Deutsche Wohnen SE
Frankfurt am Main ISIN: DE000A0HN5C6 WKN: A0HN5C
Veröffentlichung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 S. 3 AktG – Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen durch die Deutsche Wohnen SE unter Ausschluss des Bezugsrechts
Der Vorstand der Deutsche Wohnen SE hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen SE, durch Beschlüsse vom 26. September 2017 beschlossen, von der am 2. Juni 2017 erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch zu machen, und Wandelschuldverschreibungen im Volumen von insgesamt EUR 800 Millionen mit einem jeweiligen Nennbetrag der Schuldverschreibung von EUR 100.000,00 zu begeben.
Die Wandelschuldverschreibungen berechtigen nach Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Stammaktien der Deutsche Wohnen SE. Den Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2017 gemäß § 6e der Satzung der Deutsche Wohnen SE zu Grunde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Deutsche Wohnen SE, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.
Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 2. Juni 2017 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses wurde beim Handelsregister, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 109171, hinterlegt.
Frankfurt am Main, im September 2017
Deutsche Wohnen SE
Der Vorstand
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