Transparenz und Offenlegung von Risiken innerhalb der Kapitalanlageberatung

Published On: Sonntag, 06.07.2014By

Die Prospektierung von Vermögensanlagen muss künftig auch darstellen, wann bereits begebene Vermögensanlagen fällig wurden oder werden. Das soll „dem Anleger die Einschätzung erleichtern, in welchem Umfang eine Anlage dazu genutzt wird, früher eingegangene Verpflichtungen zu bedienen. Hier sollte man aus unserer Sicht auch zur Pflicht machen, dass der Emittent die Ergebnisse der „alten Fonds“ mitteilt. Nur dann kann der Anleger aus unserer Sicht erkennen, „ob das Unternehmen etwas von seinem Geschäft versteht“. Das könnte dann auch ein Mittel sein, der Vorspiegelung einer nicht vorhandenen wirtschaftlichen Produktivität und „unzulässigen ‚Schneeballsystemen’ entgegenzuwirken.“ Sofern Unternehmen verpflichtet sind, einen Konzernabschluss zu erstellen, so muss der künftig im Prospekt dokumentiert werden, größere Unternehmen haben zudem eine Kapitalflussrechnung zu dokumentieren. Prima, wenn dies so umgesetzt wird. Voll im Interesse der Anleger.

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