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Anlegerschutz

Totalverlustrisiko: LAWO Group GmbH i. G.

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Genussrechte begibt das Unternehmen als Investmentvehikel an Anleger, um sich selber Kapital zu verschaffen. Nun, wir alle wissen aus der Vergangenheit, das Genussrechte nicht immer ein Genuss sein müssen. Man denke hier an die Milliardenpleite des Unternehmen INFINUS.

Nun also eine GmbH iG die 800.000 will, heißt eine GmbH die noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das sehen wir kritisch, denn zumindest sollte eine Gesellschaft einmal eingetragen sein, bevor man auf Geldsuche geht.

Ach ja, da gibt es noch die LAWO Abbruchdienstleistung und Erdbau UG aus dem Jahre 2018, die aber noch keine Bilanzen im Unternehmensregister hinterlegt hat. Da fragt man sich schon, warum eigentlich nicht?

Genussrechte

Art

Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)

Ausgestaltung
  • Genussrechte
  • Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
  • Anspruch auf Dividendenzahlung
  • Anspruch auf Überschussdividende
  • Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Laufzeit

Mindestens 5 volle Jahre

Emissionsvolumen

800.000,00 Euro

Kündigungsfrist

Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres

Mindestzeichnung

Einmaleinlage ab 10.000,- Euro

Emissionskosten

Agio 5 % aus der Zeichnungssumme

Anlaufverluste

keine

Dividende / Bonus
  • Grunddividende: 5,5 % p.a. des Beteiligungsbetrages
  • Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses

Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse

Zahlung der Dividende

1 x jährlich

LAWO Group GmbH i. G.

Geschäftsführer:
Herr Lars Wortmann

Branche:
Abbruch, Erdbau, Kabelbau, Recycling

Sauer Moor 63b
23845 Oering

Email:
larswortmann66@gmail.com

Internet:
www.lawo-group.de

Mobil: 01575 – 53 86 747

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