Die Werbung für ein neues Crowdinvestingprojekt versendet Bergfürst derzeit via E-Mail. Nicht nur EXPORO scheint also in die Alpenrepublik zu expandieren, sondern auch Bergfürst. Genau wie für Exporo gilt auch für das Bergfürst-Angebot natürlich der Hinweis auf das bestehende Totalverlustrisiko für jeden Kleinanleger, der sich dort beteiligt, und natürlich auch, dass sie im Streitfall mit dem Emittenten dann in Österreich eine Klage einreichen müssten.„heute startet auf BERGFÜRST:
„Wien – Hernalser Hauptstraße“
Wir freuen uns, dass wir zum dritten Mal Station in Wien machen – laut Mercer-Studie der Stadt mit der weltweit höchsten Lebensqualität!
Bei diesem Projekt geht es um eine Bestandsimmobilie
zentrumsnah im Bezirk Hernals. Das Besondere: Das Objekt wird um zwei weitere Stockwerke und ein Dachgeschoß erweitert. Die Etagenwohnungen werden voll möbliert und als Serviced Appartements veräußert. Die Penthousewohnungen werden an Kapitalanleger oder Eigennutzer verkauft.
Hier die wichtigsten Infos für Sie in der Kurzübersicht:
- Bestandsimmobilie: Sanierung und Gebäudeaufstockung um zwei Vollgeschosse plus ein Dachgeschoss mit zwei Penthousewohnungen
- Feste Verzinsung von 6,5 % p.a. bei einer Maximallaufzeit von 24 Monaten
- Sicherheit in Form einer Hypothek nach dem vorrangig finanzierenden Kreditinstitut mit zusätzlicher persönlicher Bürgschaft der Projektinitiatoren
- Finanzierungsziel: EUR 700.000
Art der Vermögensanlage:Bei der Art der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um Teilbeträge aus der Forderung eines Bankdarlehens, welches der HHS 107 GmbH & Co KG (Emittentin) für deren Objekt in der Hernalser Hauptstraße 107, 1170 Wien, Österreichgewährt wird. Es handelt sich bei dieser Vermögensanlage um eine sonstige Anlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Die Vermögensanlage wird unter der Bezeichnung „Wien – Hernalser Hauptstraße“ angeboten.“
Derzeit gibt es zum Anbieter leider keine wirtschaftlichen belastbaren Zahlen, da das Unternehmen eine Neugründung aus diesem Jahr ist. Auf Grund dessen hat das Unternehmen noch keinen Jahresabschluss für ein vorangegangenes Geschäftsjahr aufgestellt. Daher kann kein Verschuldungsgrad auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechnet werden.
Jeder Anleger geht damit aus unserer Sicht ein zusätzliches Risiko bei einer Investition ein.
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