Ein Urgestein des Anleger- und Verbraucherschutz ist von uns gegangen – Mitten im Leben und voller Schaffenskraft für die Juristerei. Andreas Tilp hatte seit Mitte der neunziger Jahre die Rechtswissenschaft bereichert. Mutig und klug war er in jungen Jahren, später abgeklärt und Berater der Kleinen und Großen.
Von ihm stammte die Erkenntnis, dass im Anlegerschutz nicht alles schwarz oder weiß ist, sondern grau. Auch die Deutsche Bank oder ein anderer globaler Player können irgendwo anders ANLEGER sein. Das war sein Credo. Viele Entscheidungen des Bundesgerichtshofs waren vom ihm begleitet und angestoßen. Klagen von ihm waren gefürchtet. Ideen wie Massenklagen von Anlegern, internationale Vertretung von Betroffenen, Beratung im Bereich Legal Reputation, in den neunziger Jahren die Termingeschäftsfähigkeit und der Klassiker der Haftung – niemand darf der Herr zweier sein – hatte er entwickelt bzw. maßgeblich voran gebracht.
Redaktion diebewertung persönlich betroffen
Natürlich kennen wir Rechtsanwalt Andreas Tilp persönlich, durften ihn schon bei uns in den Redaktionsräumen begrüßen. Nun die auch für uns traurige Nachricht des Todes von Rechtsanwalt Andraes Tilp. Andreas Tilp wurde leider nur 58 Jahre alt. Wir trauern mit seiner Familie und seinen Mitarbeitern und Kollegen. Es war eine Ehre für uns, Herrn Rechtsanwalt Andreas Tilp zu kennen. Möge seine Energie und Kreativität und sein Mut jungen Kollegen ein Vorbild sein. Die von ihm erkämpften Urteile prägen die Rechtswissenschaften auch in Zukunft.
Kommentar hinterlassen