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Startseite Allgemeines Transatlantisches Freihandelsabkommen
Allgemeines

Transatlantisches Freihandelsabkommen

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Seit Monaten ist das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP in der öffentlichen Diskussion, doch nur wenige wissen, was sich mit dem Abschluss der Verträge tatsächlich für sie ändern könnte. Die Verhandlungen sind geheim, der Ausgang der Gespräche ungewiss.

Wir haben in verschiedenen Szenarien zusammengefasst, was wir Europäer über „Chlorhühnchen“ hinaus beim Kauf und Verzehr von Lebensmitteln zu befürchten hätten, wenn US-amerikanische Regelungen zur Anwendung kämen, und wie es um unsere Wahlfreiheit beim Essen im Restaurant und Einkauf im Supermarkt stünde.

Falls sich unsere folgende Bildergalerie nicht automatisch öffnet, können Sie sich einen Flashplayer herunterladen. Den bekommen Sie beispielsweise hier.

 

 

TTIP im Klartext

  1. Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden ohne Kennzeichnung in der Europäischen Union verkauft. Die Kennzeichnungspflicht wird aufgeweicht. Das Zulassungsverfahren für neue Pflanzen wird einfacher, und gentechnisch veränderte Futtermittel werden verstärkt importiert.
  2. Fleisch von geklonten Tieren gelangt ohne Kennzeichnung in die Europäische Union.
  3. Fleisch von mit Wachstumshormonen aufgezogenen Schweinen oder Rindern kommt ohne Kennzeichnung in die EU.
  4. Milch und Milchprodukte von Kühen, die mit in der EU verbotenen Hormonen behandelt wurden, können ohne Kennzeichnung eingeführt werden.
  5. Die noch nicht ausreichend erforschte Nanotechnologie hält ohne Kennzeichnung Einzug in die europäische Lebensmittelproduktion.
  6. Mit chlorhaltigen Substanzen desinfiziertes Geflügelfleisch wird ohne Kennzeichnung verkauft.

Lebensmittelsicherheit hier und dort

Zwischen der EU und den USA gibt es gravierende Gegensätze bei der Regulierung der Herstellung von Lebensmitteln, bei Hygienestandards, Kontrollen und Kennzeichnung.

Wir haben die vier wichtigsten Unterschiede zwischen Europa und den USA hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit zusammengestellt und anhand zahlreicher Beispiele erläutert.

Wahlfreiheit für Verbraucher?

Ob Gentechnik, Klonen, Hormoneinsatz oder Nanotechnologie  – in vielen Bereichen der Lebensmittelproduktion sind die Gesetze in Europa wesentlich strenger und verbraucherfreundlicher als jenseits des Ozeans. Es steht viel auf dem Spiel: Wer möchte schon gegen seinen ausdrücklichen Willen im Restaurant geklontes Fleisch essen oder mit Hilfe von Wachstumshormonen produzierte Milch im Latte Macchiato trinken?

Doch in Gaststätten oder Kantinen ist so gut wie keine Kennzeichnungspflicht von Seiten des Gesetzgebers vorgeschrieben Die Verbraucher hätten das Nachsehen, denn sie werden ihrer Wahlfreiheit beraubt, weil sie etwa geklontes nicht von herkömmlichem Fleisch unterscheiden können. Selbst mit einer Kennzeichnungspflicht sehen wir schwarz. Welcher Restaurantbesitzer wird ehrlich veröffentlichen, dass er seine Speisen mit hormongetränktem Fleisch zubereitet. Schon Zusatzstoffe, die bereits heute gekennzeichnet werden müssen, weisen Gastronomen häufig nicht aus.

Auch im Handel wird es für Verbraucher nicht einfach, die US-amerikanischen Lebensmittelstandards ausfindig zu machen. Zwar muss beispielsweise frisches Fleisch gekennzeichnet werden, doch in Lasagne, Gulaschsuppe oder auf einer Pizza weiterverarbeitet, ist eine Deklaration etwa von Hormon- oder Klonfleisch nicht mehr vorgeschrieben.

Lichtblick bei Aromen- und Nährwertkennzeichnung

Lediglich bei der Kennzeichnung von Aromen und Nährwerten haben die US-Amerikaner die Nase vorn.

So ist mit den beiden Bezeichnungen „From The Named Fruit” (FTNF) und „With Other Natural Flavors” (WONF) wesentlich klarer, ob das Erdbeeraroma im Joghurt tatsächtlich aus der Erdbeere oder zum Beispiel aus Pilzkulturen auf natürlicher Basis stammt. Die US-amerikanische Kennzeichnung ist damit verbraucherfreundlicher als die europäische.

Auch bei der Nährwertkennzeichnung wäre eine Orientierung an den Gesetzen der USA wünschenswert: Die Kennzeichnung von Nährstoffen wie Eiweiß, Fett und Kohlenhydraten sowie die Angabe des Kaloriengehalts sind dort schon seit Jahren Pflicht. In Europa müssen die Nährwerte erst ab Dezember 2016 auf der Produktverpackung stehen.

Mehr über TTIP

Mehr über das Transatlantische Freihandelsabkommen lesen Sie auf der Internetseite des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Hier finden Sie ausführliche Erläuterungen zu TTIP aus Verbrauchersicht und aktuelle Informationen zu den Verhandlungen.

Stand vom Mittwoch, 6. August 2014

Quelle:VBZ HH

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