Das Unternehmen plant die Ausgabe einer Anleihe in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro. Als Finanzinstrument dafür hat man sich eine Anleihe gewählt. Jene Anleihe die natürlich für jeden Anleger der dort sein Geld investieren will ein Totalverlustrisiko hat. Daran sollte man als Anleger mit Investitionsinteresse immer vor einem finanziellen Engagement denken.Derzeit befindet sich das Vorhaben wohl noch in der Bearbeitungsphase bei der BaFin.
Hierzu heisst es:
Zitat;
– die Strategie Kapital AG plant die Emission ihrer ersten Unternehmensanleihe. Die geplante dreijährige Anleihe soll ein Volumen von bis zu 2 Mio. Euro haben und jährlich mit 8,50% p.a. verzinst werden. Mit einer Stückelung von 1.000 Euro richtet sich die Anleihe sowohl an institutionelle Investoren als auch an Privatanleger. Aktionäre der Strategie Kapital AG sollen bei der Zeichnung bevorzugt werden und gesonderte Anleihe-Konditionen erhalten. Die genauen Termine und Zeichnungsfristen sollen nach der notwendigen Erstellung des Wertpapier-Informationsblattes und der Gestattung dieses durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekanntgegeben werden.
Zitat Ende
Einsammeln will man bis zu 2 Millionen Euro und belohnen will man den Kunden mit einem Zinssatz von 8,5% jährlich. Schauen
Achtung:
Sie sich bitte auch genau die nachfolgende letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz der Gesellschaft an. Haben Sie jetzt noch Lust ein Investment bei dem Unternehmen zu tätigen, wenn das Anleihenangebot kommt?
Strategie Kapital AGCottbusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Handelsbilanz zum 31.12.2022Aktiva
Passiva
7.1.2. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
7.1.3. AnhangAllgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung Die Strategie Kapital AG hat ihren Sitz in Cottbus und ist eingetragen in das Handelsregister beim:
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2021 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. Der Vorstand geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Informationen zur Bilanz Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten. Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung waren nicht ersichtlich. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Der im Bilanzverlust enthaltene Verlustvortrag beträgt EUR 51.711,01. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Das Unternehmen hält im Geschäftsjahr 2022 sämtliche Anteile am Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 an der Spar24 Media GmbH mit einem im Jahr 2022 ausgewiesenen Eigenkapital von EUR 226.398,96 und einem Jahresüberschuss von EUR 921,27. Zum Vorstand der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Norman Mudring bestellt. Die Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeführt. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis in Höhe von -2.224.265,77 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der Geschäftsleitung
Cottbus, den 19. April 2023 Norman Mudring, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Strategie Kapital AG, Cottbus Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Strategie Kapital AG, Cottbus, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Der Wertansatz der Tochtergesellschaft Spar24 Media GmbH basiert auf einer Planungsrechnung, welche uns der Vorstand der Strategie Kapital AG mit einem Planungshorizont von fünf Jahren vorgelegt hat. Wir weisen darauf hin, dass der Wertansatz vom Eintritt der dort geplanten Umsätze und Ergebnisse abhängig ist. Aufgrund der nicht erreichten Planungsziele wurde im Berichtsjahr eine Wertberichtigung in Höhe von 50% auf den Beteiligungsansatz vorgenommen. Die Planungsverantwortung liegt einzig beim Vorstand der Gesellschaft. Wir halten die Planung grundsätzlich für plausibel. Sollten die dort geplanten Umsätze und Ergebnisse und in der Folge erzielbaren Cash Flows jedoch wesentlich von den Planwerten abweichen, kann sich hieraus eine Bestandsgefährdung des Mutterunternehmens ergeben. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 30. Mai 2023 DMP Audit & Valuation GmbH Carsten Matthäus, Wirtschaftsprüfer Stephan Harzer, Wirtschaftsprüfer |
warum zeichnete der ankeraktionär keine WA bis 2 mio.€
oder eine bar-kapitalerhöhung … statt den gründungs =
aktionären deren aktien abzukaufen? sei`s drum: wenn
der ankeraktionär UND die ex-gründungsaktionäre der
sk allerdings für 75% des anleihe-volumens garantieren
und für den free-float plus neuer inst. investoren denn
dingliche sicherheiten bieten + handel in der anleihe …
ja dann- genug geträumt. wer allerdings für hoch% +
oder wandelanleihen begeistert ist, geht wohl eher in
entsprechende FONDS?! keine Anlageberatung- nur
eigene ideen bzw. meine persönliche meinung.