Das muss man ganz klar sagen,denn bis zur Veröffentlichung der heutigen BaFin verfügung kannten wir das Unternehmen überhaupt nicht. Das Geschäftsmodel des Unternehmens war, das sich Anleger als Gesellschafter an der Touch Management Ltd. & Co. KG beteiligen konnten. Sie waren dann Gesellschafter des Unternehmens. Hierin sah die BaFin nun eine kollektive Vermögensverwaltung die dann wiederum unerlaubt das Investmentgeschäft betrieben habe. Zusätzlich erbrachte die vorgenannte Gesellschaft unerlaubt die Anlagevermittlung, indem sie Zeichnungsscheine und Kaufanträge für Aktien der New York International Traders Inc., Beaverton, Oregon, USA entgegennahm und weiterleitete. Mit der Verfügung der BaFin stellte die BaFin nun fest, dass die Firma Touch Management Ltd. & Co. KG weder über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB, noch über eine Erlaubnis nach dem KWG verfügt.
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