Auch bei diesem Investment bitet als Anleger daran denken, das es auch hier natürlich ein Totalverlustrisiko gibt.
Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG
Lahn
Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz
Die Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG beabsichtigt, von ihr begebene Kommanditanteile öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 9, 49757 Lahn zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Lahn, den 11.12.2018
Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG
Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KGLahnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.05.2017 bis zum 31.12.2017Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Mai 2017 bis 31. Dezember 2017der Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG, LahnI. Grundlage der Gesellschaft Die Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz „Gesellschaft“) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 5. Mai 2017 von drei Gründungskommanditisten und der Raiffeisenwindpark Emsland-Mitte Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Haselünne, als Komplementärin (ohne feste Kapitaleinlage) gegründet. Die Beteiligungsverhältnisse haben sich bis zum 31. Dezember 2017 nicht verändert. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Betreiben von Windenergieanlagen in Lahn (Windpark Lahn III) sowie die Veräußerung der erzeugten Energie. Zur Umsetzung des Gesellschaftszwecks wird die Gesellschaft auf der Grundlage eines im Rumpfgeschäftsjahr mit der Raiffeisenwindpark Emsland-Mitte Projektierungs-GmbH abgeschlossenen Generalübernehmer- und Betreibervertrages eine Windenergieanlage des Typs Enercon E 141 mit einer Nabenhöhe von 159 m und einer Leistung von jeweils 4,2 MW schlüsselfertig erwerben sowie selbst betreiben. Der Betrieb der neuen Anlage soll im Sommer 2018 aufgenommen werden. Bei der Windenergieanlage der Gesellschaft handelt es sich um eine sogenannte Übergangsanlage, die nicht am Ausschreibungsverfahren zum Erhalt einer EEG-Vergütung teilnehmen muss, sondern nach dem Marktprämienmodell mit dem gesetzlich geregelten „anzulegenden Wert“ nach dem EEG 2017 vergütet wird. Im Jahr 2018 soll auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Verkaufsprospektes weiteres Kommanditkapital eingeworben werden. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, politische und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Einfluss der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft ist gering. Von besonderer politischer und branchenbezogener Bedeutung für die Entwicklung der Windenergie an Land sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt sind. Das EEG regelt die Vergütung für den erzeugten Strom aus Windkraftanlagen. Das EEG wurde im Jahr 2016 grundlegend überarbeitet und gilt seit dem 1. Januar 2017 als „EEG 2017“. Zentrale Neuregelungen ab 2017 sind neben der Definition von „Netzausbaugebieten“ mit der Wirkung einer Zubaubeschränkung in den windstarken Regionen die Einführung eines Ausschreibungsregimes für Windenergieanlagen an Land. Die Windenergiebranche konnte in 2017 ein weiteres Wachstum erzielen. 2017 war mit 4.866 Megawatt (MW) Netto-Ausbau das bisher zweitstärkste Jahr für den Onshore-Windenergieausbau in Deutschland. In Deutschland waren Ende 2017 insgesamt 28.675 (2016: 27.270) Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 50.777 MW (Vj: 45.910 MW) installiert (Quelle: Studie der Deutschen Windguard GmbH zum Status des Ausbaus der Windenergie an Land in Deutschland für 2017). 2. Geschäftsverlauf Das Rumpfgeschäftsjahr für die Zeit vom 5. Mai 2017 bis 31. Dezember 2017 beinhaltet zum einen die mit der Gründungsphase zusammenhängenden Geschäftsvorfälle und zum anderen den Abschluss des Generalübernehmervertrages über die Errichtung der Windenergieanlage. Mit dem Bau der Windenergieanlage wurde in 2017 begonnen. Die Anlage wird im Laufe des Jahres 2018 fertiggestellt und in Betrieb genommen. 3. Lage a) Vermögenslage Die Bilanzsumme der Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG belief sich zum Bilanzstichtag auf 1.316 TEUR. Die Aktivseite ist durch das Sachanlagevermögen (geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau) geprägt, dass mit 1.101 TEUR 84% der Bilanzsumme ausmacht. Auf der Passivseite werden maßgeblich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen (TEUR 1.310). b) Finanzlage Die Finanzlage ist geordnet. Die Zahlungsfähigkeit ist sowohl durch eine langfristige Finanzierung als auch durch eine Vorfinanzierung des Eigenkapitals gegeben. c) Ertragslage Das Jahr 2017 ist das Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft. Die Windenergieanlage wird in 2018 in Betrieb genommen. Erträge wurden daher noch nicht erwirtschaftet. III. Prognosebericht Für das Jahr 2018 erwartet die Geschäftsführung den Abschluss der Investitionstätigkeit und die Übernahme und Inbetriebnahme der Windenergieanlage sowie den Beginn der Windstromproduktion und dessen Vermarktung. Die Geschäftsführung geht von einem moderaten, positiven Ergebnis aus. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Deutschland hat eine Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes beschlossen, was derzeit den Ausbau der Windenergie begrenzt und die Vergütung über ein Ausschreibungsmodell regelt. Für die Gesellschaft hat dies zurzeit eine untergeordnete Bedeutung, da es sich um sogenannte Übergangsanlagen handelt, die weiterhin eine gesetzlich geregelte Vergütung in Form des „anzulegenden Werts“ nach dem EEG 2017 erhalten, die sich aus den Komponenten „erhöhte Anfangsvergütung“ und „Marktprämie“ zusammensetzt. Dennoch besteht ein Risikodarin, dass zukünftige Änderungen des EEG´s sich negativ auf die Vergütung des erzeugten Stroms und damit auf die Vermögens-, Finanzlage und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Wird die Windenergieanlage nicht planmäßig fertiggestellt, kann sich die Verzögerung negativ auf die künftigen Erträge der Gesellschaft auswirken. Sollte die Stromproduktion im dem fünfjährigen Referenzzeitraum über dem anlagenspezifischen Referenzertrag liegen, würde sich evtl. der Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung verkürzen. Dies könnte sich ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wie hier vorliegend im Jahr 2018 in Betrieb gehen, findet § 51 EEG 2017, die sogenannte Sechs-Stunden-Regel, Anwendung. Dadurch sinkt die Marktprämie auf Null, sofern der Börsenpreis am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Paris an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist. Im Jahr 2017 waren 146 (2016: 97) Stunden von der 6 Stunden-Regelung betroffen (Quelle: statista-Statistik Portal „Anzahl der Stunden mit negativen Strompreisen in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2017). In der Branche wird zukünftig ein Anstieg der Stunden mit negativen Preisen erwartet. Wenn das unter Berücksichtigung von Sicherheitsabschlägen für die vorgenannten Risiken auf das durch Windertragsgutachten für den Standort ermittelte Windenergie-Potential nicht erreicht wird, wirkt sich dies negativ auf die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus. Sollten die geplanten Betriebskosten und die kalkulierten Kostensteigerungen in Zukunft nicht ausreichen, wirkt sich dies negativ auf die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus. 2. Chancenbericht Ebenso wie die Unterschreitung des ermittelten Windenergiepotentials ist auch eine Überschreitung möglich. Dadurch würden die zu erwartenden Erträge höher ausfallen. 3. Gesamtaussage Der Geschäftsleitung sind derzeit sind keine Risiken bekannt, die eine Gefährdung der Fortführung des Unternehmens darstellen können. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Darlehen zur Fremdfinanzierung haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Nach 10 Jahren endet die Zinsbindung. Das Zinsänderungsrisikonach 10 Jahren kann sich negativ auf die Ertragslage auswirken. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassungen. VII. Zusätzliche Angaben gemäß §24 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) Hinsichtlich der in den Lagebericht nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 VermAnlG aufzunehmenden ergänzenden Angaben werden für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2017 folgende Angaben gemacht: a) Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable vom Emittenten von Vermögensanlagen gezahlte Vergütungen, die Zahl der Begünstigten und gegebenenfalls die vom Emittenten der Vermögensanlagen gezahlten besonderen Gewinnbeteiligungen: Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr eine Vergütung im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG in Höhe von 1.000,00 EUR gezahlt. Bei der Vergütung handelt es sich um eine zeitanteilige, feste Haftungsvergütung für die Komplementärin. b) die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt nach Führungskräften und Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt: Im Rumpfgeschäftsjahr 2017 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Dementsprechend wurden für Führungskräfte und Mitarbeiter im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 2 VermAnlG keine Vergütungen gezahlt Die Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementärin. Bezüglich der Vergütung verweisen wir auf die Angaben unter a). VIII. Versicherung durch die Geschäftsführung Ich versichere nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft sodargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Klein Berßen, den 14. März 2018 Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG (Holger Terhalle, Geschäftsführer) Bilanz zum 31. Dezember 2017der Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG, LahnAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 5. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2017der Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG, Lahn
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2017der Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG, LahnI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum Jahresabschluss Die Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Lahn und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Osnabrück im Registerblatt HRA 205636 eingetragen. Der Jahresabschluss der Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2017 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Angaben, die wahlweise im Anhang oder in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft und Co. gemäß § 264a Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB auf. Sie hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Co. gemäß § 288 Satz 1 in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da eine positive Fortführungsprognose vorliegt und somit keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne besteht. Die Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Fremdkapitalzinsen werden für den Zeitraum, der auf die Erstellung entfällt, in die Anschaffungskosten einbezogen. Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalzinsen in Höhe von T€ 1 aktiviert. Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalwerten angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Das Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von € 274,40 stellt gleichzeitig eine Forderung gegen ein verbundenes Unternehmen dar. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten (T€ 5). Die Verbindlichkeiten sind in folgendem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (€ 1.309.991,71) sind gesichert durch Raum-Sicherungsübereignung der Windenergieanlagen, Abtretung eventueller Versicherungsansprüche aus Maschinen- und Betriebsunterbrechungsversicherung, Abtretung von gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus dem Generalübernehmer- und Betreibervertrag, Abtretung der Stromeinspeisevergütung, Verpfändung eines Bankguthabens in Form einer Liquiditätsreserve und Abtretung der Umsatzsteuererstattungsansprüche. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die persönlich haftende Gesellschafterin Raiffeisenwindpark Emsland-Mitte Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH. IV. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG durch die Komplementärin, die Raiffeisenwindpark Emsland-Mitte Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, vertreten durch Herrn Holger Terhalle, Werpeloh, Angestellter der Raiffeisenbank Emsland-Mitte eG. Die Gesellschaft beschäftigte im Rumpfgeschäftsjahr keine Arbeitnehmer. Zum Stichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einem Gesamtbetrag von T€ 5.400. Persönlich haftende Gesellschafterin der Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG ist die Raiffeisenwindpark Emsland-Mitte Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Haselünne, mit einem gezeichneten Kapital von € 26.000,00. Dieser Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Raiffeisenbank Emsland-Mitte eG, Klein Berßen, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Lahn, 5. März 2018 Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG gez. (Holger Terhalle, Geschäftsführer) Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG, Lahn: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Raiffeisenwindpark Lahn III GmbH & Co. KG, Lahn, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Mai bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung sozuplanen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenen Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 3. April bis 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Osnabrück, 15. März 2018 Herden Böttinger Borkel Neureiter GmbH gez. (T. Hellwig) Wirtschaftsprüfer gez. (M. Fischer) Wirtschaftsprüfer Sonstige Berichtsbestandteile:Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18. April 2018 festgestellt. |
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