Trading–Software „Bitcoin Deutschland“ bzw. „Crypto Bank Software“: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Verantwortlichen für die Landingpage bigtradingeur.com/de/crypto%20reportv2, die Kunden für die Bitcoin–Trading–Software „Bitcoin Deutschland“ bzw. „Crypto Bank Software“ werben, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber der beworbenen Software unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
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