Genussrechte begibt das Unternehmen als Investmentvehikel an Anleger, um sich selber Kapital zu verschaffen. Nun, wir alle wissen aus der Vergangenheit, das Genussrechte nicht immer ein Genuss sein müssen. Man denke hier an die Milliardenpleite des Unternehmen INFINUS.
Nun also eine GmbH iG die 800.000 will, heißt eine GmbH die noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das sehen wir kritisch, denn zumindest sollte eine Gesellschaft einmal eingetragen sein, bevor man auf Geldsuche geht.
Ach ja, da gibt es noch die LAWO Abbruchdienstleistung und Erdbau UG aus dem Jahre 2018, die aber noch keine Bilanzen im Unternehmensregister hinterlegt hat. Da fragt man sich schon, warum eigentlich nicht?
Genussrechte
Art
Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)
Ausgestaltung
- Genussrechte
- Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
- Anspruch auf Dividendenzahlung
- Anspruch auf Überschussdividende
- Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Laufzeit
Mindestens 5 volle Jahre
Emissionsvolumen
800.000,00 Euro
Kündigungsfrist
Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
Mindestzeichnung
Einmaleinlage ab 10.000,- Euro
Emissionskosten
Agio 5 % aus der Zeichnungssumme
Anlaufverluste
keine
Dividende / Bonus
- Grunddividende: 5,5 % p.a. des Beteiligungsbetrages
- Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses
Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse
Zahlung der Dividende
1 x jährlich
LAWO Group GmbH i. G.
Geschäftsführer:
Herr Lars Wortmann
Branche:
Abbruch, Erdbau, Kabelbau, Recycling
Sauer Moor 63b
23845 Oering
Email:
larswortmann66@gmail.com
Internet:
www.lawo-group.de
Mobil: 01575 – 53 86 747
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