Trading-Software „Bitcoin System“ und „BitcoinSystem.App“: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Verantwortlichen für die Landingpage versadealmate.com/system, die Kunden für die Trading-Software „Bitcoin System“ sowie die ergänzende App-Anwendung „BitcoinSystem.App“ anwerben, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Inhalt auf der Website rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Der Betreiber macht keine Angaben zur Rechtsform oder zum Geschäftssitz.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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