Timberfarm GmbH, keine bilanz die überzeigen kann.
Rechnungslegung / Finanzberichte
Bundesanzeiger
Timberfarm GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die TIMBERFARM GmbH ist eine kleine Gesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde entsprechend der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB verzichtet. 2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Gliederung der Bilanz blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Übrigen wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 Abs. 1 HGB beachtet. Zur Erläuterung der Bilanz erforderliche Angaben sind, soweit wie sie nicht als Vermerk in der Bilanz gezeigt werden, in den Anhang übernommen. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren: Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden ausschließlich linear bemessen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Der Warenbestand wurde mit den Selbstkosten bewertet. Die Bewertung der geleisteten Anzahlungen, der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte ebenfalls zum Nennwert. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist. Die Anleihen wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen, und die Verbindlichkeiten sind sämtlich mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden. 4. Angaben zur Bilanz Die Forderungen haben überwiegend eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In Höhe von € 1.856.464,27 bestehen Forderungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft Timberfarm Trading GmbH. Weitere Forderungen gegen andere Beteiligungsgesellschaften bestehen in Höhe von € 18.771,24. Es bestehen zudem Forderungen gegenüber der Geschäftsführung in Höhe von € 532.048,44. Die TIMBERFARM GmbH hat insgesamt Inhaber-Teilschuldverschreibungen/Anleihen (§§ 793 ff. BGB) mit fester Laufzeit (12 Monate), fester Verzinsung und Rückzahlung von 100 % des Nennbetrags, ausgegeben. Die Anleger nehmen nicht am Gewinn- und Verlust der Emittentin teil. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.1.2021 – 31.12.2021 1.1.2020 – 31.12.2020 Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 5. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 15. Zum Geschäftsführer der TIMBERFARM GmbH war Herr Maximilian Breidenstein bestellt. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres Seit 24. Februar 2022 führt Russland einen Krieg gegen die Ukraine. Wesentliche Auswirkungen auf unseren Geschäftsverlauf, auch in Verbindung mit der im Jahr 2022 fortdauernden COVID-19-Pandemie, sehen wir hieraus derzeit nicht. Anlagespiegel
gez. Maximilian Breidenstein sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: |
Gleiches gilt auch für dei nachfolgende Gesellschaft, wo man dann mal ebenso Anlegerkapital vernichtet hat, wie man dieser Bilanz entnehmen kann.
Rechnungslegung / Finanzberichte
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TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZ zum 31. Dezember 2021TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KGDüsseldorfAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
Anhang für das Geschäftsjahr 20211. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf, ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt im Abschlussjahr auch die Voraussetzungen des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstkapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend kommen die Rechnungslegungsvorschriften des Vermögensanlagengesetzes zur Anwendung, da es sich bei der Gesellschaft um eine Emittentin nach Vermögensanlagengesetz handelt. Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB wurden beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen. Pflichtangaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder zum Anhang sind, soweit zulässig, wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und die Bewertung wurden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 383 HGB) vorgenommen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte vorliegend nach Fortführungsgrundsätzen. Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren: Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert. Die Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind sämtlich mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden. 4. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Der ausgewiesene Buchwert des Anlagevermögens betrifft die errichtete Kautschukverarbeitungsfabrik sowie das dazugehörige erworbene Grundstück. Die Abschreibungen erfolgen ratierlich über Nutzungsdauern zwischen 8 und 25 Jahren. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Liquide Mittel Das ausgewiesene Bankguthaben wird in EURO geführt. Eigenkapital Das Komplementärkapital in Höhe von € 4.000,00 ist vollständig eingezahlt. Das Kommanditkapital in Höhe von € 4.000.000,00 ist sowohl teilweise eingezahlt als auch teilweise eingefordert. Rückstellungen Die Rückstellungen entfallen überwiegend auf die Kosten der Jahresabschlusserstellung, der Jahresabschlussprüfung und der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Die Rückstellungen beinhalten ausschließlich die diesbezüglich anfallenden Beträge. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00. 5. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im aktuellen Geschäftsjahr im Durchschnitt keine Arbeitnehmer. Die Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH ist einzige persönlich haftende Gesellschafterin und mit einer Einlage in Höhe von € 4.000,00 am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Alleinvertretungsberechtigt ist die Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, ist Herr Maximilian Breidenstein. Der Geschäftsführer ist zur alleinigen Vertretung der Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH befugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Krieg gegen die Ukraine. Wesentliche Auswirkungen auf unseren Geschäftsverlauf, auch in Verbindung mit der im Jahr 2022 fortdauernden COVID-19-Pandemie, sehen wir hieraus derzeit nicht.
Düsseldorf, den 12.12.2022 Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH Maximilian Breidenstein ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2021TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KGDüsseldorf
Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens a. Geschäftsmodell TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2017 als geschlossenes Beteiligungsmodell gegründet. Die Gesellschaft ist Emittentin im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Es wurden 4.000 Kommanditanteile zu je EUR 1.000 bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 4.000.000 ausgegeben. Davon halten EUR 1.950.000 die Gründungskommanditistin PANARUBBER Processing Corp., Panama, sowie EUR 2.050.000 die CONTEX Mittelstandsbeteiligungen Aktiengesellschaft als Treuhandkommanditistin. Das Festkapital in Höhe von EUR 4.000,00 hält die persönlich haftende Gesellschafterin TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf. Das Anlageziel der Vermögensanlage besteht darin, das eingesammelte Kommanditkapital in die Errichtung einer Fabrik zur Herstellung von handelsfähigem Naturkautschuk zu investieren, um anschließend entweder selbst Kautschuk einzukaufen, diesen zu verarbeiten und weiterzuverkaufen oder Kautschuk Dritter in deren Auftrag und auf deren Rechnung zu verarbeiten. Diese Anlagestrategie der Vermögensanlage wird umgesetzt, indem ein Betriebsgrundstück in Panama durch die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG erworben wurde und auf diesem Grundstück eine Kautschukverarbeitungsanlage errichtet und in Betrieb genommen wurde. Seit der Fertigstellung betreibt die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG die Fabrik, um sogenannte Vorleistungsgüter für die Reifenindustrie herzustellen, insbesondere die Produktion der Standardprodukte TSR 10 und TSR 20 aus Rohkautschuk (TSR = Technical Specified Rubber => technisch spezifizierter Naturkautschuk). Es handelt sich dabei um standardisierte Vorleistungsgüter, welche vorwiegend in der Reifenindustrie zum Einsatz kommen und die nach deren Herstellung in der Fabrik an Abnehmer weltweit veräußert werden. b. Forschung und Entwicklung Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren und benötigt auch keine auf dem Markt nicht frei verfügbaren Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung entstehen somit nicht. 2. Wirtschaftsbericht a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das weltweite reale BIP Wachstum für das Jahr 2021 betrug schätzungsweise + 6,1 %. 1 Für das Jahr 2022 wird mit einem Abflauen der Corona-Pandemie gerechnet und im Zuge dessen ein Wachstum des weltweiten BIP von + 3,2 % pgnostiziert. 2 Die Entwicklung des Kautschuksektors verläuft ähnlich wie die Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums. Industriell ist die Kautschukindustrie mit nahezu allen wichtigen Industrien stark verbunden, allen voran jedoch mit der Reifen- und Autoindustrie. Im Jahre 2021 nahm der Kautschukverbrauch um 9,4 % zu, wobei der Anteil Naturkautschuk um 9,4 % zulegte und der Anteil synthetischen Kautschuks um 9,5 %. Der IWF (Internationaler Währungsfonds) geht davon aus, dass die Kautschuk-Gesamtnachfrage im Jahre 2022 auf 30,64 Mio. Tonnen ansteigen wird. Der Anteil Naturkautschuk dürfte im Jahr 2022 ca. 14,29 Mio. Tonnen, resp. rund 46,6 % betragen. Der Anzug des Kautschukverbrauchs 2021 ist durch die weltweiten Lockerungen und der damit wieder in Gang gekommenen Weltwirtschaft nach den starken Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie zu begründen. Für 2022 rechnet der IWF wieder mit einer höheren (+ 3 %) Kautschuknachfrage als noch in 2021. 3 b. Geschäftsverlauf und Lage Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG hat ihre Geschäftstätigkeit am 08.02.2017 begonnen. Der Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage wurde am 08.09.2017 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt und am 11.09.2017 veröffentlicht. Von den Gründungsgesellschaftern wurde im Geschäftsjahr 2017 insgesamt ein Kapital in Höhe von EUR 2.204.000 gezeichnet. Im Geschäftsjahr 2017 wurde darüber hinaus die Vollplatzierung der Vermögensanlagen im Volumen von EUR 1.800.000 erreicht. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse mit der Verarbeitung von Kautschuk in Höhe von EUR 65.515 erzielt. Der von der Gesellschaft produzierte Kautschuk wurde durch die TIMBERFARM Trading GmbH an Unternehmen in China, Mexiko und Guatemala veräußert. Da die Verarbeitung nicht vollständig ausgelastet wurde, hat durch die TIMBERFARM GmbH eine Ausgleichzahlung stattgefunden. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2021 fielen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von EUR 185.660, Abschreibungen auf die Kautschukfabrik in Höhe von EUR 144.827 und sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 37.766, im Wesentlichen für die Rechts- und Steuerberatung, sowie Kosten für die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit der Implementierung der Gesellschaft sowie für die Haftungsvergütung und die Tätigkeitsvergütung der Komplementärgesellschaft an. Aufgrund des negativen Ergebnisses von EUR 172.430 fallen Ertragsteuern nicht an. Finanzlage Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 3.127.624. Darin enthalten ist die Zuweisung des Jahresfehlbetrages in Höhe von EUR 172.430. Die Eigenkapitalquote beträgt rd. 98,7 %. Bankverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die Finanzierung erfolgt über die einzuwerbenden Einlagen der Kommanditisten. Vermögenslage Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 3.168.218. Die Aktivseite werden die fortgeführten Herstellungskosten der Kautschukverarbeitungsfabrik in Höhe von EUR 1.049.218 und das Grundstück für die errichtete Kautschukfabrik mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 255.103 ausgewiesen. Weiterhin werden die in der Verarbeitungsfabrik aufgestellten Maschinen und Anlagen mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von EUR 1.070.194 ausgewiesen. Darüber hinaus weist die Aktivseite die verbliebene Einzahlungsverpflichtung der Gründungskommanditistin in Höhe von EUR 550.000, Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 194.943, sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.773 sowie den Bestand an liquiden Mitteln aufgrund der Einzahlungen der Kommanditisten in Höhe von EUR 46.987 aus. Auf der Passivseite stehen der Eigenkapitalverminderung aufgrund des Jahresfehlbetrages kurzfristige Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses gegenüber. Es ist vorgesehen, im Jahr 2022 eine Auszahlung an die Kommanditisten in Höhe von insgesamt EUR 102.500 vorzunehmen. c. Finanzielle Leistungsindikatoren In der Homologisierungsphase der Kautschukfabrik wird das Tagesgeschäft im Wesentlichen über den Cash-Flow und das Betriebsergebnis gesteuert. Das Betriebsergebnis liegt mit einem Jahresfehlbetrag von rund EUR 172.430 für das Geschäftsjahr im Plan. d. Gesamtaussage Unsere Vermögens- Finanz- und Ertragslage schätzen wir als zufriedenstellend ein. Zur Entwicklung des Ergebnisses verweisen wir auf Abschnitt c. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen. Den kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen kurzfristige Vermögenswerte in ausreichender Höhe gegenüber. 3. Prognosebericht Der Markt für Naturkautschuk wird, getrieben durch steigende Nachfrage der Automobil- und Reifenindustrie aufgrund der stetigen Zunahme des Individualverkehrs und den weltweit wachsenden Transportbedürfnissen, auch in der Zukunft weiter wachsen. Gemäß dem IWF (Internationaler Währungsfonds) wird der Kautschukverbrauch in den nächsten neun Jahren auf rund 36,81 Mio. t um rd. 24 % zulegen. 4 Von diesen Entwicklungen erwarten wir, in den kommenden Jahren zu profitieren. Für das Jahr 2022 sind aufgrund der Kosten der Eigenkapitalvermittlung, der Implementierung der Gesellschaft und der Anlaufphase der Kautschukfabrik negative Geschäftsergebnisse geplant. Ab dem Jahr 2023 erreichen immer mehr Kautschukplantagen die Erntephase, so dass planungsgemäß bis zur Beendigung des Projektes im Jahr 2031 positive Ergebnisse erwirtschaftet werden. In allen operativen Perioden wird mit einem positiven Cash-Flow gerechnet. Durch die Corona Pandemie gab es 2021 keine Einschränkungen für den Betrieb der Kautschukfabrik. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sich aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine ergeben werden. 4. Chancen- und Risikobericht Die Marktchancen im Bereich der Kautschukindustrie sind weiterhin gut. Der Wachstumstrend in der Automobil- und Reifenindustrie erscheint weiterhin stabil. Risiken für unsere wirtschaftliche Entwicklung sehen wir insbesondere in einem Rückgang der Verfügbarkeit von Rohkautschuk und einem Rückgang der Preise für handelsfähigen Naturkautschuk. Hierdurch könnte die erwartete Rendite der Anleger geringer ausfallen, als geplant. Vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes und unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft. 5. Vergütungen gemäß §24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG Im Geschäftsjahr 2021 hat die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG EUR 2.500 als feste Vergütung für den Verwaltungsaufwand an die Komplementärin TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH gezahlt. Daneben wurde die jährliche Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.000 gezahlt. Beide Zahlungen erfolgten gemäß Ziffer 7.4 des Gesellschaftsvertrages. Zudem wurde die Treuhänderin CONTEX Mittelstandsbeteiligungen Aktiengesellschaft, Mannheim, mit EUR 7.000 vergütet. Dabei handelt es sich um die laufende Treuhandgebühr des Geschäftsjahres 2021. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr keine Vergütungen oder besondere Gewinnbeteiligungen im Sinne von §24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG gezahlt.
Düsseldorf, den 12.12.2022 TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG vertreten durch die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf Maximilian Breidenstein, Geschäftsführer Bilanzeid Erklärung der Geschäftsführung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2021 Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Düsseldorf, den 12.12.2022 TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG vertreten durch die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf Maximilian Breidenstein, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN; VERLUSTEN; EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wuppertal, den 30. Dezember 2022 Ebbinghaus Partnerschaft mbB gez. Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, Wirtschaftsprüfer gez. Marcel Osenroth, Wirtschaftsprüfer |
Weiter geht es mit der Bilanz der Timberfarm Assets AG, auch diese Bilanz ist keinesfalls überzeugend.
TIMBERFARM Assets AGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31.12.2021Timberfarm Assets AG, DüsseldorfAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2021 bis 31.12.2021Timberfarm Assets AG, Düsseldorf
Anhang zum 31. Dezember 20211. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die TIMBERFARM Assets AG, Düsseldorf, ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt im Abschlussjahr auch die Voraussetzungen des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstkapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB wurden beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen. Pflichtangaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder zum Anhang sind, soweit zulässig, wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt. 2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und die Bewertung wurden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 383 HGB) vorgenommen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte vorliegend nach Fortführungsgrundsätzen. Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren: Die Bewertung der Forderungen, sonstigen Vermögenswerte und der liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert bzw. Nominalwert. Die Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. 4. Angaben zur Bilanz Eigenkapital Das Grundkapital in Höhe von € 100.000,00 ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennwert von jeweils € 1,00 und ist vollständig eingezahlt. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00. 5. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im aktuellen Geschäftsjahr im Durchschnitt keine Arbeitnehmer. Einzelvertretungsberechtigt ist das einzige Vorstandsmitglied der TIMBERFARM Assets AG, Herr Maximilian Breidenstein, der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist. Die Satzung der TIMBERFARM Assets AG datiert vom 25.06.2019, letzte Änderung durch Hauptversammlung vom 30.03.2020 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Berichtszeitraums Vorgänge von besonderer Bedeutung haben nicht stattgefunden.
Düsseldorf, den 22.02.2022 Maximilian Breidenstein
TIMBERFARM Assets AG Lagebericht für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 20211. Grundlagen des Unternehmens a. Geschäftsmodell Die TIMBERFARM Assets AG wurde im Jahr 2019 als Aktiengesellschaft gegründet. Die Gesellschaft plant mittels einer Kapitalerhöhung neue Aktien auszugeben und somit ihr Stammkapital zu erhöhen oder mittels der Ausgabe einer Anleihe Fremdkapital aufzunehmen um ihre geplante Geschäftstätigkeit umzusetzen. Das Anlageziel der TIMBERFARM Assets AG besteht darin, das eingeworbene Kapital in den Erwerb von Plantagengrundstücken zu investieren und eigene Kautschukplantagen zu bewirtschaften, so dass die Gesellschaft durch den Erwerb und durch die Bewirtschaftung von Kautschukbaumbeständen und späteren Veräußerungserlösen partizipiert. Um diese Anlageziele zu erreichen, beabsichtigt die TIMBERFARM Assets AG den Erwerb von rd. 500 Hektar Grund und Boden, welche bereits als Kautschukplantagen genutzt werden. b. Forschung und Entwicklung Die TIMBERFARM Assets AG verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren und benötigt auch keine auf dem Markt nicht frei verfügbaren Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung entstehen somit nicht. 2. Wirtschaftsbericht a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das weltweite reale BIP Wachstum für das Jahr 2021 betrug 5,91 % 1.%. Für das Jahr 2022 wird mit einem abflauen der Corona-Pandemie gerechnet und im Zuge dessen ein Wachstum des weltweiten BIP von + 4,4 % prognostiziert. 2 1 IWF – World Economic Outlook, January 2022, S.5 Doing Business Platzierungen von Panama bis 2020: Der Doing Business Report der Weltbank misst anhand von 10 Indikatoren in derzeit 190 Volkswirtschaften weltweit, wie einfach oder schwer eine Unternehmensgründung und Geschäftstätigkeit in der jeweiligen Volkswirtschaft ist. Je besser die jeweilige Platzierung ist, desto einfacher und/oder unproblematischer/attraktiver ist der Zugang im jeweiligen Bereich für Unternehmen im Vergleich zu den übrigen untersuchten Volkswirtschaften.
Die Entwicklung des Kautschuksektors verläuft ähnlich wie die Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums. Industriell ist die Kautschukindustrie mit nahezu allen wichtigen Industrien stark verbunden, allen voran jedoch mit der Reifen- und Autoindustrie. Im Jahre 2021 nahm der Kautschukverbrauch um 9,4 % zu, wobei der Anteil Naturkautschuk um 9,4 % zulegte und der Anteil synthetischer Kautschuk ebenfalls um 9,4 %. Der IWF (Internationaler Währungsfonds) geht davon aus, dass die Kautschuk-Gesamtnachfrage im Jahre 2022 auf 30,64 Mio. Tonnen ansteigen wird. Der Anteil Naturkautschuk dürfte im Jahre 2022 ca. 14,29 Mio. Tonnen, resp. rund 46,6 % betragen. Der Anzug des Kautschukverbrauchs 2021 ist durch die weltweiten Lockerungen und der damit wieder in Gang gekommenen Weltwirtschaft nach den starken Einschränkungen 2020 im Zuge der Corona Pandemie zu begründen. Für 2022 rechnet der IWF wieder mit einem höheren (+6,4 %) Kautschukbedarf als noch vor der Corona Pandemie in 2019.3 3 IRSG – World Rubber Industry Outlook Review and Prospects to 2030 Kautschukplantagen produzieren je Hektar rund 700 m 3 verwertbares Nutzholz, welches nach Abschluss der Kautschukerntephase der Holzindustrie zugeführt wird. Die globale Holzindustrie verarbeitet derzeit rund 1.900 Millionen m 3 Holz. Gemäß FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) nimmt der Verbrauch jährlich um bis zu 2,5 % zu. Die Entwicklung der Holzpreise reagiert schnell auf Veränderungen in der Weltwirtschaft, ist jedoch in ihrer Tendenz seit 2009 positiv. Gegenüber Mitte 2017 haben sich die Kautschukholzpreise bis in das erste Quartal 2022 positiv verändert und sind im Schnitt um mehr als 100 % gestiegen.4 Rund 50 % der Holznachfrage entsteht in den USA und Europa, gefolgt Asien, allen voran China sowie Lateinamerika. 4 Tropical Timber Market Report Volume 23 Number 13 und Volume 26 Number 3 b. Geschäftsverlauf und Lage Die TIMBERFARM Assets AG hat ihre Geschäftstätigkeit am 25. Juni 2019 begonnen. Bislang wurden noch keine Grundstücke oder Kautschukbaumbestände erworben, so dass auch noch keine Einnahmen erzielt werden konnten. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2021 fielen zum 31. Dezember im Wesentlichen sonstigen betrieblichen Kosten für Leistungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit Wertpapierprospekten sowie Rechts- und Beratungskosten für die Erstellung von Wertpapierprospekten an. Weitere Kosten entstanden für die Buchführung und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Die betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt EUR 27.547. Es sind im Geschäftsjahr Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 2.336 sowie aus Weiterbelastungen in Höhe von EUR 10.000 auszuweisen. Aufgrund des negativen Ergebnisses von EUR 15.211 fallen Ertragsteuern nicht an. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2021 rund EUR 6.605. Darin enthalten ist die Zuweisung des Jahresfehlbetrages in Höhe von EUR 15.211. Die Eigenkapitalquote beträgt 34,8 %. Bankverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr nur im Zusammenhang mit der Implementierung der Gesellschaft und der Erfüllung der Rechnungslegungsvorschriften getätigt. Vermögenslage Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf rund EUR 18.986. Die Aktivseite zeigt den Forderungsbestand sowie die liquiden Mittel des Geschäftsjahres. Auf der Passivseite stehen der Eigenkapitalverminderung aufgrund des Jahresfehlbetrages entsprechende Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber. c. Finanzielle Leistungsindikatoren In der Phase dem Erwerb von Grundstücken wird das Tagesgeschäft im Wesentlichen über den Cash-Flow und das Betriebsergebnis gesteuert. Das Betriebsergebnis liegt mit einem Jahresfehlbetrag von rund EUR 15.211 für das Geschäftsjahr im Plan. d. Gesamtaussage Unsere Vermögens- Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Die Entwicklung des Ergebnisses entspricht der Planung. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen. Den kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen kurzfristige Vermögenswerte in ausreichender Höhe gegenüber. 3. Prognosebericht Der Markt für Agrargrundstücke wird durch die weltweit steigende Bevölkerungszahl getrieben. Der IWF nimmt an, dass die Bevölkerung von 6,96 Milliarden im Jahr 2010 auf 9,74 Milliarden im Jahr 2050 und auf 10,87 Milliarden Menschen im Jahr 2100 steigt. In den letzten Jahren ist zwar die Agrarnutzfläche je Mensch weltweit gesunken, so dass 1990 noch 0,27 ha je Mensch benötigt wurden und 2003 noch 0,21 ha. Bis 2025 wird damit gerechnet, dass die sich die benötigte Agrarfläche je Mensch auf 0,17 ha verringert. Total verringert sich die weltweit benötigte Fläche allerdings nicht, da durch das Bevölkerungswachstum zeitgleich mehr Fläche benötigt wird. Von diesen Entwicklungen erwarten wir, in den kommenden Jahren zu profitieren. In den Anfangsjahren, in welchen die Grundstücke erworben und ggfs. bepflanzt werden, wird mit geringeren Einnahmen gerechnet. Sobald diese erste Phase abgeschlossen ist, wird mit konstant steigenden Einnahmen gerechnet. 4. Chancen- und Risikobericht Die Marktchancen im Bereich der Kautschukplantagen sind weiterhin gut. Die weiter steigende Bevölkerungszahl weltweit bedarf immer mehr Naturkautschuk, um die steigende Bevölkerungszahl mit Kautschuk zu versorgen. Zudem wird immer mehr Fläche zu Wohnzwecken benötigt, so dass insgesamt die zur Verfügung stehende Fläche für Naturkautschukplantagen und somit der Wert von Kautschukplantagen weiter steigt, einem Gut, welches nicht vergrößert werden kann. Das niedrige Zinsniveau wirkt sich positiv auf die Bereitschaft zur Investition in alternative Anlageformen aus. Risiken für unsere wirtschaftliche Entwicklung sehen wir insbesondere in einem Rückgang der Naturkautschuknachfrage oder des Naturkautschukpreises. Vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes und unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft. Die Auswirkungen des Corona-Virus auf den zukünftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft sind noch nicht abschätzbar. Aktuell ist der Geschäftsverlauf der Gesellschaft durch die Corona-Pandemie nicht betroffen.
Düsseldorf, den 22. Februar 2022 TIMBERFARM Assets AG vertreten durch den Vorstand Maximilian Breidenstein Eigenkapitalspiegel zum 31.12.2021Timberfarm Assets AG, Düsseldorf
Kapitalflussrechnung (indirekt) vom 01.01.2021 bis 31.12.2021Timberfarm Assets AG, Düsseldorf
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die TIMBERFARM Assets AG VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TIMBERFARM Assets AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021, dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung auf den 31. Dezember 2021 – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TIMBERFARM Assets AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
und
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wuppertal, den 18. März 2022 Ebbinghaus Partnerschaft mbB Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, Wirtschaftsprüfer Marcel Osenroth, Wirtschaftsprüfer |
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Rechnungslegung / Finanzberichte
Bundesanzeiger
TIMBERFARM Trading GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für den Jahresabschluss zum 31.12.20211. Grundlagen des Unternehmens a. Geschäftsmodell Die TIMBERFARM Trading GmbH wurde im Jahr 2020 gegründet. Die Gesellschaft hat mittels Ausgabe von Anleihen zusätzliches Kapital für die Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit aufgenommen. Das Anlageziel der ausgegebenen Anleihen (max. Ausgabebetrag EUR 13.499.000,00) der TIMBERFARM Trading GmbH besteht darin, das eingeworbene Kapital für den Handel mit Naturkautschuk zu verwenden, so dass die Gesellschaft aus diesen Erträgen die Zinsen an ihre Anleger zahlen kann. Um dieses Anlageziel zu erreichen, hat die TIMBERFARM Trading GmbH zwei Anleihen ausgegeben, um damit den bereits aufgenommenen Kautschukhandel weiter auszubauen. b. Forschung und Entwicklung Die TIMBERFARM Trading GmbH verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren und benötigt auch keine auf dem Markt nicht frei verfügbaren Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung entstehen somit nicht. 2. Wirtschaftsbericht b. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das weltweite reale BIP Wachstum für das Jahr 2021 betrug schätzungsweise 6,1 % 1. Für das Jahr 2022 wird mit einem abflauen der Corona-Pandemie gerechnet und im Zuge dessen ein Wachstum des weltweiten BIP von 3,2 % prognostiziert. 2 Die Entwicklung des Kautschuksektors verläuft ähnlich wie die Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums. Industriell ist die Kautschukindustrie mit nahezu allen wichtigen Industrien stark verbunden, allen voran jedoch mit der Reifen- und Autoindustrie. Im Jahre 2021 stieg der Kautschukverbrauch um 9,4 %, wobei der Anteil Naturkautschuk um 9,4 % steig und der Anteil synthetischer Kautschuk um 9,5 %. 3 Der IWF (Internationaler Währungsfonds) geht davon aus, dass die Kautschuk-Gesamtnachfrage im Jahre 2022 auf 30,64 Mio. Tonnen ansteigen wird. Der Anteil Naturkautschuk dürfte im Jahre 2021 ca. 14,29 Mio. Tonnen, resp. rund 46,6 % betragen. 4 Der Anstieg des Kautschukverbrauchs 2021 ist durch die weltweite Corona Pandemie zu begründen. Für 2022 rechnet der IWF mit einer höheren Nachfrage von insgesamt 3 %. 5 c. Geschäftsverlauf und Lage Die TIMBERFARM Trading GmbH hat ihre Geschäftstätigkeit am 14. Januar 2020 begonnen. Plangemäß wird regelmäßig Kautschuk eingekauft und anschließend weiterverkauft. Ertragslage Der Gesamtumsatz der Gesellschaft betrug im Jahr 2021 EUR 14.758.791. Demgegenüber stehen Aufwendungen für den Materialeinkauf in Höhe von EUR 13.605.960, die Kosten der Handelsaktivitäten sowie die mit der Finanzierung verbundenen Kosten. Durch die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft, der selbständigen Herausgabe und Vermarktung von Anleihen, entstehen im ersten Jahr der Ausgabe einer neuen Anleihe überproportional hohe Kosten, wie z. B. die Initialkosten der Zahlstelle, den mit der Wertpapierprospekterstellung verbundenen Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und den Vertriebskosten. Rechnet man aus dem Ergebnis der Gesellschaft diese Kosten heraus, so hätte sich bereits für 2021 ein positives Ergebnis ergeben. Im Geschäftsjahr 2021 fielen im Wesentlichen die Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der weiteren Implementierung der Gesellschaft in Höhe von EUR 70.540 sowie Personalkosten in Höhe von EUR 469.768 an. Weitere Kosten entstanden für die Buchführung in Höhe von EUR 44.257 und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.523. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt EUR 652.512.und entstanden durch die operative Tätigkeit der Gesellschaft. Zudem waren Aufwendungen aus Währungsdifferenzen in Höhe von EUR 94.485 zu verzeichnen. Im Rahmen der ausgegebenen Anleihen belasten Anleihezinsen in Höhe von EUR 486.872 das Ergebnis zum Stichtag, hiervon sind Zinsen in Höhe von EUR 76.238 als kurzfristige Verbindlichkeit ausgewiesen. Zudem sind Zinsen für von der Gesellschafterin gewährte Darlehen in Höhe von EUR 45.500 erfasst. Zinsen für Darlehen von anderen Gläubigern sind in Höhe von EUR 8.111 erfasst. Zum Stichtag ergibt sich ein Zinsaufwand für Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 540.509. Zum Bilanzstichtag wurden Verluste aus Futures/Währungssicherungsgeschäften mit einem Euro-Wert in Höhe von insgesamt EUR 201.645 erzielt. Das EBIT betrug zum 31.12.2021 EUR 363.747. Finanzlage Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 83.896. Darin enthalten ist die Zuweisung des Jahresfehlbetrags in Höhe von EUR 72.783. Die Eigenkapitalquote beträgt rd. 0,8 %. Bankverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 4.750. Es bestanden durch die Ausgabe von Anleihen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 7.497.444. Vermögenslage Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 10.491.291. Die Aktivseite zeigt im Wesentlichen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 5.341.611 sowie geleistete Anzahlungen auf Vorräte in Höhe von EUR 3.475.520 und Vorräte in Panama lagernd in Höhe von EUR 175.135. Weiterhin bestehen liquide Mittel in Höhe von EUR 1.499.025. Auf der Passivseite stehen der Eigenkapitalverminderung aufgrund des Jahresfehlbetrags entsprechende langfristige Verbindlichkeiten (EUR 9.317.444) sowie kurzfristige Verbindlichkeiten (EUR 942.779) und gegenüber. Zudem sind Rückstellungen in Höhe von insgesamt EUR 147.172 bilanziert, davon entfallen EUR 12.672 auf gebildete Steuerrückstellungen des Vorjahres. c. Finanzielle Leistungsindikatoren In der Anfangsphase des Handels mit Rohstoffen aller Art und anderen Gütern für eigene und fremde Rechnung im In- und Ausland wird das Tagesgeschäft im Wesentlichen über den Cashflow und das Betriebsergebnis gesteuert. Das Betriebsergebnis gemäß dem Jahresabschluss liegt im Plan, da gemäß dem Wertpapierprospekt für das Jahr der Emittierung der Anleihe mit den höheren Kosten gerechnet wurde. Zieht man diese Kosten vom Ergebnis ab, so wäre für 2021 ein positiver Jahresüberschuss entstanden. Zeitgleich zeigen die Zahlen auch, dass der somit theoretische Gewinn, wenn man ihn auch für die kommenden Jahre annimmt, ausreicht um die im ersten Jahr der Anleihe entstandenen Verluste, bis zur Fälligkeit der Anleihen zu kompensieren. d. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Die Entwicklung des Ergebnisses entspricht der Planung. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen. Den kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen kurzfristige Vermögenswerte in ausreichender Höhe gegenüber. 3. Prognosebericht Der Markt für Naturkautschuk wird, getrieben durch steigende Nachfrage der Automobil- und Reifenindustrie aufgrund der stetigen Zunahme des Individualverkehrs und den weitweit wachsenden Transportbedürfnissen, auch in der Zukunft weiter wachsen. Gemäß dem IWF (Internationaler Währungsfonds) wird der Kautschukverbrauch im Jahr 2030 auf rund 36,68 Mio. t und somit um rund 24,5 % gegenüber 2021 zulegen. 6 Die Gesellschaft ist jedoch nicht nur von steigenden Preisen abhängig, von welchen sie zwar profitieren kann, wenn sie zuvor zu niedrigeren Preisen eingekauft hat, sondern vielmehr davon, dass sie es schafft interessante Spannen zu erzielen, indem sie zu niedrigeren Preisen einkaufen kann, als sie später verkaufen kann. Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und dem Russland-Ukraine Krieg beziehen sich hauptsächlich auf das weltweite Handelsvolumen und dadurch geringe Preise je Tonne. Die zu erzielenden Margen sind allerdings stabil geblieben. 4. Chancen- und Risikobericht Die Marktchancen im Bereich der Kautschukindustrie sind weiterhin gut. Der Wachstumstrend in der Automobil- und Reifenindustrie erscheint weiterhin stabil. Das steigende Bewusstsein unserer Gesellschaft in Bezug auf die begrenzte Verfügbarkeit nicht erneuerbarer Werkstoffe führt außerdem dazu, dass die Nachfrage weiter zunimmt. Vor dem Hintergrund des Marktumfeldes und unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft.
Düsseldorf, den 12.12.2022 gez. Maximilian Breidenstein, Geschäftsführer TIMBERFARM TRADING GmbH BILANZ zum 31. Dezember 2021TIMBERFARM Trading GmbHDüsseldorfAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021TIMBERFARM Trading GmbH
Kapitalflussrechnung
Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31.12.2021
Anhang für den Jahresabschluss zum 31.12.20211. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die TIMBERFARM Trading GmbH, Düsseldorf, ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Emittentin im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Die sich daraus ergebenden ergänzenden größenunabhängigen Verpflichtungen für den Jahresabschluss und die Berichterstattung, insbesondere gemäß §§ 23 ff. VermAnlG, wurden beachtet. Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB wurden beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen. Pflichtangaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder zum Anhang sind, soweit zulässig, wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt. 2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und die Bewertung wurden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 383 HGB) vorgenommen. Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände in Euro wurden mit dem Nennwert bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Stichtag umgerechnet. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert. Bestände in Fremdwährung wurden zum Stichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten Steuern für das vorherige Wirtschaftsjahr. Die Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist. Die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden. Die TIMBERFARM Trading GmbH hat Inhaber-Teilschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) mit fester Laufzeit, fester Verzinsung und Rückzahlung von 100 % des Nennbetrags, ausgegeben. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Entstandene Zinsen wurden antizipativ abgegrenzt. 4. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen überwiegend in Auslandswährung (USD). Die sonstigen Rückstellungen entfallen überwiegend auf Kosten im Zusammenhang für ausstehende Eingangsrechnungen, für die Jahresabschlusserstellung sowie die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2021. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 690.000,00. TF GloReg 20-4 Anleihe (Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2020 – 2030) Die TIMBERFARM Trading GmbH hat Inhaber-Teilschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) mit fester Laufzeit, fester Verzinsung und Rückzahlung von 100 % des Nennbetrags, ausgegeben. Die Anleger nehmen nicht am Gewinn- und Verlust der Emittentin teil. Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem „Ausgabetag“, dem 1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2030 jeweils nachträglich am 1. Januar eines Jahres mit nominal 6,75 % p.a verzinst. Zum Bilanzstichtag valutieren die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen in Höhe von € 690.000,00. Soweit es nicht bereits durch ordentliche bzw. außerordentliche Kündigungen zu einer früheren Rückzahlung kommt, werden die Teilschuldverschreibungen am 1. Januar 2031 zur Rückzahlung fällig. Die Teilschuldverschreibungen können während der Laufzeit vom Anleger mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende, erstmals zum 31. Dezember 2022, ordentlich gekündigt werden. TF GloReg 21 Anleihe (Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2021 – 2025) Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem „Ausgabetag“, dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025 jeweils nachträglich am 1. Januar eines Jahres mit nominal 5,25 % p.a verzinst. Zum Bilanzstichtag valutieren die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen in Höhe von Euro 6.807.444,37. Der erste Zinszahlungstag ist der 1. Januar 2022. Als Zahlstelle fungiert die Quirin Privatbank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin. Soweit es nicht bereits durch ordentliche bzw. außerordentliche Kündigungen zu einer früheren Rückzahlung kommt, werden die Teilschuldverschreibungen am 1. Januar 2026 zu 100 % zur Rückzahlung fällig. Die Teilschuldverschreibungen können während der Laufzeit vom Anleger mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende, frühestens zum 31. Dezember 2023, ordentlich gekündigt werden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen Euro 622.576,20, die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt Euro 2.069.938,08 und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 5. Sonstige Angaben Der Gesellschaftsvertrag der TIMBERFARM Trading GmbH datiert vom 06.01.2020. Die Timberfarm GmbH (AG Düsseldorf, HRB 67248) ist alleinige Gesellschafterin und daher zu 100 % am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Maximilian Breidenstein, der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist. Die Gesellschaft beschäftigte im Wirtschaftsjahr durchschnittlich drei Arbeitnehmer. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung haben nicht stattgefunden.
Düsseldorf, den 12.12.2022 TIMBERFARM Trading GmbH Vertreten durch Maximilian Breidenstein Bilanzeid Erklärung der Geschäftsführung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2021 Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Düsseldorf, den 12. Dezember 2022 TIMBERFARM Trading GmbH vertreten durch Maximilian Breidenstein, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TIMBERFARM Trading GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TIMBERFARM Trading GmbH – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung auf den 31. Dezember 2021 – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TIMBERFARM Trading GmbH für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und [der für die Überwachung Verantwortlichen] für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wuppertal, den 12. Dezember 2022 Ebbinghaus Partnerschaft mbB gez. Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, Wirtschaftsprüfer gez. Marcel Osenroth, Wirtschaftsprüfer |
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Für mich verfestigt sich meine Einschätzung, dass Timberfarm ein Schneeballsystem betreibt!
D.h. die konstant neu eingeworbenen Anlegergelder dienen fast nur dazu, operative Verluste abzudecken. Besonders deutlich wird das an der Bilanz der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG.
Am 15.08.2022 schrieb Timberfarm: „Die Verarbeitung von Rohkautschuk zu handelsüblichen Standardprodukten ist die Hauptaufgabe der Kautschukfabrik GRAN PIEDRA. Sie hat sich seit ihrer Inbetriebnahme ENDE 2018 zu einem viel beachteten Kompetenzzentrum entwickelt.“
Quelle: https://www.timberfarm.de/de/newsletter/15082022/update-kautschukverarbeitung-kautschukfabrik-gran-piedra
Die Inbetriebnahme war also (Zitat) „Ende 2018“. Laut Bundesanzeiger betrug deren Umsatz jedoch in 2018, 2019 und 2020 laut veröffentlichten Bilanzen 0,00 €! Und auch 2021 nur lächerliche 0,0655 Mio € Umsatz.
Offenbar waren die realen Erträge der Timberfarm-Kautschukplantagen so gering, dass es 2018/2019/2020 kein bzw. 2021 kaum Rohkautschuk für die millionenteure „Kautschukverarbeitungs-Firma“ gab!