So kann man eine aktuelle Mitteilung im Internet lesen, dabei sollte der Anleger wissen, das Genussrechte natürlich nicht immer ein Genuss sind. Genussrechte beinhalten natürlich ein Totalverlustrisiko für jeden Anleger und jeden investierten Cent.
Die Laufzeit von 8 Jahren ist aus unserer Sicht auch zu lange gewählt vom Unternehmen Murphy&Spitz Green Energy AG. Wir sehen hier angemessene Laufzeit von 5 Jahren. Das ist ein Anlagezeitraum, der für Anleger überschaubar ist.
Auch die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz überzeugt uns dann absolut nicht. Im Gegenteil.
Rechnungslegung / Finanzberichte
Bundesanzeiger
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Murphy & Spitz Green Energy AktiengesellschaftBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
PASSIVA
ANHANG1. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 ist nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter HR B 17205 eingetragen und wird beim Finanzamt Bonn geführt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist zum Stichtag 31.12.2020 eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Erstellung des Abschlusses sind die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften nur teilweise in Anspruch genommen worden. Als Emittentin von Vermögensanlagen ist die Gesellschaft nach Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) verpflichtet einen Lagebericht zu erstellen. Nach §23 VermAnlG sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von einem Abschlussprüfer zu prüfen. Eine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht gemäß § 293 HGB nicht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter „going concern“-Gesichtspunkten. Dabei ist das Gebot der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden sowie das Vorsichtsprinzips beachtet worden. Abweichend vom Vorjahr wurden die Dividenden von Tochtergesellschaften mit Ausnahme der zum 31.12.2019 als Forderung eingebuchten Dividende wieder nach dem Zuflussprinzip im Jahr der Zahlung erfolgswirksam gebucht. Die Währungsumrechnung der tschechischen Krone in Euro erfolgte mit dem Schlusskurs vom 31.12.2020 der Ceska narodni banka (CZK 26,245 = EUR 1). 3. Einzelangaben zur Bilanz 3 1.12.2020 Aktiva Darlehen, welche Ausleihungen an verbundene Unternehmen darstellen, werden zum Kaufpreis bilanziert, d.h. bei mehreren Beteiligungen unterhalb des Nennwerts. Es wurden daher in der Bilanz Erinnerungsposten je EUR 1 zwecks Ausweisung für von Dritten unter Nennwert erworbene Darlehen (Bilanz: „Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis“) gebildet. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Beteiligungswerte sind durch den Erwerb des ausstehenden Geschäftsanteils der Badfeld PV-Anlagen GmbH deutlich angestiegen. Die Abgänge bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultieren aus den Teilrückzahlungen der Gesellschafterdarlehen verschiedener Tochtergesellschaften. Die Bewertung der Forderungen im Umlaufvermögen erfolgte zum Nennwert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Zinsforderungen und Management-Dienstleistungen (kaufmännische Betriebsführung). Das Darlehen an die PVA Meinheim GmbH zur Teilnahme an Solar-Ausschreibungen bei der Bundesnetzagentur erhöhte sich aufgrund weiterer Ausschreibungsteilnahmen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich deutlich aufgrund der Zahlungen aus der Dividendenforderung gegenüber der Badfeld PV-Anlagen GmbH und der Alleinaktionärin. Zum Bilanzstichtag bestehen sie überwiegend aus Forderung aus Kapitalertragssteuern. Mit Ausnahme einer Sicherheit für Dachverpächter in Höhe von EUR 3.000 sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Wertpapiere reduzierten sich deutlich aufgrund der Rückzahlung der Solarzins-Anleihe 2010 (31.12.2019: Eigenbestand von EUR 191.000). Unter den liquiden Mitteln unterliegen EUR 16.702 Entnahmebeschränkungen gegenüber einem deutschen Kreditinstitut im Rahmen einer Finanzierung und dem Pfandrecht des Kreditinstituts. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem im Handelsregister eingetragenen Betrag ausgewiesen. Zudem werden die Einzahlungen in die Kapitalreserve in Höhe von EUR 1.400.000 ausgewiesen. Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen zu berücksichtigen. Die sonstigen Rückstellungen bestehen für mögliche nachlaufende Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile an der Buzzing purple lines s.r.o. und für Aufsichtsratsvergütungen. Die Rückbaukosten für Photovoltaikanlagen wurden nach einem Berechnungsschema unter Berücksichtigung der festen Vertragslaufzeit, der Art der Montage der Anlagen und der Modultypen berechnet. Verbindlichkeiten aus der Projektfinanzierung einer Solarstromanlage im Kreis Kohren-Sahlis bestehen in Höhe von EUR 490.442 gegenüber einem deutschen Kreditinstitut. Als Sicherheiten für diesen Kredit wurden gegenüber dem Kreditinstitut Abtretungen von Forderungen, insbesondere die Abtretung der Forderung der Stromeinspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, sowie die Sicherungsübereignung der finanzierten Solarstromanlage vereinbart. Die Laufzeit der Verbindlichkeit beträgt mehrheitlich unter fünf Jahre. Verbindlichkeiten aus Annuitätendarlehen für die sechs Photovoltaikanlagen in Zossen bestehen gegenüber einem Kreditinstitut in Höhe von EUR 282.045. Als Sicherheiten für diesen Kredit wurden gegenüber dem Kreditinstitut Abtretungen von Forderungen, insbesondere die Abtretung der Forderung der Strom-Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie die Sicherungsübereignung der finanzierten Solarstromanlagen vereinbart. Die Laufzeit der Verbindlichkeit beträgt mehrheitlich unter fünf Jahre. In den Darlehensverträgen wird die Gesellschaft verpflichtet, bei einer Verschlechterung ihrer Vermögenslage oder des Sicherungsguts (Photovoltaikanlagen) zusätzliche Sicherheiten zu stellen. Die Verbindlichkeiten aus Anleihen und Genussrechten reduzierten sich deutlich aufgrund folgender Tilgungen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus:
Die nachfolgenden Verbindlichkeiten ohne Besicherung wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt:
Der Gesamtbetrag der Finanz-Verbindlichkeiten beträgt EUR 6.269.623. Der starke Rückgang der Finanz-Verbindlichkeiten (31.12.2019: EUR 9.160.645) ist bedingt durch die Rückzahlung von Anleihen und Genussrechten im Berichtsjahr (Tilgung Anleihe 2010 am 7. Januar 2020, Tilgung Genussrechte zum 31.12.2020). Mit Laufzeit bis zu einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag Finanz-Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.491.926 und mit Laufzeit einem bis fünf Jahren in Höhe von EUR 404.551. Nicht-Finanz-Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 149.052. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt EUR 6.418.675. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 772.537, davon entfällt auf Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren ein Gesamtbetrag von EUR 268.647. Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung. 4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgefü hrt sind Management Mit dem Vorstand wurde die Zahlung eines Gehalts in Höhe von EUR 6.500 monatlich zuzüglich der Kosten der Krankenversicherung vereinbart. Zudem besteht eine Bonusregelung zugunsten des Vorstands in Höhe von 10% des Jahresüberschusses, maximal 25% des Vorstandsgehalts. Voraussetzung für die Zahlung eines Bonus ist das Bestehen eines Bilanzgewinns. Von der alleinigen Gesellschafterin Murphy&Spitz Green Capital AG werden Leistungen durch die Überlassung von Büroräumen und Personal sowie bspw. die Betreuung der Website, Telefonservice, Vorbereitung der Zinsberechnungen, Erstellung von Steuermitteilungen, Research und Zuarbeit bei Due-Diligence-Prüfungen bezogen und als Umlage vergütet. Die Zahlungen dafür entsprechen maximal 0,5% p.a. des Investitionsvolumens der Murphy&Spitz Green Energy AG (EUR 8.787 p.M.) und ihrer Tochtergesellschaften zuzüglich einer Technikpauschale von EUR 400 p.M. Zum Bilanzstichtag bestehen vertragliche Verpflichtungen gegenüber der Stadt Zossen und gegenüber einer Gesellschaft im Landkreis Teltow-Fläming zur Zahlung einer jährlichen Pacht für die Gestattung des Betriebs von Solarstromanlagen. Die Höhe der Pacht ist an die Höhe der jährlichen Erträge gekoppelt und liegt im mittleren einstelligen Prozent-Bereich im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Stromverkauf. Es bestehen im Rahmen der mit einem tschechischen Kreditinstitut geschlossenen Projektfinanzierung der Photovoltaikanlage der tschechischen Tochtergesellschaft Solarni park Hamr s.r.o. Eventualverbindlichkeiten in Höhe von EUR 148.302 der Murphy&Spitz Green Energy AG für einen Teil-Kreditausfall der Solarni park Hamr s.r.o. gegenüber dem tschechischen Kreditinstitut. Eine Inanspruchnahme erscheint unwahrscheinlich, da Solarni park Hamr s.r.o. Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus den Bankfinanzierungen gegenüber dem Kreditinstitut stets selbst nachgekommen ist. Gegenüber zwei 100%-Tochtergesellschaften bestehen Nachschusspflichten in Höhe von jeweils EUR 12.500 für nicht-eingezahlte Stammeinlagen. Der Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten beträgt EUR 173.302. Die Gesellschafterdarlehen der Murphy&Spitz Green Energy AG an ihre 100%-Tochtergesellschaften sind mit einem Rangrücktritt hinter die Ansprüche der projektfinanzierenden Bank versehen. Aus Tilgungen von solchen Gesellschafterdarlehen können im Falle einer Verletzung einer Zahlungsverpflichtung einer Tochtergesellschaft Verpflichtungen der Murphy&Spitz Green Energy AG entstehen. Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag keine Bürgschaften oder Haftungsverhältnisse, Pfandrechte oder ähnliches. 5. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 2020 Die Umsatzerlöse erhöhten sich aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr verbesserten Stromerzeugung und aufgrund der höheren Umlagen von Tochtergesellschaften. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen aufgrund von Versicherungsentschädigungen. Die Personalaufwendungen stiegen aufgrund des Vorstandsgehalts. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten überwiegend die Kosten des Dienstleistungsvertrags mit der Murphy&Spitz Green Capital AG, für Anleihen sowie für Steuererklärungen, Prüfung und Buchhaltung. Die Reise-, Werbe- und Anleihekosten sanken, der Aufwand für den Aufsichtsrat stieg leicht aufgrund einer geplanten Erhöhung der Aufwandsentschädigung und die Wahl eines vierten Aufsichtsratsmitglieds. Die Reparatur- und Reinigungskosten für die Anlagen im Sachanlagevermögen betrugen EUR 11.110 (Vorjahr: EUR 18.269). Rückbaukosten für die Photovoltaikanlagen wurden in Höhe von EUR 2.561 gebucht. Die Dividendeneinnahmen von den Tochtergesellschaften Badfeld PV-Anlagen GmbH, Solarni park Hamr s.r.o. und Valle Chiara 101 s.r.l. blieben mit EUR 289.000 (Vorjahr: 275.000) nahezu konstant. Aufgrund der Rückzahlung der Solarzins-Anleihe mit 6,2% Zins und der laufenden Tilgungen auf Bankdarlehen reduzierte sich der Zinsaufwand auf EUR 335.123 (Vorjahr: 361.555) Es wurden keine Rückstellungen für die Zahlung von Steuern gebildet. Es besteht jeweils ein Verlustvortag bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer. 6. Einzelangaben Kapitalflussrechnung 2020 Der operative Cash flow 1 wurde um die handelsrechtliche Ergebniszurechnung der Beteiligung an der Personengesellschaft Murphy&Spitz Energy Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. WEA Delbrück KG („WEA Delbrück KG“) und den Saldo der Rückstellungen bereinigt. 7. Sonstige Angaben
Bonn, im März 2021 gez. Philipp Spitz, Vorstand Ergänzung zum Jahresabschluss 2020 Der Vorstand der Murphy&Spitz Green Energy AG versichert dass im Lagebericht nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken beurteilt und erläutert wird und zugrunde liegende Annahmen angegeben werden. Der Vorstand der Murphy&Spitz Green Energy AG versichert nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt oder der Anhang zusätzliche Angaben zu besonderen Umständen enthält. WEITERE DATENI Lagebericht der Murphy & Spitz Green Energy AG für das Jahr 2020 Geschäftsmodell Die Murphy&Spitz Green Energy AG ist eine Betreibergesellschaft für Solarstrom- und Windenergieanlagen in Deutschland und Europa („Independent Power Producer“). Neben dem Betrieb von Energieanlagen beteiligt sich die Gesellschaft auch an Projektentwicklungen. Die Murphy&Spitz Green Energy AG und ihre Tochtergesellschaften betreiben 25 Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 14,9 MWp in Deutschland, Italien und der Tschechischen Republik sowie zwei Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 5,3 MW in Westfalen und Thüringen. Mit ihren Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugt die Gesellschaft ca. 27 Millionen kWh regenerative Energie pro Jahr, davon 94% in Deutschland. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von über 16.000 Tonnen CO2 gegenüber der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern. Der überwiegende Teil der Stromerzeugung und damit der Umsatzerlöse erfolgt über die 100%-Tochtergesellschaften („Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe“). Photovoltaik Die Photovoltaikanlagen nutzen Globalstrahlung zur Umwandlung in Strom. Gemäß den Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sind in der Vergangenheit nur geringe Jahresschwankungen bei der Globalstrahlung (Summe aus direktem Sonnenlicht und diffusem Licht) aufgetreten. Diese Schwankungen reduzieren sich über zehn Jahre auf nur wenige Prozent. Die Umsätze aus Photovoltaikanlagen sind daher unter Annahme einer hohen technischen Verfügbarkeit bereits kurzfristig gut, langfristig sogar sehr gut planbar. Windenergie Beim Windaufkommen sind Schwankungen von bis zu 20% vom langjährigen Mittel normal. Diese Schwankungen führen zu einer Abweichung der erwarteten Energieerzeugung der Windenergieanlagen. Grund dafür ist, dass die Windgeschwindigkeit mit der dritten Potenz in die Leistung einer Windenergieanlage eingeht. Die Umsätze aus Windenergieanlagen sind daher kurzfristig schwer planbar. Langfristig sind diese aber gut planbar bei ausreichend konservativen Annahmen. Die operativen Kosten des Betriebs der Solarstrom- und Windenergieanlagen („OPEX“, insbesondere Betriebsführung und Wartungen, Reparaturen, Versicherungen etc.) der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe sind aufgrund der eigenen Erfahrung gut planbar und haben einen geringen Anteil an den Umsätzen. Reparaturen an Photovoltaikanlagen sind überwiegend mit wenig Aufwand verbunden. Bei den Windenergieanlagen bestehen langfristig abgeschlossene Vollwartungsverträge mit dem Anlagenhersteller Vestas, welche fast alle Großreparaturen abdecken und eine technische Verfügbarkeit von grundsätzlich mindestens 95% garantieren. Die Gesellschaft hat außer dem Vorstand eigenes Personal nur in sehr geringfügigem Umfang aufgebaut. Der Vorstand wird bei kaufmännisch-verwaltenden Tätigkeiten durch das Team der Murphy&Spitz Green Capital AG in Bürogemeinschaft unterstützt, wofür Umlagezahlungen für Verwaltungsleistungen vertraglich vereinbart sind. Die Murphy&Spitz Green Energy AG baut im Betrieb von Anlagen kein nennenswertes working capital mit entsprechender Liquiditätsbindung auf: Es wird grundsätzlich kein Warenbestand aufgebaut mit Ausnahme der nötigen Mengen an Ersatzmodulen und -wechselrichtern. Projektentwicklung Die Entwicklung von Energieprojekten ist seit dem Jahr 2019 ein Geschäftsgegenstand der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe geworden. Mit dem Erwerb der Badfeld PV-Anlagen GmbH und deren unbebauter Projektfläche sowie der Teilnahme an einer Solar-Ausschreibung 2019 begonnen eigene Aktivitäten zur Entwicklung und zum Bau einer Energieanlage. Die Energiewende sowie die politischen Ziele in Deutschland und großen Teilen der Europäischen Union erfordern einen starken Zubau weiterer Solarstrom- und Windenergieanlagen, um CO2-emittierende Energieanlagen aus dem Strommarkt zu verdrängen und den Bestand von risikobehafteten Atomenergieanlagen abzuschalten. Das Ziel der Aktivitäten ist die Entwicklung von Projekten bis zur Baureife und die Übernahme der errichteten Energieanlagen in den Eigenbestand. Grundsätzlich ist auch ein Verkauf von Projektrechten denkbar. Das Chance-Risiko-Profil dieser Aktivitäten ist gegensätzlich zum Betrieb von Anlagen mit gut planbaren Liquiditätsflüssen. Für einen Erfolg müssen viele Faktoren zusammenpassen, wodurch das Risiko von Abschreibungen auf teilentwickelte Projekte erheblich ist. Die Aktivitäten sind grundsätzlich kooperativ strukturiert durch die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern. Die geografischen Schwerpunkte der Aktivitäten sollen in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und in Ost-Deutschland liegen. 1. Geschäftsverlauf im Jahr 2020 1.1 Stromerzeugung, Wetterbedingungen und Umsatzerlöse Stromerzeugung Im Jahr 2020 hat die Stromerzeugung die Erwartungen mit 101,5 % der Soll-Stromerzeugung leicht übertroffen. Unter Berücksichtigung der auf Anfang April verschobenen Netzeinspeisung der PVA Cronheim Bahn 3 wäre die Plan-Übererfüllung deutlich höher gewesen. Die ausgewiesene Anzahl der Anlagen richtet sich bei identischem Jahr der Inbetriebnahme nach der Anzahl der Netzanschlüsse – so haben beispielsweise zehn Anlagen in Laussig acht Netzanschlüsse. Die Stromerzeugung der Anlagen wurden durch die Corona-Pandemie nicht eingeschränkt. Insgesamt betreibt die Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe zum Bilanzstichtag Energieanlagen mit einer installierten Leistung von 20.206 kWp. Wetterbedingungen
Für den italienischen Standort der PVA Valle Chiara in der Region Marken in Mittelitalien wird eine durchschnittliche Globalstrahlung angenommen.
Für das Jahr 2020 wird für die Binnenlandstandorte in Nordrhein-Westfalen und Thüringen ein Windaufkommen deutlich über dem Durchschnitt der letzten 20 Jahre aufgrund eines äußerst ungewöhnlich hohen Windaufkommens im ersten Quartal angenommen. Umsatzerlöse Der Umsatz der Murphy&Spitz Green Energy AG (ohne Tochtergesellschaften) erhöhte sich im Jahr 2020 auf EUR 338.590 (Vorjahr: EUR 277.168). Der Zuwachs resultiert aus der deutlich erhöhten technischen Verfügbarkeit der PVA Meusdorf sowie höherer Erlöse aus kaufmännischer Betriebsführung für die Tochtergesellschaften, welche einen erhöhten Abrechnungsaufwand benötigten. Aus Personalüberlassungsleistungen gegenüber Tochtergesellschaften resultierte ein Umsatz von EUR 95.547 (Vorjahr: 73.347). Unter Eliminierung der internen Verrechnungspreise ergibt sich ein konsolidierter (ungeprüfter) Umsatz 2020 von EUR 3.399.840 (Vorjahr: EUR 3.197.006) für die Murphy&Spitz Green Energy AG und ihre Tochtergesellschaften. Erstmals ausgewiesen wurden die Umsatzerlöse der PVA Cronheim Bahn 3 in der Badfeld PV-Anlagen GmbH (Netzeinspeisung ab 9. April 2020). Bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen der Murphy&Spitz Green Energy AG handelt es sich überwiegend um Versicherungserstattungen. Die technische Verfügbarkeit bei den Anlagen lag bei den Windenergieanlagen bei 99% und bei den Photovoltaikanlagen mit einer Ausnahme bei 98 bis 100%. Ausnahme war von Juni bis Dezember die PVA Rote Jahne welche vermehrt Wechselrichter-Kurzausfälle aufwies. Diese traten bei maximal der Hälfte der Wechselrichter auf. Von der erzeugten Energiemenge wurde bei drei Anlagen von Tochtergesellschaften die Stromvergütungen bei sechs oder mehr Stunden zu negativen Strompreisen am day-ahead-Markt aufgrund der Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 §51 („negative Strompreise“) nicht vollständig ausgezahlt. Die nicht-vergüteten Strommengen im Gesamtjahr 2020 betrugen 5,3% bei der WEA Kirchengel und wenige Prozent bei den PVAs Spiesen-Elversberg, Industriestraße 2, und Cronheim Bahn 3. Neben dem extrem windstarken Februar 2020 waren gehäufte Phasen längerer negativer Strompreise zwischen März und Mai zu verzeichnen, da aufgrund des Corona-Lockdowns die Stromnachfrage in Deutschland deutlich sankt. Die 100%-Tochtergesellschaft Murphy&Spitz Energy Verwaltungs UG war im Jahr 2020 unverändert rein als Komplementärgesellschaft für die Kommanditgesellschaften tätig. Die in den vergangenen Jahren nicht operativ tätige PVA Sprotta GmbH firmierte um zur PVA Meinheim GmbH. 1.2 Ergebnisse EBITDA Das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen/Finanzergebnis und Steuern) zeigt ein Ergebnis, das unabhängig von der Finanzierungsstruktur, den Beteiligungsergebnissen, den Abschreibungen und den Steuern ist.
Die Windenergieanlage Delbrück zeigt eine niedrigere Marge aufgrund der relativ hohen Kosten für den Vollwartungsvertrag. Bei der PVA Rote Jahne GmbH und der PVA Laussig GmbH reduziert die hohe Pacht die EBITDA-Marge. Das EBITDA der Murphy&Spitz Green Energy AG ist niedriger als jenes der Tochtergesellschaften, da die Murphy&Spitz Green Energy AG die Strukturkosten für die Gruppe trägt und Gewinnanteile der Tochtergesellschaften (Dividenden) in das Finanzergebnis der Murphy&Spitz Green Energy AG. Somit werden diese im EBITDA nicht berücksichtigt. EBIT Das EBIT (Ergebnis ohne Zinsen/Finanzergebnis und Steuern) zeigt das operative Ergebnis ohne Finanzierungsergebnis, Ergebnisbeiträge von Tochtergesellschaften und Steuern. Der Vergleich ist durch unterschiedliche Abschreibungshöhen verzerrt. Während die Photovoltaikanlagen in Deutschland und der Tschechischen Republik über 20 Jahre abgeschrieben werden, wurde in Italien die Abschreibung auf 25 Jahre verlängert. Windenergieanlagen werden in Deutschland bereits innerhalb von 16 Jahren abgeschrieben und führen damit zu relativ niedrigen EBIT-Margen. Bei der PVA Laussig und der PVA Rote Jahne belasten hohe Abschreibungen auf die Investitionskosten der Photovoltaikanlagen die EBIT-Marge. Diese Investitionskosten wurden jedoch nur zu einem Teil als Kaufpreis im Jahr 2015 von der Murphy&Spitz Green Energy AG bezahlt. Da die Abschreibungen liquiditätsneutral sind und den steuerlichen Aufwand für die Gesellschaften verringern, stellt dies einen positiven Effekt für die beiden Gesellschaften dar. Bei der Badfeld PV-Anlagen GmbH wird die PVA Cronheim Bahn 3 handelsrechtlich linear abgeschrieben. Jahresüberschuss Das Ergebnis vor Steuern der Murphy&Spitz Green Energy AG beträgt EUR 123.365,85 (Vorjahr: EUR 63.245). Der Jahresüberschuss der Murphy&Spitz Green Energy AG beträgt EUR 123.365,85 (Vorjahr: EUR 63.263). Außerperiodische non-cash-Erträge aufgrund von Betriebsprüfungen bzw. Auflösung von Verbindlichkeiten erhöhten die Jahresüberschüsse der WEA Kirchengel KG (EUR 60T saldiert mit Rückstellungen für Verpflichtungen aus einer Mehrerlösoption des Verkäufers der KG) und der PVA Rote Jahne GmbH (EUR 47.510). Gegenüber dem Vorjahr veränderte sich das Ergebnis der Murphy&Spitz Green Energy AG durch mehrere, teils gegenläufige Effekte. Dies sind insbesondere:
In den Zinsaufwendungen sind Zinsen in Höhe von EUR 291.447 (Vorjahr: EUR 338.542) an die Inhaber von Genussrechten und Anleihen enthalten. 1.3 Operativer Cash-flow Die Cash-flows sind die zentralen kaufmännischen Steuerungsgrößen der Gruppe und stellen die wichtigsten Ergebniszahlen für die Gesellschaft dar: Sie zeigen die Zahlungsströme und sind nicht – wie das Jahresergebnis – durch die Höhe der nicht zahlungswirksamen Abschreibungen und sonstigen Aufwendungen (Währungsveränderungen, Disagio, Rückstellungen) verzerrt. Das Geschäftsmodell der Murphy&Spitz Green Energy ist grundsätzlich auf den Betrieb von Energieanlagen im Eigenbestand mit gut planbaren Liquiditätsflüssen („operative Cash-flows“) ausgerichtet. Diese operativen Liquiditätsflüsse können insbesondere für weitere Investitionen, die Einzahlung in Rücklagekonten bei Kreditinstituten, Dividenden an die Gesellschafter oder die Tilgung von Fremdkapital eingesetzt werden. Wie erwartet konnte im Jahr 2020 aus dem Betrieb jeder Energieanlage ein positiver operativer Liquiditätsfluss („operativer Cash-flow 1“ als Ergebnis nach Steuern zuzüglich Abschreibungen zuzüglich/abzüglich non-cash-Umbewertungen des Anlage- und Umlaufvermögens) erzielt werden.
Der op. Cash-flow der PVA Rote Jahne und der PVA Meinheim ist deutlich belastet durch die hohen Zinszahlungen an die Murphy&Spitz Green Energy AG aufgrund der Berechnung der Zinsen anhand des Nominalwerts des Gesellschafterdarlehens. Die PVA Meinheim ist Alleinkommanditistin der WEA Kirchengel KG. 2. Investition- und Finanzierungstätigkeit 2.1 Investitionstätigkeit Marktumfeld Generell kennzeichnete sich im Jahr 2020 der deutsche Markt für Photovoltaikanlagen durch anhaltend steigende Installationszahlen. So wurden rund 4.900 MWp im Jahr 2020 nach 4.043 MWp im Vorjahr installiert. Hauseigentümer und Gewerbetreibende profitierten in den kleinteiligeren Märkten durch ihre Investitionen von nochmals sinkenden Modul- und Systempreisen, anhaltend günstigen Zinsen und der Vermeidung steigender Strombezugspreise. Zahlreiche Marktakteure betrieben Projektentwicklung für große und sehr große Anlagen, so dass die Nachfrage nach Zuschlägen in den Solar-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur das Angebot regelmäßig deutlich überstieg. Die Gebotspreise lagen bei rund 5 Cent / kWh, so dass unter den Erneuerbaren Energien die Photovoltaik zur günstigsten Technologie wurde. Im Jahr 2020 wurde das sehr kleine Kontingent für nur 30 Zuschläge in Bayern auf Nicht-EEG-Flächen in den Ausschreibungen auf nunmehr 100 erhöht, so dass der starke Preisdruck in den Ausschreibungen in diesem Marktsegment nachließ. Die Marktakteure in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur sind zu einem großen Teil mittelgroßen und großen Betreibergesellschaften („Independent Power Producer – IPP“) zuzuordnen, welche häufig auch eigene Projektentwicklung betreiben. Größere Bestands-Photovoltaikanlagen werden nur sehr vereinzelt angeboten und zeichnen sich in Deutschland durch ein sehr hohes Verkaufspreisniveau für Anlagen höherer Qualität und auch mittlerer Qualität aus. Für die Windenergie ist in Deutschland im Jahr 2020 ein Anstieg der Installationszahlen auf niedrigem Niveau nach dem jahrelangem Markteinbruch zu verzeichnen gewesen. Die neu installierte Kapazität betrug 1.470 MW (Vorjahr 1.075 MW). Investitionen der Murphy & Spitz Green Energy-Gruppe Die PVA Cronheim Bahn 3, welche über einen Zuschlag aus einer Solar-Ausschreibung in Höhe von 3,98 Cent / kWh verfügt, wurde am 9. April 2020 an das Netz angeschlossen. Aufgrund der Umplanung von einer zusätzlichen Übergabestation zur Ertüchtigung der bestehenden Übergabestation und hoher Lieferzeiten für die Komponenten wurde die Netzeinspeisung der Anlage erst am 9. April 2020 realisiert. Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie ergab sich keine weitere Verzögerung. Für die PVA Cronheim Bahn 3 wurden Preisindikationen für die Stromvermarktung über ein Power Purchase Agreement (PPA) eingeholt. Aufgrund des sinkenden Preisniveaus für Strom – durch die pandemiebedingten Lockdowns sank die Stromnachfrage deutlich – ließ sich unter Berücksichtigung der Vermarktungskosten, der Regelungen für negative Markt-Strompreise und der zusätzlichen Pflichten bei der Vermarktung über ein PPA kein Gesamtvorteil erkennen gegenüber dem Zuschlagswert. Investiert wurde im Berichtsjahr verstärkt in Projektentwicklungsaktivitäten. Die Entwicklungsaktivitäten führten zur Planung einer Solarstromanlage in Bayern welche mit bis zu 13 MWp zusammen mit einem lokalen Entwickler im Q4 2021 / Q1 2022 errichtet werden soll. Für diese Planung wurde das Genehmigungsverfahren eingeleitet, die Flächensicherung betrieben und eine Netzanschlusszusage von 4,2 MWp sowie nach dem Berichtszeitraum für weitere 4,2 MWp zugesagt. Für diese Flächen bestehen zudem Zusagen der Bundesnetzagentur aus Solar-Ausschreibungen in Höhe von 8,4 MWp sowie von 4,2 MWp für eine benachbarte Fläche, welche nicht mehr im Planungsgebiet liegt. Die Tochtergesellschaft PVA Meinheim GmbH hat gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern Sicherheiten in bar, als Bürgschaft über einen Aval-Kreditvertrag und in Zusammenarbeit mit einem Geschäftspartner von EUR 630.000 für diese Zuschläge hinterlegt. Im Rahmen einer Kooperation mit einem Projektentwickler besteht für eine bereits im Jahr 2019 zur Pacht ausgehandelte Fläche ein Vorkaufsrecht zu Marktpreisen für die Murphy&Spitz Green Energy AG. Eine 0,75 MWp-Teilanlage wurde bereits realisiert, die Ausweitung der Fläche befindet sich in einem frühen Stadium des Genehmigungsverfahrens. Dabei handelt es sich um eine Fläche, welche nicht berechtigt zur Teilnahme an Solar-Ausschreibungen ist. Insgesamt ist diese PVA auf ca. 6 MWp geplant. Für verschiedene andere Entwicklungsideen wurden Vorentwürfe geplant und Kooperationsgespräche geführt, blieben jedoch frühphasig und führten nicht zu vertraglichen Vereinbarungen oder Planungen. Auch Ausschreibungen von Photovoltaikflächen als Entwicklungsstandorte wurde vereinzelt geprüft, jedoch aufgrund der sehr hohen Preisniveaus und/oder standortspezifischer Risiken (Altlasten, Genehmigungsrisiken) Abstand von einem Angebot genommen. Verhandlungen für den Erwerb von großen Bestands-Photovoltaikanlagen wurden geführt, teilweise mit Orts-Besichtigung der PVAs, jedoch in den meisten Fällen aufgrund unattraktiver Wirtschaftlichkeit und auch der technischen Ausführung der Anlagen abgebrochen. Ohne Baurisiko vermarktete Neubau-PVAs durch große Projektentwickler wurden teilweise versteigert, zu Preisen, welche aus Sicht der Gesellschaft zu wenig Chancen – bei gleichzeitig nicht unbedeutenden Risiken -bieten. Die installierte Kapazität an Photovoltaik- und Windenergieanlagen der Murphy&Spitz Green Energy AG erhöhte sich durch den Netzanschluss der PVA Cronheim Bahn 3 auf 20.206 kWp. Die Stromerzeugungskapazität verteilt sich auf Deutschland mit 18.791 kWp, die Tschechische Republik mit 659 kWp und Italien mit 756 kWp. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Solarstromanlagen nimmt die Murphy&Spitz Green Energy AG eine technische Lebensdauer über die Laufzeit der Vergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz hinaus an. Somit liegt die Gesamtlaufzeit der Energieanlagen bei rechtlicher Gestaltungsmöglichkeit bei bis zu 30 Jahren. Strategie Die Investitionsstrategie der ersten 10 Jahre der Tätigkeit der Murphy&Spitz Green Energy AG waren geprägt durch die Investition in Anlagen mit sicheren Liquiditätsrückflüssen und einer nahezu 100%-Fremdkapitalfinanzierung. Somit mussten die Investitionen ein niedriges Chance-Risiko-Profil haben. Ab dem Jahr 2019 investiert die Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe basierend auf dem Fundament des Bestandsportfolios sowie des gestärkten Eigenkapitals und unter Abwägung der Aufnahme weiteren Eigenkapitals auch in die Chancen der zukünftigen Energiemärkte. Dabei sind die Zielmärkte insbesondere große Solarstromanlagen in Deutschland und deren Projektentwicklung. Der weitere Ausbau des Portfolios von Energieerzeugungsanlagen soll vornehmlich über Anlagen erfolgen, die als technische und kaufmännische Einheiten jeweils über Jahresarbeitszahlen von über 1.000.000 kWh (= über 1 Gigawattstunde) verfügen. Mit der Sicherheitenlegung in Solar-Ausschreibungen sowie den Aufwendungen und Verpflichtungen bei der Entwicklung von Projekten bis zur Baureife hat sich das Chancen-Risiko-Profil für die Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe deutlich ausgeweitet. Es ist geplant, weitere große Anlagen mit Partnern zu entwickeln und zu betreiben mit auch niedriger, marktnaher Vergütung aus einer Solar-Ausschreibung und optionalen, jedoch schwer planbaren Mehrerlösen aus der Vermarktung des Stroms (bspw. durch einen höheren Monatsmarktwert Solar oder aus Stromabnahmeverträgen). Neben den Mehrerlösen ist es auch Ziel der Gesellschaft, langfristig zusätzliche Marktchancen in der Vermarktung ihrer Energieanlagen zu erhalten. Dazu bestehen Verlängerungsoptionen für Flächen nach dem festen Vergütungszeitraum. 2.2 Finanzierungstätigkeit Die Maßnahmen des „Refinanzierungskonzept 2019“ zur Einsparung von Kosten des Fremdkapitals wurden umgesetzt und stehen im Jahr 2021 vor dem Abschluss. Damit werden sämtliche seit Gründung begebenen Anleihen und Genussrechte getilgt oder mit der Anleihe mit 4,25% Verzinsung umfinanziert. Im Dezember 2020 wurden Rückzahlungen von Genussrechten mit knapp EUR 2,0 Mio. durchgeführt. Im September 2020 wurde die Anleihe mit 5,75% Zins aus dem Jahr 2014 zum 30.9.2021 mit einem Volumen von EUR 1,245 Mio. gekündigt. Die Refinanzierung ist im Wesentlichen mit der Anleihe mit 4,25% Verzinsung oder mit Aufvalutierungen bestehender Bankfinanzierungen geplant. Aus der Anleihe mit 4,25% Zins wurde im Jahr 2020 ein Volumen von EUR 1,5 Mio. begeben. Sie ist in den Handel im Freiverkehrssegment der Börse Hamburg einbezogen. Die Zahlung sämtlicher Zinsen und Tilgungen an Genussrecht und Anleiheinhaber erfolgte planmäßig. 2.3 Tilgung von Finanz-Verbindlichkeiten Die Bankfinanzierungen für Energieanlagen sehen regelmäßige Tilgungen während der Kreditlaufzeit vor. Es handelt sich dabei überwiegend um Tilgungsdarlehen, bei kleineren Anlagen auch um Annuitätendarlehen. Die einzelnen Gesellschaften haben im Jahr 2020 folgende Tilgungen an Banken geleistet, welche sich aus planmäßigen Tilgungen zusammensetzten: Sämtliche planmäßige Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten konnten durch die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften fristgerecht erfolgen. Die Valle Chiara 101 s.r.l. hat keine Bankfinanzierung, die PVA Meinheim GmbH ausschließlich einen Aval-Kreditvertrag. 3. Risikobericht Im Rahmen des Risikomanagements wurden für die Murphy&Spitz Green Energy AG nachfolgende Risiken definiert: Wachstumsrisiko Das geplante zukünftige Wachstum könnte nicht erreicht werden, falls keine ausreichend lukrativ erscheinenden Investitionsziele identifiziert oder gesichert werden können. Die Gesellschaft tätigt neben dem von Geschäftspartnern und Vermittlern unterbreiteten Angeboten für Energieanlagen auch eigene Planungen zur Entwicklung von Energieanlagen. Fremdfinanzierung von Anlagen Durch Fremdfinanzierung von Anlagen erhöht sich die Risikostruktur, da die aufgenommenen Fremdmittel einschließlich Zinsen zurückzuführen sind, auch wenn die geplanten Rückflüsse aus den Energieanlagen nicht, nur teilweise oder verzögert erfolgen. Die Gesellschaft erwirbt bisher ausschließlich Energieanlagen mit Einspeisevorrang vor konventionellen Energieanlagen und langfristig fixierten Stromverkaufspreisen. Daraus ergeben sich langfristig gut planbare Liquiditätsflüsse für die Tilgung von Fremdkapital. Investments mit ausgeprägterem Chance-Risiko-Kapital sollen zusätzlich mit Eigenkapital finanziert werden. Liquiditätsrestriktionen Es bestehen verpflichtende Projektreserven im Rahmen der Vereinbarungen mit Kreditinstituten. Diese können nicht ohne Zustimmung der Kreditinstitute durch die Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschaft bemüht sich um möglichst geringe Reserven. Gleichzeitig stellen diese auch einen Sicherheitspuffer für die finanzierten Energieanlagen dar, da die Reserven für Kapitaldienst und Reparaturen bestehen. Es bestehen teilweise Zustimmungsverpflichtungen von Banken zur Auszahlung von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen und Dividenden. Die Banken haben allen Auszahlungen bis zum Jahr 2020, sofern notwendig, zugestimmt. Rückzahlungsrisiko von Fremdkapital Es besteht das Risiko, dass Fremdkapital nicht getilgt werden kann zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Im Rahmen von Bankfinanzierungen kann durch Nichterfüllung von Kreditauflagen auch eine vorzeitige Fälligkeit von Kreditverpflichtungen eintreten. Die Gesellschaft hat sich in der Vergangenheit erfolgreich am Kapitalmarkt und bei Kreditinstituten finanziert. Die Tilgungspläne der Finanzierungen mit Banken sehen eine vollständige Rückzahlung aus den operativen Cash-flows der einzelnen Energieanlagen vor. Für alle anderen Finanzierungen bestehen Kündigungsfristen von einem Jahr. Für neue Finanzierungen und Umfinanzierungen kooperiert die Gesellschaft bereits langjährig mit Finanzinstituten und -vermittlern zwecks Aufnahme von Kapital. Verpflichtungen gegenüber Tochtergesellschaften Im Rahmen der Finanzierung mit Tochtergesellschaften und deren operativem Geschäft inklusive Entwicklungen von Projekten können aus aufgenommenen Darlehen, auch mit qualifizierten Rangrücktrittserklärungen, Kapitalfehlbeträgen und aus Kontokorrentkonten Zahlungsverpflichtungen entstehen. Fremdkapitalquote Außer dem Grundkapital und dem Bilanzgewinn der Gesellschaft stellen sämtliche Finanzierungen Fremdkapital für die Gesellschaft dar. Die Gesellschaft investiert überwiegend in Energieanlagen mit Einspeisevorrang vor konventionellen Energieanlagen und langfristig fixierten Stromverkaufspreisen. Jedoch kann die Vergütung des eingespeisten Stroms bei negativen Strompreisen ausgesetzt werden, was bisher nur in sehr geringem Umfang bei einer Anlage eingetreten ist. Insgesamt ergeben sich langfristig gut planbare Rückflüsse aus dem Betrieb für die Tilgung von Fremdkapital. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren zudem deutlich erhöht. Risiko kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten Die Gesellschaft hat zum 30.9.2021 Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 1.245.000 gekündigt. Die Tilgung hochverzinsten Fremdkapitals soll gemäß des Refinanzierungskonzepts 2019 insbesondere durch die Begebung weiterer Anleihemittel mit niedrigerer Verzinsung finanziert werden. Die Aufnahme von Eigenkapital ist ebenfalls grundsätzlich möglich. Liquiditätsrisiko Die Gesellschaft hat vertragliche Zahlungsverpflichtungen, insbesondere gegenüber Kapitalgebern. Den Verpflichtungen stehen bei Energieanlagen laufende Zahlungseingänge gegenüber, welche in der Vergangenheit stets ausgereicht haben zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen. Bei der Projektentwicklung entstehen erst nach erfolgreicher Entwicklung Liquiditätsrückflüsse, so dass das Liquiditätsrisiko erhöht ist. Zinsänderungsrisiko Es besteht das Risiko, dass sich Anschlussfinanzierungen durch eine Veränderung des Zinssatzes verteuern. Die Gesellschaft hat bei allen Bankfinanzierungen feste Zinssätze vereinbart. Die Restschuld dieser Finanzierungen wird zum Zeitpunkt des Ablaufs fester Zinssätze deutlich unter 50% der Gesamtfinanzierung betragen. Teilweise wurde auch der Zinssatz für die Gesamtlaufzeit der Bankkredite fest vereinbart. Netzanschluss und Stromabnahme Es besteht das Risiko, dass die Einspeisung des erzeugten Stroms nicht vollständig, verspätet oder gar nicht erfolgen kann und auch nicht vergütet wird. Unternehmerisches Risiko Es besteht das Risiko, dass sich wirtschaftliche Entwicklungen negativ auf die Emittentin auswirken. Die Gesellschaft ist in der Murphy&Spitz-Gruppe eingebettet. Diese, insbesondere die Mitarbeiter des Research, diskutieren laufend makroökonomische sowie wirtschafts- und finanzpolitische Entwicklungen. Zudem beobachtet die Gesellschaft selbst verschiedene Märkte für Erneuerbare Energien. Bewertungsrisiko Es besteht das Risiko, dass das Anlage- und Umlaufvermögen nicht richtig bewertet wird. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden durch einen Wirtschaftsprüfer testiert. Insolvenzrisiko Es besteht das Risiko einer Bonitätsverschlechterung oder einer Insolvenz der Gesellschaft, einer Tochtergesellschaft und/oder ihrer Geschäftspartner. Die Gesellschaft unterhält eine angemessene, langfristige Finanzplanung und beobachtet derartige Risiken. Bei Geschäftspartnern zielt die Gesellschaft auf eine hohe Besicherung von Zahlungen, bspw. durch Warenabtretungen, Bürgschaften und Bankgarantien. Bei Kreditinstituten bestehende Einlagen verteilen sich auf verschiedene Banken. Zinszahlungen im Rahmen von Anleihen werden nur wenige Tage an die Zahlstelle überwiesen. Risiko bei technischen Garantiegebern und Voll-Wartungsverträgen Es besteht das Risiko eines Ausfalls eines Garantiegebers oder einer Deckungslücke bei Voll-Wartungsverträgen. Bei absehbaren technischen Schwierigkeiten und Ausfall des Garantiegebers plant die Gesellschaft erhöhte Reparaturkosten ein. Die Garantiezeit der meisten Komponenten ist abgelaufen. Die langfristig abgeschlossenen Vollwartungsverträge für die Windenergieanlagen decken fast alle Hauptkomponenten, jedoch nicht alle Schadenereignisse, ab. Personenrisiko Ein Verlust der unternehmenstragenden Personen kann sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken. Die Gesellschaft hat nur zwei Mitarbeiter (inklusive Vorstand). Die Gesellschaft unterhält eine Bürogemeinschaft mit den anderen Gesellschaften der Murphy&Spitz-Gruppe. Diverse Arbeitsprozesse der Gesellschaft werden durch Mitarbeiter der Bürogemeinschaft unterstützt und auch durch die Mitglieder des Aufsichtsrats in den Büroräumen begleitet. Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist für die Buchhaltung der Gesellschaft zuständig. Zudem ist für verschiedene Prozesse der Gesellschaft ein work-flow schriftlich erstellt worden. Meteorologische Risiken Es besteht das Risiko, dass aufgrund von klimatischen Veränderungen die erwarteten Erlöse und Erträge an den Projektstandorten nicht erzielt werden können. Die Gesellschaft diversifiziert ihre Standorte und Erzeugungstechnologien. Versicherungsrisiko Es besteht das Risiko, dass Projekte nicht versichert werden können, eine Versicherung zu einem verspäteten Zeitpunkt wirksam wird oder einen Schaden nicht reguliert. Die Gesellschaft prüft die Versicherbarkeit von Energieanlagen vor Erwerb und steht mit verschiedenen Anbietern von Versicherungen im Kontakt, um größere Schadenrisiken zu möglichst attraktiven Konditionen abzudecken. Die bisherigen Schadensfälle wurden von Versicherungen überwiegend reguliert. Es besteht für die Anlagen unverändert Versicherungsschutz. Risiken des Zahlungsverkehrs Durch die Nutzung des Internetbankings für den Zahlungsverkehr können illegale Mittelabflüsse durch unbefugte Dritte entstehen. Die Gesellschaft nutzt unterschiedliche Authentifizierungsverfahren mit mehrstufigen Sicherheitssystemen verschiedener Banken. Haftungsverpflichtungen Es bestehen Haftungsverpflichtungen der Murphy&Spitz Green Energy AG im Rahmen von Finanzierungen von Tochtergesellschaften und aus Garantien im Rahmen von Unternehmenstransaktionen. Zudem kann u.a. bei der Windenergieanlage Kirchengel eine Eigenkapitalverstärkung notwendig werden im Falle einer Verkürzung der erhöhten Vergütung. Eine Verpflichtung für eine Tochtergesellschaft kann nur entstehen, wenn diese ihren eigenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber einer Bank nicht nachkommt. Bisher wurden diese Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt. Die Verkürzung der erhöhten Vergütung kann nur erfolgen, wenn die Windenergieanlage Kirchengel in ihren ersten fünf Betriebsjahren eine sehr hohe Stromerzeugung erzielt. Haftung und Zahlungsverpflichtungen aus Projektentwicklungen Es bestehen Verpflichtungen der Murphy&Spitz Green Energy AG und ihrer Tochtergesellschaften aus Verträgen zur Projektentwicklung und aus Sicherheiten im Rahmen von Zuschlägen aus Ausschreibungen. Die Gesellschaft investiert nur in eine geringe Anzahl von Projekten und bemüht sich um erfolgsbezogene Zahlungen an Kooperationspartner in der Projektentwicklung. Bonitäts- und Reputationsrisiko Es besteht das Risiko einer Veränderung der Bonität der Murphy&Spitz Green Energy AG oder ihrer Geschäftspartner. Die Gesellschaft stellt mit einem umfassenden Geschäftsbericht, einem Zwischenbericht, einen Bericht nach §312 AktG und seit 2019 auch konsolidierten Zahlen eine hohe Transparenz her. Durch direkte, persönliche Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kapitalgebern bemüht sich die Gesellschaft um eine angemessene und faire Wahrnehmung. Rechtliche Risiken Gesetzesänderungen und Änderungen der Rechtsprechung wie die Einführung der 26%-Solarsteuer in der Tschechischen Republik für die Jahre 2011-2013 können negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Die Nicht-Einhaltung von Anforderungen, bspw. aus dem Energierecht, kann zu Rückforderung von Zahlungen für Strom führen. Die Gesellschaft bemüht sich in Märkten außerhalb Deutschlands und mit deutlich über den Marktpreisen hinausgehenden Stromvergütungen um günstige Erwerbspreise von Energieanlagen, um einen Risikopuffer bei zukünftigen retroaktiven Maßnahmen mit Einschränkung der Wirtschaftlichkeit einzelner Anlagen zu haben. Die Gesellschaft bemüht sich um Einhaltung der energierechtlichen Auflagen ihrer Anlagen, auch durch Auslagerung von Pflichten an technische Betriebsführer. Externe Schocks Externe Schocks wie die Corona-Pandemie können zu Steuererhöhungen, Umsatzausfällen, Kostenerhöhungen, fehlenden Finanzierungsmitteln und Begrenzung der Wachstumsmöglichkeiten führen. Die Gesellschaft hatte bislang nur geringfügige Auswirkungen auf ihr operatives Geschäft und beobachtet mögliche Risiken. Die Möglichkeiten risikoabwehrende Maßnahmen zu ergreifen sind im Falle externer Schocks jedoch begrenzt. Risiko keine Vergütung für erzeugten Strom zu erhalten Innerhalb der Europäischen Union wurde eine Regulierung implementiert, dass für Wind- und Solarenergieanlagen keine Stromvergütung bei negativen Strompreisen ausgezahlt wird. Aufgrund sonstiger gesetzlicher Verstöße könnte ein Vergütungsausfall entstehen. Diese Vergütungsausfälle haben im Jahr 2020 zugenommen und betreffen drei große Anlagen. Im Jahr 2020 sind trotz der Corona-Pandemie mit deutlich rückläufiger Stromnachfrage Erlösverluste in untergeordnetem Umfang aufgrund negativer Strompreise (wenige Prozent der Erlöse) eingetreten. Währungsrisiko Es besteht das Risiko, dass die Vergütungen in anderen Währungen zum Euro an Wert verlieren und/oder Euro-Vergütungen durch andere Währungen ersetzt werden und damit niedrigere Erlöse in Euro entstehen. Zudem können Forderungen durch Währungsveränderungen im Wert fallen. Ebenso können Projekte außerhalb des Euro-Raums Wertverluste erleiden. Die tschechische Tochtergesellschaft leistet ihren Kapitaldienst an die Bank in Landeswährung, in der auch die Einnahmen gezahlt werden. Die Tochtergesellschaften sind verpflichtet, Darlehen der Murphy&Spitz Green Energy AG in Euro zurückzuzahlen. Risiken der Projektentwicklung Genehmigungsrechtliche Hindernisse, Finanzierungsrestriktionen, technische Restriktionen, Aktivitäten konkurrierender Unternehmen und Passivität von Geschäftspartnern können zum Scheitern von Projekten in der Entwicklungsphase mit entsprechenden Kosten und Abschreibungen führen. Die Gesellschaft zielt insbesondere darauf ab, bereits in Betrieb genommene Energieanlagen oder fertig entwickelte, baureife Projekte zu erwerben. Die Gesellschaft hat bis dato keine Fehlinvestitionen gehabt. Im Rahmen von Projektentwicklungen bestehen jedoch erhöhte Abschreibungsrisiken, welche sich nur teilweise durch ein aktives Risikomanagement begrenzen lassen. Betriebsrisiko Bei Projekten im eigenen Bestand besteht das Risiko, dass die prognostizierten Erlöse nicht erreicht werden oder die Betriebskosten höher als angenommen sind. Die Gesellschaft und die Mitarbeiter der Murphy&Spitz-Gruppe verfügen bei Solarstrom- und Windenergieanlagen über eine langjährige Erfahrung bei der Einschätzung von Einnahmen und Aufwendungen. Die Risikolage der Gesellschaft wurde im Berichtszeitraum laufend überwacht. Dem Vorstand der Murphy&Spitz Green Energy AG sind zurzeit keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bekannt. 4. Vergütungsbericht Die Gesellschaft hat neben dem Vorstand Philipp Spitz einen Praxissemester-Studenten bzw. Werkstudenten als Mitarbeiter. Feste Vergütung: Der Vorstand erhielt eine Jahresvergütung von EUR 93.993 inklusive Versicherungsbeiträge und einer Bonuszahlung für das Jahr 2020. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten eine feste Vergütung von zusammen EUR 8.000. Variable Vergütung:
– Vergütung aus dem Umlagevertrag und dem Vertrag über eine Technikpauschale: EUR 107.002 – Vergütung für Beratung: EUR 30.000 – Dividende in Höhe von EUR 280.000 Als Alleingesellschafterin der Murphy&Spitz Green Energy AG leistete die Murphy&Spitz Green Capital AG eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 400.000. Die Gesamtsumme der im Geschäftsjahr gezahlten variablen Vergütungen an Organe, verbundene Unternehmen und Personen beträgt somit EUR 242.359 zusätzlich zur Zahlung der Dividende von EUR 280.000. 5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Die Stromerzeugung des Jahres 2020 war meteorologisch bedingt insgesamt überdurchschnittlich. Die technische Verfügbarkeit der Anlagen der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe war mit einer Ausnahme gut bis sehr gut. Erwartungsgemäß haben wieder alle Energieanlagen der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe einen deutlichen operativen Cash-flow erzielt. Die Eigenkapitalquote hat sich weiter erhöht, das Fremdkapital konnte reduziert werden, ebenso die Kosten des Fremdkapitals. Erste Erfolge aus Projektentwicklungsaktivitäten eröffnen die Perspektive, weiteres Wachstum mit großen Solarstromanlagen zu erzielen. Insgesamt bewertet der Vorstand den Geschäftsverlauf als gut bis sehr gut und die Transition zu einem überwiegend auf Deutschland fokussierten Betreiber von großen Energieanlagen als auf einem vernünftigen Weg. 6. Prognosebericht Grundsätzlich verzeichnet die Murphy&Spitz Green Energy AG stabile Einnahmen und Cash-flows aus dem Betrieb ihrer Energieanlagen. In Abhängigkeit von der jährlichen Globalstrahlung und dem Windaufkommen erwartet die Gesellschaft, dass der Umsatz aus den bestehenden Anlagen weiterhin in einer Amplitude von +/- 10% um das langjährige Mittel schwanken wird. Bei den Energieanlagen ist unverändert mit einem deutlichen operativen Cash-flow zu rechnen. Aus der Überprüfung einer unzulässigen Überrendite für die in der Tschechischen Republik betriebene Photovoltaikanlage rechnet die Gesellschaft mit keinen oder geringen Belastungen, da die Anlage bereits seit dem Jahr 2011 mit 26% bzw. seit 2014 mit 10% auf den Umsatz besteuert wird. Das Gesetzgebungsverfahren dazu läuft seit Anfang 2021. Zum 30.9.2021 wurde die Anleihe 2014 mit 5,75% Zinsen und einem Volumen von EUR 1,245 Mio. gekündigt. Die Gesellschaft plant auch weiterhin Aktivitäten in der Projektentwicklung. Im Verlaufe des Jahres 2021 wird bei den beiden im Genehmigungsverfahren befindlichen Projekten erkennbar werden, ob, wann und in welcher Größe die Anlagen realisiert bzw. erworben werden können. Es ist mit einem leicht positiven handelsrechtlichen Ergebnis 2021 der Murphy&Spitz Green Energy AG zu rechnen. Durchschnittliche meteorologische Werte würden ergebnisbelastend wirken, während die sinkende Zinsbelastung ergebnissteigernd wirken wird. Aufgrund der Projektentwicklungstätigkeiten und möglicher Kapitalmaßnahmen können einmalige Belastungen und Erträge sowie Kapitalverpflichtungen/ Liquiditätsbindungen für die Gesellschaft und die Gruppe entstehen. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft planen der Hauptversammlung einen Beschluss für eine Dividende zur Abstimmung vorzuschlagen, deren Höhe anschließend wieder in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingebracht werden soll. Der Vorstand der Murphy&Spitz Green Energy AG versichert, dass der Jahresabschluss inklusive Lagebericht und Kapitalflussrechnung nach bestem Wissen angefertigt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen der Gesellschaft entsprechendes Bild vermittelt und die wesentlichen Chancen und Risiken beschreibt. Weiterhin erklärt der Vorstand gemäß § 312 AktG, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde. Bonn, im März 2021 gez., Philipp Spitz, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Murphy&Spitz Green Energy AG: Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Murphy&Spitz Green Energy Aktiengesellschaft, Bonn – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die ordnungsgemäße Bedienung von Zins- und Tilgungsleistungen gemäß VermAnlG geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Murphy&Spitz Green Energy Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind auch für die sonstigen Informationen (Geschäftsbericht) verantwortlich. Meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend gebe ich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit meiner Prüfung habe ich die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zun würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder meine bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigern Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle. Mannheim, 07. April 2021 Knoll Wirtschaftsprüfer GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Bonn, den 15. März 2021 gez. Philipp Spitz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. April 2021 |
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